Unterbodenbeleuchtung
jo das es illegeal ist damit zu fahren is mir klar !
Meine frage jetzt darf man das auch überhaupt nicht verbaut haben zb zu showzwecken
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Sony-Tigra
also wenn man einen beim tüv kenn kann alles gehen.
sry!
aber mit dieser aussage hast du dich gerade selbst disqualifiziert! 🙄
75 Antworten
nein darf man auch nicht, denn: (und nu kommts, typisch Deutschland)
Alles an Beleuchtung das du am Auto hast MUSS auch angeschlossen sein und funktionieren. Aber wenn deine Unterbodenbeleuchtung an ist und sie funktioniert dann ist sie illegal! 😁
Also NEIN!
Aber nur Links+Rechts. Sowie du vorne und hinten dran hast ist es keine Einstiegsbelechtung mehr, von daher...
Mann muss ja vorne und hinten nicht diese lange röhren nehmen. sondern kleinere.
Fals jemand dann fragt ist für "showzwecke". Die Vorne und hinten so montieren das die automatischausgehen sobald das auto gestertet wird. "Fals die Polizei" das sehen möchte. Einen seperaten schalter (Versteckt) kann man ja noch zusätzlich montieren.
Und die kleinen röhren so verbauen das man die nicht gleich sieht 😁😉
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Zitat:
Original geschrieben von Devil`s Corsa
Mann muss ja vorne und hinten nicht diese lange röhren nehmen. sondern kleinere.
Fals jemand dann fragt ist für "showzwecke". Die Vorne und hinten so montieren das die automatischausgehen sobald das auto gestertet wird. "Fals die Polizei" das sehen möchte. Einen seperaten schalter (Versteckt) kann man ja noch zusätzlich montieren.
Und die kleinen röhren so verbauen das man die nicht gleich sieht 😁😉
Theoretisch ist alles möglich. Aber wie gesagt, schalter dazwischen usw ist alles schön und gut, aber letztenendes wenns der TÜV sieht isses verboten, egal obs per einstiegsbeleuchtung eingetragen nist oder nicht angeschlossen (versteckter schalter) oder nur für Showzwecke! Man könnte es im öffentlich strassenverkehr wenn man es wollte anmachen und das darfst du eben nicht. Ist alles eine auslegungssache! Ich will hier niemanden die illusion nehmen! Will nur nich das sich einer ins unglück stürzt 😁
Kann klappen oder schiefgehen, je nach dem!
Jap das stimmt. Ich möchte ja auch keinen ermutigen wie er es machen soll. Dies war halt nur eine möglichkeit wie ich es machen würde. Klar isses trotzdem verboten. 🙂
PS: Finde ja mal dein Sound von deinem 16V richtig geil, dafür das es nen ATU Pot ist. Verfolge ja auch schon die ganze zeit deine beiträge mit dem Diesel MSD. Werde ich im übrigen demnächst bei mir auch so machen. Allerdings werde ich dann einen Novus ESD nehmen, hoffe nur das er dann nicht zu laut ist 🙁
der funktionsUNfähige anbau alleine ist schon verboten....
und man kann eine ubb auch NICHT als "einstiegsbeleuchtung" eintragen, da dafür wiederrum andere einbaugegebenheiten vorgeschrieben sind......
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
der funktionsUNfähige anbau alleine ist schon verboten....
und man kann eine ubb auch NICHT als "einstiegsbeleuchtung" eintragen, da dafür wiederrum andere einbaugegebenheiten vorgeschrieben sind......
Ja, sag ich doch, alles was dran is muss funktionieren. Das mit der Einstiegsbeleuchtung soll aber irgendwie gehen. Keine ahnung ob man dafür Beziehungen haben muss, hab mich da noch nie weiter mit beschäftigt. Aber so was wird immer ein kleiner Streitpunkt bleiben!
Zitat:
Original geschrieben von SilentBlood666
Ja, sag ich doch, alles was dran is muss funktionieren.
das hat NICHTS mit funktionieren oder nicht zu tun,
sondern mit dem umstand das es nunmal keine leuchtmittel für solche zwecke gibt, die über ein e-zeichen verfügen...
Zitat:
Original geschrieben von SilentBlood666
Das mit der Einstiegsbeleuchtung soll aber irgendwie gehen.
die einstigesbeleuchtung, hat relativ wenig mit der ubb zu tun!
Zitat:
Original geschrieben von SilentBlood666
Keine ahnung ob man dafür Beziehungen haben muss,
wie oft muss das eigentlich noch erwähnt werden? nur weil etwas eingetragen ist, heißt das nicht gleichsam, dass es legal ist!
Zitat:
Original geschrieben von SilentBlood666
Aber so was wird immer ein kleiner Streitpunkt bleiben!
nö!
das thema ist zu 100% in der stvzo geregelt.....
stimmt nicht ganz was du sagst es ist legal Links und Rechts UBB zu haben gibt sogar bei manchen UBB Herstellern jetzt ein teile gut achten das ganze wird über den Tür Kontakt Schalter angesteuert wenn du mir nicht glaubst kannst du auch im Dekra forum Nachlesen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von SilentBlood666
Er wollte es mir ja nicht glauben! Wollte aber nicht weiter rumstreiten, tut ja nicht not!
Gibt halt immer welche die es besser wissen😁