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Bereifung im Fahrzeugschein (Teil 1)

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)
Themenstarteram 26. Juni 2011 um 17:00

Guten Tag,

ich habe am 25.11 2010 meinen Ford Mondeo auf mich umschreiben lassen und bin dann zur Zulassungsstelle um mir ein neues Kennzeichen machen zu lassen.

Danach ist mir aufgefallen, das in dem neuen Fahrzeugschein nur eine Reifengröße von 205/55R16 84H

angegeben ist.

In dem Fahrzeugschein davor war allerdings die Reifengröße angegeben die der Vorbesitzer eintragen lassen hat, weil diese Reifengröße bzw Reifenbreite nicht dem Standart entsprach sondern eine Sondergröße war.

Die Reifen habe ich seit Anfang an drauf und fahre ständig damit.

Müssten die von der Zulassungsstelle die nicht mit eintragen?

Danke im vorraus,

falls beschwerden kommen habe vorher in der Suchfunktion nach Themen wie diese gesucht, nichts gefunden!

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18 Antworten
am 26. Juni 2011 um 18:43

Im Fahrzeugschein steht die Serienbereifung ab Werk. Im Bord- bzw. Servicebuch zum Fahrzeug stehen alle Reifengrößen drin, welche du noch fahren darfst. Alle Sondergrößen müssen nachträglich eingetragen werden.

Grüße

Themenstarteram 26. Juni 2011 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von racer4679

Im Fahrzeugschein steht die Serienbereifung ab Werk. Im Bord- bzw. Servicebuch zum Fahrzeug stehen alle Reifengrößen drin, welche du noch fahren darfst. Alle Sondergrößen müssen nachträglich eingetragen werden.

Grüße

In keiner meiner Bücher steht etwas über die Bereifung etc.

Als ich bei der Zulassungsstelle angerufen hatte meinte die Dame dass das jetzt neu wäre das sowas nicht mehr eingetragen wird, aber dann kann ich mein Auto tunen ohne mir ein Teilegutachten zu holen.

am 26. Juni 2011 um 22:40

Zitat:

Original geschrieben von racer4679

Im Fahrzeugschein steht die Serienbereifung ab Werk. Im Bord- bzw. Servicebuch zum Fahrzeug stehen alle Reifengrößen drin, welche du noch fahren darfst. Alle Sondergrößen müssen nachträglich eingetragen werden.

....da muß ich jetzt mal naiv fragen, wenn in meinem servicebuch zu meinem mondeo jetzt die originalen 18zoll räder mir drin stehen, muß ich diese nicht eintragen lassen?! sry falls ich das absolut falsch verstanden habe. aber so kommt es bei mir an.

MfG

stimmt, du mußt sie nicht eintragen lassen wenn du auch die richtigen reifen drauf hast.

Themenstarteram 27. Juni 2011 um 6:47

Wie gesagt meine Räder sind Breiter als zugelassen für den Mondeo deshalb müssen die doch im Fahrzeugschein stehen, oder nicht?

Der Vorbesitzer hatte sie ja eingetragen.

am 27. Juni 2011 um 7:41

wie eifelpassi schrieb wirst du sie eintragen müssen weil du nicht die originalgröße auf den Felgen hast.

@eifelpassi: ich habe die original "Kombi" d.h. mit 225 40R18 Bereifung. was muß ich dann aber im Auto mit führen? ein Gutachten für die Felgen?!

Wenn die Bereifung im Bereich der Ford - Freigabe ( KBA - Daten ) bleibt muss nur das eingetragen werden, was nicht von Ford freigegeben wurde ( Sonderfelge und / oder abweichende Bereifung ). Desweiteren steht im Gutachten der Hinweis, in welchem Umfang oder Fällen eine Eintragung erfolgen muss.:D Also nicht nur das Deckblatt lesen!

Bei Fahrzeugen ohne COC - Papiere ist, als Grundlage der zulässigen Bereifung, der alte Schein oder Brief als Auflistung der zulässigen Größen, zu betrachten. Deshalb wird dieser auch nach Umschreibung wieder an den Fahrzeughalter ausgehändigt.

Über Hersteller, TÜV, DEKRA etc. kann man Einblick in die Daten bekommen aber einen fahrzeuggebundenen Nachweis der COC - Daten kostet beim Hersteller ca. 100,-

Zitat:

 

@eifelpassi: ich habe die original "Kombi" d.h. mit 225 40R18 Bereifung. was muß ich dann aber im Auto mit führen? ein Gutachten für die Felgen?!

die habe ich auch drauf.

org. Y felgen von ford mit 225-45er reifen. du mußt nix mitführen. sind org. u. damit frei von jeder eintragung.

das thema haben wir im 5er forum auch reichlich schon gehabt. alles was freigegeben ist vom hersteller u. org. felgen sind=kein nachweis nötig!!!

am 27. Juni 2011 um 16:24

Das habe ich bei meinem Mondeo in der Mappe gefunden . Demnach sind die 225/40 mit Felgen freigegeben , glaub ich !

am 27. Juni 2011 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von Schlosserheinz

Das habe ich bei meinem Mondeo in der Mappe gefunden . Demnach sind die 225/40 mit Felgen freigegeben , glaub ich !

Nach dem Zettel muß ich mal schauen. Habe nur in der Bedienungsanleitung geschaut ;)

Dort stehen ja auch die fahrbaren Größen drin. Aber dein Zettel scheint mir da eher als gültig als nachweiß.

am 27. Juni 2011 um 23:11

ich habe diese "eg-übereinstimmungsbescheinigung" nun auch gefunden. mit sehr ernüchterndem ergebnis :)

bei mir steht unter "wahlweise bereifung" nur die 16zöller. aber warum?!

kann mir jmd sagen welcher zettel den nun nachweis bei einer kontrolle wäre?! wenn überhaupt dann sicher diese "eg-übereinstimmungsbescheinigung" oder?

warum stehen bei mir nur 16zoll räder drin? weil der vorbesitzer nie größere drauf hatte?!

also heißt es in meinem fall nun doch leider das ich sie eintragen muß?!! (womit ich mich ja vor diesem thread schon abgefunden hatte)

danke für antworten

Nur eine Reifengröße kann ich eigentlich nicht glauben.

Fakt ist aber: Stehen die Wahlgrößen in der KBA - Datenbank, so ist die Bereifung zulässig. Das COC muss nicht mitgeführt werden. Den Nachweis muss bei einer Kontrolle durch TÜV, Polizei etc. erbracht werden.

Also beim TÜV nachfragen was in der Datenbank steht und dann Schicht. ( Solange es Serienräder sind )

Dann gibt es ja auch noch das Kundenzentrum welches ggf. Bestätigungen ausstellen kann.

( 0221/903 3333 oder 3332 ):D

am 28. Juni 2011 um 9:21

Zitat:

Original geschrieben von Buddha13

Nur eine Reifengröße kann ich eigentlich nicht glauben.

Fakt ist aber: Stehen die Wahlgrößen in der KBA - Datenbank, so ist die Bereifung zulässig. Das COC muss nicht mitgeführt werden. Den Nachweis muss bei einer Kontrolle durch TÜV, Polizei etc. erbracht werden.

Also beim TÜV nachfragen was in der Datenbank steht und dann Schicht. ( Solange es Serienräder sind )

Dann gibt es ja auch noch das Kundenzentrum welches ggf. Bestätigungen ausstellen kann.

( 0221/903 3333 oder 3332 ):D

jawoll stehen leider nur die 16" drin als sommer und winterrad! die die also aktuell noch drauf sind.

aber aus einem anderen forum habe ich nun die information das die eg-übereinstimmungsbescheinigung damit eh nix zu tun hat. sondern es gibt seperat noch eine übereinstimmungsbescheinigung für rad/reifen kombinationen von ford. diese habe ich mir dann für mein auto (mk3 BWY) und für meine räder (225 40R18 7,5J ET52,5) runter geladen.

Wenn die Sondergrößen nicht in den neuen Schein übertragen wurden gilt generell der alte Schein als Anlage zu den aktuellen Papieren.

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