Unterschiedliche Bereifung
Liebe Leute,
fahre meinem Mondeo MK3 Bj.`01 mit 4 Continental WinterContact TS 850 205/55 R16 91H – Reifen.
Nachdem ich am rechten Hinterrad einen Platten hatte ist nun meine Frage an euch:
Kann ich problemlos das Nachfolgemodell, einen WinterContact TS 860 (hat ein anderes Reifenprofil) als Ersatz nehmen?
In der Bucht gibt’s meinen 850er als 3 Jahre alten Neureifen, wäre das die bessere Alternative?
Gruß
Tom
Beste Antwort im Thema
Fahren geht mit unglaublich beschissenem Equipment noch. Wichtig ist zu wissen, was damit geht und was man besser lässt ...
Vielleicht bin ich auch nur so, weil man früher eh mehr denken musste beim Autofahren. Entweder war man geschwindigkeitsmäßig dezent unterwegs, dann war ab und zu ein Bolzen drin, alternativ hat es einen gleich von der Straße gehauen. Damals gabs es noch viiiiel schlechtere Winterreifen (wenn überhaupt), Spikes haben eh Scheiße gebremst und ABS war ein Kunststoff für billige Motorradhelme. Runderneuerte Reifen waren hart wie Holz beim morgendlichen Kaltstart. Ging trotzdem irgendwie, man musste halt aufpassen. Actros müsste das auch noch kennen.
28 Antworten
@der-ruderbernd,
scheint so, daß es unter den Prüfern unterschiedliche Ansichten gibt, genau wie bei uns allen hier. Dazu gibt´s 5 Seiten Diskussion hier im Forum: Klick
Ok, im Gesetz wird zwar auf Diagonal-u. Radialreifen als Mischbereifung abgestellt. Dabei spielen die Diagonalreifen mittlerweile kaum noch eine Rolle. Interessannter halte ich die Frage nach einem erheblichen Mitverschulden an einem Unfall, wenn zwar erlaubte 4 unterschiedliche Reifen, die das Fahrverhalten deutlich verschlechtern, am Fahrzeug vorgefunden werden. Falls also sich die gegnerische Versicherung querstellt, kannst sicher sein, daß die durch Gutachter auch belegen werden, daß mit einheitlicher und damit besserer Bereifung der Unfallschaden trotz des Fehlers Deines Unfallgegners durch Dich hätte vermieden werden können. Was glaubst, wer dann die A...karte hat?
Übrigens das sagt der ADAC zu unterschiedlicher Bereifung:
Grundsätzlich können Reifen unterschiedlicher Profiltiefe, Gummimischung und unterschiedlicher Profilgestaltung die Fahrstabilität negativ beeinflussen. Dies gilt insbesondere bei Nässe. Kritische Situationen entstehen vorrangig bei Aquaplaning und hier wiederum beim Bremsen und bei Kurvenfahrt. Besonders deutlich können die Unterschiede beim (gesetzlich zulässigen) Mix aus Sommer– und Winterreifen sein. Winterreifen verhalten sich durch die spezielle Gummimischung und Profilgestaltung deutlich anders.
Das schreibt u. a. Reifen.de:
...
Bei allradbetriebenen Fahrzeugen kann eine unterschiedliche Reifenprofiltiefe an Vorder- und Hinterachse Schäden am Mitteldifferential hervorrufen.
Unterschiedliche Reifengrößen (vorn und hinten) dürfen nur dann zum Einsatz kommen, wenn die entsprechende Kombination laut Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ziffer 15) für das jeweilige Fahrzeug zulässig ist. Allerdings sind bisweilen nicht alle zugelassenen Reifendimensionen im Kfz-Schein vermerkt. Umfassendere Auskünfte hierzu können dann beim Fahrzeughersteller über das sogenannte CoC-Papier (Certificate of Conformity) eingeholt werden.
Winter- und Sommerreifen verleihen einem Auto aufgrund ihrer unterschiedlichen Materialzusammensetzungen auch unterschiedliche Fahreigenschaften. Werden sie als Mischbereifung montiert, kann sich dies sehr negativ auf die Seitenführung, die Bremswege und die Kurvenstabilität auswirken. Trotzdem ist die Kombination von Sommer- und Winterpneus gesetzlich zulässig. Die einzige Ausnahme bilden winterliche Straßenverhältnisse, die eine Verwendung von Winterreifen verbindlich vorschreiben.
Die Verwendung von Mischbereifung ist in drei Fällen gesetzwidrig:
Kombination von Radial- und Diagonalbereifung
Verwendung von Reifengrößen, die für ein Fahrzeug nicht zugelassen sind
Nutzung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen
Obwohl alle weiteren Kombinationsmöglichkeiten (verschiedene Hersteller, Reifenmodelle, Profiltiefen usw.) nicht verboten sind, raten Experten führender Fachverbände aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Fahreigenschaften trotzdem von jeglichen Arten der Mischbereifung ab.
...
Zitat:
@artkos schrieb am 31. Dezember 2016 um 14:51:59 Uhr:
@der-ruderbernd,
scheint so, daß es unter den Prüfern unterschiedliche Ansichten gibt, genau wie bei uns allen hier. Dazu gibt´s 5 Seiten Diskussion hier im Forum: Klick
Das kann jeder Prüfer auch anders sehen. Ich habe auch Sinn und Unsinn erwähnt. Aber rein nach den Gesetzestexten ist es halt genau so:
Zitat:
Die Verwendung von Mischbereifung ist in drei Fällen gesetzwidrig:
Kombination von Radial- und Diagonalbereifung
Verwendung von Reifengrößen, die für ein Fahrzeug nicht zugelassen sind
Nutzung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen
Das hast du ja unten selber auch geschrieben.
Zitat:
Obwohl alle weiteren Kombinationsmöglichkeiten (verschiedene Hersteller, Reifenmodelle, Profiltiefen usw.) nicht verboten sind, raten Experten führender Fachverbände aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Fahreigenschaften trotzdem von jeglichen Arten der Mischbereifung ab.
Wie gesagt Sinn und Unsinn solcher Regelungen.
Ich sage nur "Winterreifenpflicht", das ist doch genau so ein Blödsinn. Das hätten die sich auch klemmen können.
Eine Festlegung von - bis Winterreifen und gut ist, nicht so ein geschwämmele
Liebe Leute,
vielen Dank für Eure zahlreichen, informativen Beiträge zu meinem Thema!
Nachdem es tatsächlich so ist, daß der direkte Kontakt des Fahrzeugs zur Fahrbahn lediglich in etwa 4x Postkartengröße beträgt, sollte man hier, denke ich, im Interesse der Sicherheit, absolut keine Kompromisse eingehen. Motto: Die beste Lösung ist gerade gut genug!
Deshalb habe ich mir wieder den gleichen Reifen wie vorher über einen Direktversand zur Werkstatt schicken lassen. Somit wieder 4 identische Profile!
Die niedergelassenen Reifenhändler waren leider nicht in der Lage das Teil zu besorgen.
Auf die Bucht habe ich verzichtet, weil man doch oft von üblen Plagiaten hört, die dort verscherbelt werden.
Es grüßt
Tom
Zitat:
@supaluis schrieb am 13. Januar 2017 um 17:22:32 Uhr:
Liebe Leute,vielen Dank für Eure zahlreichen, informativen Beiträge zu meinem Thema!
Nachdem es tatsächlich so ist, daß der direkte Kontakt des Fahrzeugs zur Fahrbahn lediglich in etwa 4x Postkartengröße beträgt, sollte man hier, denke ich, im Interesse der Sicherheit, absolut keine Kompromisse eingehen. Motto: Die beste Lösung ist gerade gut genug!
Deshalb habe ich mir wieder den gleichen Reifen wie vorher über einen Direktversand zur Werkstatt schicken lassen. Somit wieder 4 identische Profile!
Die niedergelassenen Reifenhändler waren leider nicht in der Lage das Teil zu besorgen.
Auf die Bucht habe ich verzichtet, weil man doch oft von üblen Plagiaten hört, die dort verscherbelt werden.Es grüßt
Tom
Warum nur einer?
Der hat doch bestimmt mehr Profil wie der Andere auf der Achse, somit fährt das Teil auch nur Sch...
Habe mir für vorn 2 nagelneue Dunlop Winterpneus geholt, hinten wollte ich 1 Saison gebrauchte Ganzjahresreifen des selben Herstellers fahren. Hatte ich beim letzten Mondi so gehabt.
Habe aber durch Zufall im Ort 2 gebrauchte WR des selben Typs(ca. 3 Jahre alt), bekommen. Kaum genutzt. Für 1 Saison völlig ausreichend und nächstes Jahr gibts noch 2 Neue. Und Alles ist dann gut.
MfG Torsti 99
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ist doch nun seine Sache. Es sind jetzt wieder 4 gleiche Reifen drauf und wer weiss wie lange er die so nutzen möchte. Alles andere wurde doch schon diskutiert.
Schönes Wochenende.