vcds umtausch???
hallo, würde mir gerne die gute variante zulegen für 349€ von ross oder pci.
die frage ist ob ich auch hier die vollen 14 tage rückgaberecht habe sollte ich mit der software nicht klarkommen oder andere gründe geltend machen müssen um das ganze zu widerrufen?
danke
Beste Antwort im Thema
Problematisches Notebook? 😁😁😁
Ich bin echt kurz davon mich wegzuschmeißen!
Es geht einfach darum, Fernabsatz dient dazu, Ware in dem Maße zu testen, wie ich das im Geschäft auch vor dem Kauf machen kann. Da ich bei online Einkäufen dazu nicht in der Lage bin gibt es eben Fernabsatz. Ich wüßte dabei nicht, dass ich in einem Geschäft ein Diagnoseinterface an mein Notebook anschließen kann und es mal eben an meinem Auto testen kann.
Die Einschränkung mit der Software und dem Siegel ist ja auch einleuchtend.
Genau so verhält es sich nun auch mit den Herstellern des Interfaces. An irgendeiner Stelle muss auch der Verkäufer vor Betrug geschützt werden. Was also hält Käufer davon ab, einfach einmal einzukaufen, kurz das einzustellen was gewünscht ist und dann das Interface wieder zurück zu schicken?
Ich kann die Verkäufer an dieser Stelle gut verstehen.
Und die Argumentation von schwieriger Hardware und unbekannter Funktion kann ich leider in keinster Weise nachvollziehen! Ich unterstelle jedem, der sich ein Interface für 350 EUR kauft, dass er weiß was er da kauft und vor allem was man damit anfängt. Wir reden hier ja auch nicht von einer 5 EUR USB Maus aus dem Aldi!
Ich halte die hier vorgebrachten Einwände immer noch für die Argumentation derer, die diese Interface zum einmaligen Gebrauch kaufen wollen und dann zurück schicken wollen. Und das ist das kriminelle an der ganzen Geschichte.
Außerdem, niemand zwingt euch zum Kauf wenn ihr mit den Bedingungen nicht einverstanden seid!
34 Antworten
Als ich von der 3.11 Shareware auf VCDS umgestiegen bin, war das gar kein Akt, kann nicht mal sagen, wo genau die Unterschiede sind, außer daß jetzt alle Funktionen auch aufzurufen sind.
Also von daher...
Software wird in dem Moment entsiegelt wo sie mit der Hardware zusammen genutzt wird, denn die Lizenz ist Teil der Hardware und darauf kommt es an. Auf welchem Weg die Software dann ihren Weg auf den PC/Laptop findet spielt keine Rolle... Wobei die Ausreden die hier kommen schon echt fadenscheinig sind... 😉
Zitat:
Original geschrieben von hochstaedter
Kurze Zwischenfrage, gibts bei VCDS geführte Funktionen, wie bei den Audi Testern? Sprich Bremskolbenrückstellung bei Passat 3C, A6 4F und A8?
Weiss da keiner was?
???
Software entsiegeln
???
die software kann ich doch legal downloaden.
Die Software registriert sich doch zur Vollversion, wenn ich das erste mal mit dem Stecker/Dongle ein Steuergerät öffne.
So ists auf alle fälle bei meinem VCDS.
da musste nichts entsiegelt werden.
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Zitat:
Original geschrieben von quattrotramer
Die Software registriert sich doch zur Vollversion, wenn ich das erste mal mit dem Stecker/Dongle ein Steuergerät öffne.
Korrekt und genau das ist die Entsiegelung von der hier die Rede ist, sie findet in dem Fall virtuell statt und nicht mit einem real bestehenden Siegel das man ab-/aufreißen muss.
Zitat:
Original geschrieben von hochstaedter
Kurze Zwischenfrage, gibts bei VCDS geführte Funktionen, wie bei den Audi Testern? Sprich Bremskolbenrückstellung bei Passat 3C, A6 4F und A8?Natürlich gibt es die auch. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Theresias
Natürlich gibt es die auch. 🙂
Das wäre ein wirklicher Grund umzusteigen, das konnte ich nämlich bei meiner 3.11 net finden können.
Wobei du mir mal verraten musst wie du mit deiner 311er Version überhaupt an solchen Modellen arbeiten kannst... 😉 Wenn du 'ne legitime Lizenz hast kann die übrigens beim Upgrade angerechnet werden...
Zitat:
Original geschrieben von Theresias
Korrekt und genau das ist die Entsiegelung von der hier die Rede ist, sie findet in dem Fall virtuell statt und nicht mit einem real bestehenden Siegel das man ab-/aufreißen muss.
Wird im Dongle registriert, wenn er einmal mit der Software gelaufen ist?
Hallo,
da hat man ein Gesetz geschafen, um die Rechte der Verbraucher zu stärken, und schon kommt ein Findiger daher: Er redet was von virtueller Entsiegelung von Software und schon sind die Verbraucherrecht im .....
Hat Ross Tech es wirklich nötig, sich um den Sinn des Fernabsatzgesetztes herumzuinterpretieren? Jetzt kommt das Argument
mit Clones, die werden meines Wissens in China gebaut. Die werden sich sicherlich keine Ware zur Probe schicken lassen.....
Die ist die unmaßgebliche Meinung von einem Verbraucher.
M.f.G.
Bernhard
Im Zweifel müssen sie ja beweisen, dass du das Gerät in Betrieb genommen hast.
Dazu müsste ein von mir erfragte Funktion exisitieren, welche im Gerät speichert, dass dieses mit der Software genutzt wurde.
Rechtlich halte ich das zwar auch alles für etwas fragwürdig, aber sei es drum.
Die Neugier, ob diese Funktion wirklich exisitiert, besteht natürlich weiterhin.
Ich hätte im Übrigen nichts davon, weil ich bereits ein solches Interface nutze und auch zufrieden damit bin.
Hallo Golfabi,
der Sinn der Versiegelung von Software beim Gesetzgeber war das diese nicht einfach kopiert wird und der Datenträger zurüchgegeben wird. So nach dem Motto: gefällt mir nicht ( habe aber die CD kopiert) und zurück.
Da nun die Software legal heruntergeladen werden kann und ich den Dongel für den Betrieb brauche, ist der Sinn des Gesetzes nun wirklich auf den Kopf gestellt. Man wollte für den Verbraucher eine Möglichkeit schaffen Ware auszuprobieren (ohne Verschlechterung der Ware) , damit bei Nichtgefallen eine Rückgabe erfolgen kann. Ich wette mit Dir,
Ross tech hat bestimmt einen Zähler im Dongel eingebaut, damit die nachweisen können, ob das System installiert oder im Gebrauch war. M.f.G.
Bernhard
Bernhard, da stimme ich dir vollkommen zu.
Wie gesagt, im Zweifel muss dem Verbraucher nachgewiesen werden, dass er die Software entsiegelt hat. Das bedeutet erstens, dass die Nutzung der Software mit Dongle eine Entsiegelung entsprechend des Fernabsatzgesetzes darstellt und zweitens, dass diese Nutzung auch sicher nachweisbar ist.
Ich denke vor Gericht, würde man dies nicht durchsetzen können, ob natürlich jeder den Rechtsweg im Streitfalle wählt, ist eine andere Geschichte.
Aber wir driften ab, also BTT 🙂
http://www.motor-talk.de/.../...ben-mit-vcds-vollversion-t2450276.html
Rechtlich ist die hiergenannte Entsiegelung zwar diskussionswürdig, aber verstehen kann ich Rosstech.
Genauso ein Schindluder treiben andere Sparfüchse, die sich für Urlaub oder Hochzeit mal eben eine super Digicam bestellen und dann auch nicht damit zurechtgekommen sind... Dafür waren diese Regelungen bestimmt nicht gedacht.
Ich verstehe das ganze gelaber sorry aber so empfinde ich die Diskussion hier ueber Rueckgaberechte
Entweder ich kanns mir leisten 369 euro auszugeben oder nicht
Entweder will ich an meiner Kiste alle Funktionen nutzen koennen wie der Freundliche oder nicht
Wenn du ne shareware version oder die 311 hast und damit klarkommst
kommst du auch mit VCDS klar
diee hat auch viel mehr fehlercodes und die funktion des oelwechselintervalls funktioniert dort automatisch
du brauchst nicht verschiedene ordner selber auf 1 oder 0 setzen
ich hab meine VAG COM jetzt VCDS 2005 gekauft von nem Schweizer K...N
offizieller Dis.. oder wie das heist
ich hab damit so oft fehler ausgelesen und stellglieddiagnose an familien autos und befreundete kollegen gemacht
hat sich schon nach die ersten 10 fehlerausle rentiert wenn mann die zeit zu VW oder Bosch fahren mit einzieht und dann evtl kosten von of. 19,90 euro beim boschdienst
ja klar gute kunden kriegen umsonst fehlerauslese
hallo die lesen nur den motorspeicher fehler aus
VCDS liest alle fehlerspeicher automatisch aus .
kauf vcds wenn du die freewareversion benutzen konntest
denn dann ist rueckgaberecht nur ein vorwand
und ich bin bestimmt kein verkaeufer oder so was
Sorry wenn ich heftig war aber irgendwann ... wenn mann solche diskussionen mitliest ...
sorry und gruesse