Unterbodenbeleuchtung STVO

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo @ *,

Unterbodenbeleuchtung ist ja nicht zulässig im STVo-Bereich. Betrifft das den Anbau oder den Betrieb?

guckt mal hier: http://cgi.ebay.de/...6420QQihZ011QQcategoryZ57317QQrdZ1QQcmdZViewItem

Beste Antwort im Thema

Re: Unterbodenbeleuchtung STVO

Zitat:

Original geschrieben von larsmey


Hallo @ *,

Unterbodenbeleuchtung ist ja nicht zulässig im STVo-Bereich. Betrifft das den Anbau oder den Betrieb?

beides verboten, da bauartliche Veränderung vorgenommen wurde, siehe StVZO und da der Betrieb eh verboten ist, braucht man es auch nicht anbauen!

Ist das nur eine reine Info- Frage oder spielst ernsthaft mit dem Gedanken, dir so eine Proll Beleuchtung für Spackos anzubauen😁

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Re: Unterbodenbeleuchtung STVO

Zitat:

Original geschrieben von larsmey


Hallo @ *,

Unterbodenbeleuchtung ist ja nicht zulässig im STVo-Bereich. Betrifft das den Anbau oder den Betrieb?

beides verboten, da bauartliche Veränderung vorgenommen wurde, siehe StVZO und da der Betrieb eh verboten ist, braucht man es auch nicht anbauen!

Ist das nur eine reine Info- Frage oder spielst ernsthaft mit dem Gedanken, dir so eine Proll Beleuchtung für Spackos anzubauen😁

Hallo,

der Anbau alleine ist schon nicht gestattet, da hat GT Ingo recht...

GT ingo.
ISt ja gut das du sagst er darfs nicht einbauen,aber was soll den der kommentaar danach? Du hast dir auch ne GTi front eingebaut,finden bestimmt viele GTIler auch peinlich!

Und die Bewertungen die er aufgeführt hat, waren seine Kollegen :-)

Für wie blöd hält er uns ?

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Jetzt hab ich nicht so die Ahnung, aber bei der Auktion steht ja das einige Leute es eingetragen bekommen haben beim Tüv.
Was ich dort eingetragen bekomme darf ich doch dann auch benutzen oder nicht??

Gruß

M

Ich finde die permanenten provokanten Kommentare auch völlig daneben. Das hat definitiv keinen Erwachsenencharakter. Aber wie ich immer gerne sage "Einfach mal Fresse halten.", denn solche Zusatzkommentare sind "spacko", um es mit deinen Worten zu sagen.

Und zum eigentlichen Thema:
Nach meinem Wissenstand ist weder die Montage noch der Betrieb erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von FanaticBee


GT ingo.
ISt ja gut das du sagst er darfs nicht einbauen,aber was soll den der kommentaar danach? Du hast dir auch ne GTi front eingebaut,finden bestimmt viele GTIler auch peinlich!

Also sorry, aber das ist wohl kein Vergleich! Es ist ja wohl ein Unterschied, ob man original Teile verwendet um seinen GV individuell zu machen, was der Größte Anteil hier GV Forum macht, oder eine dusselige Beleuchtung anbringt wo man vielleicht 16 jährige Mädchen mit imponieren kann😉

Außerdem steht am Heck und an der Front von meinem Wagen GT und nicht GTI !

@GT ingo
Es mag dir dusselig erscheinen,mir gefaellts selber auch nicht.Aber du kanst deine Meinung objektiv aussern,zb: Meiner meinung nach ist so eine beleuchtung ueberfluessing,haesslich,stoerend,aufdringlich usw...

Jeder hat halt seinen eigenen geschmack,was du als schoen empfindest empfinden andere alls haesslich ,pollig oder wie auch immer...

Zitat:

Original geschrieben von FanaticBee


@GT ingo
Es mag dir dusselig erscheinen,mir gefaellts selber auch nicht.Aber du kanst deine Meinung objektiv aussern,zb: Meiner meinung nach ist so eine beleuchtung ueberfluessing,haesslich,stoerend,aufdringlich usw...

Jeder hat halt seinen eigenen geschmack,was du als schoen empfindest empfinden andere alls haesslich ,pollig oder wie auch immer...

Alles Klar ! Gelobe Besserung in meiner Wortwahl 😉 wollte eigentlich auch folgenden Wortlaut verwenden: objektiv nicht ganz gelungene, vielleicht etwas aufdringliche und dazu noch nicht im Rahmen der StVZO zulässige Beleuchtung !

oooh oooh, Geschmack liegt im Auge des Betrachters. Glaube ich lass es lieber. Dachte nur wer ein Hundegitter im Gti hat braucht auch ne Unterbodenbeleuchtung - grins ...

mit dem Gitter bin ich immer noch nicht weiter :-)

Zitat:

Original geschrieben von x Mister M x


Was ich dort eingetragen bekomme darf ich doch dann auch benutzen oder nicht??

Keineswegs! Eine Eintragung kann auch schon direkt während ihres Entstehens nichtig werden! Ansonsten würden ja auch all die Gefälligkeitseintragugen die es gibt ihre richtigkeit bekommen!

Oder denk mal an das ganze XENON-Gelumps wie z.B. im G3! Da gibts viele eingetragene Dinge, die aber nicht rechtens sind...

Klar besteht die möglichkeit das eingetragen zu bekommen, aber nicht als unterbodenbeleuchtung und auch nicht damit das während er fahrt leuchten kann.

Der typ von ebay wird das sich als so ne art umfeldbeleuchtung eingetragen haben, quasi wie die umfeldbeleuchtung in den spiegel beim golf V, auto aufschließen "unterbodenbeleuchtung" geht an und wenn man die tür öffnet bzw. die zündung an macht geht das licht wieder aus, das darf man ja haben und ist dann auch so nicht verboten.

Nur viele von den möchte gern coolen junges denken dann, wenn es einmal eingetragen ist, können einem die grünen nichts mehr auch wenn das während der fahrt leuchtet, das ist aber falsch.

Der grund er eintragung ist das beleuchten des umfeldes im stand und nicht während der fahrt, viele klemmen das aber dann um, das ist dann ber nicht mehr STVO bzw. STVZO konform 😉.

Gruss
Maik

Re: Re: Unterbodenbeleuchtung STVO

Zitat:

Original geschrieben von GT Ingo


Ist das nur eine reine Info- Frage oder spielst ernsthaft mit dem Gedanken, dir so eine Proll Beleuchtung für Spackos anzubauen😁

PSSSSSSSST, solche Aussagen sind nicht erwünscht.

Es sei denn du lobst den kram in den Himmel 😁

Ansonsten hast du ja schon alles zum rechtlichen Teil gesagt 😁

Früher, wie ich mal jung war, hatte ich den Mist auch dran. Nachdem ich 3 mal reklamieren musste, weil eine Röhre immer beim Versand kaputt gegangen ist, könnte ich es endlich anbauen. Man hat aber nicht wirklich viel gesehen und im Hinterkopf hatte man immer Angst, die Teile anzumachen. Also hatte ich sie wieder ausgebaut und hängen nun bei mir im Partykeller unter der Theke :-)

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