Vectra im Streifendienst.
Hallo zusammen ich Hab da mal eine frage!
Bei uns in NRW fährt die Polizei immer mehr Opel Vectra, hat irgend jemand eine Ahnung was die Polizeivectras für zwei kästen, links und rechts vom Nummernschild auf der Heckklappe, haben.
Vielleicht weis einer von euch ja mehr!
Gruß Andreas
180 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Da spricht die pure Ignoranz. Ich fahre Rettungsdienst und wir transportieren oft Patienten mit Blaulicht
ein krankentransport ist etwas anderes als ein polizei oder feuerwehrfahrzeug... ich habe mir einmal die felgen und die stoßstange verschrammt weil ich einem polizeifz. platz gemacht habe/machen musste...diesen fehler mache ich nicht noch einmal... und ein krankentransport dem mache ich wenn mgl. platz...den anderen aber nicht, da dort "keine dringlichkeit" besteht...
Zitat:
Magirus ich weiß ja nicht bei wem Du ich Sachen Anwendung von Sonder- und Wegerechten unterschrieben hast aber vielleicht sollte der mal ne Fortbildung machen
da poizei und feuerwehr ländersache sind, sind unterschiede in den einzelnen bundesländern bzw. gemeinden nicht ausgeschlossen...bei mir ist es so, dann gibts bei euch halt ne andere dienstanweisung...
sachen wie im halteverbot parken meine ich nicht das ist klar!, ich meine lediglich sachen wie bei rot ohne sondersignal über die ampel fahren...
Zitat:
schonmal 30 Minuten mit Pressluft unterwegs gewesen
90min. mit pa im ice tunnel...
Lieber Magirus,
eine Dienstanweisung ist was ganz anderes als eine gesetzliche Vorschrift. Grundsätzlich hast Du die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Die Dienstanweisung brauchst Du nur dann befolgen, wenn auch die gesetzliche Grundlage dafür vorhanden ist. Und das Gesetz sagt ganz eindeutig, daß Fahrzeuge der HiOrgs (sofern sie als solche zweifelsfrei erkennbar sind, also Beklebung, Blaulichter, ...) die Sonderrechte IMMER in Anspruch nehmen dürfen - auch ohne Blaulicht/Horn.
Daß bei Polizei/Feuerwehr "keine Dringlichkeit" besteht, sehe ich komplett anders. Laut Gesetzgeber sind diese Organisationen sogar mit Hoheitsrechten ausgestattet. Das bedeutet, sie dürfen materiellen Schaden der Umgebung in Kauf nehmen und private Güter für gewisse Zwecke beschlagnahmen. Wird von der Feuerwehr zum Beispiel ein Bagger benötigt, so hat der ortsansässige Bauunternehmer der Anweisung der Feuerwehr Folge zu leisten und den Bagger samt Fahrer rauszurücken. Beim Rettungsdienst sieht das ganz anders aus. Fahre ich mit dem RTW einen Zaun kaputt um näher an den Notfall heranzukommen, so muß ich den hinterher auch bezahlen - möglicherweise sogar aus dem eigenen Geldbeutel.
Gutes Beispiel dafür hat ein Kollege von mir erlebt: Herzinfarkt mitten auf den Golfplatz. Er fährt mit dem RTW über den Rasen zum Patient. Hinterher gabs ewig Streß um den blöden Rasen...
Also: Dringlichkeit besteht bei Hilfsorganisationen eigentlich immer, mal mehr, mal weniger. Ich möchte jedenfalls nicht lange auf die Polizei warten wenn mir jemand das Messer an die Kehle hält - oder auf die Feuerwehr wenn ich im 5.Stock eines brennenden Hauses festsitze. Das ist lebensgefährlich!
Und das alles nur, weil sich ein paar Leute ihre Felgen nicht verschrammen wollen...
P.S.: Du hättest die verschrammte Felge bei der Polizei einreichen können. Deren Versicherung hätte dafür aufkommen müssen.
ciao
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Ich möchte jedenfalls nicht lange auf die Polizei warten wenn mir jemand das Messer an die Kehle hält - oder auf die Feuerwehr wenn ich im 5.Stock eines brennenden Hauses festsitze. Das ist lebensgefährlich!
dort wird dann mit blaulicht und martinshorn gefahren
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten... da eile geboten ist... " Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden" als warnung vor dem ankommenden fahrzeug...es ordnet aber nicht an "freie bahn zu schaffen"...
und wenn ich dafür unterschrieben habe, dass ich z.b. nur mit martinshorn & blaulicht über eine rote ampel fahren darf, dann tue ich das auch so, weil ich bin sonst der dumme...der sich nicht an das was er unterschrieben hat hält...
Zitat:
Er fährt mit dem RTW über den Rasen zum Patient. Hinterher gabs ewig Streß um den blöden Rasen...
genau das meine ich ja, da die gesetzeslage nicht eindeutig ist, was man darf, nicht darf und wers dann bezahlen darf...und man als fahrer im bos dienst immer mit einem bein im knast steht...
P.S.: wenn der staat was von dir will kommt der direkt... wenn du aber was vom staat willst...naja...anderes thema
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nem "nur" blaulicht mache ich keinen platz auf der straße...
Wie DU Deine Einsatzfahrt machst, das bleibt Dir überlassen. Da will ich Dir nicht reinreden. Ich finde es nur sehr fragwürdig, Einsatzfahrzeugen die "nur" mit Blaulicht unterwegs sind, keinen Platz zu machen. Meiner Meinung nach machst Du Dich dafür sogar strafbar.
ciao
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
genau das meine ich ja, da die gesetzeslage nicht eindeutig ist, was man darf, nicht darf und wers dann bezahlen darf...und man als fahrer im bos dienst immer mit einem bein im knast steht...
Nicht wenn Du Mitglied einer HiOrg mit Hoheitsrechten bist (Polizei, Feuerwehr).
ciao
nein,
das steht eindeutig im §38 stvo...
"Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn"
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"....
bei "Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden" steht kein solcher unterpunkt also... "muss" man keinen platz machen...
und wieder ein beispiel dafür, dass man den § auslegen kann wie man möchte...der eine so, der andere so....
Zitat:
und man als fahrer im bos dienst immer mit einem bein im knast steht...
ich meine das im bezug auf, wenn einer einen unfall baut weil er dir "ausweicht" (...), und dann die frage aufkommt, wer ist dran schuld? die arme alte oma mit ihrem 2er golf die gegen die laterne gefahren ist, oder der der "rücksichtslos" mit dem 16t schweren auto über die kreuzung gebrettert ist, nämlich dann, kommt die frage auf (auch wenn du vorfahrt hattest und grün war) ist er nicht zu schnell gewesen, ist deßhalb der unfall passiert? hat er den querverkehr geschnitten? etc.
Keiner redes hier von rücksichtslosen Blaulichtrambos! Daß DIE sich für ihr Tun verantworten müssen steht wohl außer Frage!
Ich finde es eben absolut unter aller Kanone, daß Du einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und ohne Horn keinen Platz machst. Ich bitte Dich, das nochmal zu überdenken. Es gibt halt auch Situationen in denen ein Horn nicht förderlich für den Einsatz ist.
So, und jetzt sollten wir das Thema beenden und zum Thema zurückkommen.
ciao
Zitat:
Keiner redes hier von rücksichtslosen Blaulichtrambos! Daß DIE sich für ihr Tun verantworten müssen steht wohl außer Frage!
klar! aber es gibt fälle wo dann ein fw-fz mit blaulicht und martinshorn über ne rote ampel fährt (die straße war frei) und dann einer um die kurve geschossen kam (...)... trotz teilschuld wegen überhöhter geschwindigkeit des "unfallgegeners" gibts dann noch genug gerichtsurteile gegen die fw. männer, wo die den schaden dann teils sogar aus ihrer eigenen tasche bezahlen mussten....es ist schwer zu erklären was ich mit "und man als fahrer im bos dienst immer mit einem bein im knast steht..." auch wenn man rechtlichen spielraum hat und noch 8andere mit im fz sitzen, bekommt man noch einen draufgebrummt, weil es keine eindeutige regelung zwischen stvo (wer darf was/wann/wie/wo und weßhalb) und den versicherungen gibt... fährst du durch ne 30ger zone mit den "erlaubten" 50km/h und vor dir "parkt einer rückwärts schlagartig aus" und es stellt sich dann raus, dass der unfall wenn du "normal" gefahren wärest verhindert weren könnte, dann bekommste auch einen drauf, auch wenn man 2km in die straße hat einblicken können und da keiner war...
wir haben beim letzten autobahneinsatz auch fast nen 5er bmw geschrottet, weil der meinte direkt vor uns in die rettungsgasse fahren zum müssen (in einem stau!)
Nochmal: Mir gehts hauptsächlich um das hier:
Zitat:
nem "nur" blaulicht mache ich keinen platz auf der straße...
finde ich rücksichtslos und unangepasst!
ciao