Unfallschaden verschwiegen
Hallo Miteinander!
Ich habe mir vor kurzen eine gebrauchte C-Klasse zugelegt!
220 CDI T-Modell mit Vollausstattung!
Ich habe dass Fahrzeug als Unfallfrei erworben.
Leider musste ich nun feststellen das der vordere rechte
Kotflügel gespachtelt und beilackiert ist!
Das Fahrzeug ist erst 1,5 Jahre alt und bei einen Händler gekauft.
Der will nun den Kotflügel noch mal neu lackieren und den Lack anpassen.
Ich will den Kotflügel tauschen lassen, und eine Wertminderrung.
Wieviel kann man da ca. verlangen?
Da ich nun den Händler nach drei bei Ihm gekauften Fahrzeugen nicht mehr ganz vertrauen kann würde mich der Kilometerstand meines PKW interessieren.
Kann mir vielleicht hier irgendwer weiterhelfen wenn ich im die Fahrgestellnummer zukommen lasse?
MfG Manfred
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von achtklässler
Natürlich gibt es schwarze Schafe, aber auf beiden Seiten !
Nein, es gibt sie nur auf einer. Und zwar der "Anderen" 😁
Die Diskussion hier wird über "des Kaisers Bart" geführt. Wie großflächig und wie dick wurde gespachelt? Wie stark unterscheidet sich die Lackfarbe?
Ob der Händler hier einen unbedarften armen Mann übers Ohr hauen wollte und vielleicht vorher die Reparatur schwarz für den Vorbesitzer gemacht hat und jetzt versucht mit Kulanz die gerechte juristische Verfolgung seines Tuns abzuwenden, oder ob hier ein paranoider Geizhals versucht Geldschneiderei zu betreiben werden wir hier nie erfahren. Erst recht nicht, so lange das alles ist, was wir wissen.
Wenn eine kleine Delle von einem Fachmann ausgeklopft, gespachelt und lackiert wurde wird sich hier auch das geschulte Auge eines Verkäufers sehr schwer tun irgendwas zu erkennen. Wenn das Ausbeulen gelungen ist wird auch so wenig Spachtel drauf sein, dass man beim Abklopfen nichts merkt. Erst recht wenn nicht absichtlich ein Unfallschaden sondern eine nicht offenbarungspflichtige Bagatelle repariert wurde.
Andererseits werden wohl nicht wenige Händler bei einer gut gemachten Reparatur darüber nachdenken einfach nichts zu sagen. Die Chance auf Entdeckung ist schließlich gering. Und ausbeulen, spachteln und lackieren ist nicht selten billiger als die Wertminderung, die man an den Kunden weitergeben müsste.
Ist das Autohaus nun ein Sündenpfuhl voller Verbrecher?
Malt hier ein Pedant wegen einem Kratzer den Teufel an die Wand?
Mein Tipp: Die Wahrheit liegt in der Mitte.
31 Antworten
Man muss auch immer unterscheiden zwischen dem "technischen Minderwert" und dem "merkantilen Minderwert".
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Ich befürchte eine klare Aussage wird es dazu nicht geben.
Genau, Stichwort "Einzelfallentscheidung". 😁
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Rein vom Wortsinn her wäre es ein Unfallfahrzeug, sobald einer der beseitigten Kratzer von einem Unfall im weitesten Sinne, nicht von Verschleiß durch Benutzung (Steinschläge) kam.
Hier sind die Grenzen sicherlich auch nicht ganz eindeutig abgesteckt, denn ein Hagelschaden ist z.B. auch ein Unfallschaden (siehe Zitat weiter oben).
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Ich würde dem Käufer die Geschichte erzählen und in den Kaufvertrag schreiben. Damit bist du auf der sicheren Seite.
Genau, das ist die richtige Lösung. Dann gibt es auch später keinen Ärger, wenn der Verkäufer entdeckt, dass an bestimmten Stellen nachlackiert wurde.
@ E.D.: Sieht man keinen Übergang bei solch einer Motorhauben-Teillackierung?
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Hier sind die Grenzen sicherlich auch nicht ganz eindeutig abgesteckt, denn ein Hagelschaden ist z.B. auch ein Unfallschaden (siehe Zitat weiter oben).Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Rein vom Wortsinn her wäre es ein Unfallfahrzeug, sobald einer der beseitigten Kratzer von einem Unfall im weitesten Sinne, nicht von Verschleiß durch Benutzung (Steinschläge) kam.
Deswegen meinte ich ja "im weitesten Sinne". Besser wäre vielleicht "singuläres Ereignis mit nicht bestimmbarem Zeitpunkt des Eintretens" oder "Ereignis infolge dessen Reparaturmaßnahmen notwendig sind, die denen eines Unfalls in Art und Umfang gleich zu stellen sind" gewesen, das ist aber auch nicht besser und schon gar nicht rechtsfest.
Wenn der Mercedes während eines Hagelschauers draußen stünde könnte man aber durchaus von einem "Malheur" oder "Unfall" sprechen. Falls ich dafür verantwortlich sein sollte auch von einem "Todesurteil" oder "Hausfriedens-bruch" 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
@ E.D.: Sieht man keinen Übergang bei solch einer Motorhauben-Teillackierung?
Das ist immer die Frage, wie viel Aufwand du treibst. Irgendwie sichtbar wird es garantiert sein, aber wenn es wirklich gut gemacht wurde wirst du es vermutlich mit dem bloßen Auge nicht entdecken, wenn du nichts davon weißt.
Das Problem ist aber auch, dass du vorher nie weißt, wie gut es hinterher wirklich sein wird.