Unnötiger Unfall mit meinem E60
Hallo erstmal an alle,
wie Ihr es auch vom Titel entnehmen könnt, wollte ich euch von einem "unnötigen Unfall" am Wochenende berichten.
Nebenbei gesagt: fahre einen E60 525d aus BJ 06 in saphirschwarz
Also der Unfall passierte folgendermaßen...
Ich war am Samstag einkaufen bei "Ali" und bin aus dem Parkplatz herausgefahren.. soweit so gut..
Ich fuhr ganz normal weiter und auch natürlich langsam.. dann wollte ein Opel Vectra mit einem DU Kennzeichen aus seiner Parklücke herausfahren, rückwärts..
ich hielt an und ließ ihn herausfahren.. er fuhr weiter und weiter rückwärts ...
als er immer näher kam habe ich die Hupe betätigt, doch ohne Erfolg es hat "bums" gemacht !!!
Da war ich erstmal natürlich richtig "angepisst"... ich stieg aus und auch der andere..
Doch da kommt erst die eigentliche Überraschung.. der Typ kam aus Rumänien und konnte kein Wort deutsch sondern nur Englisch.. Er meinte, dass er mir 100 € geben würde und die Sache hier klären könnten..
Ich ging natürlich nicht darauf ein und rief die Polizei..
Meine Frage an euch:
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?
Erst einmal zur Werkstatt fahren oder erst einmal zum Gutachter?
und vllt gibt es ja unter uns, die Jura studiert haben 😉
Der Typ meinte, dass er in ein paar Tagen wieder nach Rumänien zurückkehren würde..
Der Officer versicherte mir, dass der Halter des Fahrzeuges dafür aufkommen müsse bzw seine Versicherung. Was ist, wenn die Versicherung sagt: "Der Versicher war nicht angemeldet und somit nicht versichert"
Das war wirklich ein scheiß Tag... !!!
bitte erstmal um euren Rat..
schonmal danke für die Antworten
cihan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von cihan67
Da ist wohl ein Missverständniss 🙂Also der Wagen ist hier in Deutschland zugelassen.. Der Wagen gehört seinem Freund.
Kennzeichen war Duisburg..
Nur so zur Erinnerung, da hier ständig von der rumänischen Versicherung geschrieben wird.
Ansonsten finde ich es schon bemerkenswert wie anwaltsgeil hier die Deutschen scheinbar schon sind. Aber gleichzeitig wegen Bürokratie schreien.
Mir ist schon mehrfach einer an den Karren gefahren und konnte trotz Zicken der Versicherung immer alles ohne Anwalt klären und das ohne Einbußen oder Kompromisse.
Nichts gegen einen Anwalt, ich brauche den beruflich auch oft genung, aber der kommt bei mir erst dann zum Einsatz wenn selbst die große Keule nichts mehr hilft. Aber so mancher scheint den ja schon zu brauchen wenn der Nachbar zu laut einen fahren lässt.
33 Antworten
Ich danke euch erst einmal für eure Antworten!
Also ich bin am Montag zur BMW Werkstatt gefahren und hab einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Der Karrosseriemeister schrieb eine Rechnung in Höhe von knapp 900 € auf.
Eine neue Stoßstange wollte er nicht aufschreiben, da er meinte, dass er sonst Ärger bekomme, was ich nicht verstanden hab' !?
Auch ein Gutachter, meinte er, würde dafür keine neue Stoßstange aufschreiben.
Die Stoßstange soll abmontiert, ausgewuchtet und neu lackiert werden, da kein Riss oder der gleichen vorhanden ist.
Auch über den weiteren Verlauf klärte mich der Meister auf. Er sagte mir, dass er jetzt mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen werde und sich dann bei mir melden werde.
Ich warte immer noch... spätestens Freitag rufe ich dann aber an.
Und das mit dem Anwalt... Ja, ich habe auch vor zum Anwalt zu gehen, da ich ja eh Rechtschutz hab' !
Also auch wenn die gegnerische Versicherung die Kosten für den Anwalt nicht übernimmt, ist ein Besuch bei meinem Anwalt für mich "kostenlos" 😉
Eine andere Frage ist, was für ein Mietwagen ich bekommen werde. Die Reperatur wird 2 Arbeitstage dauern. Da ich auf ein Auto angewiesen bin, brauche ich natürlich einen Leihwagen, diesen bekommen ich von meinem Händler auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Meine Frage, mit was für einem Wagen kann ich rechnen?
Gibt es die Möglichkeit, dass ich den Wagen selber aussuchen kann, da ja eh die gegnerische Versicherung zahlt??
Ich spiele eigentlich auch mit den Gedanken mir einen 6er zuzulegen..
Meint ihr, dass ich einen als Leihwagen bekommen könnte, wenn ich darauf bestehen würde??
werde euch am laufendem halten, sofern gewünscht 🙂
So jetzt mal eines nach den anderen...
Ich würde erstmal eine Sache klipp und klar klären:
Wurde der Schaden der gegnerischen Versicherung überhaupt gemeldet? Falls ja, zahlt die gegnerische Versicherung oder nicht? Das würde ich erstmal selber klären, sonst bleibst du am Ende eventuell auf allen Kosten sitzen.
Dann musst du schauen, entweder unabhängigen Gutachter beauftragen oder das Ganze über die Werkstatt abwickeln. Ich rate dir zum zweiten Fall, da man mit dem ach so unabhängigen Gutachter auch schön ins Klo fallen kann.
Zweites Thema dann der Nutzungsausfall. Die Versicherungen haben da eine gewisse Ordnung die sich hauptsächlich nach KW (Leistung) orientiert. Demzufolge wird dir pro Tag wo die Kiste in der Werkstatt steht der Nutzungsausfall gezahlt. Mit diesem Geld kannst du dann machen was du willst, demzufolge auch einen 6er mieten.
Ich wünsche dir viel Glück und das du aus der Sache möglichst günstig raus kommst.
Grüße
Peter
Zitat:
Original geschrieben von Nytro_Power
Zweites Thema dann der Nutzungsausfall. Die Versicherungen haben da eine gewisse Ordnung die sich hauptsächlich nach KW (Leistung) orientiert.
nö!
der nutzunsgausfall ist nicht hauptsächlich nach leistung orientiert! das geht nach fahrzeugkategorie...und für nen 150ps polo bekommst du dann nichtmal annährend so viel wie für nen 115ps 3er bmw!
Ich habe tatsächlich täglich mit den Nutzungsausfalltabellen zu tun...
Es geht nicht nur, aber auch nach Leistung.
Wenn man mieten will, kommt es in der Regel günstiger, die Anmietung auch direkt abzurechnen und nicht fiktiv über den Nutzungsausfall.
Man kann ja mit dem Autohaus reden, ob sie nen angemessenen Mietwagen abrechnen und Dir dafür ev. nen 6er so geben. Ansonsten nen 6er mieten und sich den Preis für nen angemessenes Fahrzeug bei dem Vermieter schriftlich geben lassen. Dann kann man den angemessenen Kostenanteil ja problemlos mit der Vers. abrechnen.
Viele Autohäuser geben aber bei Unfallreparaturen, die die gegnerische Vers. zahlt keine eigenen Vorführwagen mehr raus sondern mieten Autos von Dritten an, da das abrechnungstechnisch einfacher ist und die nicht die eigenen Autos verschlunzen lassen, auch wenns die Vers. teurer kommt.
Die ganzen hier diskutierten Dinge findet man auch so im Netz, ohne irgendwelche juristischen Fachzeitschriften wälzen zu müssen.
Z.B. bei
http://www.auto-unfall-hilfe.de/.../index1.htm?unfall-nutzungsausf.htm
Ich weise auch nochmal darauf hin, dass ohne zusätzlich Zeugen im Ergebnis mit ziemlicher Sicherheit eine Quote beim TE verbleiben wird. Anders aussehen könnte es, wenn der Fahrer wirklich nicht mehr greifbar sein sollte und in einem Rechtsstreit nicht vernommen werden kann.