unterbodenbeleuchtung
hey jungs ich hab bei meinen kumpel eine unterbodenbeleuchtung angebracht der hat'nen astra g und ich würde gern wissen wie ich den sicherungskasten im innenraum raus kriege da ich dort über einen sicherungsplatz gehen will, weil es gerade hinten am standlicht angeklemmt ist
14 Antworten
Unterbodenbleuchtung ist verboten,dementsprechend denke ich mal erfahrungsgemäß wirst du hier im Forum nicht viel Hilfe erwarten können!
Greetz!
Das weiß ich ja nicht,ich hab nur des öfteren mitbekommen das bei solchen Fragen keine Antworten kamen,nichts für ungut!
Unterbodenleuchtung ist NICHT VERBOTEN aber auch nicht ERLAUBT!!! Wirkliche Gesetze gibbt es noch nicht.
Man bekommt UBB auch eingetragen allerdings nur als Einstiegsbeleuchtung 😉
Nen schalter zwischenklemmen fürs an und aus machen und Fertig!
Ein Bekannter von mir ist Polizist, und er meinte sogar man kann auch wärend der fahrt die UBB anhaben da es wie gesagt noch keine richtige rechtslage für gibbt ob es nun erlaubt ist oder nicht. Soll heissen es kommt immer auf den Polizisten drauf an was er draus macht....😉
Aber zurück zu deiner frage: Ich habe null ahnung wi eman den kasten rausbekommt, da ich meinen G erst sein 3 monate fahre 😁
Ähnliche Themen
Komisch das da anscheinend jeder cop was anderes sagt,ich hab mittlerweile 3 verschiedene (Kumpel von mir,kumpel vom vater,onkel) zu dem Thema befragt und alle drei sagen VERBOTEN!Mein Kumpel meinte nur,dass wenn die Beleuchtung an der Innenseite der Tür angebracht ist,kann man Glück haben und keiner beschwert sich!Ansonsten ist laut der drei diese "Standart-Beleuchtung" mit den vier Röhren Grundsätzlich untersagt,ich kann mich halt aber auch nur auf die drei quellen beziehen!
Oh und noch ne Frage da ich grad deinen Namen lese,weißt du zufällig ob man den Nick Name noch nachträglich ändern kann?weil meiner suckt irgendwie,ist alt und ne neue Karre kauf ich auch bald!
vielleicht könnt ihr mir ja deswegen trotzdem sagen wie ich den kasten rauskriege oder vieleicht ne seite geben könnt wo ich nen plan oder ne beschreibung finde wäre nett kenn mich bei opel ni aus hab nen peugeot
....
Hi,
den sicherungskasten kann man aushängen....im opelhandbuch wird dir auch erklärt wie 😉
den namen kann im nachhinein nicht mehr ändern....da verwechslungsgefahr besteht, bzw. wenn das jeder macht man am ende gar nicht weiß wer mit einem "erzählt"....da man jeden tag 3x den namen wechselt....weil er wohl doof ist....
deswegen ist es immer besser sich einen namen rauszusuchen der etwas neutral ist und mit automarken gar nichts zu tun hat.....
MfG Markus
@ bastl_106er warum möchtest du unbedingt über den Sicherungskasten gehen?
Du kannst doch ebenso deine Röhren über ne ganz neue Sicherung laufen lassen... einfach in Reihe ne entsprechende Sicherung reinmachen und fertig... sollte halt in Reichweite sein, damit man diese auch unter Umständen umtauschen kann...
Ansonsten schauen, wieviel Strom deine Röhren bekommen und nen schalter mit oder ohne Relais einbauen... So muss das eigentlich auch auf jeden Fall klappen und ist eigentlich auch zu empfehlen...
Denke nicht, das die von Opel es gerne sehen, wenn man in dem Sicherungskasten Leitungen hin und her tauscht...
Gruß Robo
Zitat:
Original geschrieben von Devil`s Corsa
Unterbodenleuchtung ist NICHT VERBOTEN aber auch nicht ERLAUBT!!! Wirkliche Gesetze gibbt es noch nicht.
unterbodenbeleuchtung ist ganz klar und zu 100% definitiv verboten....
Zitat:
Original geschrieben von Devil`s Corsa
Man bekommt UBB auch eingetragen allerdings nur als Einstiegsbeleuchtung 😉
auch falsch!
ubb und einstiegsbeleuchtung sind 2 ganz unterschiedliche dinge!
von den versch. anbauformen mal ganz zu schweigen...
Zitat:
Original geschrieben von Devil`s Corsa
und er meinte sogar man kann auch wärend der fahrt die UBB anhaben
was dein bekannter meint oder auch nicht, ist ebenfalls nicht von interesse!
die stvzo meint da leider etwas anderes...
Zitat:
Original geschrieben von Devil`s Corsa
da es wie gesagt noch keine richtige rechtslage für gibbt ob es nun erlaubt ist oder nicht.
sagt wer?
die rechtslage gibt es, und die kannst du schwarz auf weiß überall nachlesen....nennt sich stvzo....
Also, machst du 2 Leuchten links und rechts an den schweller und klemmst es an die Tür ist es erlaubt. (Einstiegsbeleuchtung) Vorne und hinten wäre dann unterbodenbeleuchtung und die ist natürlich nicht erlaubt!
Zitat:
Original geschrieben von SilentBlood666
Also, machst du 2 Leuchten links und rechts an den schweller und klemmst es an die Tür ist es erlaubt. (Einstiegsbeleuchtung)
nö....
dass die montage der leuchtmittel verdeckt erfolgen muss, sodass während der fahrt kein licht nach außen emitiert werden kann, folglich an den unterseiten der tür selbst, ist dir bekannt?
ebenfalls, dass für zulässig erklärte leuchtmittel verwendet werden müssen?
Noch mal zur Erinnerung:
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Soweit ich das weiß reicht es wenn die Leuchtmittel (nur links und rechts) mit dem Schalter der Tür gekoppelt werden. Wenn man diese einfach nur an einen Schalter hängt der innen ist kann dies nicht als Ausstiegsbeleuchtung gelten. Hatte sämtliche Fahrzeugbeleuchtung so montiert an meinem Astra F. Das waren Fußraum, Bassreflexleuchte und UBB (bzw Ausstiegsbeleuchtung) und darüber hat sich noch nie einer von der Grünen staffel beschwert.
Zitat:
Original geschrieben von blacky1900
Soweit ich das weiß reicht es wenn die Leuchtmittel (nur links und rechts) mit dem Schalter der Tür gekoppelt werden.
Hatte sämtliche Fahrzeugbeleuchtung so montiert an meinem Astra F. Das waren Fußraum, Bassreflexleuchte und UBB (bzw Ausstiegsbeleuchtung) und darüber hat sich noch nie einer von der Grünen staffel beschwert.
Das ist nach wie vor unzulässig.
Du hattest bisher schlichtweg einfach nur Glück bei Kontrollen, weil die Beamten über die aktuelle Gesetzeslage vermutlich nicht ausreichend informiert waren.