Unfallschaden verschwiegen
Hallo zusammen,
ich melde mich heut an Euch, weil ich eure Hilfe benötige.
Mir ist an meinem 4er aufgefallen, dass vorne am Kotflügel sich das Spaltmaß verändert hat und nach oben hin größer geworden ist. Habs beim Freundlichen anschauen lassen und da entdeckte ich noch an der Fahrertüre einen ca. 10 cm langen Roststreifen (kein Flugrost, sondern richtig).
Heute meinte der Verkäufer ( ich hab den Golf bei einem VAG Betrieb gekauft), dass er vergessen habe, mir einen Unfallschaden, den der Vorbesitzer in Spanien hatte, als ihm ein Müllwagen reinfuhr, mir davon zu erzählen.
Er hat mir nur angeboten, den Rost fachmännisch wegzumachen/auszubessern.
Damals ist dort angeblich auch bei einem VW-Händler der Kotflügel ausgetauscht und lackiert worden (wenn nicht mehr).
Hätte das im Kaufvertrag vermerkt sein müssen, da steht nur unfallfrei bzw. keine Vorschäden bekannt??
Vielleicht hat jemand von Euch einen Plan, was ich machen könnte ( Gutachten, Anwalt, etc.)
Danke schonmal für Eure Hilfe.
lg Bastian
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von faulpelzxl
oh mann, da biste rein rechtlich in einer verdammt guten situation und hast ein seeehr gutes blatt auf der hand...lass es alles kostenlos in stand setzen und schlag noch nen schööönen satz felgen für den nächsten sommer raus, der händler hat keine chance..das sind verschwiegene mängel+täuschung...viel spaß!
genau das würde ich net machen...mir wär die angst vor den langzeitfolgen zu hoch...
mfg
Zitat:
Original geschrieben von herr b
weg mit dem wagen, wer weiss was er noch "vergessen" hat zu erzählen
Sehe ich auch so.
Ein mulmiges Gefühl wirst du immer im Hinterkopf haben.
MFG Mage
sicherheit geht vor
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Zitat:
Original geschrieben von Doms golf
Ich weiss natürlich nicht wie groß der schaden war, aber sollte nur ein Kotflügel ausgetauscht worden sein ist es kein Unfallschaden.
Sobald irgendwas am Auto ausgetauscht wurde ist der Wagen nicht mehr unfallfrei!!
....ebal ob Stoßfänger, Schweller oder sonnstwas..
Zitat:
Original geschrieben von MrMoretti
Sobald irgendwas am Auto ausgetauscht wurde ist der Wagen nicht mehr unfallfrei!!
....ebal ob Stoßfänger, Schweller oder sonnstwas..
ganz klare falschaussage!!!
Ich bin der festen Meinung das ist EU-Recht, woher weisst du das so genau?
....leider habe ich meine Quelle nicht mehr.
laut deiner aussage wäre ein fahrzeug das z.b. eine r32 stossstange bekommt ein unfallfahrzeug, da sie getauscht wurde. lies deinen tread nochmal durch.
ein unfallfahrzeug ist es erst dann wenn tragende teile beschädigt wurden oder die reperatur einen gewisse summe erreicht! ich such da noch was zu raus
Es geht hier ja wohl darum das der Wagen einen Schaden hatte, angeblich mit einem Müllwagen und daraufhin der Kotflügel ausgetauscht wurde, damit ist er nicht mehr unfallfrei!
Wenn irgendwas ausgetauscht wurde nur weil jemand was schöneres haben will ist das natüprlich nicht so, bekommt es neue Teile um einen Schaden zu reparieren ist es nicht mehr unfallfrei.
wenn du jemanden drauf fährst und brauchst ne neue stossstange und scheinwerfer bedeutet dieses nicht automatisch das es sich um ein unfallfahrzeug handelt!
bin dabei, vielleicht findest du hier was
gut zu wissen...
bevor wir hier weiter diskutieren sind im o.a. link ne menge urteile drin die man gelesen haben sollte
Zitat:
Original geschrieben von MrMoretti
Wenn irgendwas ausgetauscht wurde nur weil jemand was schöneres haben will ist das natüprlich nicht so, bekommt es neue Teile um einen Schaden zu reparieren ist es nicht mehr unfallfrei.
Wie willst du das im nachhinein unterscheidbar machen, z.B. wenn keine Dokumente darüber vorliegen?
Hallo,
Wollte nur dazu sagen das bei uns der liebe VAG-Betrieb es "leider übersehen" hat das der Wagen einen Unfallschaden hatte. Dabei ist das Fahrzeug noch in der Werkstatt bei ihnen hergerichtet worden. In den Original-Unterlagen des Autohauses stand auch "Unfallwagen". Aber leider hatte dieses der Verkäufer übersehen.
Tja ich sag mal leider für das Autohaus.
Ciao