Vectra im Streifendienst.

Opel Vectra C

Hallo zusammen ich Hab da mal eine frage!
Bei uns in NRW fährt die Polizei immer mehr Opel Vectra, hat irgend jemand eine Ahnung was die Polizeivectras für zwei kästen, links und rechts vom Nummernschild auf der Heckklappe, haben.

Vielleicht weis einer von euch ja mehr!

Gruß Andreas

180 Antworten

@J.M.G.,

wenn 2 Staatsdiener im Zivilfahrzeug fahren und in der Stadt die Geschwindigkeit locker über 100 km/h treiben,nur um mir mitzuteilen,dass ich nicht angeschnallt bin,dann haben die DEFINITIV keine Wegerechte oder Sonderrechte!!!Paragraph hin oder her.Die Gefährdung der Umwelt steht in keiner Relation zum Vergehen.
Es wurde kein Signal und auch kein Blaulicht angemacht und das war halt ihr Fehler.

In KS wurde ein Politiker mit 2 Polizeifahrzeugen zum Flugplatz aufs Land eskortiert.1 Wagen vorne,Mitte S-Klasse und hinten wieder Polizei.
Diese dachten,man könne ebenfalls ohne jegliches Signal und Blaulicht durch die Stadt heizen.Alle sind geblitzt wurden und mussten,trotz Dienstfahrt,ihre Pappe abgeben.

Die Bevölkerung sieht sowas ,zum Glück,nicht gerne.

Bis denne...

Zitat:

Original geschrieben von Mauzl


Diese dachten,man könne ebenfalls ohne jegliches Signal und Blaulicht durch die Stadt heizen.Alle sind geblitzt wurden und mussten,trotz Dienstfahrt,ihre Pappe abgeben.

Das ist wohl ein schlechtes Beispiel. Auf dieser Dienstfahrt ging es schliesslich nicht darum, einen Schaden zu verhindern. In diesem Fall hätten sie sich an die reguläre Geschwindigkeit halten müssen. Selbst mit Sondersignal.

@Daniel: Naja, wofür ist meine bessere Hälfte denn Volljuristin...

@Mauzl: Mag sein - es gibt auch schon einschlägige Urteile, wonach die Polizei NIE schneller als 50% über dem aktuellen Speedlimit fahren darf (Güterabwägung). Es kommt halt immer auf den Richter an. Und die Sache mit der Dienstfahrt zum Flughafen - sehr misterös.

Noch mal: SONDERRECHTE (d.h. zu schnell fahren, über rote Ampeln fahren, sich nicht anschnallen, telefonieren während der Fahrt) hat JEDER POLIZIST. WEGERECHTE, d.h. DU musst ihm Platz machen, wenn er bei Rot über eine Ampel fährt, hat nur ein Fahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn.

Ich persönlich weiß von meiner Freundin, dass es Stand der Technik bei Eskorten ist, die Geschwindigkeit nicht abfallen zu lassen, da Geschwindigkeit die Lebensversicherung der Schutzperson ist. Das bedeutet auch, dass dafür mit deutlich jenseits des publizierten Speedlimits durch Baustellen gebrettert wird. Das ist zumindest der praktizierte Standart bei der Fahrbereitschaft des BKA.

Hi,

das mag ja alles sein,nur müssen die anderen Verkehrsteilnehmer das auch mitbekommen!Dafür hat die Polizei Signalhörner und Blaulicht.
Wir müssen auch unsere komplette Anlage einschalten,wenn unsere Fahrzeuge auf Rettungseinsatz sind.

Bis denne...

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@mauzl....

Ihr seid aber auch keine Polizei!!! Und jetzt mal ehrlich: Für jemanden der im Rettungsdienst arbeitet scheinst Du Dich reichlich unvernünftig im Straßenverkehr zu bewegen, ansonsten hättest Du wohl nie die Konfrontationen mit meinen Kollegen!

EDIT: Auch wenn der 35StVO auch für Euch gilt liegen komplett andere Aufgaben / Konstellationen vor. Es gibt viele Einsätze bei denen bei der Polizei bewußt auf Wegerecht insbes. Martinshorn verzichtet wird obwohl höchst Eile geboten ist.

@all
Zu den Geschwindigkeitsüberschreitungen etc.: Es muss natürlich immer eine Risikoabwägung getroffen werden. Der klassische Fall ist hier das überqueren von Kreuzungen und genau hier ist das Problem - um mal wieder zum Anfang zurück zu kommen - bei den Nachfahrten. Ein Beamter kann es sich nicht leisten ebenso rücksichtslos im Verkehr zu fahren wie derjenige dem er folgt. Aber nichts desto trotz: Viele Hunde sind des Hasen Tot und der Funk ist immer noch am schnellsten 😁

@Johannes....

THANX....
ich schlag dich mal als meinen Vertreter vor... Das Thema wurde nämlich gerade bei uns in den lokalen Medien voll ausdiskutiert 😁 und ich habe davon eigentlich schon mehr als genug

Greetinx

als Ergänzung eine aktuelle Pressemeldung von Heute:

Geschädigte einer Straßenverkehrsgefährdung gesucht

Bereits am 28.08.2005 ereignete sich ein Vorfall zu dem jetzt Zeugen gesucht werden, die möglicherweise durch einen Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind.

Ein Streife der Polizeiinspektion Kempten wollte gegen 02.20 Uhr einen 37 jähriger Baden Württemberger auf dem Parkplatz B12 Hellengerst kontrollieren. Der Mann entzog sich der Kontrolle als er die Beamten bemerkte und flüchtete mit seinem Pkw auf die B12 in Richtung Isny. In Weitnau wendete der Mann sein Fahrzeug und fuhr zurück in Richtung
Waltenhofen. Nachdem die B12 an der AS Waltenhofen gesperrt wurde, umging er die Vollsperrung indem er die Abfahrt B19 in Richtung Oberstdorf befuhr. Da der Fahrer weiterhin auf keine Anhaltesignale reagierte wurde
im Bereich Stein bei Immenstadt eine weitere Straßensperre errichtet. Der Flüchtende befuhr zu diesem Zeitpunkt die B19 mit teilweise deutlich über 200 km/h. Das Fahrzeug konnte schließlich kurz vor 03 Uhr im Bereich Sulzberg von einer weiteren Streife angehalten werden. Nach eindringlichem Zureden ließ sich der Mann, dessen Gründe für die Flucht im persönlichen Bereich lagen, widerstandlos in Gewahrsam nehmen. Da der Mann extrem rücksichtslos fuhr, werden jetzt Verkehrsteilnehmer gesucht die möglicherweise im Zeitraum zwischen 02.20 Uhr und 03 Uhr auf einer der genannten Strecken von dem Fahrer des schwarzen Seat Leon gefährdet wurden.

Greetinx

Hihi,

einen §315c wollte mir in meiner Sturm und Drang Zeit auch mal ein POM anhängen. Er ist vor Gericht kläglich gescheitert:

(1) Es fanden sich keine Zeugen, die sich gefährdet sahen
(2) Er hat vor Gericht nachweislich falsch ausgesagt (Er behauptete meine Reifenspuren auf der Kreuzung, um die ich sportlich gefahren bin, gesichert zu haben - nur wurden diese Reifenspuren nie meinem Fahrzeug zugeordnet - sie stammten auch nicht von mir).

Viel Glück.

P.S.: So habe ich übrigens meine heutige Freundin kennengelernt. Sie war Praktikantin bei der Polizei und hat meiner Vernehmung beigewohnt 😁

uupps falsches Threat ... Sorry

@Bic-Tribal,

es ist richtig,wir sind keine Polizei.Das wollen wir aber auch nicht sein!

Meine geschilderten Erlebnisse,stammen allesamt aus meiner Jugend,also doch schon bissl länger her.(Aber nur n bissl :-) )
Vieles von damals haben wir provoziert und an vielen "Aktionen" ist die Polizei ebenso dran beteiligt.Das fing schon alleine damit an,dass Wagen mit gewissen Zugehörigkeitsaufklebern auf der Frontscheibe,ohne Grund angehalten wurden und bis ins kleinste Detail auseinander genommen wurden,Mängelkarten erstellt wurden,wo laut TÜV,kein Mangel vorlag,Lärmbelästigungsanzeigen erstellt wurden (ich selbst hatte 2x das "Vergnügen"😉,weil die Abgasanlagen angeblich nicht regelkonform sein....
Die Liste könnte man unendlich weiter führen.Mir sagte mal ein Polizist,als er mal wieder nichts nachweisen konnte,dass unsere Nr.-Schilder einen Ehrenplatz bei Ihnen hätten.So wurde es halt ein Katz und Maus-Spiel,was erst endete,als ich mir nen anderen Wagen kaufte.

Zum Beruf nur so viel.
Es ist ein Job,indem ich aufgehe und den ich richtig gut erledige.Ich bin aber nicht verheiratet mit ihm und wenn Feierabend ist,ist auch Schluss mit Arbeit.

Wir sollten das Thema aber beenden.Fakt ist,die Polizei ist wichtig und auch sehr oft,gut.Sie steht halt nur nicht über den Gesetz,genau wie wir damals Jugendlichen nicht.Wir haben aus vielen Sachen gelernt und vieles bis heute nicht eingesehen.Aber auch das,ist in meinen Augen,normal.Spass hats aber sehr oft gemacht auch wenn es manchmal viel,viel Geld gekostet hat.

Bis denne...

generell hat ein bos fahrzeug NUR mit eingeschaltetem BLAULICHT !UND! MARTINSHORN...wege bzw. sonderechte egal ob polizei, feuerwehr, oder rettungsdienst... sollte nachweislich durch benutzung dieser rechte ein unfall passieren ist der fahrer des bos-fahrzeugs voll dafür verantwortlich...

Zitat:

Noch mal: SONDERRECHTE (d.h. zu schnell fahren, über rote Ampeln fahren hat JEDER POLIZIST. WEGERECHTE, d.h. DU musst ihm Platz machen, wenn er bei Rot über eine Ampel fährt, hat nur ein Fahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn.

NEIN! auch die polizei darf nur mit martinshorn und blaulicht über rote ampeln fahren...solten sie dies ohne tun und dadurch entsteht ein unfall, ist der fahrer des polizeifahrzeugs voll dafür verantwortlich...

DAs ist doch Quatsch, was Du schreibst. Die Sonderrechte hat die Polizei wie schon 100mal geschrieben IMMER. Das heißt eine rote Ampel darf die Polizei IMMER überfahren. Nur kommt es wie bei Dir beschrieben zu einem Unfall, so hat sie halt PECH und der Staat muss den Schaden tragen. Denn Wegerechte (also der andere Verkehrsteilnehmer muss ihr platz machen) hat sie nur mit Blaulich und Sirene - eine feine Differenzierung.

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.


DAs ist doch Quatsch, was Du schreibst. Die Sonderrechte hat die Polizei wie schon 100mal geschrieben IMMER. Das heißt eine rote Ampel darf die Polizei IMMER überfahren. Nur kommt es wie bei Dir beschrieben zu einem Unfall, so hat sie halt PECH und der Staat muss den Schaden tragen. Denn Wegerechte (also der andere Verkehrsteilnehmer muss ihr platz machen) hat sie nur mit Blaulich und Sirene - eine feine Differenzierung.

NEIN, die polizei darf zwar ne rote ampel überfahren..ABER NUR MIT BLAULICHT UND MARTINSHORN!!!! und nicht der staat muss den schaden tragen sondern der FAHRER des FAHRZEUGS! ich bin selbst im bos-dienst tätig und habe genug vorträge darüber mitgemacht...und dies ist nunmal tatsache, sowie in einer dienstanweisung genau festgelegt..

Gut, dann hat sich die Änderung des §35 StVO noch nicht bis zu uns n den Osten rumgesprochen, offensichtlich.

Sorry, aber das Gesetz ist megaeindeutig.

ie polizei darf nur mit martinshorn & blaulicht ne kreuzung überfahrern und ohne dies hat sie keinerlei sonder oder wegerechte! und nur "blaulicht" zählt auch nicht..

§35 StVO ist nicht ganz eindeutig, darüber werden diverse diskussionen in den lehranstalten um die änderung geführt..

fakt ist einfach ein fahrzeug eigal ob bgs, polizei, feuerwehr, drk hat solange es nicht martinshorn UND blaulicht benutzt keinerlei wege oder sonderrechte...glaub mir, ich weiß es, ich selbst habe dafür unterschrieben, dass ich nur martinshorn UND blaulicht mit einem fahrzeug das hoheitliche aufgaben erfüllt und nur unter "gefährdung von menschenleben" regeln der stvo brechen darf...und das ist numal bei allen bos organisationen gleich...

Sorry, aber was bedeutet "bos"??? Sicher nicht "Polizeidienst", denn dann wüßtest Du es besser.

Ich bin Polizist und mit dieser Sache bestens vertraut. Du liegst da leider nur in einem Punkt richtig, und zwar wird bei einem Unfall unter Inanspruchnahme von Sonder- und/oder Wegerechten (mit oder ohne Blaulicht und/oder Martinshorn) zu 90 Prozent der Fahrer des Einsatzfahrzeuges zur Rechenschaft gezogen, da er die besondere Sorgfaltspflicht hat.

Eine Aussage, die offensichtlich unrichtig ist, zu berichtigen, bedeutet ebenfalls Größe zeigen.

Grüße
Daniel

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