Vectra im Streifendienst.
Hallo zusammen ich Hab da mal eine frage!
Bei uns in NRW fährt die Polizei immer mehr Opel Vectra, hat irgend jemand eine Ahnung was die Polizeivectras für zwei kästen, links und rechts vom Nummernschild auf der Heckklappe, haben.
Vielleicht weis einer von euch ja mehr!
Gruß Andreas
180 Antworten
jedenfalls wie ihr das handhabt ist mir egal,
ich habe gelernt und unterschrieben dafür, dass inanspruchnahme von sonder und wegerechten nur unter einsatz von blaul. und martinsh. zulässig ist...und dies nur bei besonderer vorsicht...
zum thema "privatfahrzeug": mir wurde beigebracht, wenn du zu schnell fährst und geblitzt wirst, dann hat man auch die volle konsequenz dafür zu tragen (...aufm gericht bzw. kreisverwaltung werden die "anzeigen" dann meist unter den tisch gekehrt...)
*ot*
nem "nur" blaulicht mache ich keinen platz auf der straße...
@ Magirus:
Sorry, aber mit Dir zu diskutieren macht keinen Sinn. Du bist einfach nicht bereit, nachzudenken.
Erstens gibt es einen Richtwert, den man in solchen Fahrten über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fahren sollte (das sind 20Km/h innerorts und 30km/h ausserorts).
Zweitens wirst Du sehr unsachlich und bringst so absurde Beispiele. Da ist ein Zeichen dafür, dass Du keine Ahnung hast und eigentlich nur Ausflüchte aus Deiner Unwissenheit suchst.
Drittens war dieses Zitat nicht für Dich gedacht.
Bye bye
ich gehe davon aus, wofür ich unterschrieben habe und was mir beigebracht wurde...!
und nur mal so nebenbei, woher sollte ein z.b. feuerwehrmann der über sirene alarmiert wird wissen, ob eile geboten ist oder nicht? nämlich genau da sind die probleme die ich mit "wann/wie/wer welche rechte benutzen darf scheiden sich die geister..." meine...nämlich wenn keine eile da ist, dann ist er der dumme der zahlen darf! und dort liegen die probleme, da dieser paragraph nicht eindeutig genug bzw. vertieft ist....
aber naja, über die fahrweise der polizei hab ich mir seit einem monat meine eigene meinung gebildet, nachdem ich die wahl hatte "felgen und stoßstange zerkratzen oder frontal aufm polizeiauto draufahren" nachdem mir einer mit rd. 70km/h in einer engen einbahnstraße in der 30ger zone entgegenkam... obwohl es auch für ihn einfacher gewesen wäre zu warten denn er hat auch den bordstein mitgenommen...
Du musst nicht versuchen, die Polizei anzugreifen. Das brauchst Du nicht, da ich selber weiss, dass nicht alle Polizisten ordnungsgemäß handeln und fahren.
Dein Bsp. Feuerwehr: Dann soll die Feuerwehr also bei einer Alarmierung die vorgegebene Geschwindigkeit fahren und bei roten Ampeln warten bis grün ist, nur weil Sie ja nicht wissen können, ob nun wirklich höchste Eile geboten ist. Das erkläre mal einer Person, deren Angehöriger, Mitmensch oder sonst jemand durch die verzögerte Anfahrt das Leben gekostet hat. Nur ein Beispiel.
Um die Sache abzuschließen. Wenn Du so fährst, wie Du es unterschrieben hast, ist das sicher das Beste für Dich.
Grüße
Daniel
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nein, nur "die fahrt bis zum gerätehaus" die mit dem privat pkw zurückgelegt wird, da bei einer sirenenalrmierung ja nicht gesgt wird ob eile geboten ist oder nicht... in den f.-autos ist 4m-funk eingebaut, und somit steht spätestens dann auch fest ob "wespennest wegmachen" oder "vu mit eingeklemmter person".. und genau da darf man nun als feuerwehrangehöriger "schneller" straffrei fahren oder nicht, liegt eines der probleme.. (aber da die sog. piepser immer mehr zunehmen, hat sich das bald erledigt, da der einssatzbefehl ja vorliegt..)
Und wenn die Wespen ein Kind mit Allergie umzingeln? 😁 Und welche Feuerwehr macht Wespennester weg? Unsre nischt. Dafür gibt den Kammerjäger.
Immer locker Leuz... das ist ja bald wie ein kleiner krieg hier.
Da hast Du recht. Die Fahrt zum Gerätehaus "sollte" nicht als Sonderrechtsfahrt erfolgen. Da gibt es auch schon Gerichtsurteile, wonach Feuerwehrleute, die von zu Hause aus der Bereitschaft heraus gerufen wurden, einen Unfall verschuldet hatten, bestraft wurden.
Was Du nicht wissen kannst ist mein Aufgabengebiet. Somit mache ich Dir auch keinen Vorwurf. Wir driften denn auch zu sehr in die speziellen Bereiche. Da gibt es nunmal sehr viele Unterschiede.
Nur so viel zu meinem Aufgabefeld. Wenn ich aus der B gerufen werde, dann besteht der Verdacht einer USBV.
Ich denke Du müsstest den Begriff kennen.
Grüße
Daniel
@R@fi
da die meisten bos organisationen grobgesagt ländersache (so auch polizei und feuerwehr) ist unterscheiden sich die vorschriften von bundesland bzw. kreis zu kreis voneinander...
so gillt hier z.b. dass die feuerwehr wespennester u.ä. entfernt (wenn die leute die feuerwehr anrufen, rufen sie den kammerjäger, dann machts natürlich der)...
Zitat:
Original geschrieben von Daniel1975
Da hast Du recht. Die Fahrt zum Gerätehaus "sollte" nicht als Sonderrechtsfahrt erfolgen. Da gibt es auch schon Gerichtsurteile, wonach Feuerwehrleute, die von zu Hause aus der Bereitschaft heraus gerufen wurden, einen Unfall verschuldet hatten, bestraft wurden
genau das ist es was ich meine, und wenn man einen fme (funkmeldeempfänger) hat kann man ja die alarmmeldung mithören, wenns nun heißt "vu mit eingeklemmter person" ist höchste eile geboten und man "darf" schneller fahren.. genau da ist die gesetzeslage nicht eindeutig genug um zu sagen "du darfst/darfst nicht" und dass nur wenn bzw. wann nicht...und da scheiden sich die geister (das betrifft nicht nur feuerwehr, sondern auch thw, drk etc.), wie genau das geklärt, geregelt werden sollte.. die problematik mit "nur" blaulicht über kreuzung ist dabei ein weiteres thema, was hinzu kommt....
In einem solchen Fall (VU mit eingeklemmeter Person) ist ein Abweichen von der StVO abgesichert, sofern man der besonderen Sorgfaltspflicht nachkommt, oder waren Deine Zweifel bei einer anderen Situation gemeint?
Grüße
Daniel
bei der fw gibts ja unteranderem alarmierung über sirene (auf irgendeinem dach im ort heult ne tierisch laute sirene los) und (wenn vorhanden) die alarmierung über fme (wie ein "pager" der in der tasche steckt, und auch die einsatzmeldung der leitstelle wiedergibt)...
bei alarmierung über sirene weis man ja nicht was es ist... fährst du folglich also zu schnell (obwohl keine eile geboten war) bekommste eine auffn sack!, auch wenn du dachtest, es ginge um menschenleben...
beim fme, weißt man(n) ja was es ist...
und da liegt das problem (auch wenn dann anzeigen ... unter den "tisch gekerht" werden), dass nicht eindeutig genug festgelegt ist, wann/wer/welche sonderrechte bzw. wegerechte in anspruch nehmen darf, und so alles im ermessen des richters liegt...und genau weil es "verurteilungen" gab/gibt weren auf den ämtern bzw schulanstalten heiße diskussionen drüber geführt...
@ Magirus & Daniel....
wie war eigentlich noch mal das Thema von dem Threat???
Magirus ich weiß ja nicht bei wem Du ich Sachen Anwendung von Sonder- und Wegerechten unterschrieben hast aber vielleicht sollte der mal ne Fortbildung machen. Die Problematik in Sachen FFW fährt privat zum Feuerwehrhaus ist ja korrekt. Aber eines ist absolut klar: Die BOS können sich zur Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben dank dem §35 sehr wohl über die Regeln der STVO hinwegsetzen (Beispiel: Parken im Halteverbot, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aber auch die rote Ampel), dass die Haftung eine andere Seite ist und die Sorgfaltspflicht weiterhin besteht ist klar.
Wegerechte also die Benutzung der Sondersignale heisst vereinfacht, dass die anderen den Einsatzfahrzeugen Platz machen müssen. Nichts desto trotz ist der Fahrer des Einsatzfahrzeuges dennoch haftbar wenn er zu schnell bei rot in eine Kreuzung einfährt und ein Unfall passiert.
Dass gerade die kleinen FFW ein Problem mit der Trennung von Sonder und Wegerechten haben sieht man wenn mitten in der Nacht ein kleiner Einsatz ansteht. Obwohl nicht nötig werden Wegerechte in Anspruch genommen. (Man fährt ja so gerne blau).
Und wenn Du mir jetzt nicht glauben willst dann kann ich Dir gerne die E-Mail des Kollegen geben der verantwortlich für die Verkehrsrechtsausbildung der bay. Polizei ist. Der wird Dir dann das gleiche sagen 🙂
Greetinx
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nem "nur" blaulicht mache ich keinen platz auf der straße...
Da spricht die pure Ignoranz. Ich fahre Rettungsdienst und wir transportieren oft Patienten mit Blaulicht (aber ohne Horn). Und das aus einem einfachen Grund: Das Horn bedeutet für einen Patient (und auch für den Fahrer) ungeheuren Streß (schonmal 30 Minuten mit Pressluft unterwegs gewesen?).
Ich frage Dich also: Wenn Du schon ein Fahrzeug mit Blaulicht siehst, dann solltest Du doch wissen, daß die etwas schneller ankommen wollen als der Normalfahrer. Warum machst Du denen dann keinen Platz??? Um sie zu erziehen??? Das ist hochgefährlich und rücksichtslos!
Zu Deinen Statements bezüglich Wegerecht und Sonderrechte: In BaWü gilt folgendes: Sonderrechte hat ein Fahrzeug einer HiOrg IMMER, auch mit ausgeschaltetem Blaulicht. Ich darf zum Beispiel mit dem RTW im absoluten Halteverbot stehenbleiben, auch ohne Blaulicht. Das wäre dann die Inanspruchnahme eines Sonderrechtes.
Ich hörte erst letztes Jahr einen Vortrag des Rechtsexperten der Polizeidirektion Freiburg zu diesem Thema...
ciao
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Da spricht die pure Ignoranz.
... und das obwohl er anscheinend selber bei einer BOS ist....
Gibt einen schon zu denken oder?
Greetinx