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Austauschmotor bei Kauf verschwiegen worden

Themenstarteram 10. Mai 2006 um 4:09

Hallo Leute,

ich fahre (fuhr) eine c-Klasse Baujahr Ende 2001. Habe den Wagen Feb. 2004 gekauft. Jetzt hat ein Gutachter der den Motor angesehen hat festgestellt, dass der Wagen beim Kauf schon einen Austauschmotor hatte (100.000 km mit 1. Motor gelaufen). In den neuen Rumpfmotor vom 2003 haben die dann aber die alten Injektoren verbaut.

Ist ein verschwiegener Austauschmotor ein Grund den Wagen zu "wandeln".

Viele Grüße,

Conny121

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61 Antworten

hast du ihn privat oder beim händler gekauft?

gruss, tom

Mit welcher km-Leistung wurde Dir denn der Wagen verkauft? Mit weniger als 100.000, die der Motor hinter sich hatte?

Wenn der Verkäufer den Austausch des Motors nicht zum Anlaß genommen hat, den km-Stand zu "justieren" (..hüstel..), und damit einen höheren Preis als für ein vergleichbares Modell erlangen konnte, kann man schwer mit arglistiger Täuschung argumentieren.

Im Gegenteil hättest Du ja einen frischeren Motor erhalten, also eher einen Vorteil davon.

Themenstarteram 10. Mai 2006 um 11:27

Hallo ,

danke für Eure Antworten. Hier kurz die Meinung meiner Rechtschutz:

Der Händler hat mir den Austausch des Motors verschwiegen.

Eine große Fachwerkstatt muß einen Austauschmotor bemerken, selbst wenn sie den Wagen in Zahlung genommen hat.

Ob ein Fahrzeug mit einem Austauschmotor ausgestattet wurde oder nicht, stellt eine den "Kaufentschluß" beeinflussende Information dar, vor allem, wenn der Wagen noch recht neu und mit "nur" 100.000 km Laufleistung verkauft wird.

Deshalb meint die Versicherung ich soll mal zum Anwalt gehen und den Fall übergeben.

Conny 121

wenn es ein händler war sofort wandeln und gleichwertigen ersatz fordern!! wenn er nicht in der lage ist dir gleichwertigen ersatz innerhalb einer akzebtablen zeit zu beschaffen, holst du dir selber ein gleichwertiges fahrzeug und forderst die erstattung einer eventuellen preisdifferenz, ausfall- und aufwandsentschädigung.

Also ich meine ein neuer Motor ist besser als ein alter.

Natütrlich nr, wenn der km-Stand des Autos, nicht der des Motors beim Verkauf angegeben wurden.

Zahn

Themenstarteram 10. Mai 2006 um 13:25

Hallo Sterndeuter,

bin Deiner Meinung. Habe den Wagen bei BMW gekauft.

Hätte ihn aber nicht genommen, wenn mir der vorhergehende Motorschaden bekannt gewesen wäre.

(Papi´s Tochter weiß: kaufe keinen Wagen mit ATM, ist immer ein schlechtes Zeichen).

BMW vertritt aber genau die Meinung wie Zahn:

----

Wo ist das Problem, wir müssen einen ATM nicht angeben, da es eine Wertverbesserung darstellt und das wir alte Teile, die noch funktionieren wieder einbauen ist auch normal.

Ist halt Pech wenn bei einem c 270 cdi alle ca. 100.000 km der Motor verstirb. Kaufen sie sich demnächst besser ´nen BMW.......

-----

Schaun ´mer mal was ein Anwalt da meint.

Hst Du da Erfahrung ? Du scheinst Dir Deiner Meinung recht sicher zu sein.

Gruß,

Conny121

du meinst bestimmt mich, emmac, sterndeuter ist nur so mein 'künstlername' :D

ich hab jahrelang mit autos gehandelt, natürlich immer ehrlich :rolleyes:

dein anwalt wird dir zu 90% das selbe erzählen. ich würde auf jeden fall einen einschalten, du hast das recht auf deiner seite.

edit:

und dass ein tauschmotor den wert erhöht halte ich auch für ein gerücht. ich persönlich würde nie ein fahrzeug mit einem at-motor kaufen. somit ein absolut kaufentscheidendes (ko-)kriterium!!

Themenstarteram 10. Mai 2006 um 13:51

Hallo,

ich fahr dann mal zum Anwalt. Halte Euch auf dem laufenden.........

Gruß,

Conny

 

mmer noch Mietwagen fahrerin ,.... schnief....

"

Ein Fahrzeug, bei dem nach 5000 Kilometern der Originalmotor ausgetauscht und durch einen aus Neuteilen hergestellten Motor ersetzt wird, hat keinen Mangel, der den Käufer berechtigt, vom Vertrag Abstand zu nehmen. Vielmehr ist ein solcher Motor dem Erstmotor technisch völlig gleichwertig und führt in keinem Fall zu einer erheblichen Wertminderung des Fahrzeugs.

"

Oberlandesgericht München

13. August 2003

Aktenzeichen: 3 U 2888/03

... bei 100 000 km dürfte man zum gleichen Ergebnis kommen, sogar eher zum Ergebnis "Werterhöhung".

am 12. Mai 2006 um 6:01

Tja,

ich bin kein Rechtskenner, habe aber einen gesunden Menschenverstand (hoffe ich :D).

Wenn ein Motor bei 100000 ersetzt werden muss, obwohl dieser bei normalem Betrieb 300000 oder mehr läuft, so würde ich schließen, dass die Fahrweise der Grund war.

Somit hat also auch das restliche Auto entsprechend gelitten.

Ich jedenfalls würde so ein Fz auch nicht kaufen. Bin gespannt wie es weitergeht.

@Conny: Weil die Anwälte mit Deinem Prob Geld verdienen müssen, würde ich vor einem Prozess den ADAC befragen.

Grüße

Hellmuth

@gerry... außer es greift der subjektive fehlerbegriff ein... wenn es dem käufer wirklich darauf ankommt, dass es der "original"-motor ist...

dann seh ich das schon als mangel an, da es der vereinbarten beschaffenheit widerspricht... oder wie siehst du das? dann greift aber auch die anfechtung nach 123 ein (anfechtungsregeln sind ja bei arglist neben mängelrechten anwendbar)

@gerry:

ob eine werterhöhung vorliegt oder nicht, sei mal dahingestellt.

ich würde mich - genau aus dem selben grund wie hellmuth - gegen ein fahrzeug mit at-motor entscheiden. wenn dir das beim kauf verschwiegen wird kannst du deine entscheidung auch nicht unter berücksichtigung dieser tatsache treffen.

mit anderen worten: du kaufst ein auto im glauben dass der erste motor drin ist, was aber nicht der fall ist. das ist für mein verständnis rechtsbruch!

Zitat:

Original geschrieben von emmac

das ist für mein verständnis rechtsbruch!

Das ist es zweifellos. Es muss dem Käufer überlassen bleiben, ob er so eine "Abweichung von den unter normalen Umständen zu erwartenden Gegebenheiten" (ist kein wörtliches Zitat) als Vor- oder Nachteil betrachtet.

Vor allem gibt es keinen vernünftigen Grund, eine solche Tatsache zu verschweigen - und es bleibt dem Verkäufer ja unbenommen, sie im Verkaufsgespräch als Vorteil darzustellen.

Der Tauschmotor muss übrigens nicht zwingend auf verschleißorientiertes Fahren hinweisen - es könnte auch ein Fertigungsfehler gewesen sein, weswegen der Motor vorzeitig den Geist aufgegeben hat. Aber der Verdacht liegt nahe - und das Recht der Käufers auf Information ist jedenfalls gegeben.

Noch zwei Leitsätze zu diesem Thema:

"

Austauschmotor: Auch hier könnte eine Täuschung durch Unterlassen vorliegen. Jedoch bedeutet der Einbau eines Austauschmotors eine Wertsteigerung und keine Wertminderung, so dass zur Aufklärung hierüber keine Pflicht besteht, die Täuschung hierüber unbeachtlich ist.

"

"

Die Angabe eines bestimmten Autotyps im Kaufvertrag wird zwar nicht als Zusicherung angesehen, daß das Fahrzeug mit dem vom Hersteller vorgesehenen Motor ausgestattet ist, wenn aber die Ausrüstung mit einem typenwidrigen Motor zu einem Wegfall der Allgemeinen Betriebserlaubnis führt, handelt es sich um einen Fehler, den der Verkäufer arglistig verschweigt, wenn er ihn nicht von sich aus offenbart.

"

-> Umkehrschluss: Keine Aufklärungspflicht des Verkäufers bei typgleichem Austauschmotor

(OLG Bremen, Urt. v. 10.09.2003 - 1 U 12/03)

 

Ein gesundes Rechtsempfinden ist schön und gut, aber welcher Richter/Jurist hat nach jahrelangem Jurastudium denn noch ein "gesundes Rechtsempfinden"? :D

Noch mal: Die obige Entscheidung mit dem 5000km-Austauschmotor haben OLG-Richter gefällt. ;)

Zum "subjektiven Fehlerbegriff": Der ist im vorliegenden Fall doch gar nicht anwendbar. Das Thema "Austauschmotor" wurde beim Kauf nicht angesprochen (keine vereinbarte Beschaffenheit) und musste gem. der obigen OLG-Rspr. vom Verkäufer auch nicht angesprochen werden. Ein bloßes Kaufmotiv des Käufers ist hierbei unbeachtlich. Die "Eignung zum vertraglichen Gebrauch" bringt den Käufer hier auch nicht weiter (s.o.).

@ Conny121: Trotzdem nicht aufgeben, denn im "Einzelfall" kann auch anders entschieden werden. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann hoffe auf deren Deckungszusage und LOS... ;)

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