Unfallschaden verschwiegen
Hallo Miteinander!
Ich habe mir vor kurzen eine gebrauchte C-Klasse zugelegt!
220 CDI T-Modell mit Vollausstattung!
Ich habe dass Fahrzeug als Unfallfrei erworben.
Leider musste ich nun feststellen das der vordere rechte
Kotflügel gespachtelt und beilackiert ist!
Das Fahrzeug ist erst 1,5 Jahre alt und bei einen Händler gekauft.
Der will nun den Kotflügel noch mal neu lackieren und den Lack anpassen.
Ich will den Kotflügel tauschen lassen, und eine Wertminderrung.
Wieviel kann man da ca. verlangen?
Da ich nun den Händler nach drei bei Ihm gekauften Fahrzeugen nicht mehr ganz vertrauen kann würde mich der Kilometerstand meines PKW interessieren.
Kann mir vielleicht hier irgendwer weiterhelfen wenn ich im die Fahrgestellnummer zukommen lasse?
MfG Manfred
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von achtklässler
Natürlich gibt es schwarze Schafe, aber auf beiden Seiten !
Nein, es gibt sie nur auf einer. Und zwar der "Anderen" 😁
Die Diskussion hier wird über "des Kaisers Bart" geführt. Wie großflächig und wie dick wurde gespachelt? Wie stark unterscheidet sich die Lackfarbe?
Ob der Händler hier einen unbedarften armen Mann übers Ohr hauen wollte und vielleicht vorher die Reparatur schwarz für den Vorbesitzer gemacht hat und jetzt versucht mit Kulanz die gerechte juristische Verfolgung seines Tuns abzuwenden, oder ob hier ein paranoider Geizhals versucht Geldschneiderei zu betreiben werden wir hier nie erfahren. Erst recht nicht, so lange das alles ist, was wir wissen.
Wenn eine kleine Delle von einem Fachmann ausgeklopft, gespachelt und lackiert wurde wird sich hier auch das geschulte Auge eines Verkäufers sehr schwer tun irgendwas zu erkennen. Wenn das Ausbeulen gelungen ist wird auch so wenig Spachtel drauf sein, dass man beim Abklopfen nichts merkt. Erst recht wenn nicht absichtlich ein Unfallschaden sondern eine nicht offenbarungspflichtige Bagatelle repariert wurde.
Andererseits werden wohl nicht wenige Händler bei einer gut gemachten Reparatur darüber nachdenken einfach nichts zu sagen. Die Chance auf Entdeckung ist schließlich gering. Und ausbeulen, spachteln und lackieren ist nicht selten billiger als die Wertminderung, die man an den Kunden weitergeben müsste.
Ist das Autohaus nun ein Sündenpfuhl voller Verbrecher?
Malt hier ein Pedant wegen einem Kratzer den Teufel an die Wand?
Mein Tipp: Die Wahrheit liegt in der Mitte.
31 Antworten
Auch ich muß sagen, dass sich das Verhalten des Händlers sehr kulant anhört. Ich kann aus eigener Erfahrung sprechen, denn ich bin selbst Autohändler. Es gibt leider oder auch zum Glück keine eindeutige Rechtssprechung was ein Unfall ist und was nicht. Gängige Gerichtsurteile grenzen diesen Bereich aber schon ein.
Tagsüber bin ich der Verkäufer, abends bin ich der Kunde, kann also von beiden Seiten berichten.
Du wirst, solltest du dich auf sein Angebot nicht einlassen, wenig Chancen haben. Denn dein sogenannter Unfallschaden, würde vor Gericht als Bagatellschaden abgewunken. Entlastend für den Verkäufer wäre zusätzlich, dass er dir eine Nachbesserung außerhalb seiner Nachbesserungspflicht angeboten hat.
Mein Tip entspann dich und nimm sein Angebot an. Wenn du möchtest kann ich dir ja mal ein paar Geschichten von Kunden erzählen, die Ihr Auto Inzahlung geben; du glaubst es nicht aber auf einmal sind alle Autos unfallfrei, scheckheftgepflegt, 1.Hand und wie neu... Denk mal drüber nach!!!
Die Kilometerstände sind in mehreren Steuergeräten hinterlegt, kann gut möglich sein, daß ein Bosch-Service die Daten aus sämtlichen Steuergeräten auslesen kann. Vielleicht hilfts ja.
Aber wenn Profis am Kilometerstand drehen, wissen die das und ändern den in jedem Steuergerät.
Zum Thema nachlackierter Kotflügel: Das Lackschichten-Meßgerät sollte eigentlich zur Standard-Ausrüstung der Händler gehören! Damit hätte der Händler die Nachlackierung ohne Probleme feststellen müssen. Dazu gibt es auch eine eindeutige Rechtsprechung.
Wer beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs frühere Unfallschäden verharmlost oder erkennbar nahe liegende Schäden dem Käufer gegenüber nicht erwähnt, macht sich wegen "arglistiger Täuschung" schadensersatzpflichtig.
Zitat:
Original geschrieben von natyandi
Die Kilometerstände sind in mehreren Steuergeräten hinterlegt, kann gut möglich sein, daß ein Bosch-Service die Daten aus sämtlichen Steuergeräten auslesen kann. Vielleicht hilfts ja.
Aber wenn Profis am Kilometerstand drehen, wissen die das und ändern den in jedem Steuergerät.Zum Thema nachlackierter Kotflügel: Das Lackschichten-Meßgerät sollte eigentlich zur Standard-Ausrüstung der Händler gehören! Damit hätte der Händler die Nachlackierung ohne Probleme feststellen müssen. Dazu gibt es auch eine eindeutige Rechtsprechung.
Wer beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs frühere Unfallschäden verharmlost oder erkennbar nahe liegende Schäden dem Käufer gegenüber nicht erwähnt, macht sich wegen "arglistiger Täuschung" schadensersatzpflichtig.
Nicht jede Nachlackierung muß unfallbedingt sein. Wir haben z.B. einen neuen CLK 430 in Stuttgart abgeholt, der schon im Werk die Endkontrolle nicht passiert hat und nachgebessert werden mußte. Unfall ? Bestimmt nicht.
Der Vorwurf der Arglist muß bewiesen werden. Das ist meist nicht so einfach, weil zweifelsfrei festgestellt werden muß, daß der Verkäufer davon wußte und den Mangel verschwiegen hat (arglistiges Verschweigen).
Natürlich ist der Verkäufer als sachverständig anzusehen und daher verpflichtet, eine Prüfung des Objektes vorzunehmen. Es wird eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Prüfung verlangt.
Wenn aber derjenige, der dem Händler das Auto in Zahlung gegeben hat bereits den Unfall verschweigt, kann auch der Inzahlunggeber noch bis zu 2 Jahren zum Schadenersatz herangezogen werden.
Schimpft bitte nicht immer auf den "bösen" Händler, denn Ihr macht Euch keine Vorstellung darüber, was diesen so als angeblich unfallfrei und mit stimmenden Kilometern untergejubelt wird.
Natürlich gibt es schwarze Schafe, aber auf beiden Seiten !
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von achtklässler
Natürlich gibt es schwarze Schafe, aber auf beiden Seiten !
Nein, es gibt sie nur auf einer. Und zwar der "Anderen" 😁
Die Diskussion hier wird über "des Kaisers Bart" geführt. Wie großflächig und wie dick wurde gespachelt? Wie stark unterscheidet sich die Lackfarbe?
Ob der Händler hier einen unbedarften armen Mann übers Ohr hauen wollte und vielleicht vorher die Reparatur schwarz für den Vorbesitzer gemacht hat und jetzt versucht mit Kulanz die gerechte juristische Verfolgung seines Tuns abzuwenden, oder ob hier ein paranoider Geizhals versucht Geldschneiderei zu betreiben werden wir hier nie erfahren. Erst recht nicht, so lange das alles ist, was wir wissen.
Wenn eine kleine Delle von einem Fachmann ausgeklopft, gespachelt und lackiert wurde wird sich hier auch das geschulte Auge eines Verkäufers sehr schwer tun irgendwas zu erkennen. Wenn das Ausbeulen gelungen ist wird auch so wenig Spachtel drauf sein, dass man beim Abklopfen nichts merkt. Erst recht wenn nicht absichtlich ein Unfallschaden sondern eine nicht offenbarungspflichtige Bagatelle repariert wurde.
Andererseits werden wohl nicht wenige Händler bei einer gut gemachten Reparatur darüber nachdenken einfach nichts zu sagen. Die Chance auf Entdeckung ist schließlich gering. Und ausbeulen, spachteln und lackieren ist nicht selten billiger als die Wertminderung, die man an den Kunden weitergeben müsste.
Ist das Autohaus nun ein Sündenpfuhl voller Verbrecher?
Malt hier ein Pedant wegen einem Kratzer den Teufel an die Wand?
Mein Tipp: Die Wahrheit liegt in der Mitte.
Nach nunmehr 35 Jahren im Gewerbe glaube ich mir ein Urteil erlauben zu können. Es gibt sie natürlich, die Händler, die betrügerisch, oder zumindest arglistig handeln. Da ist es aber wichtig, als Laie schon beim Betreten des Betriebsgeländes auf vermeintliche Äußerlichkeiten, die aber meist einen Rückschluß auf den gesamten Betrieb zulassen, zu achten.
Glaubst Du wirklich, daß ein seriöser Händler wegen eines ausgewechselten Kotflügels, oder eines verschwiegenen Unfallschadens bei einem z.B. 5000.- Euro-Auto sich auf die kriminelle Ebene begibt, indem er dieses verschweigt ?
Es ist vielmehr tatsächlich sehr oft so, daß mit einem neuen, perfekt montierten Kotflügel und einer Superlackierung Du Dein zitiertes Lackschichtendickemeßgerät in die Tonne hauen kannst, da es Dir nicht weiterhilft.
Wenn in einem solchen Falle der Hereingebende den Schaden "vergessen", oder "verdrängt" hat und dem Händler die Unfallfreiheit zusichert und dieser bei seiner "zerlegungs- und zerstörungsfreien Sichtprüfung" nichts feststellt, er sich also auf die Angaben des Vorbesitzers verläßt, haben wir die von mir beschriebene Situation.
Ein späterer Käufer interessiert sich nicht für die Vorgeschichte, sondern wird im Entdeckungsfalle immer auf den bösen Händler schimpfen, der ihn betrogen hat, weil er auf einen Schaden nicht aufmerksam gemacht hat.
Das ist die Wirklichkeit , die sich übrigens 1:1 übertragen läßt auf nach unten manipulierte Kilometerleistungen, die wegen von den Leasingvereinbarungen abweichenden Laufleistungen fast zum Volkssport geworden sind, da die Leasinggesellschaften sich jeden Mehrkilometer teuer bezahlen lassen.
Woher soll der Händler das wissen, der ein Auto von der Leasingesellschaft kauft ? Das sind auch nur Menschen, keine Hellseher !
Wer ist denn aber bei solchen Praktiken der Betrüger ? Der Händler ? Wohl kaum !
Für euch Leichenfledderer 😁 habe ich ein aktuelles BGH-Urteil zum Thema:
"
"Keine Schäden laut Vorbesitzer" bindet Autohändler nicht
BGH: Bei hohem Wertverlust trotzdem Rückgaberecht
Wer beim Händler einen Gebrauchtwagen kauft, kann sich nicht auf die Angaben des Vorbesitzers verlassen. Wird die übliche Vertragsklausel "Unfallschäden laut Vorbesitzer" verneint, garantiert dies nicht ein unfallfreies Auto, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Danach muss der Händler den Wagen aber dennoch zurücknehmen, wenn ein früherer Unfall zu einem erheblichen Wertverlust führt.
Auch im konkreten Fall hatte der Händler hinter die Formularklausel "Unfallschäden laut Vorbesitzer" ein "Nein" gesetzt. Als der Käufer drei Monate später das Auto weiterverkaufen wollte, stellte sich allerdings heraus, dass es früher doch einen Unfall mit einem Blechschaden an der Heckklappe hatte. Daher forderte der Besitzer vom Händler, den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Wie nun der BGH betonte, konnte der Käufer aber nicht erwarten, dass der Wagen tatsächlich unfallfrei ist. Eine verbindliche Aussage über etwaige frühere Unfälle enthalte der Kaufvertrag nicht.
Der Unfall sei aber als Sachmangel des Gebrauchtwagens zu sehen. Ob der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertige, hänge von der Höhe des Schadens ab. Im konkreten Fall hatte ein Sachverständiger den nach der Reparatur verbleibenden Wertverlust mit lediglich 100 Euro angegeben. Dies, so der BGH, wäre angesichts des Kaufpreises von 24.990 Euro "unerheblich". Der Käufer bezifferte den Wertverlaust dagegen mit 3000 Euro. Was stimmt, muss nun das Oberlandesgericht Oldenburg aufklären.
12. März 2008
"
@ Gerry71
Womit genau das bestätigt wird, was ich geschrieben habe. Glaub doch nicht, daß es dem TE um ein unfallfreies Auto ansich geht. Der Schaden war doch so gering, daß ein merkantiler Minderwert nicht zu beziffern ist. Kann sogar sein, daß nur ein bißchen Steinschlag beseitigt wurde. Jemand, der in diesem Zusammenhang von einem Unfallfahrzeug zu sprechen wagt, gehört in Behandlung ! Vor dem muß die Öffentlichkeit beschützt werden.
Er vergißt aber nicht, noch vorher schnell mal hier zu fragen, wieviel er denn wohl herausholen könnte. Gier ist geil ? Wer fleddert hier wen ? Bei der überaus kulanten Haltung des Händlers kann ich Deine Sichtweise nicht nachvollziehen.
Beim genauen Durchlesen des Eingangspostings und noch ein Wenig darüber Nachdenken stellt sich die Frage, wer nun wen abzocken wollte eigentlich nicht mehr.
Ich schrieb vorhin schon, daß ich diesen Job bereits seit nunmehr fast 35 Jahren mache. In der ganzen Zeit war ich 3 mal als Beklagter vor Gericht. 2 Fälle wurden abgeschmettert, 1 Vergleich . Ich 25% Kläger 75% der Kosten . Sobald die Dollarzeichen locken, mutiert so mancher Käufer zum unmündigen, schützenswerten Wesen und begibt sich mit Hilfe seiner Rechtschutzversicherung unter die Fittiche der Jurisprudenz. Ist schon merkwürdig.
Der von mir geschilderte Beschiß von der Verbraucherseite ist für Dich nicht erwähnenswert ? Auch bezeichnend !
Huhu, Erde an Achtklässler, bitte melden! 🙂
... ich habe hier nur ein aktuelles Urteil zitiert und nicht weiter kommentiert.
Du hast wohl den Begriff "Leichenfledderer" anders interpretiert. 😉
Ich habe damit gemeint: "Fast 2 Jahre alter Thread" = "Leiche".
@ natyandi: Erstes Posting hier auf dem Board und dann gleich die Schaufel herausgezogen. Respekt!
Jaaaaa, ich kann Dich höööören !
Da im Moment ja die Demenz-Diskussion in vollem Gange ist, habe ich gedacht, bei mir ist´s auch schon so weit, weil ich gar nicht mehr wußte, daß ich auf dieses Eingangsposting mal geantwortet habe. Wurde per Mail benachrichtigt, daß mein Beitrag kommentiert wurde.
Zitat:
Original geschrieben von achtklässler
Nach nunmehr 35 Jahren im Gewerbe glaube ich mir ein Urteil erlauben zu können.
[...]
Glaubst Du wirklich, daß ein seriöser Händler wegen eines ausgewechselten Kotflügels, oder eines verschwiegenen Unfallschadens bei einem z.B. 5000.- Euro-Auto sich auf die kriminelle Ebene begibt, indem er dieses verschweigt ?Es ist vielmehr tatsächlich sehr oft so, daß mit einem neuen, perfekt montierten Kotflügel und einer Superlackierung Du Dein zitiertes Lackschichtendickemeßgerät in die Tonne hauen kannst, da es Dir nicht weiterhilft.
Uh, oh, jetzt wird "Berufs-" oder "Lebenserfahrung" herausgekramt 😰
Auch wenn die hier mehr wert sein mag als anderswo: Vorsicht! Das ist kein valides Argument und ich hab schon Leute sich schämen gesehen, weil sie kurz vor der Pension feststellen mussten, dass sie ihr ganzes Leben keine Ahnung hatten.
Und nein, per Definition lässt sich ein seriöser Händler nicht auf unseriöse Praktiken ein 😛
Wenn der Kerl aber nicht absolut seriös und nicht dumm ist wird er bei Kleinigkeiten vielleicht auf die Idee kommen, sie doch zu übersehen. Wenn der Schaden minimal und kaum zu sehen ist fällt es entweder nicht auf, oder der Kunde wird auf Grund der Rechtsunsicherheit großes Brimborium scheuen. Tritt man dann noch kulant auf und überzeugt den Kunden davon, dass das alles ganz bedauerlich ist und man sich deshalb ja besonders bemüht, hat man vielleicht durch den "offenen Umgang" oder die "unkomplizierte Regelung" noch den Kunden ans Unternehmen gebunden. Wenn nicht hat man einem von zig Fällen Pech gehabt und zahlt vielleicht drauf.
Nicht jedes schwarze Schaf ist dumm!
Umgekehrt gibt es sicher auch den einen oder anderen Kunden, der nicht so doof ist den Tacho erst kurz vor der Rückgabe auf den Stand von vor einem Jahr zurückzudrehen.
Und von irgendwelchen Lackschichtendickemessgeräten habe ich nichts geschrieben und halte ich auch nicht viel davon. Die sind zwar tauglich um in bestimmten Fällen zu prüfen, ob ein Lackierer ordentlich gearbeitet hat, bei ordentlich ausgeführten Reparaturen aber eher Spielzeug.
@ Gerry
Jetzt wo dus sagst... 😁
Was solls, sinnvoller wäre das alles vor zwei Jahren oder in zwei Wochen auch nicht (gewesen). Wenn ich schon fleddere, dann richtig 😁😁
@ Gerry
Bei so viel Sachverstand muß ich natürlich kapitulieren. Einem solchen Experten, der die Weisheit mit Löffeln gefressen hat begegnet man nämlich nicht alle Tage. Aber ein Rat von mir: Nimm man noch mal Nachschlag, sonst reicht es nicht.
Auch die Pseudo-Intellektuelle Verpackung hilft da nichts.
Findest Du in keinem anderen Thread was zu meckern oder zu stänkern ?
Du tust mir leid !
Zitat:
Original geschrieben von achtklässler
@ Gerry
*grrrrrrrrrrrrrrrr*
*schmipf-würg-ächz*
*grrrrrrrrrrrrrrrr*
Lieber Achtklässler,
bist Du momentan etwas neben der Spur!?
Evtl. wegen "Überarbeitung" diverser Fahrzeuge? 😛
Du wolltest wohl dem bösen Evil 😎 antworten, ich bin der liebe engelsgleiche Gerry. 😁
Interessant!
Diesen Fred habe ich mit Interesse durchgelesen. Wirklich sehr interessant was man so alles als "Unfallfahrzeug" sehen muss. Mich interessiert nun folgendes.
Meinem Fahrzeug wurde vor kurzem der Stern abgebrochen, eigehend mit dieser Tat wurde der Lack der Motorhaube beschädigt. Dadurch ist eine Teillackierung bis oberhalb der Einfassung für den Stern notwendig geworden, um im gleichen Aufwand auch Steinschläge zu beseitigen habe ich die Haube bis in den angesprochenen Bereich partiell lackieren lassen. Darüber hinaus habe ich an beiden Stoßfängern jeweils kleine Schrammen beseitigen lassen die wohl durch etwas Spachtelmasse aus dem Kunststoff beseitigt wurden.
Wenn man nun von den Aussagen in diesem Fred ausgeht, könnte ich mein Fahrzeug theoretisch schon als "Unfallfahrzeug" bezeichen. Da ja Ausbesserungen am Lack und kleine Spachtel und LAckierarbeiten an den Stoßfängern (im weitesten Sinn Karosseriearbeiten) vorgenommen wurden. Ist dem wirklich so?
Ich frage mich wie fließend denn die Grenzen in diesem Feld wirklich sind? Einerseits finde ich es nicht weiter nennenswert, wenn man solche kleinen Schäden beseitigen lässt, selbst das partielle Nachlackieren der Haube um Steinschläge zu beseitigen und dadurch die Gefahr von Rostschäden zu mindern, halte ich persönlich für nicht wirklich schlimm bzw. erwähnenswert. Da es dem Werterhalt des Fahrzeugs eher zuträglich ist.
In wie weit begibt man sich denn bei solchen kosmetischen Reparaturen auf ein Minenfeld?
Zitat:
Original geschrieben von E.D.
In wie weit begibt man sich denn bei solchen kosmetischen Reparaturen auf ein Minenfeld?
Ich befürchte eine klare Aussage wird es dazu nicht geben. In den Urteilen zu dem Thema habe ich bisher auch keine wirklich messerscharfe Linie erkannt.
Rein vom Wortsinn her wäre es ein Unfallfahrzeug, sobald einer der beseitigten Kratzer von einem Unfall im weitesten Sinne, nicht von Verschleiß durch Benutzung (Steinschläge) kam.
Praktisch macht wohl das Fahrzeugalter eine ganze Menge aus. Bei einer Kiste aus 2001 wäre evtl. davon auszugehen, dass eine solche, rein kosmetische, Maßnahme nicht wertmindernd ist. Bei einem der letzten 203er sieht das evtl. anders aus, da ja ein Diebstahlschaden instand gesetzt wurde.
Ich würde dem Käufer die Geschichte erzählen und in den Kaufvertrag schreiben. Damit bist du auf der sicheren Seite.