Vectra im Streifendienst.

Opel Vectra C

Hallo zusammen ich Hab da mal eine frage!
Bei uns in NRW fährt die Polizei immer mehr Opel Vectra, hat irgend jemand eine Ahnung was die Polizeivectras für zwei kästen, links und rechts vom Nummernschild auf der Heckklappe, haben.

Vielleicht weis einer von euch ja mehr!

Gruß Andreas

180 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Bic-Tribal


Fahrtenbuch: ja ja i.d.R. Theorie und Praxis..... aber die Anwälte wollen ja schließlich auch Geld verdienen

Nun, in diesem Fall wurde schon die Praxis geschildert, und ich kenne das aus mir bekannten Fällen auch ähnlich.

Wie gesagt, bei euch in Bayern mag dies anders sein. (Da regiert halt noch mehr der alte Obrigkeitsstaat, weniger die modernen Bürgerrechte.)

Zitat:

bezüglich der 80 er Zone: Richtig gibt es eigentlich fast nicht mehr.

80er ZONEN gibt es nicht! (Nur 80er Strecken oder Abschnitte.) Das ist der Unterschied zwischen den Verkehrszeichen 274 und 274.1.

Ist zwar eine Kleinigkeit --- aber ein Polizist sollte das wissen 😉

Zitat:

Tempolimit: Ahem dort gibt es kein Tempolimit! Kreisstraße ist 100 km/h. weiteres Beispiel gefällig? B12 bei uns am Wochenende. Innerhalb kurzer Zeit 100 Anzeigen Spitzenreiter mit 196 km/h.

Ok, wenn dort 100 ist, dann will ich nichts gesagt haben. (Und 140 oder mehr ist dort natürlich jenseits von Gut und Böse.)

Ich hatte an Landstraßen gedacht, wo unverständlicherweise 70 ist --- und fleißig geblitzt wird...

Zitat:

Verkehrsplanung: Ja das ist so ein leidiges Thema. Bei vielen perfekt ausgebauten Strecken mit langen Kurven passieren jetzt schwere Unfälle die "keiner" erklären kann / will. Autofahrer kommen bevorzugt in der Nacht ohne erkennbaren Grund auf die Gegenfahrbahn... Meine persönliche Meinung: Die sind eingeschlafen weil die Strecke zu monoton war. Jede Medaille hat eben zwei Seiten.

Wobei in so einem Fall noch nicht mal die Geschwindigkeit schuld ist.

Zitat:

Original geschrieben von R@fi


*lol* Komm mal nach Österreich, bei uns ist 130 das maximale was man fahren darf auf der AB

Sicher, in Deutschland ist man da verwöhnt.

Aber zu Recht --- denn die Richtgeschwindigkeit hat sich bewährt und sollte der Regelfall (Tempolimits somit die Ausnahme) bleiben. Und wenn auf einer Autobahn (wie der A 61) über eine lange Strecke Tempo 130 gilt (und nur in Rheinland-Pfalz --- an der Landesgrenze zu NRW wird es aufgehoben), dann sind schon eher ideologische als sachliche Gründe zu vermuten.

Bei euch in Österreich ist es aber doch so, dass man in der Praxis etwa 150 km/h fahren kann, ohne belangt zu werden, oder?

Hallo zusammen.

Im Zusammenhang zu den bisher geposteten Beiträgen fällt mir gerade ne witzige Geschichte von einem Freund von mir ein.

Dieser fuhr durch eine kleine Stadt bei uns und sah einen Bekannten die Straße entlang laufen. Um diesen zu grüßen hupte er kurz (wie es mit Sicherheit viele von Euch auch schon gemacht haben). Leider stand ein Streifenwagen in der Nähe. Die Kollegen haben ihn direkt angehalten und wollten ihm 20 DM abknöpfen. Er fand das zwar kleinlich, aber wollte bezahlen. Hatte aber nur einen 50 DM-Schein. Diesen konnten die Herren allerdings nicht wechseln und wollten schon einen Zahlschein ausfüllen. Da drückt der Typ doch glatt noch einmal auf die Hupe und sagt trocken und leicht genervt: "Stimmt so!"

Nunja... er hat hinterher noch ne Anzeige kassiert, aber er konnte sich sicher sein, dass die Geschichte bei jeder Party wieder erzählt wurde.

Sorry...die Story passt nicht zum Titel, aber das mußte ich in dem Zusammenhang einfach mal loswerden.

Gruß

el-jafa

Hi,

wahre Geschichten,die ich selbst erlebt habe,hätte ich auch viele.Angefangen von einem Zulassungs-MA,der mit nen 30cm Holzlineal etwas nachmisst,was vorher ein TÜV eingetragen hat über Beamte,die bei der Verfolgung selbst zu schnell waren-ohne Signal und Blaulicht....

Würde aber hier den Rahmen sprengen.
Auf jedenfall,hatten wir in unserer "Jugend" viel Spass.

Bis denne...

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Zitat:

Original geschrieben von Mauzl


über Beamte,die bei der Verfolgung selbst zu schnell waren-ohne Signal und Blaulicht....

Bis denne...

Das ist zulässig! Die Polizei darf auch ohne Sondersignal (Blaulicht und Martinshorn) gegen geltende Vorschriften verstoßen, wenn dies zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erforderlich ist.

Bei der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowieso.

Eine konkrete Gefährdung von Unbeteiligten sollte natürlich auszuschließen sein.

Polizeibeamte dürfen das sogar in ihrem eigenen Privatfahrzeug. Die Sonderrechte zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben sind bei Polizeibeamten personen- und nicht fahrzeuggebunden.

Allerdings haben Beamte ohne Blaulicht und Martinshorn kein Wegerecht. Das heißt, andere Verkehrsteilnehmer sind nicht dazu gezwungen, dem Fahrzeug Platz zu machen.
(Wie sollten sie auch erkennen?)

Hallo Zusammen

Hier ist ein Bild von einem Vectra C als Einsatzfahrzeug.

mfg Tanzbaer100

Zitat:

Original geschrieben von hagi77


Polizeibeamte dürfen das sogar in ihrem eigenen Privatfahrzeug. Die Sonderrechte zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben sind bei Polizeibeamten personen- und nicht fahrzeuggebunden.

Allerdings haben Beamte ohne Blaulicht und Martinshorn kein Wegerecht. Das heißt, andere Verkehrsteilnehmer sind nicht dazu gezwungen, dem Fahrzeug Platz zu machen.
(Wie sollten sie auch erkennen?)

Bei uns darf dir ein Polizist ohne seine tolle Mütze keinen Schein ausstellen oder dergleichen. Ist ungültig *g* Das find ich so lustig

Muss man sich mal vorstellen, der hält einen auf, man steigt aus, schanppt ihm die Kape vom Kopf und dann rennt man .. man rennt um seine Rechte *g*

Hehe...
gut zu wissen, wenn ich mal nach Holland komme ;-)

Zitat:

Original geschrieben von hagi77


Polizeibeamte dürfen das sogar in ihrem eigenen Privatfahrzeug. Die Sonderrechte zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben sind bei Polizeibeamten personen- und nicht fahrzeuggebunden.

Allerdings haben Beamte ohne Blaulicht und Martinshorn kein Wegerecht. Das heißt, andere Verkehrsteilnehmer sind nicht dazu gezwungen, dem Fahrzeug Platz zu machen.
(Wie sollten sie auch erkennen?)

Das is ja mal widerspruch in sich..

Welcher Polizist hat denn schon ein Martinshorn bzw Blaulicht an Bord? selbst wenn sie dürften es nicht anwenden.
Es sei denn es ist ein Dienstwagen

@bmw328

Also soweit mir bekannt ist dürfen Polizei und Rettungswagen nur mit Sonderrechten über rote ampeln fahren.. desweiteren wäre alles andere gefährdung des straßenverkehrs..

@hagi
Bei uns in Deutschland isses auch nicht gestattet.. Es gibt eine Vorschrift für den Dienstanzug. Ist dieser nich korrekt dürfen sie ihres amtes nicht walten 😁

ein einsatzfahrzeug dass kein martinshorn anhat (also nur blaulicht) hat muss nicht vorbeigelassen werden, hat also keinen vorrang.

Zitat:

Also soweit mir bekannt ist dürfen Polizei und Rettungswagen nur mit Sonderrechten über rote ampeln fahren.. desweiteren wäre alles andere gefährdung des straßenverkehrs..

Ich bin schon etwas länger aus dem "Rennen", aber ich bin neben meinem Studium 7 Jahre Kranken- und Rettungswagen gefahren.

Ich hatte auch mehrere Fortbildungen im Bereich "Fahren mit Sonderrechten usw."

Dort habe ich das so gelernt, wie ich es oben geschildert habe. Es kann sein, dass der Polizist uniformiert sein muss. Aber dann kann er "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben" Sonderrechte in Anspruch nehmen. Sonderrecht ist NICHT Wegerecht.

Letzeres verpflichtet andere Verkehrsteilnehmer Platz zu machen, ersteres ermöglicht das "Übergehen" verschiedener Verkehrsregeln. Das Wegerecht bekomme ich nur mit Blaulicht UND Martinshorn.

Wenn ich mit meinem Rettungswagen das Wegerecht in Anspruch nehme, dann habe ich natürlich automatisch auch Sonderrechte.

Hi,

ich bin Fahrdienstleiter bei einer großen Hilfsorganisation und ich weiß,wenn man Sonderrechte hat und wann nicht.Diese 2 "Hilfs-Schumi`s" von damals,hatten definitiv keine!

Bis denne...

Mauzl, sorry, aber Du hast absolut keine Ahnung.

Sonderrechte sind PERSONENgebunden, d.h. jeder Polizist, auch außer Dienst, kann sich JEDERZEIT in den Dienst versetzten (außer er ist aufgrund von Medikamenten, Alkohol usw. nicht dienstfähig) und Sonderrechte wahrnehmen.

Dies ist im §35 Nr.1 Satz 1 StVO rechtlich abgesichert, denn dort steht:

Zitat:

Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Wegerechte hingegen sind im §38 StVO definiert. Hier steht in der Tat, dass andere Verkehrsteilnehmer nur dann Weg schaffen müssen, wenn Blaulicht und Martinshorn an sind (allerdings ist ja auch GRUNDSÄTZLICH allen Weisungen von Polizeibeamten zu folgen).

Daraus folgt: Die Polizei darf auch ohne Blaulicht zu schnell fahren, über rote Ampeln fahren, usw.

Nur ob das Sinn macht ist eine andere Frage, denn (1) aus Gründen der Transparenz für die Mitbürger mag es sehr angebracht sein bei jeder signifikanten Übertretung der StVO das Blaulicht zu nutzen, andererseits (2) natürlich auch aus Sicherheitsgründen.

Hallo.

Also ich muss schon sagen, ich bin von Deiner rechtlichen Sicherheit beeindruckt, Johannes. Ich hätte es nicht besser sagen können. Gerade wollte ich die Paragraphen würdigen und da kommst Du und nimmst mir die Arbeit ab. Klasse.

Also wenn ich es nicht wüsste, dann wäre das schon schlecht.

Genau so ist es, Wegerechte sind vergleichsweise selten, da wie schon von Johannes prächtig erläutert, die Erkennbarkeit für den Bürger ohne Blaulicht und Martinshorn nicht gegeben ist und die Gefahr einer Gefährdung Unbeteiligter zu groß ist.

Also wenn Wegerechte ohne Signaleinrichtungen benutzt werden, dann meistens nur bei Einsätzen, wo observiert wird.
Wird der Erfolg der polizeilichen Maßnahme durch Einsetzen der Signaleinrichtung nicht gefährdet, so ist dieses zu bevorzugen.

So auch bei Fahrten (betrifft mich hauptsächlich) aus der Bereitschaft heraus. Werde ich aus meiner Bereitschaft zu einem Einsatz gerufen, "kann" ich Wegerechte in meinem Privatwagen sowie ohne Uniform in Anspruch nehmen. Allerdings habe ich bei einem Unfall, durch die Inanspruchnahme des Wegerechts, vor Gericht sehr schlechte Karten. Daher muß vor Antritt der Wegerechtsfahrt eine Güterabwegung getroffen werden, dass heißt die gefährdeten Rechtsgüter (des Einsatzes) müssen weit höher angesiedelt sein, als Die die durch die Wegerechtsfahrt Gefährdeten. Ganz schön kompliziert, ich weiß.

Aber das soll eigentlich nur verdeutlichen, dass eine solche Fahrt eigentlich nur auf freier Landstrasse, Autobahn und Nachtzeit Sinn macht.

Grüße
Daniel

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