V60 als Hybrid steuerbegünstigt mit 0,5% Regelung?

Volvo S60 3 (Z)

Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit der seit 1.1.19 geltenden Regelung bzgl. Dder Versteuerung geldwerter Vorteil aus? Der Volvo kommt mind.40km rein elektrisch hat aber 2 Werte zum Abgas NEFZ mit 48 und WLTP 53g Schadstoffausstoß. Man braucht 50gramm gemessen wie auch immer. Was gilt?

https://www.haufe.de/.../...le-fuer-elektro-dienstwagen_78_467654.html

Grüße Christian

102 Antworten

Zitat:

@NeuerGast1234 schrieb am 14. Mai 2019 um 06:13:13 Uhr:


Ja aber das liegt jetzt schon über 4 Wochen bei HR...
Hat jemand den Vergleich Sportsitze zu Normalsitzen (Inscription)?

Jab, ich. Habe alle probe gesessen. Wollte wissen ob ich mir die 2600€ für das Sitzpaket sparen kann, Normalsitze nehme oder kleines Geld in die Sportsitze investiere. Ihc muss sagen, die Sportsitze sind schon sehr angenehm. Bin groß und schlank von der Statur. Das Sitzpaket ist eigentlich nur für die Belüftung interessant und für den ein oder anderen wegen der Massage. Die Sitzwangen lassen sich nicht soweit zusammenfahren, wie ich das brauche. Was soll ich noch sagen. Habe mich für die Sportsitze entschieden.

Zitat:

@ZugEsele schrieb am 16. Mai 2019 um 21:03:46 Uhr:



Zitat:

@Bovery schrieb am 16. Mai 2019 um 20:57:55 Uhr:


Hallo. Ich habe ne dumme Frage:
Ich bestelle ein Auto. Wird erst April 2020 geliefert (vermutlich, weiß ja keiner). Die 0,5% Geschichte läuft ab 01.01.19 drei Jahre. Ich fahre das Auto ab Auslieferung 3,5Jahre. D.h. Nicht bis zum 01.01.2022 sondern bis Ende 2023.
Heißt das, dass ich ab 01.01.2022 wieder die vollen 1% auf die Kiste zahlen oder läuft die 0,5% bis zum Ende des Leasings?
Gruß

Über die komplette Nutzungsdauer ist nur der halbe Bruttolistenpreis für den geldwerten Vorteil zu versteuern 🙂

Das ist ja klasse. Was passiert, wenn ich den Leasingvertrag verlängere? Man müsste jetzt wissen ob der Vertrag nur verlängert wird oder ob es ein neuer Vertrag ist. Das muss ich mal die Leasing fragen.

der Wagen muss also nur bis zum 31.12.21 zugelassen sein, damit der Erstnutzer in den Genuss der regelung kommt. So günstig wird man solch ein klasse Fahrzeug wohl nicht nochmals fahren/versteuern können

Zitat:

@Christian123 schrieb am 16. Mai 2019 um 21:42:53 Uhr:


So günstig wird man solch ein klasse Fahrzeug wohl nicht nochmals fahren/versteuern können

Also im Moment überlegen sie ja schon die Geschichte über den 31.12.2021 hinaus zu verlängern.

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Zitat:

@Bovery schrieb am 16. Mai 2019 um 21:08:33 Uhr:


Das ist ja klasse. Was passiert, wenn ich den Leasingvertrag verlängere? Man müsste jetzt wissen ob der Vertrag nur verlängert wird oder ob es ein neuer Vertrag ist. Das muss ich mal die Leasing fragen.

Das dürfte auch völlig irrelevant sein, da einzig und allein der

Zeitpunkt der (ersten) Überlassung zur privaten Nutzung

an einen Arbeitnehmer zählt - das solange, bis das Fahrzeug aus der Dienstwagenbesteuerung herausgenommen wird.

Ich les hier immer "Arbeitnehmer". Die 0,5%Regelung dürfte doch so auch für den Selbständigen gelten, der seine private Nutzung des Geschäftswagens entsprechend versteuern darf...

Ja, das stimmt, aber da die Fahrzeuge mehr Kosten muss man sich überlegen wie es sich rechnet.

Die Dienstwagenbesteuerung betrifft immer den Arbeitnehmer - der beim (Einzel-)Selbstständigen das aber quasi für sich selbst ist. Versteuerung wird dort buchhalterisch aber eben genauso berücksichtig, als Privatanteil/-entnahme verbucht. Ebenfalls können 1%-Regelung (hier dann eben mit halbiertem BLP) und Fahrtenbuchmethode angewendet werden.

Kennt sich wer mit der Steuer aus, wenn man die Stromkosten vom Laden des Fahrzeuges bei der Steuer geltend machen will?
Meine Firma spendiert mir zwar eine Wallbox, aber die "Stromladung" soll ich selbst tragen. Das kann man doch sicher bei der Steuererklärung anrechnen? Hat das wer schon probiert?

Ganz spontan: Wenn du Betriebsstoffe für den pirivat genutzten Firmenwagenselbst bezahlst und den Wagen über den geldwerten Vorteil als Teil des Arbeitseinkommens versteuerst, kannst du IMHO diese selbst bezahlten Betriebsstoffe wieder zum Abzug bringen. Dafür musst du sie aber genau belegen können. Also muss an die Wallbox ein geeichter Zähler. Und dann Verbrauch * Stromkosten = Abzugsbetrag. Ob sich der Aufwand lohnt, darf man selber entscheiden.

Die Betriebsstoffe gehen alle über die Leasing/Firma. Nur eben der Strom nicht.

Der Strom ist "Betriebsstoff".

mit den Lieferzeiten und Lieferbedingungen ist es echt ein Grauss. Mir geht es nur um die versteuerung und die Leasingrate. Die Prämie ist mir egal, sofern der Rest passt. Hier lese ich, dass man auch Gebrauchte nehmen kann:

https://ecomento.de/.../

ich frage mich gerade was das für einer ist. Hybrid mit 250PS für 50TEur:

https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Kennt sich hier jemand aus. Es geht bei der Förderung ja nur um die erste Zulassung in der Firma, also der Kollege kann bei Austritt den Wagen vom ehemaligen Mitarbeiter nicht für 0,5% fahren, aber einen gebrauchten von Privat oder einer anderen Firma schon. Weiter frage ich mich wieso die Bestellzeiten 1J. betragen und hier Händler mit 4 Monaten werben:

https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Wer klärt mich auf was möglich ist?

Das verlinkte Fahrzeug ist falsch von Händler eingestellt und gibt es so nicht. Wenn der Händler einen Lieferslot im Vorlauf hat (also eine Bestellung in eigenem Namen) kann er auch entsprechend kurze Lieferzeiten anbieten und bis einige wenige Wochen vor Produktion noch Anpassung vornehmen.
Natürlich kannst du auch gebrauchte anschaffen und damit die Vorteile bei der Versteuerung des Geldwerten Vorteils nutzen, sofern das Auto die Vorauasetzungen erfüllt

Zitat:

@BANXX schrieb am 7. Juni 2019 um 06:58:10 Uhr:


Das verlinkte Fahrzeug ist falsch von Händler eingestellt und gibt es so nicht. Wenn der Händler einen Lieferslot im Vorlauf hat (also eine Bestellung in eigenem Namen) kann er auch entsprechend kurze Lieferzeiten anbieten und bis einige wenige Wochen vor Produktion noch Anpassung vornehmen.
Natürlich kannst du auch gebrauchte anschaffen und damit die Vorteile bei der Versteuerung des Geldwerten Vorteils nutzen, sofern das Auto die Vorauasetzungen erfüllt

Das würde ich so nicht sagen, das könnte auch eine EU-Import sein.
Nach meiner Erfahrung ist es aber nicht immer möglich, Fahrzeuge, die bereits geordert sind noch im Nachhinein anzupassen.
Ich wäre auch immer vorsichtig bei Lieferdatum Zusagen, die deutlich von der Realität abweichen, dazu gibt es hier ja schon einige Beiträge.

Das mit der Tageszulassung ist sicher interessant, ob das allerdings dann mit der 0,5% Regel wirklich passt sollte man genau prüfen lassen. Die Händler erzählen einem da alles was man hören möchte.

Warum allerdings ein Autohaus einen T8 als Tageszulassung führt ist mir schleierhaft.

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