Unterbodenbeleuchtung
jo das es illegeal ist damit zu fahren is mir klar !
Meine frage jetzt darf man das auch überhaupt nicht verbaut haben zb zu showzwecken
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Sony-Tigra
also wenn man einen beim tüv kenn kann alles gehen.
sry!
aber mit dieser aussage hast du dich gerade selbst disqualifiziert! 🙄
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von GsiMaus
stimmt nicht ganz was du sagst es ist legal Links und Rechts UBB zu haben
wie oft eigentlich noch?
NEIN!
Zitat:
Original geschrieben von GsiMaus
gibt sogar bei manchen UBB Herstellern jetzt ein teile gut achten
bitte seriöse quellenanagbe (KEINE ebay-links)!
Zitat:
Original geschrieben von GsiMaus
wenn du mir nicht glaubst kannst du auch im Dekra forum Nachlesen
über die rechtliche lage bin ich bestens informiert!
und die stvo regelt das ganz klar zu 100%....
Bevor jetzt gleich wieder die wildesten Theorien darüber aufkommen, Auszug von der Dekra
Die Genehmigung für solche Ausstiegsleuchten werden erteilt, weil sie keine lichttechnischen Einrichtungen darstellen und niemals solche gleißend hellen Lichtkegel erzeugen wie auf dem FoliaTec-Werbebild.
In vielen Fahrzeugen sind in den Unterseiten der Türen Einstiegsbeleuchtungen eingebaut. Wer solche kennt, weiß, wie hell diese sind.
Es gibt im Übrigen schon länger eine genehmigte "Unterbodenbeleuchtung", sprich Einstiegsleuchten in den Schwellern von Hella. Diese haben laut ABE eine Lichtstärke von 0,7 cd (Candela). Zum Verglech: Eine normale 60 Watt- Glühbirne hat eine Lichtstärke von 70 cd, also das Hundertfache. Neonröhren liegen bei gleicher elektrischer Leistung noch deutlich höher.
Und diese leuchten mit 0,7 cd haben einer ABE
Aber aber auch nur diese 🙂 die verkäufer bei ebay nehme meist das gut achten und legen das mit bei ihrer UBB mit dabei.... weil die meisten leute sich das ja eh nicht durch lesen ...
Wuellen sind www.dekra.de so wie Foliatec.de und Hella Gruß
*edit* www.carstyling.azoshop.com/shu_shop/index.php
*edit* dachte der direkt link zur Foliatec.de wäre doch noch besser
*lol*
und was willst du mir damit sagen?
von ner ubb, ist dort NICHT die rede!
sondern von einstiegsbeleuchtungen, das ist ein kleiner, feiner aber entscheidender unterschied!
eine ubb ist und bleibt UNZULÄSSIG! (kannst du übrigends auch auf der seite der dekra nachlesen!)
im übrigen für eine einstiegsbeleuchtung die wie das folia-tec ding (das ist nur ein tüv-bericht, KEINE abe!) an den unterseiten der tür montiert werden braucht es KEINE abe!
da die leuchtmittel nicht direkt in das regelwerk der stvzo reinfallen....
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tüb bericht reicht doch...^^
und es gibt auch UBB in der stärke von 0,7 mein freund 🙂
habe jetzt keien lust danach zu suchen weil ich nicht so auf kirmes tuning stehe Gruß bine
Zitat:
Original geschrieben von GsiMaus
und es gibt auch UBB in der stärke von 0,7
WO?
es gibt KEINE zulässige UnterBodenBeleuchtung!
hättest du dich halbwegs richtig bei den von dir zitierten quellen informiert, wüsstest du dies auch, warum eine ubb nicht zulassungsfähig ist!
nicht nur das lesen, was dir gefällt, auch das lesen, was dir nicht in deine argumentation reinpasst!
Zitat:
Original geschrieben von GsiMaus
ist klar....
*lol*
wenn du schon irgendwelche behauptungen aufstellst,
solltest du sie wenigstens noch anhand der derzeit gültigen gesetzeslage und handfesten beispielen belegen können...
alles andere stellt deine glaubwürdigkeit und deine kompetenz sehr stark in frage.....!
ich warte übrigends immer noch auf die ubb mit zulassung, von der du hier geschrieben hast!
Ist ja ok. Komm doch einfach ein stück runter ok?
Wir versuchen hier alle nur anderen zu helfen. Du hast deine Argumente vorgebracht, reicht doch oder?
sehe ich auch so^^
UBB erlaubt oder nicht, es gibt nun mal leute die es als "einstiegsbeleuchtung" eingetragen bekommen. Zum Thema Einstiegsbeleuchtung die nur eine bestimmte leuchtkraft hat, man könnte ja die UBB so anschliessen das die nicht den gewünschten saft bekommt, und somit die leuchtkraft einer Einstiegsbeleuchtung hat.
Es ist abzulut alles möglich.
Ja das kommt weil manche Themen sehr umstritten sind, aber deswegen sind wir doch alle hier um zu diskutieren oder?
Also, keine Aufregung! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Devil`s Corsa
es gibt nun mal leute die es als "einstiegsbeleuchtung" eingetragen bekommen.
nur weil etwas eingetargen ist, heißt das nicht gleichsam, das es auch legal ist!
der trick mit dem "ich hab nen kumpel beim tüv" zieht nunmal nicht....
und die legalität scheitert hier daram, das es keine zulässigen leuchtmittel dafür im sinne der stvzo (oder schlichtweg mit e-zeichen) gibt...
Zitat:
Original geschrieben von Devil`s Corsa
man könnte ja die UBB so anschliessen das die nicht den gewünschten saft bekommt, und somit die leuchtkraft einer Einstiegsbeleuchtung hat.
scheitert ebenfalls an der zulässigkeit der leuchtmittel...!
was würd denn passiern wenn die dich damit anhalten ???
1. in eingeschaltetem zustand
2. wenns aus ist und zb ausschließlich als einstiegsbeleuchtung angeklemmt ist??
aber wahrscheinlich ist da sowieso kein unterschied
Zitat:
Original geschrieben von lambus
was würd denn passiern wenn die dich damit anhalten ???
hängt vom jeweiligen polizisten ab...
den einen juckts nicht, den anderen isses nur ne mängelkarte wert, und wiederrum ein anderer ruft direkt den abschlepper und du bist knappe 1000€ los....
Zitat:
Original geschrieben von lambus
aber wahrscheinlich ist da sowieso kein unterschied
bingo!
da es alleine schon durch die unzulässigen leuchtmittel strafbar ist.....