Unfallschaden verschwiegen
Hallo Miteinander!
Ich habe mir vor kurzen eine gebrauchte C-Klasse zugelegt!
220 CDI T-Modell mit Vollausstattung!
Ich habe dass Fahrzeug als Unfallfrei erworben.
Leider musste ich nun feststellen das der vordere rechte
Kotflügel gespachtelt und beilackiert ist!
Das Fahrzeug ist erst 1,5 Jahre alt und bei einen Händler gekauft.
Der will nun den Kotflügel noch mal neu lackieren und den Lack anpassen.
Ich will den Kotflügel tauschen lassen, und eine Wertminderrung.
Wieviel kann man da ca. verlangen?
Da ich nun den Händler nach drei bei Ihm gekauften Fahrzeugen nicht mehr ganz vertrauen kann würde mich der Kilometerstand meines PKW interessieren.
Kann mir vielleicht hier irgendwer weiterhelfen wenn ich im die Fahrgestellnummer zukommen lasse?
MfG Manfred
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von achtklässler
Natürlich gibt es schwarze Schafe, aber auf beiden Seiten !
Nein, es gibt sie nur auf einer. Und zwar der "Anderen" 😁
Die Diskussion hier wird über "des Kaisers Bart" geführt. Wie großflächig und wie dick wurde gespachelt? Wie stark unterscheidet sich die Lackfarbe?
Ob der Händler hier einen unbedarften armen Mann übers Ohr hauen wollte und vielleicht vorher die Reparatur schwarz für den Vorbesitzer gemacht hat und jetzt versucht mit Kulanz die gerechte juristische Verfolgung seines Tuns abzuwenden, oder ob hier ein paranoider Geizhals versucht Geldschneiderei zu betreiben werden wir hier nie erfahren. Erst recht nicht, so lange das alles ist, was wir wissen.
Wenn eine kleine Delle von einem Fachmann ausgeklopft, gespachelt und lackiert wurde wird sich hier auch das geschulte Auge eines Verkäufers sehr schwer tun irgendwas zu erkennen. Wenn das Ausbeulen gelungen ist wird auch so wenig Spachtel drauf sein, dass man beim Abklopfen nichts merkt. Erst recht wenn nicht absichtlich ein Unfallschaden sondern eine nicht offenbarungspflichtige Bagatelle repariert wurde.
Andererseits werden wohl nicht wenige Händler bei einer gut gemachten Reparatur darüber nachdenken einfach nichts zu sagen. Die Chance auf Entdeckung ist schließlich gering. Und ausbeulen, spachteln und lackieren ist nicht selten billiger als die Wertminderung, die man an den Kunden weitergeben müsste.
Ist das Autohaus nun ein Sündenpfuhl voller Verbrecher?
Malt hier ein Pedant wegen einem Kratzer den Teufel an die Wand?
Mein Tipp: Die Wahrheit liegt in der Mitte.
31 Antworten
Re: Unfallschaden verschwiegen
Zitat:
Original geschrieben von pcfox
Da ich nun den Händler nach drei bei Ihm gekauften Fahrzeugen nicht mehr ganz vertrauen kann würde mich der Kilometerstand meines PKW interessieren.
Kann mir vielleicht hier irgendwer weiterhelfen wenn ich im die Fahrgestellnummer zukommen lasse?
MfG Manfred
Da wäre es doch am einfachsten, den Vorbesitzer anzurufen und ihn zum Umfang des Unfallschadens, bzw. zum Kilometerstand zu befragen.
In den DC-Werkstätten wird auch immer der Kilometerstand notiert, aber die rücken fremde Daten nicht gerne raus, da musst Du schon verdammt Freundlich sein.
Am besten Du gibst das alte Nummerschild durch, dann bekommen die in jeder Filiale alle Inspektionen und Reparaturen angezeigt.
unfallschaden verschwiegen!
Wenn es so einfach währe!
Leider ist der Vorbesitzter eine Firma und die ist Insolvent
Bei einem Autohaus habe ich schon nachgefragt, die dürfen aber die Daten wegen Datenschutzt nicht rausgeben!
Der Kilometerstand müsste auch im Schlüssel gespeichert sein, das gibt's schon seit Jahren, aber wirklich Sicher bin ich mir da nicht 😁
Hab mal vor nem Jahr ein Bericht im Fernsehen gesehen, die sagten, dass an ein Schlüssel-lesegerät ganz leicht dranzukommen ist, übers Autohaus!
Aber das Thema hatten wir schon mal, anscheinend hat DC sowas nicht, kannst Dich ja mal erkundigen.
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Re: Unfallschaden verschwiegen
Zitat:
Original geschrieben von pcfox
Leider musste ich nun feststellen das der vordere rechte
Kotflügel gespachtelt und beilackiert ist!
In welchem Umfang?
Nicht jede kleine Delle macht ein Fahrzeug zu einem "Unfallwagen":
"
Unfallschäden an Gebrauchtwagen
Ist das schon ein Unfallwagen?
Alles ist relativ, auch nach einem Unfall. Was beim Verkauf als Unfallauto bezeichnet werden muss, wird vom Gesetz nicht eindeutig geregelt. Spielregeln stellt die Rechtsprechung auf.
Manche Dinge prägen das ganze Leben. Das gilt auch fürs Auto. Ein Unfallschaden etwa klebt wie Kaugummi am Wagen. Wenn es gekracht hat, sind die Probleme nicht weit. Erst mit der Werkstatt, dann mit der Versicherung – und später beim Verkauf. Denn ab wann ein Auto als Unfallfahrzeug gilt, ist gar nicht so einfach zu beantworten.
"Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers. So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt. Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann. Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.
Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt. Genauso natürlich, wenn nach einem Frontalcrash der Vorderwagen (Kotflügel, Motorhaube und Front) erneuert werden muss – obwohl viele glauben, dass bei einer Reparatur vom Profi mit Originalteilen kein Unfallschaden anzugeben ist, sofern der Rahmen nicht beschädigt wurde. Bei Anbauteilen wie Seitenspiegeln oder Zierleisten verhält es sich wie mit Scheinwerfern und Heckleuchten: Wurde hier einmal getauscht, wird niemand von einem Unfall sprechen.
Grundsätzlich gilt: Verkäufer spielen besser mit offenen Karten. Und zwar nicht nur, weil dies selbstverständlich sein sollte, sondern auch, um Gerichtskosten zu sparen. Wurde einmal eine Reparatur durchgeführt, anerkennt die Rechtsprechung im Kaufvertrag die Klausel „Unfallfreiheit im Übrigen“. Es wird also Unfallfreiheit mit einem Zusatz vermerkt wie: "Frontschaden sach- und fachgerecht behoben" (Oberlandesgericht Düsseldorf) oder auch: "links Unfallschaden, Kotflügel etc. erneuert" (OLG Köln). Damit ist der Verkäufer frei vom Vorwurf der arglistigen Täuschung, denn der Käufer wird wahrheitsgemäß über das Ausmaß der Beschädigung in Unfallautos informiert.
Je mehr im Vertrag steht, desto besser. Ein kurzes Schlagwort bringt weniger Info als ein Foto mit beigelegter Rechnung vom Fachbetrieb. Ein Unfallauto muss nicht immer ein schlechter Kauf sein. Ist der Verkäufer über alle Beschädigungen und bereits erfolgte Reparaturen aufgeklärt, kann er ein Schnäppchen machen, das deutlich unter normalem Marktpreis unfallfreier Fahrzeuge liegt. Doch selbst für den Fachmann ist es nicht immer einfach, das Vorleben eines Autos aufgrund seiner Karosserie nachzuvollziehen.
"
Der Händler hat eine zerstörungs- und zerlegungsfreie Sichtprüfung vorzunehmen und kann sich ansonsten auf die Angaben des Vorbesitzers berufen.
Ist schon merkwürdig, wie schnell der Händler als potentieller Galgenvogel abgestempelt wird. Du als schlauer Käufer hast es doch auch nicht gleich gesehen, also wird es doch so gut gemacht worden sein, daß es auch bei sorgfältiger Prüfung übersehen werden kann.
Dieser offensichtlich seriöser Händler, der bestimmt selbst überrascht war, kommt Dir bei einer Reklamation entgegen, obwohl er vielleicht gar keine Verantwortung hat und Du wirfst mit Dreck nach ihm !
Ne Delle am Kotflügel gespachtelt und lackiert ! Kann ein Streifschaden an einer Hecke sein ! Möchte mal wissen, wenn Du das Auto in einigen Jahren wieder an jemanden verkaufst, wie "winzig" und "unbedeutend" dann dieser "Bagatellschaden" war !
Der Baby-Benz-Fahrer hat recht: Nicht jeder sogen. Unfall ist auch tatsächlich einer !
Moin, Moin,
mein EX-W202, beim Händler auf dem Hof beschädigt - Kratzer als Neuwagen, Heckseitenteil und Spiegel nachlackiert im Serviceheft vermerkt....
Mein jetziger W203, Seitenteil, Heckdeckel und Stoßstange wegen Kratzer ab Werk / im Werk oder bei der Niederlassung nachlackiert....??? Erst nach Rücksprache hat die Niederlassung dazu Stellung genommen....
Gruß Sven.....
Als Insider sage ich Dir, daß Nachbesserungen im Werk Gang und Gäbe sind. Das passiert, wenn bei der Endkontrolle die gewünschte Lackqualität nicht erreicht wird. Sobald der Mangel über die Toleranzgrenze hinaus geht, wird nachgebessert. Dieses wird den Verkaufsniederlassungen in der Regel nicht automatisch mitgeteilt. Es gibt bei Autos auch nicht eine sogen. 2.Wahl. Bei Mercedes steht schon bei der "Grundsteinlegung fest, für wen der Wagen ist. Das Auto kommt bei einer Neuwagenbestellung also nicht aus dem Regal.
So eine Nachbesserung hat aber mit einem Unfallschaden nichts zu tun. Meist kommt dann so ein Schlauer mit einem Schichtstärkenmessgerät und degradiert ein solches Fahrzeuge zum "Unfallwagen" . Erst kommt ein Gutachter, der bestätigt, was bekannt ist, dann kommt ein Anwalt, der auch keine Ahnung hat und schließlich kommt ein Richter, der noch weniger Ahnung hat. So schließt sich die "Beweiskette" .
Ich kannte mal einen, der bei der Deutschen Lada in Neu-Wulmstorf bei Hamburg gearbeitet hat. Wenn Du diese Kriterien zu Grunde legst, kamen da nur "Unfallwagen" an, denn da mußte fast jedes Auto zum Nachbessern. Also, ein bißchen weniger Hysterie und etwas mehr in die Materie einarbeiten, dann kann man das Ganze wesentlich gelassener sehen. Ich will hier keinesfalls Betrüger schützen, sondern nur Hektik rausnehmen.
}>Du als schlauer Käufer hast es doch auch nicht gleich gesehen, also wird es doch so gut gemacht worden sein, daß es auch bei sorgfältiger Prüfung übersehen werden kann.{<
Wie bist Du den drauf, achtklässler? Als Kunde kann ich sehr wohl erwarten, dass ein Händler, der ein Auto als unfallfrei bewirbt, mehr gemacht hat, als nur mal "zerstörungsfrei" drüber zu sehen. Das kann ich nämlich selbst, dazu brauch ich keinen Händler.
Selbst wenn es sich nur um eine Delle handelt die gespachtelt wurde, erwarte ich, dass der Händler dies bemerkt und mitteilt. Wenn er es aber selbst nicht merkt, mag er eventuell ein halbwegs seröser Händler sein, einer der seinen Job versteht ist er dann aber mit Sicherheit nicht.
Gruß
ich bin der gleichen meinung wie bommelll!
selbst wenn es nur ein einziger kleiner parkrempler war, will ich es wissen.
Wenn Du denn der Meinung bist, wird es wohl so sein. Gegen so viel Fachwissen komme ich natürlich nicht an.
Selbstverständlich hat der Händler eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, was bedeutet, wenn ein genauso sorgfältiger Lackierer an dem Fahrzeug gearbeitet hat. Ist manchmal eine Lackausbesserung nicht zu sehen.
Viel wichtiger ist aber, daß derjenige, der das Auto in Zahlung gibt, in erster Linie verpflichtet ist, dem Händler alles mitzuteilen, was er weiß. Das muß in den Ankaufsvertrag hinein. Frage ist außerdem, ob es sich dann um einen mitteilungspflichtigen Unfall gehandelt hat. Da sind sich die Gerichte nicht einig. Die Bandbreite ist da sehr, sehr groß. Aber offensichtlich weißt Du mehr darüber.
Die Leute von denen vorher die Rede war, erinnern mich allerdings an die gleichen, die die Hälfte von ihrem Mallorca-Pauschalpreis wiederhaben wollen, weil ihnen dort eine Fliege in die Suppe gefallen ist, oder 15 Minuten kein Wasser lief.
Meine Frage steht immer noch im Raum und wird bestimmt niemals ehrlich beantwortet werden: Wie wird der jetzt als so entsetzlich empfundene Schaden wohl in zwei Jahren geschildert, wenn die gleichen Leute das Auto wieder verkaufen ?
Achtklässler, Du scheinst uns anderen ja etwas voraus zu haben.
Wie umfangreich sind denn die Beschädigungen am Wagen des Threadstellers?
Lass uns das mal wissen.
Anscheinend hast Du dir anhand von Fotos oder gar vor Ort
ein genaues Bild machen können.
Andernfalls würdest Du ja bestimmt nicht so urteilen, oder?
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Für eine Abklärung des Umfangs des Vorschadens spricht ja wohl, daß bei einer erneuten Inzahlunggabe des Wagens eben dieser Vorschaden vom Ankäufer preismindernd berücksichtigt werden wird.
Von daher ist es mit einer erneuten Lackierung unter Umständen eben nicht getan.
Moin, Moin,
der elektronische "Schichtmesser" ist schon o.k., habe mir bei einer anderen Niederlassung die Nachlackierung (ohne Spachtel) bestätigen lassen...bzw. habe es selbst vor Ort gesehen, wie das gesamte Fahrzeug sehr ordentlich geprüft wurde...
Das mit den "Spot - Nachlackierungen ab Werk" bei DC hat mir ein DC Mitarbeiter bestätigt - Qualität ???
Wenn ich mir das bei meinem W203 anschaue, würde ich sagen "da hat einer aber ne´ janz dicke Augenbinde über beide Augen getragen". Selbst der Meister bei der DC Niederlassung konnte sich ein : Oh...Mann, war wohl Wochenanfang, nicht verkneifen...
Habe NICHTS ändern lassen, weil eh Gebrauchtfahrzeug und guter Preis...und eine weitere Nachbesserung hätte es ev. noch verschlimmbessert.....
Sehe es auch so, ein Kratzer ist noch kein Unfall....
Gruß Sven....
gstomson Auch Du wirst gelesen haben, daß der Kotflügel beilackiert war. D.h. nicht ausgetauscht, sondern nur anlackiert wurde, was nicht auf einen so fürchterlichen Unfallschaden schließen läßt. Wenn also die Niederlassung aufgrund eines evtl. Farbunterschiedes ein Nachlackieren empfiehlt und kostenlos anbietet, ist es doch in Ordnung. Macht Euch mal schlau über sogen. merkantilen Minderwert. Das ist in letzter Zeit sehr eng eingegrenzt worden.
Meine Praxis sagt mir, daß es bei derartigen "Reklamationen" und der damit verbundenen scheinbaren Katastrophe meist nur darum geht, den Kaufpreis im Nachhinein zu mindern. Wenn Du nämlich anbietest, das Auto zurückzunehmen, wirst Du meist hören: "Ach nee, ich nehme lieber Geld".
Ich habe aber auch schon erlebt, daß ein solcher Kunde nach 3 Jahren mit dem Auto, was bei uns repariert wurde, wiederkam, und sich anläßlich der Inzahlunggabe an den bei uns dokumentierten Schaden "nicht mehr so genau erinnerte" und erst beim Zeigen der Fotos das Gedächtnis wiedererlangte.
So viel nur mal zum Kundenverhalten !