Unfall!!!!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Golf V Gemeinde!

Ich bin 18 Jahre und hab seit einem monat meinen führerschein
und bin bzw. war stolzer besitzer eines nagelneuen Golf V ! naja bis vor 2 Stunden war noch alles super als ich mit meinem neuen auto grade unterwegs war um freunde zum kino abzuholen......ich bin auf einer vorfahrtsstraße gefahren und wollte links abbiegen , übliche prozedur: innenspiegel -aussenspiegel blinker links und schulterblick. so als ich dann ungefähr die hälfte der gegenfahrbahn überquert hatte schießt ein BMW 5 er in meine seite , nimmt mich mit und wir beide landen vor ner mauer. Fazit : totalschaden , ich kann wieder radfahren und die woche ist für mich gelaufen nur weil so ein dämlciher idiot mich überholen wollte noch kurz vorm abbiegen..............aus der traum GOLF V

gruß
O´Mally`s

47 Antworten

Find die Darstellung zwar immer noch nicht schlüssig, aber Dein Vater hat Recht: 1. Du lebst und 2. das Auto ist kaputt und nicht andersrum! :-)
Wenn Du Dir 100%ig sicher bist: vor Gericht können Sachverständige durch Einholung von Gutachten genau klären, wer sich zum Unfallzeitpunkt mit welcher Geschwindigkeit wo befunden hat. Ist halt nur vorschusspflichtig, was die Rechtsschutz allerdings tragen dürfte. Aber wenn Du Dir ganz sicher bist, sollte Dich das nicht abschrecken.

Na ja, auf jedenfall jetzt nen Anwalt nehmen!
Und jetzt ab ins Bett, morgen ist Schule 😁 😁

Tut mir Leid für dich!!

Wurde innerhalb einem Jahr in 2 Unfälle UNVERSCHULDET verwickelt, einmal war mein Lupo (damals Neuwagen) nach 2 Jahren Totalschaden.. Im Januar dann den Jubi-GTI bekommen, und jetzt vor kurzem schießt mich einer in nem Kreisverkehr ab und der GTI ist auch beinahe Totalschaden.. War genau zur gleichen Zeit, nur ein Jahr später..

Da könnte man VERRÜCKT werden!! Kann 0 dafür!

Jetzt hab ich den Ver GTI bestellt..

Ich weiß also wie das ist - aber sei froh, so lange DIR nichts passiert ist. Dann würde keiner mehr nach dem Auto fragen aber klar, wenn dir nichts passiert ist und es dir gut geht, dann denkt man immer ans Auto..

Es wird ausgehen wie's sogenannte Hornberger Schießen...

Der eine ist der Schilderung zufolge abgebogen, ohne eine Behinderung (hier die darüber hinausgehende Schädigung) eines nachfolgenden Verkehrsteilnehmers auszuschliessen.

Der andere dürfte den Abbiegevorgang des anderen wohl erkannt haben (Blinker, reale Richtungsänderung). Im Amtsdeutsch nennt man das dann Überholen trotz unklarer Verkehrlage.

Vorwürfe müssen sich beide gefallen lassen...

Die Schadensregulierung wird, wenn's die Versicherungen nicht unter sich ausmachen, wohl mal wieder der Zivilrichter am AG regeln...

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Klar denkt man auch ans Auto, aber dein Vater hat schon Recht, die Gesundheit geht vor, den Golf kannste ersetzen.

Ich würde auf jeden Fall Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen. Du bist hast doch eine Rechtschutzversicherung??

Gruß Matze

rechtschutz hab ich leider nich......vollkasko ja was ein vorteil is wo viele sagen zu teuer , braucht man nich . naja das einzigste was der Bmw fahrer gesagt hat war das er auch abbiegen wollte. er ist mitten im abbiegen von links in mich reingerast , vorher war er ja noch hintermir , und da verstehe ich nich wie es da zu einem unfall kommen kann......im übrigen hatte der wagen 1065 km weg.

O'Mally's

Zitat:

Original geschrieben von O'Mally's


rechtschutz hab ich leider nich......vollkasko ja was ein vorteil is wo viele sagen zu teuer , braucht man nich . naja das einzigste was der Bmw fahrer gesagt hat war das er auch abbiegen wollte. er ist mitten im abbiegen von links in mich reingerast , vorher war er ja noch hintermir , und da verstehe ich nich wie es da zu einem unfall kommen kann......im übrigen hatte der wagen 1065 km weg.

O'Mally's

Also Vollkasko ist bei einem Neuwagen ja wohl Pflicht, ja.

Wenn dein Auto jetzt ein Gebrauchtwagen gewesen wäre, dann hätte wohl Teilkasko gereicht, aber bei einem Neuen ist Vollkasko eigentlich Pflicht.

Gruß Matze

Zitat:

Original geschrieben von Shabooboo


Also Vollkasko ist bei einem Neuwagen ja wohl Pflicht, ja.

Wenn dein Auto jetzt ein Gebrauchtwagen gewesen wäre, dann hätte wohl Teilkasko gereicht, aber bei einem Neuen ist Vollkasko eigentlich Pflicht.

Gruß Matze

So pauschal sehe ich das nicht. Wenn ein Gebrauchter noch soviel Wert hat, dass man sich im verschuldeten Fall keinen neuen leisten kann, wenn man nur haftpflichtversichert ist, dann würde ich Vollkasko empfehlen.

Zitat:

Original geschrieben von O'Mally's


im übrigen hatte der wagen 1065 km weg.

Der hatte doch bei der Auslieferung bestimmt schon 69 Kilometer auf dem Tacho, oder? ;-)

zack

Zitat:

Original geschrieben von O'Mally's


und als ich quasi quer auf der kreuzung stand um geradeaus weiter in die strasse zu fahren in die ich abbiegen wollte hat er mich voll in der fahrerseite erwischt und mich dann mit zur mauer "gezogen " wo wir beide dann zum stehen gekommen sind. er hat mich aldo auf halben weg im abbiegen an der fahrerseite gerammt ... mit 60

Hm. Wenn er dir so heftig in die Fahrer(!)seite gefahren ist das es dich quer über die Kreuzung bis zur nächsten Mauer geschoben hat ... dann muß er dich ungebremst mit 60 oder mehr getroffen haben, bei sonem Seitenaufprall ist die Fahrerseite samt B-Säule völlig breit und verschiebt sich weit in den Innenraum ... da steigt normal niemand mehr unverletzt aus ... und das dann als erster Beitrag bei MT ... also irgendwie glaub ich die Story nicht so recht.

Zitat:

Original geschrieben von O'Mally's


...aber ihr als golf fahrer versteht es glaub ich was es heißt an einem auto zu hängen...

Sei froh, das Du "nur" zum Händler gehen musst und einen neuen Golf bestellen kannst.

Wenn mir einer die Karre kaputt fährt hätte ich ein ziehmliches Problem da das Ding seit 7 Jahren nicht mehr gebaut wird.

Zeitwert für die Versicherung: ca 4500,- Euro
Liebhaberwert: der eines neuen Golf V 1,4

Nur leider zählt nicht der Liebhaberwert. 🙁

Trotzdem ist das natürlich alles blöd für Dich jetzt aber das wird schon wieder.
Und nach der Unfallschilderung denke ich nicht, das Du eine Teilschuld bekommst.
Jedenfalls hoffe ich das alles gut ausgeht und Du bald wieder in nem neuen Golf sitzt.

PS: Funktionierten die Sidebags??

wie gesagt 60 nach meiner einschätzung , meinetwegen 50 aber aufjeden fall nicht drunter , und das ist mein erste beitrag da ich den wagen knapp 4 wochen hab und erst seit da mitglied bei MT bin .

- nein es hat sich nur der airbag an der frontscheibe links gelöst und halt beide frontairbags ......sonst nichts.
fahrertür ging kaum auf , nur mit viel druck und beifahrertür überhaupt nicht , denke es liegt daran , dass die gesammte karosserie verzogen ist.

O'Mally's

Nur leider zählt nicht der Liebhaberwert. 🙁

was hast du denn für einen golf?

Ne Probeversion 😁

Zitat:

Original geschrieben von O'Mally's


Nur leider zählt nicht der Liebhaberwert. 🙁

was hast du denn für einen golf?

Nen Golf in schön. *fg* 😉

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PS: Bevor sich wieder alles aufregt.......war doch nur Spaß. 🙂

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