Unfallschaden instandsetzen

BMW 5er E60

Hallo Leute,
Ich bin letztens bei Glatteis in die Leitplanke sehr zur Freude meiner Versicherung.
Der Gutachter kam und hat den Schaden auf 12489 € festgelegt.
Da es mir momentan finanziell nicht besonders gut geht, habe ich mich mal ein bisschen umgehört.
Dabei kam mir zu Ohren das die Möglichkeit besteht sich den Schadenbetrag auszahlen zu lassen (leider jedoch abzüglich der Mwst. und meiner Selbstbeteiligung)
Dieses wollte ich dann auch tun, um den Schaden günstiger durch einen Bekannten (Hobbyschrauber) instandsetzen zu lassen.
Hatte aber Bedenken da der Schaden doch relativ hoch war.
Durch eine Empfehlung kam ich zu einem Autohaus (freie BMW-Spezialisten) in dem ein Sagenhafter Karosserieschrauber arbeitet.
Das Autohaus setzte mir meinen 5er für 5500 € instand.
An der Qualität gab es nichts zu meckern, sehr gute Arbeit.
Bin begeistert, da auch nur Originalteile verwendet wurden.
Das Beste, habe noch einen dicken Bonus in der Tasche :-)

Also beim nächsten Schaden wisst Ihr bescheid

LG
Franky

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von wobPower


aha und die können alu schweißen ?

Du weißt ja nicht was kaputt war. Streifschuß an der Leitplanke, da geht so ziemlich alles auf der betroffenen Seite hops. Frontschürze, Scheinwerfer, evtl. Motorhaube, Kotflügel, 2 Türen, Seitenwand und Heckschürze.

Da muss kein Träger etc. in Mitleidenschaft gezogen werden, um über 10k Euro Schaden zu kommen.

@TE: Du hast dir den Betrag exkl. MwSt. auszahlen lassen. Wenn ich mich nicht irre, kannst du nun bei deiner VS die MwSt. einfordern, weil der Wagen jetzt repariert ist.
Ich habe mir mal einen Hagelschaden auszahlen lassen. Mein Versicherungsagent hat mir gesagt, dass, wenn ich den Schaden innerhalb eines Jahres reparieren lasse, ich die MwSt. ausbezahlt bekäme.
Also, wenn ich recht habe, dann kannst mir 20% der MwSt. als Provision überweisen.😉

Zitat:

Original geschrieben von ossi1988


Der Wertverlust ist aber meiner Meinung nach zu berücksichtigen und dürfte nicht nur bei ein paar Hundert Euro liegen.

Diese Thematik hatte ich vor Kurzem erst in einem gerichtlichen Verfahren, auch wenn dies eher die unternehmerisch steuerliche Seite betroffen hat.

Es ist tatsächlich so, dass der Wertverlust sehr niedrig angesetzt wird. Vom Gutachter ebenso wie von Versicherungen und Gerichten. Bei einem Fahrzeug über 3 Jahre kann es schon durchqaus möglich sein, dass der Wertverlust (den man bei einem Verkauf auch sicher haben wird) bei so einem Schaden gerade mal noch mit ein paar hundert Euro bewertet wird. Alles natürlich im Zusammenhang mit Alter und Laufleistung des Fahrzeuges, wie auch der Schadenshöhe.

Im vorliegenden Fall war es eine etwa 4 Jahre alte Mercedes C-Klasse mit knapp 100.000 Km auf der Uhr. Schaden war bei etwa 10.000 Euro, die vom Gutachter und Gericht festgesetzte Wertminderung mal eben nur 450 Euro.

Zitat:

Original geschrieben von 325Ci-Fahrer


@TE: Du hast dir den Betrag exkl. MwSt. auszahlen lassen. Wenn ich mich nicht irre, kannst du nun bei deiner VS die MwSt. einfordern, weil der Wagen jetzt repariert ist.

So wie sich die Beiträge des TE lesen, dürfte er wohl kaum eine Rechnung erhalten haben ...

Gruß
Der Chaosmanager

Wenn der Gutachter zum Beispiel an einem Frontscheinwerfer einen abgebrochenen Clip feststellt, der aber zum festen Bestandteil des Scheinwerfers gehört, dann wird der komplette Scheinwerfer zum Schaden hinzugerechnet. Das kann schon einmal ein sehr hoher Betrag sein.
Die Vorgehensweise ist auch richtig so.
Bei der Instandsetzung kann der Monteur nach Rücksprache diesen Clip wieder ankleben oder der Scheinwerfer hält auch ohne diesen Clip.
Wenn ich als Halter des Fahrzeugs damit zufrieden bin, ist alles OK.
Dies kann sich bei verschiedenen in Mitleidenschaft gezogenen Bauteilen wiederholen.
Damit ist das Schadensgutachten in keinster Weise falsch.
Bei Teilen wie Stossstange kann Austausch oder Instandsetzung vom Gutachter angesetzt werden.

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