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Unfall mit neuem Golf Plus

Themenstarteram 7. September 2008 um 8:40

:( Hallo zusammen,

 

traurige Nachricht. Am letzten Freitag hat ein Busfahrer meinen geparkten (vor dem Bäckerladen) 4 Wochen jungen Golf Plus geschrammt. Fahrertüre, linker Kotflügel und Spiegel. Mein Hänler sagte mir, das kommt alles neu hin. 

 

Nun meine Frage: einige Kumpels sagten mir, dass der Golf jetzt als Unfallwagen zählt, bzw. wenn ich diesen verkaufen möchte ich den Schaden sagen muss. Aber es werden doch alle Teile (Kotflügel, Türe und Spiegel kpl. neu hingemacht)?:confused:

 

A: Stimmt das? 

B: Kann ich evtl. auch auf einen Neuwagen bestehen, da dieser ja erst 4 Wochen jung ist?

Denn ich möchte ja keinen Wertverlust machen, nur weil hier der Blechschaden war.

 

Kann mir hier jemand Tipps bzw. Hilfestellung geben?

 

juruf:( 

Beste Antwort im Thema

Natürlich ist es jetzt ein Unfallwagen. Es wurde ja auch durch einen Unfall beschädigt und nicht durch eine Bagatelle, da kann hier noch so viel an rhetorischer Artistik versucht werden. Wertminderung beträgt erfahrungsgemäß etwa 10% der Reparaturkosten.

lespauli

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Erst mal mein aufrichtiges Mitgefühl!

Da gibt's schon ellenlange Diskussionen dazu, ab wann ein Auto als Unfallwagen zu deklarieren ist (u.a. in dem Hagel-Thread). Versuchen solltest Du, über die gegnerische Versicherung eine Wertminderung zu erreichen. Ist allerdings mit ziemlichen AUfwand verbunden (gutachter? Anwalt? usw.).

am 7. September 2008 um 9:42

Hallo,

ein bekannter von mir hatte auch erst letztens einen unverschuldeten Unfall, eine Frau war ihm in die Seite rein gefahren. Danach wurde von einer Vertragswerkstatt alle betroffenen Teile komplett ausgetauscht und neu verbaut. Auf Nachfrage sagte die Werkstatt das der Wagen NICHT als Unfallwagen gilt, da die betroffenen Teile getauscht und die Reperaturen von einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden. Der Schaden betrug runde 3000 €

 

Hoffe ich konnte helfen und ich hoffe für dich das alles glatt über die Bühne geht

Hallo,

mein sechs Wochen alter Golf wurde auch letzte Woche von einer Frau beim Ausparken geschrammt.

Ich war beim Gutachter - der sagte mir, dass die beiden Teile, die beschädigt waren (zusammen 1130 € Schaden), durch neue ersetzt werden, obwohl sie noch reparabel sind.

Das wird gemacht, damit du eben keine Wertminderung in Kauf nehmen musst. Dadurch, dass es nur angeschraubte Teile sind, die beschädigt waren,

gilt das Auto, nachdem die neuen Teile angebaut wurden, NICHT als Unfallwagen. Somit brauchst du das auch nicht angeben.

Gruß

Themenstarteram 7. September 2008 um 10:34

Danke für eure schnellen Antworten. 

 

Werde mal meine Vertragswerkstatt fragen und sicherheitshalber auch noch einen Gutachter. Ich hoffe, dass er nicht als Unfallwagen deklariert wird. Denn auf die Rennerei habe ich keinen Bock. 

@TSI_rocks und @VWdriVer89:  Hört sich beruhigend an. Hoffe es wird so.

 

@kow123: Wertminderung heißt ja dann Unfallwagen ? oder wegen Kohle ?

 

juruf

 

Zitat:

Original geschrieben von juruf

@kow123: Wertminderung heißt ja dann Unfallwagen ? oder wegen Kohle ?

Wenn Unfallwagen, dann zumindest Wertminderung. Denn späterer Wiederverkauf ist schwieriger und auch mit Abstrichen verbunden.

Natürlich ist es jetzt ein Unfallwagen. Es wurde ja auch durch einen Unfall beschädigt und nicht durch eine Bagatelle, da kann hier noch so viel an rhetorischer Artistik versucht werden. Wertminderung beträgt erfahrungsgemäß etwa 10% der Reparaturkosten.

lespauli

Dito, das ist ein 100% klarer Unfallwagen. Und du tätest sehr gut daran bei einem Verkauf darauf hinzuweisen denn wenn du es nicht tust und es kommt raus dann viel Spass mit Anwälten und Gericht.

Hallo,

Beileid! Selbstverständlich handelt es sich um einen Unfallwagen, da es sich um einen nicht unerheblichen Schaden handelt, also mehr als nur eine kleine Beule, ein abgefahrener Spiegel oder ein Kratzer im Lack. Einen neuen Wagen bekommst Du natürlich trotzdem nicht, eine Wertminderung aber auf jeden Fall, da der Wagen nicht mehr so einfach zu verkaufen ist und Du beim Verkauf weniger für das Fahrzeug erhälst.

Die Sache mit dem Unfallwagen ist doch ganz einfach:

Stell dir vor, du kaufst einen gebrauchten Golf (Jahreswagen) und der Verkäufer sagt dir, dass der nach 4 Wochen einen Parkrempler hatte und Sicherheitshalber wurden Türe, Kotflügel und Spiegel komplett getauscht. Nebendran steht ein vollkommen identischer Golf mit exakt gleichem Kilometerstand und exakt gleichem Preis, nur dass der noch nie einen Unfallschaden hatte und daher auch nie Teile getauscht werden mussten.

Welchen der Beiden Wagen würdest du nehmen?

Ich würde ganz klar den ohne Unfall nehmen. Und aus eben diesem Grund muss der Unfallschaden genannt werden und stellt natürlich auch eine Wertminderung gegenüber dem vollkommen unbeschädigten Fahrzeug dar. Wie hoch diese Wertminderung ausfällt klärst du am besten mit Gutachter und Anwalt. Soweit ich weiß, muss die Gegnerische Versicherung den Anwalt zahlen. Und so hast du dann auch keine Rennerei.

Keine Schwarzmalerei! Der Wagen wird sicher genauso schnell verkauft wie jeder andere unfallfreie, da spielen Ausstattung und Pflege-/wartungszustand und Kilometerstand eine größere Rolle. Die Wertminderung beträgt bei einem geschätzen Schaden von 2000 bis 2500 Euro etwa 250 Euro. Das ist doch wohl auszuhalten. Spalt- und Passmaße sind nach der Reparatur eher besser als vorher ;)

lespauli

Um genau diese 250EUR geht es aber. 250 EUR haben oder nicht haben ... also mir wäre es nicht egal.

Zitat:

Original geschrieben von Jared

Um genau diese 250EUR geht es aber. 250 EUR haben oder nicht haben ... also mir wäre es nicht egal.

Deshal ja auch gleich weiter oben mein Hinweis:D

Es gibt eine klare Regelung dazu mit BGH Urteil.

Ein Unfallschaden ist ein Schaden der bei einem Unfall entsteht. Ein Unfall ist ein plötzliches unerwartetes Ereignis im Straßenverkehr, das einen nicht unerheblichen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat.

Zitat:

Original geschrieben von lespauli

Natürlich ist es jetzt ein Unfallwagen. Es wurde ja auch durch einen Unfall beschädigt und nicht durch eine Bagatelle, da kann hier noch so viel an rhetorischer Artistik versucht werden. Wertminderung beträgt erfahrungsgemäß etwa 10% der Reparaturkosten.

lespauli

Was für ein Schwachsinn. :p

Hier sind wieder die Experten mit dem gefährlichen Halbwissen unterwegs. :rolleyes: :D

Die Grenze zwischen Unfallwagen und kein Unfallwagen ist fließend. Sie wird nämlich nicht durch Gesetze bestimmt, sondern vielmehr durch die Rechtsprechung der Gerichte.

Grundsätzlich gilt, daß Dellen und Kratzer keinen Unfallwagen begründen, der Tausch von Blechteilen allerdings schon.

Daraus folgt, daß auch ein Teiletausch wegen Naturgewalten (Hagel/Lawine usw.) zum Unfallwagen führt, obwohl das Auto womöglich noch nie einen Unfall hatte.

Ein Käufer muß von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule bzw. eine Beschädigung der Lackierung darstellt.

Werden Anbauteile getauscht (Scheinwerfer, Zierleisten, Spiegel usw.) gilt folgende Faustregel. Alles unter ca. 500 Euro führt nicht zum Unfallwagen wenn nicht auch Blech getauscht werden muß.

Mit solchen Fragen ist man besser in einem Rechtsforum aufgehoben, wie man an den unwissenden Kommentaren unschwer erkennen kann.

Leider melden sich hier mit besonderem Nachdruck immer die Leute zu Wort, die überhaupt keinen Schimmer haben. ;)

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