Unfall!!!!
Hallo Golf V Gemeinde!
Ich bin 18 Jahre und hab seit einem monat meinen führerschein
und bin bzw. war stolzer besitzer eines nagelneuen Golf V ! naja bis vor 2 Stunden war noch alles super als ich mit meinem neuen auto grade unterwegs war um freunde zum kino abzuholen......ich bin auf einer vorfahrtsstraße gefahren und wollte links abbiegen , übliche prozedur: innenspiegel -aussenspiegel blinker links und schulterblick. so als ich dann ungefähr die hälfte der gegenfahrbahn überquert hatte schießt ein BMW 5 er in meine seite , nimmt mich mit und wir beide landen vor ner mauer. Fazit : totalschaden , ich kann wieder radfahren und die woche ist für mich gelaufen nur weil so ein dämlciher idiot mich überholen wollte noch kurz vorm abbiegen..............aus der traum GOLF V
gruß
O´Mally`s
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von O'Mally's
Hey !
also um eure fragen zu beantworten ich geh noch zu r schule und hab n nebenjob , naj und mit meinen elten habe ich halt mehr oder weniger die kosten für das auto geteilt.
zum anderen wäre zu sagen das der fahrer des bmw hinter mir war , als ich geblinkt hab meiner einschätzung nach so ungefähr 100m und als ich quasi quer auf der kreuzung stand um geradeaus weiter in die strasse zu fahren in die ich abbiegen wollte hat er mich voll in der fahrerseite erwischt und mich dann mit zur mauer "gezogen " wo wir beide dann zum stehen gekommen sind. er hat mich aldo auf halben weg im abbiegen an der fahrerseite gerammt , der polizei hat er zwar erzählt das er auch abbiegen wollte aber dann frag ich mich wer mit 60 so eine scharfe kurve nimmt wenn vor ihm jemand blinkt, jedoch denke ich das er mich noch schnell überhphlen wollte da kein gegenverkehr in sicht war , was auch die hohe geschwindigkeit erklärt . die polizei hat keinen unfallschuldner notiert und das ganze wird wohl vor gericht gehen da auch keine zeugen vorhanden sind.ich weiß echt nich was ich tun soll mein vaer meinte zwar das es nicht so wichtig ist mit dem auto und gesundheit vorgeht aber ihr als golf fahrer versteht es glaub ich was es heißt an einem auto zu hängen..........ich hoffe mal es geht gut aus auch wenn ich jetzt auf n auto verzichten mussgruß o'mally's
So einen Unfall hatte meine Freundin vor Jahren auch mal. In erster Instanz hatte sie damals keine Schuld bekommen, in zweiter Instanz allerdings wurde ihr eine 50%-ige Teilschuld wegen fehlendem Schulterblick zugesprochen. Der Richter argumentierte damit, daß auch beim links abbiegen nach links hinten geschaut werden müße und das der Unfall bei einem erfolgten Schulterblick ja wohl zu vermeiden gewesen sein wäre. Das Pech bei ihrem Unfall war, dass der Unfallgegner ein Pizzabote war und der Lieferservice (in ganz Deutschland bekannt, nenne nun keine Namen*g*) in die zweite Instanz gegangen ist. Ein Privatmann wäre wohl kaum in die zweite Runde gezogen. Der Richter in der zweiten Runde war ein Frauenhasser, allerdings konnte er Polen offensichtlich noch weniger ab (der Pizzabote war ein Pole, nichts gegen unsere neuen EU-Mitglieder!), so hat sie "nur" 50% der Schuld bekommen. Fazit: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.
Hoffe, daß es für Dich besser läuft, als für meine Freundin damals.
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Hm. Wenn er dir so heftig in die Fahrer(!)seite gefahren ist das es dich quer über die Kreuzung bis zur nächsten Mauer geschoben hat ... dann muß er dich ungebremst mit 60 oder mehr getroffen haben, bei sonem Seitenaufprall ist die Fahrerseite samt B-Säule völlig breit und verschiebt sich weit in den Innenraum ... da steigt normal niemand mehr unverletzt aus ... und das dann als erster Beitrag bei MT ... also irgendwie glaub ich die Story nicht so recht.
Ist glaubhaft! Ich beziehe mich auf meinen Beitrag vorher: Der Pizzabote hatte einen Fiat Panda, meine Perle den 3er BMW von ihrem Vater (das ist schon 11 Jahre her!). Der Panda hatte soviel Geschwindigkeit, daß er den BMW bis zum Stilstand ca. 30m über die Straße geschoben hat. Die B-Säule hats ausgehalten, beide Fahrer unverletzt. Das eine Fahrzeug steht ja nicht, sondern es sind beide Fahrzeuge in Bewegung. Die wirkenden Kräfte sind also bei weitem nicht so hoch wie bei einem stehenden und einem fahrenden Fahrzeug.
Re: Unfall!!!!
Zitat:
Original geschrieben von O'Mally's
Hallo Golf V Gemeinde!
Ich bin 18 Jahre und hab seit einem monat meinen führerschein
und bin bzw. war stolzer besitzer eines nagelneuen Golf V ! naja bis vor 2 Stunden war noch alles super als ich mit meinem neuen auto grade unterwegs war um freunde zum kino abzuholen......ich bin auf einer vorfahrtsstraße gefahren und wollte links abbiegen , übliche prozedur: innenspiegel -aussenspiegel blinker links und schulterblick. so als ich dann ungefähr die hälfte der gegenfahrbahn überquert hatte schießt ein BMW 5 er in meine seite , nimmt mich mit und wir beide landen vor ner mauer. Fazit : totalschaden , ich kann wieder radfahren und die woche ist für mich gelaufen nur weil so ein dämlciher idiot mich überholen wollte noch kurz vorm abbiegen..............aus der traumGOLF V
HALLO;
gruß
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O´Mally`sHallo, tja schlechte Karten als Führerscheinneuling, hast wenigstens ne Verkehrs-Rechtschutzversicherung ??
Wäre ratsam, denn als "Verkehrsneuling"
hast Du immer schlechte Karten wenn es zur Schuldklärung kommt, denn hatte selber aus dem Bekanntenkreis erlebt wo ne "junge" Frau, gerade Ihren Führerschein erhalten, die volle Schuld bekommen hat nur weil ein "LKW-Fahrer" gepennt hat und Ihr die Vorfahrt genohmen hat.Erstmal recht bekommen ist sehr, sehr schwer.
Recht haben und Recht bekommen sind Zwei unterschiedliche Dinge!