Unfassbar: Kupplung zerstört Getriebe, keine Garantieleistung

VW Passat B7/3C

Hallo ich habe leider Pech gehabt. Mein Passat B7 mit 140 PS TDI Motor ist Bj. 1/11. Ich habe das Auto 10/12 in Wolfsburg beim VW-Händler als ehemaligen VW Dienstwagen mit 26000 Km gekauft. Es ist ein Handschalter.
Letzte Woche hörte ich ein Klappergeräusch im ausgekuppelten Zustand. Ich fuhr zu meinem VW Händler. Sollte erst das Ausrücklager sein, war es aber nicht. Nun stellt sich heraus das der Kupplungskorb gerissen ist, sich wie ein Sprengring aufgestellt hat und in das Getriebe ein Nut reingefräst hat. Die Kupplung und das Getriebe sind defekt und soll mich nun 4000 € Material und 600 € Einbau kosten.
Da im Januar diesen Jahres meine Werksgarantie endete hab ich von dem Verkäufer noch eine Perfect car Gebrauchwagengarantie bis Januar 2014 bekommen. Die aber nicht zahlt, weil die Kupplung ein Verschleissteil ist. Das Getriebe wird mir auch nicht bezahlt, weil es die nicht versicherte Kupplung zerstört hat. Nun hat mein Händler bei VW auf das Material eine Kulanz von 70 % erreicht, was aber immernoch 1200 € sind plus die 600 € Einbaukosten. Morgen werde ich die Servicehotline von VW anrufen.
Hat jemand so was schon mal erlebt ?
Ich finde bei einer KM Leistung von 40000 Km darf soetwas nicht passieren und wenn dann müßte die Kulanzleistung bei einem WELTAUTO höher sein, oder ?

Beste Antwort im Thema

Hallo ich habe leider Pech gehabt. Mein Passat B7 mit 140 PS TDI Motor ist Bj. 1/11. Ich habe das Auto 10/12 in Wolfsburg beim VW-Händler als ehemaligen VW Dienstwagen mit 26000 Km gekauft. Es ist ein Handschalter.
Letzte Woche hörte ich ein Klappergeräusch im ausgekuppelten Zustand. Ich fuhr zu meinem VW Händler. Sollte erst das Ausrücklager sein, war es aber nicht. Nun stellt sich heraus das der Kupplungskorb gerissen ist, sich wie ein Sprengring aufgestellt hat und in das Getriebe ein Nut reingefräst hat. Die Kupplung und das Getriebe sind defekt und soll mich nun 4000 € Material und 600 € Einbau kosten.
Da im Januar diesen Jahres meine Werksgarantie endete hab ich von dem Verkäufer noch eine Perfect car Gebrauchwagengarantie bis Januar 2014 bekommen. Die aber nicht zahlt, weil die Kupplung ein Verschleissteil ist. Das Getriebe wird mir auch nicht bezahlt, weil es die nicht versicherte Kupplung zerstört hat. Nun hat mein Händler bei VW auf das Material eine Kulanz von 70 % erreicht, was aber immernoch 1200 € sind plus die 600 € Einbaukosten. Morgen werde ich die Servicehotline von VW anrufen.
Hat jemand so was schon mal erlebt ?
Ich finde bei einer KM Leistung von 40000 Km darf soetwas nicht passieren und wenn dann müßte die Kulanzleistung bei einem WELTAUTO höher sein, oder ?

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So einfach ist das nicht.
Ob und was der Verkäufer zahlen muss steht später mal im Urteil. Das Gutachten ist nur die Meinung eines Sachverständigen. Der bestätigt den Kostenvoranschlag in vollem Umfang, sagt aber nix über die Kostenverteilung. Keiner weiß, ob der Richter dem folgen wird auch wenn die Zeichen dafür nicht schlecht stehen das der größte Teil erstattet wird.
Möglicherweise gibt der Verkäufer aber auch ein Gegengutachten in Auftrag.

Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Selbe.
Ich drücke Dir die Daumen das der Verkäufer nach rechtskräftigem Urteil nicht insolvent ist! Der der mir mein Auto angedreht hat, hat sechs Wochen bevor meine Tellerfeder gebrochen ist, dicht gemacht.
Da habe ich es gleich selbst repariert.

Zitat:

@Low-Wang schrieb am 21. Dezember 2019 um 16:18:16 Uhr:



Möglicherweise gibt der Verkäufer aber auch ein Gegengutachten in Auftrag.

Das Gutachten wurde schon auf Antrag des Verkäufers ans Landgericht erstellt, weil der immer noch abstreitet, das das kein natürlicher Verschleiss ist!

Ups. Falsch geschrieben und ich finde die Editierfunktion nicht.

Der Verkäufer meint NATÜRLICH es wäre Verschleiss, kein schon vorhandener Schaden.

Zitat:

@B7_BlueTDi_HL_103kw schrieb am 22. Dezember 2019 um 10:53:27 Uhr:


...ich finde die Editierfunktion nicht.

Editieren kann man eigene Beiträge nur innerhalb von 2 (!) Stunden nach der Erstellung. Danach verschwindet der Editier-Button automatisch.

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Wasserstandsmeldung : NICHTS

Genau, Nichts, ausser nem Schreiben des gegnerischen Anwalts zu dem Gutachten ist seitdem NICHTS passiert.
Das Fahrzeug steht seit 02,05,2019 kaputt rum!
Ist das normal, das Gerichstverfahren sich soooo lange hinziehen, wegen nem ganz klar, inzwischen auch nochmal Gutachterlich festgestelltem Sachmangel?

Hat vieleicht noch wer bei dem Händler in Halberstadt nen Auto gekauft mit Problemen? Googlebewertungen dazu hat Er

Ich hätte das Auto direkt nach dem Gutachtertermin reparieren lassen. (Natürlich woanders....)
Worauf willst Du warten?
Bei der Überlastung unserer Gerichte bekommst Du noch ein H-Kennzeichen im zerlegten Zustand.
Was sagt denn Dein Anwalt dazu? Rechnet der mit Nutzungsausfall bis zum Urteil?

Wenn das Auto repariert wird, ist die Anspruchsgrundlage weg, und es wird gar nichts bezahlt. Bis zum Urteil muss der Schaden jederzeit nochmal und nochmal zu besichtigen sein.
Nutzungsausfall letztes Jahr im Juli : Ja "Der Verkäufer muss Sie Schadensfrei stellen und für alle Kosten ufkommen"
Letzte Woche "Nutzungsausfall? Sollten Sie nicht mit rechnen, Sie hätten sich ja im Rahmen der Schadensminderungspflicht erstmal nen anderes Auto kaufen können"

Der labert auch nur, was ihm grade passt.
Und von was für Geld soll ich ein anderes Auto kaufen? Ich hab für das jetzige schon meine Vermögensbildung aufgelöst

Wer sagt denn das ein Anspruch nur besteht solange das Auto defekt ist?
Der Gutachter war da. Hat alle Teile gesichtet und den Schaden bewertet. Also: Reparaturfreigabe!
Das wird bei jedem Unfall so gemacht. Wenn bei jedem Blechschaden mit der Reparatur gewartet würde bis das Gericht die Schuldfrage geklärt hat wären die Höfe der Werkstätten größer als Fussballfelder.

Ich würde in Deinem Fall davon ausgehen, dass die Werkstatt eine gepfefferte Rechnung für Standkosten präsentiert. Falls Du im Rechtsstreit der Unterlegene sein solltest ist das sogar sicher. 10.- € täglich sind da durchaus üblich.

Außerdem ist ja wohl genug Zeit vergangen in der die Gegenseite das Gutachten anzweifeln konnte?!

Mein Rat: Sofort reparieren. Die defekten Teile kannst Du ja für den Fall der Fälle aufbewahren.

Zitat:

@B7_BlueTDi_HL_103kw schrieb am 23. Februar 2020 um 21:40:27 Uhr:


Wasserstandsmeldung : NICHTS

Genau, Nichts, ausser nem Schreiben des gegnerischen Anwalts zu dem Gutachten ist seitdem NICHTS passiert.
Das Fahrzeug steht seit 02,05,2019 kaputt rum!

Hab jetzt nicht alles gelesen, Du braucht aber einen RA, ggf nur Erstberatung, der feststellen kann, ob Deine Ansprüche ausreichend dokumentiert sind. Und man kann und sollte auch die Teile aufheben, falls Austauschteile, dann halt vorerst nicht zurückgeben und den Pfand so lange zahlen.

Hast Du ne Rechtsschutz?

Zitat:

Hast Du ne Rechtsschutz?

Sicher 😉 die hat schon das vom Gericht angeordnete Gutachten bezahlt.
Aber laut RA darf das Auto nicht repariert werden

Wie beründet er das ? Die ausgebauten Teile genügen für ihn in Verbindung mit dem Gutachten nicht? Würde ich ganz sachlich fragen.

Ich würde mir dazu eine zweite Meinung einholen bzw. nach vergleichbaren Fällen suchen.

Man könnte Dir auch vorwerfen, nicht repariert zu haben und Du Nutzungsausfall für so lange Zeit beantragst, da gab es was mit Schadenminderungspflicht.

Schadenminderungspflicht wäre laut Anwalt, ich kaufe mir von nicht vorhandenem Geld, ein anderes Auto und nutze dieses so lange.
Folgen kann ich dem ganzen auch nicht, auch nicht, warum das so lange dauert

Habe i richtig geguckt und der Tread geht seit 2013?

Der Thread ja. Mein Auto seit 27.April 2019

Scheint ja eine Schwachstelle v VW zu sein.

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