Verbaruch // Was kaputt?

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo Leute.

Dass die 118ds viel schlucken ist ja nun bekannt, anfangs reichte mir ein Tank für 600 km, hat sich dann aber bis zu einem Maximum von 780 km hochgeschraubt.

Seit ca. 3 Tankfüllungen beobachte ich aber, wie mein Spritverbrauch immer mehr ansteigt.

zuerst reichte es mir für 700
dann für stolze 650
Als ein Tank noch 600 reochte war ich schockiert.

Heute ist mein Tank wieder leer, und was steht auf der Uhr ? 480 km .... VIERHUNDERTACHTZIG!!!

Das ist doch nicht normal, kann das kalte Wetter ( Tags über ca -6° nachts -12°) Soviel rausreissen?

Bitte um Hilfe, dognose

53 Antworten

Ich hab mal gelesen, fragt mich nicht wo, dass es ne Möglichkeit gibt den Hersteller zu belangen wenn der angegebene Durchschnittsverbrauch deutlich überschritten wird... kann das einer bestätigen?

Hmmmm..ich meine mich erinnern zu können, dass z.B. ein Sachverständiger mit einem Messgerät eine Verbrauchsermittlung durchführen kann, zzgl. ca. 10 % Toleranz - bin mir aber nicht mehr sicher.

Ich hab das ganze mal als Frage an den ADAC geschickt. Bin mal gespannt was die sagen!

Dann sei doch bitte so nett und poste die Antwort hier ! 🙂

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Hmm.

Den Hersteller kann man dann nur auf einem Weg belangen, und da bin ich gerade dabei.

Erst mal musst du ne weile Protokoll über den "hohen" Verbrauch führen, dass du sicher sein kannst, dass das immer so ist.

Dann musst du das Auto in die Werkstatt geben, danach nochmal beobachten.
Wenn der Verbrauch dann noch zu hoch ist, musst du natürlich irgendwie beweisen können, dass der Spritverbrauch nicht durch "extreme" Fahrweise zustande kommt. Am Besten also n BMW Mitarbeiter mal nen Tank leerfahren lassen, sodass er es dir schriftlich bestätigen kann.

Und selbst dann ist nicht mal sicher ob und was du bekommst.

gruss

Hmmm, im Zweifelsfall müsste man doch nur den Verbrauchs-Meßzyklus auf einem Prüfstand fahren lassen?

Bin ja schon mal gespannt wieviel der 120d wegschluckt, noch verwöhnt mich ja mein Rumpel-Düse Gefährt mit einer Vier vor dem Komma...

@dognose

Zitat:

Am Besten also n BMW Mitarbeiter mal nen Tank leerfahren lassen, sodass er es dir schriftlich bestätigen kann.

mit dem geld was das kostet, kannst du lang fahren.

ich find's von BMW schon etwas lächerlich einen verbrauch von 5,7l anzugeben, den ja scheinbar niemand annähernd erreichen kann. das einzige was man mit beschwerden vllt. erreicht ist das BMW auf dieses problem aufmerksam wird, allerdings denke ich nicht dass man irgendetwas von BMW bekommt.

habt ihr nicht auch so einen evaluationsbogen bekommen in dem man den kundenservice sowie das auto bewertet???

Zitat:

Original geschrieben von Clown333


habt ihr nicht auch so einen evaluationsbogen bekommen in dem man den kundenservice sowie das auto bewertet???

Nö.. warte ich noch drauf.. wann kommt denn das Teil so ca.? Ich mein, ich hab den Wagen jetzt schon knapp 4 Monate...

bei mir kam der glaub nach 2 monaten.

hab meinen grad zum händler gebracht wegen dem beifahrersitzbelegungssensor. der gibt mir keine gurtwarung wenn einer auf dem beifahrersitz hockt. scheinbar hängt dieser sensor auch mit dem airbag zusammen.
hab auch wegen dem verbrauch reklammiert. der fehlerspeicher wird ausgelesen.

Sorry minus 28 Grad Verbrauch bei zügiger Fahrweise Autobahn und etwas gemächlicher auf der Landstraße 6,7l . Tja ich denkmal bei euch ist was nicht in Ordnung.

grüße

Jogerl

hab mal gerechnet:

Mein 118d schluckt momentan 12,4 Liter auf 100 km ... das ist mehr als das doppelte wie die werksangabe, das kann/darf nicht sein.

Bordcomputer sagt ca 11,4 liter / 100 km.

gruss

Hier schon die Antwort vom ADAC:

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde. Die hierdurch entstandene Verzögerung in der Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.
Von den Herstellerangaben abweichender zu hoher Kraftstoffverbrauch kann einen Mangel des Neufahrzeuges darstellen, der zu Sachmängelhaftungsansprüchen (Nachbesserung, Herabsetzung des Kaufpreises, Rückgängigmachung des Kaufvertrages bzw. Schadensersatz) führen kann.
Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit immer auf die Erheblichkeit des Mangels abgestellt. In diesem Zusammenhang hat der BGH die Toleranzgrenze bei einer Abweichung zwischen dem angegebenen und dem tatsächlichen Verbrauch bei 10 % festgelegt.
Da es seit der Schuldrechtsreform jedoch keine Unterscheidung zwischen einem erheblichen und unerheblichen Mangel mehr gibt, kommt es nur noch auf die Frage an, welcher Mehrverbrauch für den Kunden aufgrund von Fertigungstoleranzen und unvermeidbarer Ungenauigkeiten zu tolerieren ist. Demnach wäre die Toleranzgrenze nach unten zu korrigieren. Hierzu gibt es jedoch noch keine Rechtsprechung.
Es kommt auch nicht auf den vom Käufer hierbei tatsächlich ermittelten Wert an. Die Höhe des Verbrauches hängt nicht nur vom Fahrzeug, sondern auch von subjektiven Faktoren des Fahrers und der Einsatzart ab, wie häufige Kaltstarts, Verkehrsstaus, Zuladung, Sonderausstattung, Benutzung von Stromverbrauchern (v.a. Klimaanlage) und natürlich der Fahrweise.
Es muss daher durch einen Sachverständigen der konkrete Verbrauch des Fahrzeuges ermittelt werden. Verglichen werden daher lediglich die unter Laborbedingungen zustande gekommenen Angaben des Herstellers mit den ebenfalls unter Laborbedingungen gemessenen Werten des Sachverständigen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen

Stephan Miller
ADAC Juristische Zentrale
Juristischer RechtsService (JRS)
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München

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Das will mir also sagen das ich mein Auto zu einem Sachberständigen bringen muss der dann den Verbrauch unter Laborbedingungen testet. Wenn dann der Verbrauch über 10% des angegebenen Verbrauchs liegt kann ich evtl. u.a. ne Herabsetzung des Kaufpreises bzw. Geld zurück bekommen... und das, wie oben geschrieben, evtl. schon bei weniger als 10% ("Demnach wäre die Toleranzgrenze nach unten zu korrigieren"😉
So... und nun? Was tun? Was denkt ihr?

wie wärs denn, wenn man mal den 🙂 fragt?

Zitat:

Original geschrieben von saveacow


wie wärs denn, wenn man mal den 🙂 fragt?

Klar... der wird sicher sagen: "Au.. das ist nicht OK und wir überweisen dir mal eben 10% vom Kaufpreis zurück auf dein Konto.."

Ne.. ich denke das man, wenn man was machen will, dem Händler FAKTEN auf den Tisch legen muss..

Die Fakten kannste ja anhand des BC`s darlegen.

Früher gab es ja die Norm bei 90/120/Stadtverkehr, ich weiss nicht wie man nun "innerstädtisch" und "ausserstädtisch" ermitteln will ? 🙁

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