Hallo Zusammen,
aktuell spiele ich auch mit dem Gedanken mir einen Hybrid zuzulegen, natürlich wegen der 0.5% Regelung, gar keine Frage.
Allerdings finde ich keine "Glasklare" Aussage, wie das Gesetz nun konkret Anwendung findet. Vielleicht weiß das jemand genau, und kann mir da auf die Sprünge helfen: In den meisten Artikeln wird als Vorraussetzung eine Zulassung 2019/2020 genannt (nebst 50g / 40km Regelung) - aber wie verhält sich "dieses" Fahrzeug dann ab 2021? Welches Szenario ist "richtig":
1.) Fahrzeuge, die 2019/2020 angemeldet wurden, werden 2 Jahre mit 0.5% versteuert, danach reguläre 1%.
2.) Fahrzeuge, die 2019/2020 angemeldet wurden, werden 2019/2020 mit 0.5% versteuert, ab 2021 reguläre 1%
3.) Fahrzeuge, die 2019/2020 angemeldet wurden unterliegen bis zu Ihrem natürlichen Tod der 0.5% Regelung, auch über Besitzerwechsel hinaus. ("Bestandsschutz"😉
vg,
Dognose
[Von Motor-Talk aus dem Thema '0,5% Regelung - Was ist ab 2021?' überführt.]