V60 II bestellt - Fakten zur Bestellung, Konfiguration und Lieferzeit - Sammelthread

Volvo S60 3 (Z)

Wir haben heute unseren V60 II bestellt:

Volvo V60 MOMENTUM
D4 8-Gang Geartronic Automatikgetriebe

Denim Blue Metallic
Polsterung: City Weave
Seiten- und Heckfenster abgedunkelt
Business-Paket Pro
IntelliSafe Pro-Paket
Exterieur-Paket
Licht-Paket
Winter-Paket
Winter-Paket Pro
Digitaler Radioempfang (DAB+)
Einparkhilfe vorn und hinten
Rückfahrkamera
Handschuhfach abschließbar
Steckdose (230-Volt-Anschluss)
Akustikverglasung
Drive Mode Fahrmoduseinstellungen
Netztasche im Beifahrer-Fußraum
Anhängerkupplung

Lieferdatum gibt es noch keins. Der Händler informiert uns.
Wir haben uns für Leasing entschieden, 2 Jahre, 35tkm / Jahr.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@copalino schrieb am 7. Juni 2019 um 12:12:58 Uhr:


Für was?

Es wird bestimmt etwas von einem Tuner geben werden mit ABE Zulassung etc. Wie es üblich bei den anderen Hersteller ist.
...

Du schreibst hier, dass Du bei Deinem V60 T8 die Beschränkung auf 250 km/h entfernt hast.
Hierfür hätte ich gerne ein nachvollziehbaren Hinweis, der auf eine Tatsache hindeutet und nicht auf lapidaren Aussage beruht. Vielleicht wollen andere T6/T8 Fahrer etwas ähnliches durchführen und Du wärst hier, Nachweis vorausgesetzt, der Erste!

Ich fänd ein Tachofoto (natürlich vom Beifahrer gemacht), eine ABE, eine Rechnung oder auch nur den Link auf eine Webseite einer Werkstatt gut finden, die das tatsächlich auch anbietet. Ich kenne mich ein wenig mit dem Codierkram aus aus meinen VAG und BMW-Zeiten aus und kann wie ich finde gut einschätzen, ob jemand auf einem SPA-Volvo (wie Dein V60T8) tatsächlich freigeschaltet wurde... Ich konnte bisher bei meinen Recherche niemand finden, der wesentliche Funktionen eines SPA-Volvo codieren konnte - und das Aufheben der 250 km/h Limitierung halte ich hierbei ehrlich gesagt für Humbug. Aber ich bin ja lernfähig und freue mich gerne auf einen Hinweis, wenn ich falsch liegen sollte.

Also: Pics or it didn´t happen. 😉

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Zitat:

@StefanLi schrieb am 25. April 2019 um 09:00:42 Uhr:



@Petarzaric88 Die NuB verbieten hier Rechtsberatung im Forum. Das Forum ist aber voll von Zustimmung zu Deiner Einschätzung von "verbindlich" und "unverbindlich".

In der Praxis konnte ich die Händler bei Lieferverzögerungen stets davon überzeugen, dass man den Kunden adäquat mobil hält. Das klappt natürlich nicht, wenn man konfrontativ unterwegs ist oder seinen Wagen über eine "Preiskampf-Internetplattform" bestellt hat.

Verstehe ich das Richtig, dass für Leute die ihr Fahrzeug über eine Plattform bestellt haben, die AGBs nicht gelten? Oder was möchtest du damit zum Ausdruck bringen? Momentan kam auch nicht zum sprechen, dass mein Fahrzeug später kommen würde.

Ich dachte immer das die AGBs für jeden gelten oder das es keine zwei Klassen Gesellschaft innerhalb des Kundenstamms gibt... den Händler hat ja keiner gezwungen, ihre Fahrzeuge über besagte Plattformen anzubieten. Oder verstehe ich da etwas falsch?
Lg

Zitat:

@Gaspedalnutzer schrieb am 24. April 2019 um 23:02:53 Uhr:


Auf meiner "verbindlichen Bestellung" ist von vornherein "Dezember 2019" als Liefertermin eingetragen. Ich bin daher ziemlich entspannt, was ein paar Monate Überbrückungszeit anbelangt

Hab mich nun doch mal kurz mit meinem Freundlichen in Verbindung gesetzt.
Er hat bislang nur eine Eingangsbestätigung zur Bestellung von Volvo erhalten, mit dem Verweis dass die Auslieferung frühestens ab Q1 2020 erfolgt. Hoffentlich wird das dann auch gehalten, einen MY21 würde ich mit den 180km/h Höchstgeschwindigkeit nämlich nicht nehmen.
Mein 🙂 versucht jetzt mal über die Dispo herauszufinden, ab wann die Produktion ab KW46 konkret eingeplant wird, so dass er mir einen Termin nennen kann, ab dem er mir dann einen Produktionstermin nennen kann 😁

Volvo scheint zur Zeit völlig überfordert zu sein seinen Kunden Informationen zu den Lieferzeiten zu geben. Hier spielt sicher der Erfolg der aktuellen Modelle sowie China und die USA eine grosse Rolle. Produktionsverlagerungen und Modelljahrwechsel spielen dann ebenfalls noch eine Rolle. Ich würde sagen vom Erfolg etwas überrollt. Gerade kommen wieder die neuen Quartalszahlen rein und wieder ein fettes Plus bei den Verkaufszahlen. Ich hoffe das sich der Druck nicht auf die Qualität auswirkt. Mir missfällt das Volvo sich in jeder Meldung feiert aber kein Wort darüber fällt das man an den Lieferengpässen arbeitet. Erst recht finde ich es nicht schön, dass man die treuen Kunden absolut nicht mit Informationen auf dem laufenden hält, wann das Fahrzeug geliefert wird. Hier muss Volvo noch mächtig dazu lernen damit sie am Ende nicht ihre treue Kundschaft verlieren.

Gerade bei meinem Händler in Schweden nachgefragt. Bei Bestellung heute bekommt man alles ausser den T8 im September/Oktober. Scheint also ein Problem von VCG zu sein, nicht von Volvo selbst.

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Kann durchaus sein, das für den deutschen Markt einfach die Verkaufszahlen unterschätzt wurden und somit feiert man sich zwar für den Verkaufserfolg hat aber nicht genügend Fahrzeuge eingeplant. Aber es ist egal weil VCG keinen Grund sieht etwas zu ändern solange die Verkaufszahlen trotz langer Lieferzeiten steigen.

Gerade Info bekommen, dass der V60CC (für meine Senioren) beim Händler angekommen ist = Dienstag erfolgt die Abholung.

Wie zuvor geschrieben = bestellt am 01.02.2019.

Zitat:

@Petarzaric88 schrieb am 25. April 2019 um 09:07:54 Uhr:



Zitat:

@StefanLi schrieb am 25. April 2019 um 09:00:42 Uhr:



@Petarzaric88 Die NuB verbieten hier Rechtsberatung im Forum. Das Forum ist aber voll von Zustimmung zu Deiner Einschätzung von "verbindlich" und "unverbindlich".

In der Praxis konnte ich die Händler bei Lieferverzögerungen stets davon überzeugen, dass man den Kunden adäquat mobil hält. Das klappt natürlich nicht, wenn man konfrontativ unterwegs ist oder seinen Wagen über eine "Preiskampf-Internetplattform" bestellt hat.

Verstehe ich das Richtig, dass für Leute die ihr Fahrzeug über eine Plattform bestellt haben, die AGBs nicht gelten? Oder was möchtest du damit zum Ausdruck bringen? Momentan kam auch nicht zum sprechen, dass mein Fahrzeug später kommen würde.

Ich dachte immer das die AGBs für jeden gelten oder das es keine zwei Klassen Gesellschaft innerhalb des Kundenstamms gibt... den Händler hat ja keiner gezwungen, ihre Fahrzeuge über besagte Plattformen anzubieten. Oder verstehe ich da etwas falsch?
Lg

Du verstehst es falsch!

Vertrag ist Vertrag und wie damit umzugehen ist, hast Du beschrieben. Meine Lösung bestand stets auf "Entgegenkommen" und da gibt es verständlicherweise nicht nur eine Klasse. 😉😉

Mich wundert es einwenig das der V60 so lange Lieferzeiten hat. Die Zulassungszahlen waren ja erstmal nicht so berauschend und hat mir auch das Dumping bei einigen Leasinganbietern erklärt. Leasingfaktor von 0,4xx ist schon der Hammer für ein neues Modell. Aber vielleicht läuft er jetzt wie geschnitten Brot 😉

Zitat:

@arndt1306 schrieb am 25. April 2019 um 12:24:55 Uhr:


Mich wundert es einwenig das der V60 so lange Lieferzeiten hat. Die Zulassungszahlen waren ja erstmal nicht so berauschend und hat mir auch das Dumping bei einigen Leasinganbietern erklärt. Leasingfaktor von 0,4xx ist schon der Hammer für ein neues Modell. Aber vielleicht läuft er jetzt wie geschnitten Brot 😉

Für viel ist im Moment der T8 Hybrid das interessante Model, vielleicht wird jetzt der Produktions-Schwerpunkt etwas verschoben.

Wenn das mit dem Lieferzeiten aber so bleibt, vermute ich mal, dass sich das mit der Verfügbarkeit vom Passat GTE wieder etwas entspannen wird.

Zitat:

@StefanLi schrieb am 25. April 2019 um 09:00:42 Uhr:


@Petarzaric88 Die NuB verbieten hier Rechtsberatung im Forum. Das Forum ist aber voll von Zustimmung zu Deiner Einschätzung von "verbindlich" und "unverbindlich".

Es gibt aber i.d.R. keinen Schadensersatz. Du kannst dann nach einer von dir gesetzten „angemessenen Lieferfrist“ vom Vertrag zurücktreten. Und stehst dann vorm gleichen Problem: Wo bekommst du ein Auto her.

Ich hatte mich damit bei Bestellung meines ersten XC90 T8 (erste T8-Serie) mal intensiver mit befasst, der hatte statt 4 Monaten dann letztendlich 15 Monate Lieferzeit.

Zitat:

@gseum schrieb am 25. April 2019 um 14:04:13 Uhr:



Zitat:

@StefanLi schrieb am 25. April 2019 um 09:00:42 Uhr:


@Petarzaric88 Die NuB verbieten hier Rechtsberatung im Forum. Das Forum ist aber voll von Zustimmung zu Deiner Einschätzung von "verbindlich" und "unverbindlich".

Es gibt aber i.d.R. keinen Schadensersatz. Du kannst dann nach einer von dir gesetzten „angemessenen Lieferfrist“ vom Vertrag zurücktreten. Und stehst dann vorm gleichen Problem: Wo bekommst du ein Auto her.

Ich hatte mich damit bei Bestellung meines ersten XC90 T8 (erste T8-Serie) mal intensiver mit befasst, der hatte statt 4 Monaten dann letztendlich 15 Monate Lieferzeit.

@gseum verflixt, den "Schadenersatz" übersah ich. 😰😰🙁🙁

Bei mir steht das in den AGBs der Bestellung... (siehe Bild Punkt 2 und 3).

Was hat das dann zu bedeuten?

So wie ich das verstehe muss er 6 Wochen nach Verzug liefern.. ansonsten steht mir ein „Ersatz“ auf den Verzugsschaden zu.

Was hat das denn zu bedeuten?

Lg

1. Gibt es einen unverbindlichen Liefertermin im Kaufvertrag? Kaufvertrag bedeutet auch, dass der Händler unterschrieben hat, ersatzweise eine Bestätigung zur Bestellung (AB).
2. Wenn der Termin überschritten ist, dann hat er noch 6 Wochen Zeit. Dann kannst Du ihn auffordern, dass er endlich liefern soll und unter Verzug stellen.
3. Sollte ein Ersatz für zu späte Lieferung bestehen- was zu klären ist- dann max 5% vom Kaufpreis.
4. Wenn Du dann aus dem Vertrag raus willst, oder doch Schadenersatz (ein Schaden und die Verursachung durch den Händler sind nachzuweisen) musst Du nochmals angemessene Nachfrist gewähren.
5. Dann kommen noch Einschränkungen zum Schadenersatz, z.B. Steht dir keiner zu, wenn du gewerblicher Kunde bist.

Hinsichtlich Schadenersatz und Höhe ist immer zu bedenken:
A) Was kann ich tun um den Schaden gering zu halten?
B) Welche Alternative habe ich? Was kostet z.B. ein Leihwagen oder kann ich meinen Leasingvertrag verlängern?

Zitat:

@StefanLi schrieb am 25. April 2019 um 15:18:53 Uhr:


1. Gibt es einen unverbindlichen Liefertermin im Kaufvertrag? Kaufvertrag bedeutet auch, dass der Händler unterschrieben hat, ersatzweise eine Bestätigung zur Bestellung (AB).
2. Wenn der Termin überschritten ist, dann hat er noch 6 Wochen Zeit. Dann kannst Du ihn auffordern, dass er endlich liefern soll und unter Verzug stellen.
3. Sollte ein Ersatz für zu späte Lieferung bestehen- was zu klären ist- dann max 5% vom Kaufpreis.
4. Wenn Du dann aus dem Vertrag raus willst, oder doch Schadenersatz (ein Schaden und die Verursachung durch den Händler sind nachzuweisen) musst Du nochmals angemessene Nachfrist gewähren.
5. Dann kommen noch Einschränkungen zum Schadenersatz, z.B. Steht dir keiner zu, wenn du gewerblicher Kunde bist.

Hinsichtlich Schadenersatz und Höhe ist immer zu bedenken:
A) Was kann ich tun um den Schaden gering zu halten?
B) Welche Alternative habe ich? Was kostet z.B. ein Leihwagen oder kann ich meinen Leasingvertrag verlängern?

Es gibt sogar eine Auftragsbestätigung, unterschieben vom Filialleiter des Autohauses, in der der Liefertermin steht (siehe Bild).

Außerdem hatte ich gerade mit dem Händler gesprochen bzw. Mit der Verkäuferin, die hatte mir zugesagt, dass die AGBs auch für GewerbeKunden gelten.

Auf der anderen Seite habe ich mich als Gewerbekunde auch an die AGBs zu halten.

Das war alles.

Lg

Ich habe heute über my volvo.de eine Bestellbestätigung erhalten aber sonst keine weiteren Informationen.
Bin echt gespannt. Mein Händler hatte mir ca 12 Wochen Lieferzeit genannt aber ich sehe schwarz. Hoffe nicht erst nächstes Jahr ??

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