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unterbodenbeleuchtung

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 19:55

hallo...

ist eine unterbodenbeleuchtung zulässig solange sie beim fahren aus ist oder darf sie nicht mal am auto montiert werden`? und wie siehts aus mit einem schalter oder änlichem der es verhindert das während der fahrt die beleuchtung leuchten kann selbst wenn man es wöllte....also dass die beleuchtung nur im stehen funzt...

grüße

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2009 um 20:04

Kein E-Prüfzeichen keine zulässige Montage.

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am 22. Juli 2009 um 20:04

Kein E-Prüfzeichen keine zulässige Montage.

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 20:06

also solangsn e prüfzeichen hat is das ok??also sobald der motor aus ist udn ich das lciht anmach egal welche farbe ist das ok oder wie??genauso mit fußraumbeleuchtungen udn so??

am 22. Juli 2009 um 20:09

Nein, verändert das Singalbild des Fahrzeuges, völlig boogey o du fährst oder stehst.

Zudem gibt es keine einzige Neonröhre mit E-Prüfzeichen:D

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 20:11

^^okay....aber bei mir in der nachbarschaft is ein bmw bei dem is so sobald du die türen offnen willst...also am hebel ziehst gehn für 15 sec die beleuchtung an...unterboden...und der hat aber kein stress damit

am 22. Juli 2009 um 20:14

Ich weiß ja nich was das fürn BMW ist, aber viele der neueren "premium" fahrzeuge ham so Features von Werk aus drin und die sind entsprechend geprüft und für das Fahrzeug zulässig.

 

Davon abgesehen heißt keinen Ärger bekommen noch lang nich das es legal ist.

Btw: die Leute die bei uns solche Beleuchtung an den Karren ham verkaufen Zuckerwatte und Lebkuchenherzen :rolleyes:

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 20:18

also kann ich des am besten ganz schnell knicken mit der ubb??und fußraumbeleuchtung auch ned zugelasssn?

am 22. Juli 2009 um 20:20

Fußraumbeleuchtung is sone Grauzone für sich, solange es nciht nach draußen scheint ist das in Ordnung-> das Scheinen wiederrum ist Auslegungssache, der eine sagt is okay der andere scheißt dir vorn Koffer deswegen.

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 20:21

hmmm okay...wo kann man denn da am besten hingehn bzw des mal alles nachlesen??

am 22. Juli 2009 um 20:24

Einfach mal nen Kittelträger beim TÜV fragen.

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 20:24

kayyy

am 23. Juli 2009 um 5:00

Fussraumbeleuchtung ist erlaubt solange man sie von außen nicht sehen kann und du nicht direkt reinschauen kannst in das Leuchtmittel.

Ich sag mal Kaltlichtkathoden, wie ich hab, sind grenzwertig.

Sitzt du mit weißen Pullover im Auto, dann kann man es von außens chon erkennen, allerdings hast du ja im Normalfall in der Nacht auch Abblendlicht an, damit kann dir natürlich keiner einfach so ins Auto schauen, von vorne.

Mit nem Schalter dazwischen, mit dem du die Kathoden abschaltest bei Kontrollen oder TÜV bist du auf der ganz sicheren Seite.

UUB, wie mgase schon sagte, kannste vollkommen vergessen, egal welche Varianten du schon wo und wie gesehen/gehört haben willst.

Themenstarteram 23. Juli 2009 um 14:18

okay...also ubb is dann mal weg...die fußraumbeleuchtung will ich eh ned während der fahrt an haben...nur wenn cih steh...also wenn ich jetz zb vor nem discounter steh oder so udn die an is macht die polizei nix?oder iwe siehts da aus?

am 23. Juli 2009 um 14:31

Die Polizei kann dir nichts wenn du auf einem Privatparkplatz stehst. zB vor einem Discounter.

Aber sie können dir wohl was wenn du dort runterfährst und die Fußraumbeleuchtung nicht den Kriterien entspricht wie oben beschrieben.

Dann sagen die:

"Mach ma an!" Und schubbs isses verboten...

Daher glei ordentlich machen.

Themenstarteram 23. Juli 2009 um 14:37

also wenn ich die jetz zb untern sitz tu bzw ganz vornen in fußraum rein...über den pedalen kann ich ja nicht direkt reinschauen oder?so meinst dass?

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