Unterbodenbeleuchtung STVO
Hallo @ *,
Unterbodenbeleuchtung ist ja nicht zulässig im STVo-Bereich. Betrifft das den Anbau oder den Betrieb?
guckt mal hier: http://cgi.ebay.de/...6420QQihZ011QQcategoryZ57317QQrdZ1QQcmdZViewItem
Beste Antwort im Thema
Re: Unterbodenbeleuchtung STVO
Zitat:
Original geschrieben von larsmey
Hallo @ *,
Unterbodenbeleuchtung ist ja nicht zulässig im STVo-Bereich. Betrifft das den Anbau oder den Betrieb?
beides verboten, da bauartliche Veränderung vorgenommen wurde, siehe StVZO und da der Betrieb eh verboten ist, braucht man es auch nicht anbauen!
Ist das nur eine reine Info- Frage oder spielst ernsthaft mit dem Gedanken, dir so eine Proll Beleuchtung für Spackos anzubauen😁
44 Antworten
Es gibt ne Unterbodenbeleuchtung von Foliatec in weiss (LEDs glaub ich), welche als Einstigeshilfe (Beleuchtung) zugelassen ist, nur die farbigen sind verboten... ist glaucg ich auch die einzige aufm dt. Markt mit Zulassung... HP einfach mal schaun...
jo dass muß dann baer zusätzlich auch so geschaltet sein dass es nur bei geöffneter tür im stand leuchtet,also ich glaub sogar nur wenn die zündung aus ist.
http://carstyling.azoshop.com/.../index.php?...
das wäre die.
womit wir wieder bei der frage wären:
ist bereits das anbringen verboten (zumindestens von weißen, der rest is ja eh ohne abe) 😉
dass man mit eingeschaltetem licht nicht rumfahren darf bleibt außer frage.
Zitat:
Original geschrieben von irongate984
jo dass muß dann baer zusätzlich auch so geschaltet sein dass es nur bei geöffneter tür im stand leuchtet,also ich glaub sogar nur wenn die zündung aus ist.
Technisch ist es mit sicherhet kein problem die UBB ganz einfach auf das coming home / living home zu klemmen und schon währe die frage erledigt mit der legalität 😉.
Gruss
Maik
du brauchst nur den türkontakt zu invertieren.
die innenraumbeleuchtung würd ja theoretisch auch gehn, nur mußte dann den schalter totlegen, bzw das schaltungstechnisch so machen dass das UBB nur beim invertierten zündplus und dem türkontakt zusammen auf high angeht.
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Schalter dran, ganz normal über die Türkontakte, und dauerhaft wenn man will, schalter umlegen... fertig... tüv muss ja von nicht wissen, wenns mans richtig macht..*G* bis auf den zwischenschalter isses ja im normalzustand also legal...
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Hallo,
der Anbau alleine ist schon nicht gestattet, da hat GT Ingo recht...
Echt, ich hab immer gedacht nur der Betrieb ist strafbar..
Zitat:
Original geschrieben von Irmchent
Echt, ich hab immer gedacht nur der Betrieb ist strafbar..
Diese Fehlinformation ist leider noch sehr weit verbreitet...🙁
auch wenns nicht ganz hierherpasst...eine unterbodenbeleuchtung finde ich weniger gefährlich als jetzt dann im winter die schönen Radkappen vom aldi für 5 Euro die bei 130 auf der autobahn abfliegen...und das ist zugelassen
also ich hatt mal welchevom globus,waren für 13" (golf 2 felge) und die konnte man nicht richtig festmachen
Schade, dass es den 5er Golf nun schon so lange gibt, dass die ersten Verunstalter sich daran vergehen können...
Die Unterbodenbeleutung wurde auch schon bei Brabus Mercedes verbaut soweit ich wei mit zulassung der STVO!
Zitat:
Original geschrieben von fini
Die Unterbodenbeleutung wurde auch schon bei Brabus Mercedes verbaut soweit ich wei mit zulassung der STVO!
Sicher haben die ne zulassung dafür, aber nicht expizit für eine unterbodenbeleuchtung, dort ist das auch nur im stand bzw. wenn die türen offen sind beleuchtet, während der fahrt sind die aber defintiv aus, sonst gibt es keine zulassung 😉.
Gruss
Maik