Sachmängelhaftung und Unfallschaden verschwiegen
Werte Gemeinde
Vor sieben Wochen erwarb ich einen gebrauchten W203, C320 aus 2001 mit guter Ausstattung und 76.000 km Laufleistung. Soweit so gut! Bereits bei Abholung des Fahrzeugs, begannen die Merkwürdigkeiten. Die Nummernschilder waren mangelhaft befestigt, kein Warndreieck, kein Verbandkasten. Ich weiß selber, dass diese Dinge nicht mehr selbstverständlich sind. Da ich ein Fahrzeug in Zahlung gab, was diese Dinge enthielt, erwartete ich einfach selbiges im Gegenzug. Nun ja! Dies konnte dann nach einer halben Stunde behoben werden. Zu meiner langsam aufkommenden Verärgerung stellte ich auch noch fest, es gab keine Fußmatten in diesem Fahrzeug. Es sollte noch besser kommen. Da ich auf einen Pkw beruflich angewiesen, hatte ich auch nicht die Zeit mich gleich am nächsten Werktag um verschiedene Dinge zu kümmern. Also rief ich in der Werkstatt an und ließ mir für den folgenden Samstag einen Termin zur Sachmängelbeseitigung geben. Samstag um 09.00 Uhr war ich im Autohaus und erklärte dem Meister sachlich und emotionslos meine festgestellten Mängel:
1. Poltern an der Vorderachse
2. Durchbrennen der Sicherung für die elektrische Sitzverstellung des Beifahrersitzes
3. Vervollständigen des Bordwerkzeuges
4. Ersetzen der Abdeckung für den Scheibenwaschbehälter und
5. Auswuchten der Reifen
Dies dauerte bis zum Mittag, wobei der anwesende Meister sich redlich mühte die angesprochenen Mängel zu beseitigen. Punkt zwei konnte er jedoch nicht lösen und wollte mit der Geschäftsleitung sprechen um einen Termin bei DC zu machen. Auf diesen Termin warte ich heute noch!!
Vergangene Woche hatte ich nun einen Servicetermin für den A Service und ich bat die Werkstatt, alle festgestllten Mängel nur festzuhalten und nicht zu beseitigen, da das Auto noch innerhalb der Sachmängelhaftung sei. So kam ich drei Stunden später wieder in die Werkstatt und musste in das sorgenvolle Gesicht des Werkstattmeisters blicken. Die mir nun vorgelegte Mängelliste erhöhte meinen Pulsschlag ruckartig. Es wurden folgende Mängel festgestellt:
1. Stabilisatoren VA ausgeschlagen
2. Querlenkergummis VA eingerissen, verschlissen
3. Kondensator Klimaanlage eingedrückt und verbeult
4. Kühler verbeult und eingedrückt
5. Lagergummis re HA ausgeschlagen
6. Beim Blinken links, blinkt der rechte Spiegelblinker mit!
7. Elektonikproblem Schließmechanismus Schiebedach
8. Stellmotor Fußraum Klimaanlage ohne Funktion
Dies war ziemlich ernüchternd. Also Termin gemacht in dem Autohaus wo dieses Fahrzeug herkommt. Bei der Vorführung des Autos ist kein Meister anwesend. Trotz Terminabsprache! Nun gut, der Geselle sollte sich die Mängelliste anschauen, aufnehmen damit Teile bestellt werden können. Also Fahrzeug auf die Hebebühne, Unterfahrschutz abmontiert und nun sah ich dieses Drama erstmalig persönlich. Der Konververter ist komplett nach innen gedrückt und von unten auf etwa sieben Zentimeter eingedellt. Beim Vorbau vor dem Kühler, worin die Ansaugrohre der Luftfilter münden, fehlt ein etwa 30 cm langes Stück, was abgebrochen ist. Wenn man versucht die Stoßstangenverkleidung soweit anzuheben das die Höhe der Konverterdelle erreicht, würde sie wahrscheinlich brechen. Dies führte sowohl den Gesellen, als auch mich zu dem Schluß, das hier eine neue Stoßstange verbaut wurde. Die elektrische Sitzverstelllung funktioniert immer noch nicht und zu allem anderen verabschiedet sich nach mehr als einer Stunde Betrieb das Display des Navigationsgerätes.
Das Auto wurde mir als Unfallfrei verkauft. Es gab keinen Hinweis, das hier Teile ausgetauscht wurden und besonders gründlich kann der Werkstattcheck ja wohl auch nicht gewesen sein bei diesen Mängeln.
Ich frage mich jetzt, sollte ich vielleicht doch besser zum Sachverständigen gehen, Lagefeststellung betreiben und anschließend den Anwalt aufsuchen. Hier scheint mir ein Fall von arglistiger Täuschung vorzuliegen. Wer hier wen getäuscht, wäre in einem Verfahren festzustellen. Meiner Meinung nach darf ein Händler aber nicht ein Fahrzeug mit solch gravierenden Mängeln verkaufen.
Gruß Jörg
25 Antworten
Hallo fu1!
Gib das Auto sofort zurück - nicht mehr dran rummachen lassen. Bei diesen Schäden und Mängeln würde ich nicht mehr damit fahren und notfalls einen Scahverständigen holen. Wenn die erst reparieren, wird es für Dich schwieriger.
Gruß, Marcus
Auf zum unabhängigen Sachverständigen und das ding unter die Lupe nehmen lassen. Denke auch mal das da ein heftiger Unfallschaden vorhanden ist der versucht wurde zu vertuschen.
Zitat:
Original geschrieben von fu1
darf ich mal fragen wo du das auto gekaft hast?
Bei einem Gewinner der JD Power Kundenzufriedenheitsstudie!
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Zitat:
Original geschrieben von Auricher
Hallo fu1!
Gib das Auto sofort zurück - nicht mehr dran rummachen lassen. Bei diesen Schäden und Mängeln würde ich nicht mehr damit fahren und notfalls einen Scahverständigen holen. Wenn die erst reparieren, wird es für Dich schwieriger.
Gruß, Marcus
Vollste Zustimmung. Karre direkt zurückgeben (Wandlung).
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von neo66
Vollste Zustimmung. Karre direkt zurückgeben (Wandlung).
Gruß
Hallo Neo66
Prima Idee und wie fahre ich die wöchentlichen 1200 Km? Ich bin Vielfahrer und kann nicht mal eben ohne Auto. Soweit ich sehen konnte hat er mein in Zahlung gegebenes Auto bereits verkauft, wie soll da Wandlung funktionieren?
MfG
Jörg
Und deshalb willst Du auf einer solch verpfuschten und defekten Schleuder sitzen bleiben? Ich würde mir da etwas anderes überlegen. Zur Not einen Übergangswagen für 500,- Euro. Wenn mein, vor 2 Monaten erworbener, Wagen solche Mängel aufweisen würde, so würd ich den Wagen wandeln. Ggf. halt auch unter Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Wofür ist man den Rechtsschutzversichert?
Wobei es mir nicht um die ausgelutschten Gummiteile geht. Das ist m.E. Verschleiß (Hinten links ist bei meinem das Querlenkergelenk - oder wie sich das auch immer nennen mag - bei der NL vor Ort (nicht die verkaufende NL) auf Kulanz / Garantie erneuert worden). Aber den anscheinend verschwiegenen Unfallschaden würde ich nicht akzeptieren.
Gruß
Ich würd dann zum Anwalt gehen und den Verkäufer einfach auf Schadensersatz verklagen. Der muss dir dann nen entsprechendes Ersatzfahrzeug kostenlos anbieten. Und er steht noch wegen Betrugsversuches vor Gericht. Denn solche Mängel darf eine Fachwerkstatt nicht übersehen. Ergo gilt es vor Gericht als entweder Bewiesener Betrug oder der Betrieb ist wegen mangelnder überprüfung von Gebrauchtfahrzeugen und deren wiederverkauf drann.
Zitat:
in Zahlung gegebenes Auto bereits verkauft, wie soll da Wandlung funktionieren?
Rückgabe des Autos (früher Wandlung) ist unabhängig von einer Inzahlungnahme.
Sprich: Du gibst das Auto zurück, bezahlst ein paar Euro für den geldwerten Vorteil der gefahrenen KM und bekommst Dein Geld zurück, das als Kaufsumme im Kaufvertrag steht.
Dieses Auto würde ich umgehend wandeln. Mir scheint, der Händler hat Dich hier arglistig getäuscht (auch wenn "achtklässler" dies vermutlich nicht so sieht).
Für die Übergangszeit wirst Du Dir einen anderen Wagen besorgen müssen. Oder Du fährst noch 'ne Woche mit dem kaputten Wagen und suchst in dieser Zeit einen neuen und wandelst dann.....
Re: Sachmängelhaftung und Unfallschaden verschwiegen
Zitat:
Original geschrieben von Lairdhawk
Also Fahrzeug auf die Hebebühne, Unterfahrschutz abmontiert und nun sah ich dieses Drama erstmalig persönlich.
hast du den wagen blind gekauft?
so leid es mir tut, aber das macht man(n) bevor man den wagen kauft!!!
ausgeschlagene stabistangen zum bsp. erkennt man bei einer probefahrt spätestens beim dritten gullideckel.
Moin, Moin,
Wagen sofort abgemeldet zurückgeben und Bargeld zurückfordern...Pronto....
Ersatzauto von - Frau - Papa - Sohn - Tochter - Mama - Oma - Opa - Onkel - Tante - Schwiegersohn - Schwiegertochter - Freund - Freundin - Nachbar - Nachbarin -ev. Ex davor, wo es geht....
Gruß Sven...
Lass dich durch die obigen Zuschriften nicht verunsichern.
Versuch sich zuerst mit dem Händler zu einigen.
Sonst ab zum Anwalt. Sieht für dich sehr gut aus.
Und wichtig. Am besten alles schriftlich!
Nimm am besten nen Freund als Zeugen mit.
Fotos machen!
Stichwort: Beweissicherung.
Wer ist übrigens der Gewinner der Zufriedenheitsstudie?
Toyota?
Gruß,
Max
nachtrag:
Der Rücktritt (veraltete Bezeichnung: Wandlung)
ist möglich, selbst wenn dein Altwagen verkauft ist.
Näheres sagt Dir Dein Anwalt.