Unterbodenbeleuchtung

Opel Astra G

jo das es illegeal ist damit zu fahren is mir klar !
Meine frage jetzt darf man das auch überhaupt nicht verbaut haben zb zu showzwecken

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sony-Tigra


also wenn man einen beim tüv kenn kann alles gehen.

sry!

aber mit dieser aussage hast du dich gerade selbst disqualifiziert! 🙄

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@Magirus
Du hast recht! Eine UBB kann nicht eingetragen werden. Keine Chance.

Aber du siehst das etwas falsch. Hier wird ja gerade beschrieben das es keine UBB sondern eine Einstiegsbeleuchtung sein soll!

Welcher TÜV das allerdings so einträgt möchte ich gerne mal wissen.

Zitat:

Original geschrieben von Opel72


Aber du siehst das etwas falsch.

negativ!

Zitat:

Original geschrieben von Opel72


Hier wird ja gerade beschrieben das es keine UBB sondern eine Einstiegsbeleuchtung sein soll!

das eine eintragung einer ubb als einstiegsbeleuchtung das fehlen der notwendigen prüfzeichen auf den leuchtmitteln im wege steht, schrieb ich ja bereits!

Zitat:

Original geschrieben von Opel72


@Magirus
Du hast recht! Eine UBB kann nicht eingetragen werden. Keine Chance.
 
Aber du siehst das etwas falsch. Hier wird ja gerade beschrieben das es keine UBB sondern eine Einstiegsbeleuchtung sein soll!
 
Welcher TÜV das allerdings so einträgt möchte ich gerne mal wissen.

 Kenne insgesammt 5 Leute die dies eingetragen bekommen haben. und da du ja auch aus berlin kommst kann ich dir auch sagen wo! Alboinstrasse Dekra. (keine Kontakte) 5 leute haben diese UBB als Einstiegsbeleuchtung eingetragen bekommen. Ich weiss das das geht. da helfen gesetze nicht weiter, denn jedes gesetz hat lücken. Und da kann jemand mit seinen fachgeschwafel kommen wie er mag "ES GEHT".😉

Zitat:

Original geschrieben von Devil`s Corsa


5 leute haben diese UBB als Einstiegsbeleuchtung eingetragen bekommen.

nur weil etwas eingetragen ist, heißt das NICHT gleichsam, das es auch legal und damit unankreidbar ist...

aber dieser irrglaube herrscht anscheinend immnoch...

Zitat:

Original geschrieben von Devil`s Corsa


Ich weiss das das geht.

schön für dich...

ob die eintragung auch bestand hat, ist da die zweite frage!

Zitat:

Original geschrieben von Devil`s Corsa


denn jedes gesetz hat lücken.

die stvzo als zulassungsvorschrift, ist in diesem thema ziemlich eindeutig....OHNE lücken....

dort steht:

"An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

und nun zeig uns mal bitte, die leuchtmittel, die deine "kumpels" montiert haben....der umstand,d ass die montage im geltungsbereich der stvzo erfolgt, setzt also auch eine zulassung (im allg. auch e-zeichen genannt) der leuchtmittel vorraus...

Zitat:

Original geschrieben von Devil`s Corsa


"ES GEHT"

eintragen kannst du ALLES....

sogar nen kanonenturm von nem kampfpanzer sammt funktionsfähiger geschützanlage, die als schiebedachabdeckung dient...

entscheident ist aber, ob diese eintragung dann rechtmäßig ist...und in deinem fall, ist sie es nunmal nicht...JEDER dorfsherrif, kann die eintragung anzweifeln, und die autos deiner freunde auffn abschlepper laden...

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Magirus hat absolut Recht. Die Tatsache, dass diverse Stellen Gefälligkeitseintragungen machen, macht diese Eintragungen noch lange nicht legal. Das sind lediglich ein paar Buchstaben auf einem Fresszettel - weiter nichts.

ciao

http://cgi.ebay.de/...egoryZ72911QQrdZ1QQssPageNameZWD1VQQcmdZViewItem
 
Soviel dazu^^
 
Dann kauft man sich dies Zweimal hat 4 Stück lässt sich die eintragen und gut ist^^ 😉
 
Wie man sehen kann gibt es keinen unterschied zwischen UBB und Einstiegsbeleuchtung.

@All
Ich verstehe das jetzt richtig. Ihr meint das etwas was eingetragen ist, nicht legal ist!?!

Ich kann mich an einen anderen Thread erinnern. Anderes Forum. In dem wurde klar beschrieben das wenn etwas erst einmal eingetragen ist es auch nicht mehr nachträglich bemängelt werden kann.

Hier ging es um die Zulassung amerikanischer Fahrzeuge und deren Umrüstung. Da ging es auch um die Beleuchtung! Das war die selbe Argumentation fehlende Prüfzeichen etc..

Wenn das stimmen würde dürfte auf deutschen Straßen kein Mustang, kein Charger etc. unterwegs sein. Für diese Fahrzeuge gibt es für die Beleuchtung keine Prüfzeichen. Also alle Illegal unterwegs?!?

Zitat:

Original geschrieben von Opel72


Ich kann mich an einen anderen Thread erinnern. Anderes Forum. In dem wurde klar beschrieben das wenn etwas erst einmal eingetragen ist es auch nicht mehr nachträglich bemängelt werden kann.

Das ist Unfug. NATÜRLICH kann es nachträglich bemängelt werden. Wenn man sich die immense Anzahl an Gefälligkeitseintragungen so ansieht (z. B. Xenon in Halogenscheinwerfern ohne SWRA und ALWR), wundert das auch nicht.

ciao

Zitat:

Original geschrieben von Devil`s Corsa


Soviel dazu^^

zu dem ding, gabs auch schonmal nen thread...

wenn ich zeit ahbe, such ich den mal raus....

imho war dort aber das ende vom lied, das dem kba diese prüfnummer nicht bekannt war...

Zitat:

Original geschrieben von Opel72


Ich verstehe das jetzt richtig. Ihr meint das etwas was eingetragen ist, nicht legal ist!?!

wenn die eintragung gegen die stvzo verstößt, ist die eintragung 0,nichtig!

Zitat:

Original geschrieben von Opel72


In dem wurde klar beschrieben das wenn etwas erst einmal eingetragen ist es auch nicht mehr nachträglich bemängelt werden kann.

schlichtweg falsch!

das beste beispiel hierfür sind die gutachten für die kn-anlagen...

Zitat:

Original geschrieben von Opel72


Das war die selbe Argumentation fehlende Prüfzeichen etc..

die amis haben ihre eigenen prüfzeichen...bei denen ist auch nciht alles erlaubt....

diese prüfzeichen sind größtenteils mit unseren kompatibel (bzw. die prüfungen), deshalb erhalten solche fahrzeuge dann u.a. auch ausnahmegenehmigungn, die direkt vom kba ausgestellt werden.....

aber da du es ja eingetragen bekommen hast kann man zumindest nicht mehr dir ans Bein Pickeln und wenn jetzt einer sagt doch..... da der Fahrer der Kfz für die Sicherheit verantwortlich ist den muss ich sagen das wenn man als leihe zum TÜV geht und was eintragen bekommst

du bei jeden Richter der Welt freigesprochen wird von daher ist es mir eigentlich wayne....

Zitat:

du bei jeden Richter der Welt freigesprochen wird von daher ist es mir eigentlich wayne....
 

 Entlich schreibt das mal jemand. Ich stimme dir vollkommen zu. Das ist genau das was ich die ganze zeit meinte. Wenn es erstmal eingetragen ist kann einer sagen was er will. Der "Leihe" kann das ja nicht wissen. wenn jetzt einer sagt dies ist trotzdem verboten muss ein verfahren gemacht werden gegen den Eintrager (Dekra/Tüv).

Anscheinend gibt es von Bundesland zu Bundesland doch große Unterschiede. Vielleicht liegt auch darin der Unterschied in der Argumentation.

Das hat jetzt nichts mit der UBB zu tun aber was die Beleuchtung betrifft weiss ich das jetzt besser.

Ich wollte mir einen Mustang direkt aus den USA holen. Ich bin zu meinem TÜV hin und habe gefragt was geändert werden muss. Ich bekam eine lange Liste aufgezählt und zum Schluss den Hinweis das es andere Bundesländer gibt die anders die Sache Bewerten. Ich bekam den Tip (von meinem TÜV) in einem anderen Bundesland den TÜV machen zu lassen. Dann würden viele Dinge wie Einzelabnahme etc. entfallen und Sie würden dann den Wagen "durchwinken" (wenn die Zulassungsstelle mich erneut zum TÜV schicken würde).
O-TON des Prüfers damals "Was einmal eingetragen ist bemängeln wir nicht mehr auch wenn es bei uns nicht durchgegangen wäre.".

Wie soll bitte ein Beamter auf der Straße eine eingetragene Sache bemängeln? Ich würde dann zum TÜV fahren und der würde es erneut "durchwinken".

Die Zulässigkeit dieser Leuchten ist schon aufgrund ihrer blauen Farbe nicht gegeben:
http://www.dekra.de/.../AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

Zitat:

Original geschrieben von GsiMaus


du bei jeden Richter der Welt freigesprochen wird von daher ist es mir eigentlich wayne....

Wenn Du Dir da so sicher bist – dann ist ja gut 😉

Original geschrieben von Devil`s Corsa

Zitat:

Entlich schreibt das mal jemand. Ich stimme dir vollkommen zu. Das ist genau das was ich die ganze zeit meinte. Wenn es erstmal eingetragen ist kann einer sagen was er will. Der "Leihe" kann das ja nicht wissen. wenn jetzt einer sagt dies ist trotzdem verboten muss ein verfahren gemacht werden gegen den Eintrager (Dekra/Tüv).

Der Eintrager wird auf jeden Fall versuchen, sich da rauszuwinden. Beispielsweise könnte er behaupten, der Fahrzeughalter hätte NACH der Eintragung noch unzulässige Veränderungen vorgenommen.

Wer am Ende Recht bekommt – da will ich mich gar nicht drüber auslassen. Denn das ist mit Sicherheit nicht pauschal zu beantworten. Was aber sicher ist: Der Fahrzeughalter hat erstmal einen Haufen Ärger.

@Opel72:
Der TüV selbst beanstandet sowas vielleicht nicht bei einer HU - aber die Polizei ganz sicher 😉

Ciao

die blaue Farbe ist nicht erlaubt bei fahren ist ja nur eine einstiegsbeleuchtung sonst müsste man ja die ganzen blauen Leuchtreklametafeln an der Straße abmontieren

Zitat:

Original geschrieben von GsiMaus


die blaue Farbe ist nicht erlaubt bei fahren ist ja nur eine einstiegsbeleuchtung sonst müsste man ja die ganzen blauen Leuchtreklametafeln an der Straße abmontieren

Sorry - aber das ist eine absolut affige Antwort! Was haben denn jetzt plötzlich Leuchtreklamen an Hauswänden mit der Beleuchtung von KFZ zu tun? Dir scheint keine Antwort zu weit hergeholt zu sein 🙄

Erlaubt sind folgende Lichtfarben:
- weiss
- hellgelb
- gelb
- rot

Und hier zitiere ich die Dekra:

Zitat:

Andere Farben des Lichts sind unzulässig, wie z.B.:
nach außen wirkende blaue Leuchtdioden, Lichterketten mit
Dauerlicht, umlaufenden oder blinkendem Licht, beleuchtete
Weihnachtsbäume, Schriftzüge als Reklame oder Namenszüge
der Fahrer etc. in oder am Fahrzeug.

Ob sich das Fahrzeug bewegt oder nicht, ist absolut egal.

ciao

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