Unterbodenbeleuchtung (Soft-Slim)
Schönen guten Tag,
ich überlege mir eine rote ubb in mein coupe zu montieren,
is bstimmt praktisch wenn man auf großen parkplatzen sein auto ganz leicht per Fernbedienung "sichtbar" machen kann...
usw....
usw.....
so jetzt zur frage:
hat jemand schon erfahrung mit den Soft Slim bändern? http://cgi.ebay.de/...t-FB-UBB_W0QQitemZ150287149088QQcmdZViewItem?...
und dann gibts ja noch die normalen LED röhren,
http://cgi.ebay.de/...nbed-ROT_W0QQitemZ290261824317QQcmdZViewItem?...
und die Super Flexible LED röhren....
http://cgi.ebay.de/...140-Leds_W0QQitemZ200254929778QQcmdZViewItem?...
welche dieser genannten Leuchten sind am leistungsstärksten???
oder kann man da einfach sagen je mehr led desto stärkere leuchtkraft......???
Vielen dank für kommende Erfahrungsberichte und Ratschläge....
mfg
Beste Antwort im Thema
Wenn überhaupt dann nur die 1.
So Röhren Teile sind einfach nur Schrott
vor allem BlauerTacho.de...is ja bekannt^^
Ratschlag:
Die blose Anbringung genügt bereits für ein Erlöschen der BE....
Da du "Parkplätze" ansprichst solltest du wissen das auf 90% aller Pp die StVo gilt....
31 Antworten
Wenn überhaupt dann nur die 1.
So Röhren Teile sind einfach nur Schrott
vor allem BlauerTacho.de...is ja bekannt^^
Ratschlag:
Die blose Anbringung genügt bereits für ein Erlöschen der BE....
Da du "Parkplätze" ansprichst solltest du wissen das auf 90% aller Pp die StVo gilt....
Wieso sind Röhren schrott??? Habe auch Blaue UBB aus Röhren zwar kein Kaltlicht dafür aber mit LED. Siht sehr gut aus. Klar ist die 1. Methode einfacher zu montieren aber ob das der bringer in punkto Helligkeit ist wag ich zu bezweifeln... Bilder meiner UBB findet ihr auf meiner HP
Zitat:
Original geschrieben von ----Nero----
Siht sehr gut aus.
ansichtssache!
im übrigen ists äußerst sinnfrei in der öffentlichkeit seine ubb nebst kennzeichen zu präsentieren......es könnte ja einer auf diie idee kommen und die bilder deiner zuständigen polizeidienststelle zukommen lassen...!
Hi
Nette sache mit den Lampen unterm Auto, naja bin ein wenig zu Alt dafür aber wemm´s gefällt🙂
Aber welcheLampen nun die besten Wäre, keine Ahnung, ich würde fieleicht mal im KFZ Teile Shop schauen oder bei D&W die haben vieleicht bessere Ware aber auf jedenfall sind die schon einer der Großen Tunning ausstatter und der Qualität pferflichtet.
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hi
also an alle die meinen die BE ist erloschen und bloss nich wegen stvzo und blabla alles müll ...AUSSER man baut es falsch ein ... also wenn ich mein astra an mache geht meine innenbeleuchtung an und wenn man die LEDs mit der innenraumläuchte koppelt ist es erlaubt und auch vom tüv abnehmbar... in der kategorie "einstiegshilfen" es ist allerdings die pflicht dass es nur angeht wenn das auto AUS ist und nicht während der fahrt zuschaltbar ist bzw niemand fährt mit innenlicht wenns mit dem gekoppelt ist
also wenn du nich gerade 2 linke hände hast dann solltest dus mit dem innenlicht koppeln das angeht wenn dus auto aufschliest und aus geht wenn du den motor startest
achja des auto kann lichterloh leuchten auf allen parkplätzen es darf nur nich während der fahrt
und man kann sogar bestimmte farben als unterbodenlicht haben ... vorne darfs nur weiss leichten rechts und links nur gelb und hinten rot sieht aber blöd aus so viele farben auf einmal kann man als begrenzungslicht anmelden
Eine UBB ist natürlich grundsätzlich nicht zulassungs- bzw. eintragungsfähgig.
Noch mal zur Erinnerung:
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Zitat:
Original geschrieben von oOBreezerOo
und blabla alles müll
alles in allem können die blablabla'ler im gegensatz zu dir ihre aussagen aber anhand der stvzo rechtskräftig belegen.....
und bevor DU deine aussagen nicht anhand der gültigen gesetzeslage belegen kannst, solltest du lieber den ball flachhalten und garnichts schreiben! und da du ja soviel ahnung hast, wirst du uns sicherlich deine "angaben" belegen können.....oder etwa doch nicht? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von oOBreezerOo
und wenn man die LEDs mit der innenraumläuchte koppelt ist es erlaubt...
....sofern diese led's über eine gültige e-zulassung für diesen verwendungszweck verfügen.......
Zitat:
Original geschrieben von oOBreezerOo
und auch vom tüv abnehmbar...
ist es nicht...was wie leuchten darf ist in der stvzo klar vorgegeben....und ohne prüfzeichen leuchtet da schonmal garnichts!
Zitat:
Original geschrieben von oOBreezerOo
achja des auto kann lichterloh leuchten auf allen parkplätzen es darf nur nich während der fahrt
auch wider falsch!
parkplätze zählen im allgemeinen sofern sie nicht baulich (durch schranken usw.) komplett vom üblichen straßenverkehr abgetrennt sind zum öffentlichen verkehrsraum......im öffentlcihen verkehrsraum gilt die stvo....die stvo ebsagt das ALLE fahrzeuge die sich im geltungsbereich der stvo aufhalten zulässig sein müssen......damit ein fahrzeug als zulässig deklariert wird, MUSS es der stvzo entsprechen...und "kirmesbudenbeleuchtung" ist nunmal nicht in der stvzo zulässig......
dabei ist es scheißegal ob die atu-lämpchen nur bei ausgeschaltetem motor oder nur bei geöffnetetn türen oder wie auch immer angehen.....die funktionsUNfähige montage ist schon verboten....
Zitat:
Original geschrieben von oOBreezerOo
und man kann sogar bestimmte farben als unterbodenlicht haben ...
kann man nicht...
da unterbodenlicht prinzipiell unzulässig ist, kann es auch keine versch. farben haben.....
€dit: nur mal so als ratschlag, da du noch ziemlich jung und neu hier im forum bist.....besonders in den zulassungsrechtlcihen dingen, sollte man sich besser auskennen und § zur hand haben die die gesetzeslage belegen.....wenn man anfängst vonwegen "blabla" und dann selbst irgendnen mist schreibt der außer "stammtischwissen" keinen einzigen funken wahrheit enthält kann das schnell nach hinten losgehen.......besonders beim thema ubb, wo die rechtslage sehr deutlich geklärt ist.....
Zitat:
Original geschrieben von ----Nero----
Wieso sind Röhren schrott???
Weil es dafür keine Bauartzulassung zum Betrieb als Außenbeleuchtung an Kraftfahrzeugen gibt.
ok ok sorry zu weit ausm fenster gelehnt
berichtigung:
zum thema unterboden ich hab einige kollegen von mir die UBB haben das am türschalter angeschlossen ist ... d.h. tür auf licht an tür zu licht aus eingetragen als "einstiegshilfe" (drahkke du weisst ja bescheid hast dich ja im golfteil mit beteiligt) letzte woche hatten wir einen im betrieb BMW M5 tür auf blaues unterboden licht an Tür zu alles aus
zu den farbigen beleuchtungen:
wenn es nich erlaubt ist dann erklär mir mal die trucker bei denen vorne alles weiss leuchtet an den seiten gelbe LEDs sind und hinten viel rote lampen sind ok mein zu weites rauslehnen bezieht sich darauf dass ich von unterbodenlicht sprach es aber nicht gemeint hab sorry also in der theorie darfst du vorne an deine schurze wie an der seite und hinten LEDs platzieren und die klaren umrisse deines autos zeigen also LEDs nur da anbringen wo die äuserste stelle ist (wie bei den LKWs) DANN ist es als begrenzungslicht eingetragen aber nur wenn es die richtigen LEDs an der richtigen stelle und proffesionell eingebaut sind (so hab ichs gelernt)
Zitat:
Original geschrieben von oOBreezerOo
berichtigung:
d.h. tür auf licht an tür zu licht aus eingetragen als "einstiegshilfe" (drahkke du weisst ja bescheid hast dich ja im golfteil mit beteiligt)
um diese legal eingetragen zu bekommen, muss die montage der leuchtmittel verdeckt erfolgen, d.h. die müssen in den türunterseiten verbaut sein, sodass während der fahrt kein licht nach draußen dringt wenn das ding "zufällig" an ist.........eine montage der leuchtmittel unter dem fz-boden kann nur mit zulässigen leuchtmitteln erfolgen, die gibt es derzeit nunmal nicht....
Zitat:
Original geschrieben von oOBreezerOo
letzte woche hatten wir einen im betrieb BMW M5 tür auf blaues unterboden licht an Tür zu alles aus
was soll uns das sagen? umbauen kann man viel...obs legal ist steht auf einem anderen blatt.....
Zitat:
Original geschrieben von oOBreezerOo
wenn es nich erlaubt ist dann erklär mir mal die trucker bei denen vorne alles weiss leuchtet an den seiten gelbe LEDs sind und hinten viel rote lampen sind
lkw's unterliegen anderen zulassungsrichtlinien aufgrund ihrer größe als pkw's...vondaher muss das zwangsläufig mehr leuchten......
falls du damit auf die beleuchteten namensschilder und weihnachtsbäume in den fahrerhäusern anspielst, die sind bei pkw und lkw gleichsam verboten....jedoch wird es bei lkw's üblicherweise von der rennleitung "geduldet".
Gibt auch Freaks die es geschafft haben Xenon Brenner in Angel Eyes eingetragen bekommen zu haben....
Deswegen issen immer noch nicht legal...
Zitat:
Original geschrieben von -=TbMoD=-
Deswegen issen immer noch nicht legal...
sofern ein positiv ausgefallenes lichttechnisches gutachten erstellt wurde, ist die verwendung von xenon-brennern in halogen-scheinwerfern durchaus legal möglich........
der knackpunkt liegt allerdings darin, das die prüfkosten den wert des "üblichen Astra G & Coupé" um ein vielfaches überschreiten.... 😛
Zitat:
Original geschrieben von -=TbMoD=-
Xenon is in Deutschland nur in Verbindung mit ALWR sowie Reinigungsanlage zuläßig...
das swra und alwr grundvorraussetzung für eine legale eintragung ist, sah ich als selbstverständlich an..... 😛 😎