Unnötiger Unfall mit meinem E60
Hallo erstmal an alle,
wie Ihr es auch vom Titel entnehmen könnt, wollte ich euch von einem "unnötigen Unfall" am Wochenende berichten.
Nebenbei gesagt: fahre einen E60 525d aus BJ 06 in saphirschwarz
Also der Unfall passierte folgendermaßen...
Ich war am Samstag einkaufen bei "Ali" und bin aus dem Parkplatz herausgefahren.. soweit so gut..
Ich fuhr ganz normal weiter und auch natürlich langsam.. dann wollte ein Opel Vectra mit einem DU Kennzeichen aus seiner Parklücke herausfahren, rückwärts..
ich hielt an und ließ ihn herausfahren.. er fuhr weiter und weiter rückwärts ...
als er immer näher kam habe ich die Hupe betätigt, doch ohne Erfolg es hat "bums" gemacht !!!
Da war ich erstmal natürlich richtig "angepisst"... ich stieg aus und auch der andere..
Doch da kommt erst die eigentliche Überraschung.. der Typ kam aus Rumänien und konnte kein Wort deutsch sondern nur Englisch.. Er meinte, dass er mir 100 € geben würde und die Sache hier klären könnten..
Ich ging natürlich nicht darauf ein und rief die Polizei..
Meine Frage an euch:
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?
Erst einmal zur Werkstatt fahren oder erst einmal zum Gutachter?
und vllt gibt es ja unter uns, die Jura studiert haben 😉
Der Typ meinte, dass er in ein paar Tagen wieder nach Rumänien zurückkehren würde..
Der Officer versicherte mir, dass der Halter des Fahrzeuges dafür aufkommen müsse bzw seine Versicherung. Was ist, wenn die Versicherung sagt: "Der Versicher war nicht angemeldet und somit nicht versichert"
Das war wirklich ein scheiß Tag... !!!
bitte erstmal um euren Rat..
schonmal danke für die Antworten
cihan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von cihan67
Da ist wohl ein Missverständniss 🙂Also der Wagen ist hier in Deutschland zugelassen.. Der Wagen gehört seinem Freund.
Kennzeichen war Duisburg..
Nur so zur Erinnerung, da hier ständig von der rumänischen Versicherung geschrieben wird.
Ansonsten finde ich es schon bemerkenswert wie anwaltsgeil hier die Deutschen scheinbar schon sind. Aber gleichzeitig wegen Bürokratie schreien.
Mir ist schon mehrfach einer an den Karren gefahren und konnte trotz Zicken der Versicherung immer alles ohne Anwalt klären und das ohne Einbußen oder Kompromisse.
Nichts gegen einen Anwalt, ich brauche den beruflich auch oft genung, aber der kommt bei mir erst dann zum Einsatz wenn selbst die große Keule nichts mehr hilft. Aber so mancher scheint den ja schon zu brauchen wenn der Nachbar zu laut einen fahren lässt.
33 Antworten
Klar, die Reihenfolge muss stimmen / eingehalten werden und man sollte dann mit dem Autohaus auch vereinbaren, dass es so laufen soll, um sicher zu gehen. Wie gesagt, ich habe es selbst in die Hand genommen und es war kein Problem.
an den TE: mach doch mal ein Bild des Schadens und zeig es hier! Ich habe beruflich regelmäßig mit Verkehrsunfällen zu tun und würde es gern mal sehen.
Und bezüglich der Empfehlung vor Ort direkt Bargeld annehmen zu wollen: Das kommt einer Einigung gleich, die den Verzicht auf jegliche weitere Forderung beinhaltet, da wäre ich vorsichtig. Bei nem 15 Jahre alten Auto kann man das machen, wenn einen die Kratzer nicht stören, bei nem E60 hingegen, wo ich die Reparaturkosten nicht genau abschätzen kann, liegt man schnell mal bei 2 - 4000 Euro und die wird dir an Ort und Stelle sicher niemand geben wollen.
Grüße, -M-
@te: du kannst die sache einem anwalt übergeben, dieser ist für dich kostenfrei (dafür muss die geg. vers. aufkommen)....
Das der Anwalt kostenlos ist halte ich mal für ein Gerücht!
(Es sei denn der Themenstarter hat ne eigene Rechtschutzversicherung).
Grundsätzlich hat er nur Anrecht darauf den Gutachter frei zu wählen, weil Haftpflichtschaden (des Unfallgegeners), im Gegensatz zum Vollkaskoschaden, bei dem die ja dann eigene Versucherung den Gutachter bestimmt.
(Sofern überhaupt einer einen Gutachter verlangt)
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von frank10000
Das der Anwalt kostenlos ist halte ich mal für ein Gerücht!
(Es sei denn der Themenstarter hat ne eigene Rechtschutzversicherung).
Das sehe ich im übrigen genau so!
Abgesehen davon ist bei vielen Unfällen die Verursachung nicht abschließend geklärt; was ist, wenn sich beide Parteien einen Anwalt nehmen, weil sie im Glauben sind, der andere müsse diesen bezahlen? Letztlich geht es so, dass beide eine Ursache gesetzt haben, 50/50 z.B., und dann? Sitzt du da mit deinem Anwalt, der die Hand aufhält!
Gruß, -M-
Zitat:
Original geschrieben von frank10000
Das der Anwalt kostenlos ist halte ich mal für ein Gerücht!
ist KEIN gerücht!
der geschädigte hat prinzipiell das recht einen eigenen anwalt zu lasten des schädigers (bzw. dessen versicherung) zu nehmen!
das hat mit einer eigenen rsv nichts zu tun!
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ist KEIN gerücht!Zitat:
Original geschrieben von frank10000
Das der Anwalt kostenlos ist halte ich mal für ein Gerücht!der geschädigte hat prinzipiell das recht einen eigenen anwalt zu lasten des schädigers (bzw. dessen versicherung) zu nehmen!
das hat mit einer eigenen rsv nichts zu tun!
Hallo,
Da bin ich mir nicht sicher. Denn mit welcher Begründung sollte die gegnerische Versicherung GRUNDSÄTZLICH IMMER dem geschädigten einen Anwalt bezahlen?
Die hängen sich doch keine zusätzlichen Kosten an die Hacken, wenn zum Beispiel die Schuldfrage eindeutig ist, die Versicherung eh zahlen will, oder der Schaden extrem klein ist usw.
Selbst die Gutachterkosten werden bei kleineren Schäden schon oft von den Versicherungen gespart, wie hier auch bereits mehrfach geschrieben, und aufgrund von Kostenvoranschlägen abgerechnet. Und dann noch IMMER nen Anwalt.....ich weiß ja nicht....
Wenn die Versicherung natürlich Zicken macht, sich der geschädigte einen Anwalt nimmt, es zur einer Verhandlung kommt und der geschädigte Recht bekommt, dann ist es natürlich richtig zu sagen dass die Versicherung des Verursachers die Anwaltskosten auch mit übernehmen muss, aber nur dann.
Aber ich bin auch kein Jurist, vielleicht haben wir ja einen Profil hier der das noch einmal bestätigen kann.
Gruß
Frank
PS: War eigentlich auch gar nicht das Thema oder ;-)
Beim vorliegenden Fall ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, dass ne Quote am TE hängenbleibt und die Sache nicht ganz umsonst ist. Das mit der Kostenerstattung ist sonst richtig, ausgenommen der Hebegebühr des eigenen Anwalts bei Zahlung auf das Anwaltskonto.
@Frank
Ja, ich bin vom Fach, gebe deswegen auch nur allg. Hinweise nach Lust und Laune.
Lies die aktuelle BGH-Rspr. zu 249 BGB bei Verkehrsunfällen. In der Praxis gibt es keine Fälle, bei denen im Falle einer vollen Haftung dem Grunde nach die außergerichtlichen RA-Kosten nicht übernommen werden müssen. Der BGH geht davon aus, dass man bei nem Verkehrsunfall eigentlich immer nen Anwalt braucht. Da stellt sich auch keine Vers. ernsthaft an.
Die rumänische Vers. des gegnerischen Fahrzeug zahlt, wenn denn wirklich ein Versicherungsverhältnis bzgl. des Autos besteht. Das alles hat der TE nur noch nicht mitgeteilt. Wie die Polizei das sieht, hat bei Geschichten, die etwas neben der Spur laufen (wie hier mit Auslandsbeteiligung) nichts zu sagen. Die entscheiden das nicht.
Wie lange das mit der Vers. dauert, vermag ich nicht zu beurteilen. Richtig ist, dass etwaige Verstöße gegen den Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers des gegnerischen Fahrzeugs nicht zu Lasten des TE gehen. An sich ist das in Europa theoretisch auch alles nicht so der Akt, da die Vers. nen Ansprechpartner in Deutschland haben muss.
Ab ca. 800 Euro Schaden kann man damit rechnen, dass ein Gutachter gezahlt wird. Bei ner neuen Stoßstange + Lackierung ist das beim E60 ja schon locker erreicht.
All das macht aber nur Sinn, wenn auch wirklich ein Versicherungsverhältnis existiert, sonst bleibt man hinterher auch noch auf den Gutachterkosten sitzen.
Also vor Beauftragung des Gutachters die Rahmenbedingungen bzgl. der Vers. und die ca. Schadenshöhe klären. Das kann ein Gutachter oder BMW auch so einem sagen, wenn man ihm die Stoßstange schnell abschraubt/abschrauben lässt. Wenn die Stoßstange lackiert werden muss und noch irgend ein anderer Handgriff nötig ist, hat sich die Sache eh schon erledigt und man kann nen Gutachten machen.
Ein günstiger Kostenvoranschlag von BMW tut es sonst nämlich auch, wenn die Vers. damit einverstanden ist.
Von einer Abtretungserklärung rate ich bei Unfällen mit Fremdbeteiligung ab. Die Fallstricke sind endlos. Man wird auch nur die Kosten der Reparatur rauskriegen und sonst nix. Außerdem haben die Werkstätten doch im Detail nicht so die Ahnung. Deren Fehler musst Du als Auftraggeber am Ende kostenmäßig ausbaden.
Wenn der Schaden so minimal sein sollte, dass sich Spotrepair anbietet, würde ich das machen und den restlichen Schaden versuchen, fiktiv abzurechnen. Das ist die risikoloseste Variante.
Die beim Spotrepair angefallene MwSt. kannste auch bei sonst fiktiver Abrechnung verlangen.
Die ganzen Gedanken sind nur nötig, wenn keine Rechtsschutz vorhanden. In letzerem Fall sofort zum Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von cihan67
Da ist wohl ein Missverständniss 🙂Also der Wagen ist hier in Deutschland zugelassen.. Der Wagen gehört seinem Freund.
Kennzeichen war Duisburg..
Nur so zur Erinnerung, da hier ständig von der rumänischen Versicherung geschrieben wird.
Ansonsten finde ich es schon bemerkenswert wie anwaltsgeil hier die Deutschen scheinbar schon sind. Aber gleichzeitig wegen Bürokratie schreien.
Mir ist schon mehrfach einer an den Karren gefahren und konnte trotz Zicken der Versicherung immer alles ohne Anwalt klären und das ohne Einbußen oder Kompromisse.
Nichts gegen einen Anwalt, ich brauche den beruflich auch oft genung, aber der kommt bei mir erst dann zum Einsatz wenn selbst die große Keule nichts mehr hilft. Aber so mancher scheint den ja schon zu brauchen wenn der Nachbar zu laut einen fahren lässt.
Zitat:
Original geschrieben von Tomekk123
Ansonsten finde ich es schon bemerkenswert wie anwaltsgeil hier die Deutschen scheinbar schon sind.
der anwalt hat den vorteil, dem gebe ich eine max. zwei unterschirften udn der erledigt sämtlichen schreibkram für mich......sonst hab ich die schreibarbeit nebst lauferei zur post usw. am hals, und hänge da ne menge zeit rein die ich mir mit anwalt auch anders verplanen könnte.....
Ahh, danke... mit der Vers. war ich auf dem falschen Dampfer, weil vorher irgendwer dauernd etwas von grüner Vers. Karte usw. schrieb.
Dann ist die Sache letztlich einfach zu regeln. Ist doch Schnurz, wenn der Fahrer über alle Berge ist. Im Gegenteil, dann kann der in nem späteren Prozess nicht mal als Zeuge für die gegnerische Vers. auftreten.
Also Schaden melden, Höhe klären und entsprechend weiter verfahren.
Bzgl. Anwalt nur als letztes Mittel:
Wie schon erwähnt, ist es extrem unprofitabel für nen Anwalt, wegen 300 Euro Reststreitwert engagiert zu werden, nachdem die Vers. schon gezahlt hat. So kann das im Zweifelsfall nix werden, denn der Anwalt wird für den Lohn wenig sorgfältig arbeiten. Sowas ist nur bei guten Kunden ohne Rechtsschutz vertretbar, wenn das Geld dann über andere Mandate wieder reinkommt.
Gerade bei Verkehrsunfällen bietet es sich an, frühzeitig den Anwalt zu nehmen.
Muss jeder letztlich im konkreten Fall selbst wissen, gerade wenn ne Quote ins Haus steht.
Zitat:
Original geschrieben von gato311
Dann ist die Sache letztlich einfach zu regeln.
Sag´ich ja, ist ein Sachschadenunfall wie er täglich unzählige Male passiert, alles kein Problem. Die Polizei war auch vor Ort, sprich es kann im Nachhinein nicht glaubwürdig eine andere Verursacher-Version vom UB02 (Verursacher) behauptet werden, sofern vor Ort schon Angaben gemacht wurden. Alles in trockenen Tüchern Männer! ;-)
@Magirus: Zu deinem Anwalt musst du auch erst einmal hinlaufen, oder ihm die Sachen faxen, den Sachverhalt erklären, ihm etwas zuschicken, seine Antworten abwarten und und. So lange fährt du mit dem beschädigten Auto, da ist doch eine weitere, Zeit raubende Instanz zwischen geschaltet, die gar nicht sein müsste. Bei Unfällen mit klarer Sachlage halte ich das für überflüssigen Quatsch, der nur unnötig verkompliziert.
Vor allem soll der Anwalt regelmäßig einen Rechtsstreit gewinnen, was also, wenn es gar keinen gibt? Spielt er dann Bürokraft für dich? Daran wird er wohl äußerst wenig verdienen, was wiederum sein Engagement in diesem Fall klar machen dürfte... da kommt erstmal alles andere, wichtigere, an dem zu verdienen ist, dann deine Sache.
Grüße, -M-
Zitat:
Bei Unfällen mit klarer Sachlage halte ich das für überflüssigen Quatsch, der nur unnötig verkompliziert.
Leider ist es heutzutage so, dass man ohne Verwendung des Anwaltsbriefkopfes bei der Regulierung bei der Schadenshöhe von der Vers. zu 90% gnadenlos vereimert wird und auf sachliche Kritik mit Zitat der einschlägigen Rspr. pauschal mit "Verstehen wir nicht, ist uns egal" geantwortet wird.
Wenn man dann das gleiche (!!!) Schreiben mit Briefkopf hinterhersendet wird oft eingelenkt.
Zum Thema Bürokraft, gebe ich Dir Recht. Da muss man als Mandant aufmerksam Korrektur lesen.
Wie schon gesagt, den immer richtigen Rat gibt es ohne Rechtsschutz wohl nicht.
Zitat:
Original geschrieben von usa2
So lange fährt du mit dem beschädigten Auto, da ist doch eine weitere, Zeit raubende Instanz zwischen geschaltet, die gar nicht sein müsste.
ob die vers. mir die sachen per post schickt, oder dem anwalt die postlaufzeiten unterscheiden sich hier um keinen einzigen tag!
Zitat:
Bei Unfällen mit klarer Sachlage halte ich das für überflüssigen Quatsch, der nur unnötig verkompliziert.
schonmal nen unfall mit "klarer sachlage" gehabt, wo die vers. dann trotzdem rumzickt, das dürfte in 90% aller fälle vorkommen wenn kein anwalt von vornherein eingeschaltet wird!? (akteneinsicht hast du im übrigen nur durch den anwalt!)
Zitat:
Spielt er dann Bürokraft für dich? Daran wird er wohl äußerst wenig verdienen, was wiederum sein Engagement in diesem Fall klar machen dürfte...
der anwalt verdient ob mit oder ohne rechtstreit erstmal dasselbe geld!
es ist nämlich nicht so, das man sagt "ich geb dir 500€ und du gewinnst den prozeß", sondern das die anwälte für jeden brief, für jede kopie die sie anfertigen, für jede akte die bei der polizei angefordert wird der gegn. vers. die rechnung schicken......
Zitat:
da kommt erstmal alles andere, wichtigere, an dem zu verdienen ist, dann deine Sache.
wenn du diese erfahrung mit anwälten gemacht hast, würde ich dir dringenst raten den anwalt zu wechseln!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn du diese erfahrung mit anwälten gemacht hast, würde ich dir dringenst raten den anwalt zu wechseln!
Diese Erfahrung habe ich nicht mit meinem Anwalt gemacht, sondern bei unzähligen Mandanten mit deren "Verteidigern" erlebt, die ich beruflich vor Gericht treffen musste...
Du kannst dir ja ruhig in jeder Angelegenheit nen Anwalt nehmen, nur zu, jeder wie er meint. Ich halte das nicht für erforderlich.
Grüße, -M-
Ich danke euch erst einmal für eure Antworten!
Also ich bin am Montag zur BMW Werkstatt gefahren und hab einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Der Karrosseriemeister schrieb eine Rechnung in Höhe von knapp 900 € auf.
Eine neue Stoßstange wollte er nicht aufschreiben, da er meinte, dass er sonst Ärger bekomme, was ich nicht verstanden hab' !?
Auch ein Gutachter, meinte er, würde dafür keine neue Stoßstange aufschreiben.
Die Stoßstange soll abmontiert, ausgewuchtet und neu lackiert werden, da kein Riss oder der gleichen vorhanden ist.
Auch über den weiteren Verlauf klärte mich der Meister auf. Er sagte mir, dass er jetzt mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen werde und sich dann bei mir melden werde.
Ich warte immer noch... spätestens Freitag rufe ich dann aber an.
Und das mit dem Anwalt... Ja, ich habe auch vor zum Anwalt zu gehen, da ich ja eh Rechtschutz hab' !
Also auch wenn die gegnerische Versicherung die Kosten für den Anwalt nicht übernimmt, ist ein Besuch bei meinem Anwalt für mich "kostenlos" 😉
werde euch am laufendem halten, sofern gewünscht 🙂
Ärger kriegt der Mensch, wenn er etwas aufschreibt, was nicht erforderlich ist. Ohne Riss muss die Stoßstange nicht neu.
Wenn Du Rechtsschutz hast und eh zum Anwalt willst, ist es sinnfrei, die Werkstatt mit der Versicherungsabwicklung zu beauftragen, da so nur der Streitwert für den Anwalt gedrückt wird. Findet der sicher wenig lustig.
Ansonsten auf gutes Gelingen.
Gutachter fällt bei dem Schaden definitiv aus.
P.S.
Zu den Mietwagenkosten:
Die werden ersetzt, wenn man ihn in Anspruch nimmt (sonst Pauschale nach Tabelle).
Wenn die Reparatur wie hier geplant werden kann, da das Auto fahrbereit ist, sollte man sich keinen Wagen zum Unfallersatz(wucher)tarif andrehen lassen. Da reagieren die Versicherungen allergisch drauf.
In einem Fall wie diesem halte ich das auch für richtig. Die Unfallersatztarife sind OK, wenn man schnell, möglichst sonntags oder nach Ladenschluss nen Auto braucht.
Man muss sich aber die ersparten Aufwendungen (Wertverlust, Abnutzung des eigenen Wagens) anrechnen lassen. In der Praxis kann man die Rechnerei umgehen, indem man einfach eine Kategorie tiefer nimmt.