Hallo nochmals,
seit einiger Zeit ist das Thema nun abgehakt und ich habe meinen neuen Wagen. Die Rückerstattung und auch sonst die gesamte Abwicklung lief problemlos, nahm aber doch einige Wochen in Anspruch. Abschließend würde ich gern noch mitteilen, was mir und vielleicht dem ein oder anderen, der hierher durch eine Suchmaschine findet, nicht unbedingt klar ist. Ist der finanzierte Pkw durch einen selbstverschuldeten Unfall völlig zerstört / gilt er zumindest als Totalschaden, so ersetzt die Versicherung dem Finanzierungsgeber zunächst nur den Nettopreis, (sofern Neuwerterstattung besteht) des derzeit zu erwartenden Kaufpreises beim Händler. Die Mehrwertsteuer wird erst erstattet, nachdem sie angefallen ist (sprich, nach Kauf), es kann also eine Lücke entstehen, in der man noch auf etliche 1000 Euro warten muss. Das sollte man zumindest wissen, wenn man den neuen Wagen kauft / den Vertrag schließt, da ja ggf. das Geld für eine Anzahlung eingesetzt werden soll, die man dann ggf. erst verspätet leisten kann. Oder man tritt diesen Anspruch an seinen Händler ab...
Bis die Bank das OK gibt, das alle Schulden beglichen sind, erhält man vom Versicherer kein Geld. So kann es sein, dass man zunächst der Bank Summe XY überweisen muss, um den Vertrag aufzulösen, bevor diese die Freigabe erteilen vom Versicherer letztlich die MwSt ausgezahlt wird.
Der Verkauf des Unfall-Pkw an den Aufkäufer hat übrigens reibungslos geklappt. mein Händler hat da alles geregelt und als Treuhänder den Erlös an die Bank übergeben.
Was mir noch erwähnenswert scheint, ist die Tatsache, dass mein Versicherer nach Totalschaden auch die Überführungskosten des Neuen anteilig erstattet hat. Steht so im Vertrag, man muss es natürlich einfordern. So hat es sich gelohnt, mit dem Neuen auch wieder dort einen Vertrag abzuschließen, was Bedingung dafür ist. 500 Euro wurden so immerhin erstattet.
Das nur zur Info für Interessierte. Schöne Grüße!