Unfall
Hallo Jungs boah eben ist mir ein riesen Mist passiert..
Fahre an einer T-Kreuzung los.. Auf einmal knallts nur fürchterlich und ich hab einen älteren HErren in der Scheibe liegen.. hab kein Licht oder jegliches gesehen.
JEtzt bekomme ich erstma ne Anzeige wegen Körperverletzung und sitze auf den Kosten..
Ist das so einfach ? Gibt keine Zeugen ob Licht an war oder nicht.. der hatte so Stecklampen.. als die aufm Boden lag war sie an aber ist ja wohl kein Beweis..
ICh hänge mal ein paar Fotos an sind nicht alle abe schonmal ein Teil..
Was meint ihr wassowas kostet ? Loohnt das überhaupt zu reparieren ?
65 Antworten
Ok werde Montag mal unseren Anwalt kontaktieren.. Bin erst 20 Jahre alt hatte also noch keine dergleichen VOrfälle..
Ne Rechtschuchtz habe ich nicht nur der Halter des Fahrzeuges.. Nutzt die was ?
Echt krass das mit dem totgefahrenen Radfahrer.. Also ka ob ich groß fahrlässig war.. Wodran macht man das denn fest... Da war niemand auf der Strasse sonst wäre ich ja logischerweise nicht losg feharen..
aufeinmal lag er auf meinem Auto mehr habe ich nicht gesehen
Langsam wächst sich das hier als Realsatire a lá Richterin Salesch oder Hans Meiser aus.
*Kopfschüttel*
Grüße!
Zitat:
Original geschrieben von StylesPaniro05
Ok werde Montag mal unseren Anwalt kontaktieren.. Bin erst 20 Jahre alt hatte also noch keine dergleichen VOrfälle..
Ne Rechtschuchtz habe ich nicht nur der Halter des Fahrzeuges.. Nutzt die was ?
Echt krass das mit dem totgefahrenen Radfahrer.. Also ka ob ich groß fahrlässig war.. Wodran macht man das denn fest... Da war niemand auf der Strasse sonst wäre ich ja logischerweise nicht losg feharen..
aufeinmal lag er auf meinem Auto mehr habe ich nicht gesehen
Bist Du noch in der Ausbildung?
Haben deine eltern eine rechtschutzversicherun (Verkehr)
Gruß
Epex
Zitat:
Original geschrieben von StylesPaniro05
(...)aufeinmal lag er auf meinem Auto mehr habe ich nicht gesehen
Kleiner Tipp: Leg' Dich auch hin - zwar nicht auf die Motorhaube, sondern auf Dein Sofa und nimm Dir ein Bierchen oder alternativ ein Teechen vor die Nase, schau' bis Montag Abend nicht mehr in diesen Thread und versuche von Deinem Schreck runterzukommen. Keiner macht Dir hier Vorwürfe, die Sache aus der Ferne zu beurteilen ist allerdings sehr schwer, sodass auch einige "seltsame" Fragen gestellt werden.
Dem Radler geht's gut, das ist die Hauptsache. Dem Mondeo geht es auch bald wieder gut, den Rest regeln die Anwälte und die Versicherungen untereinander.
Stefan
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Jop bin in der Ausbildung, Eltern haben keine Rechtschutz..Vater ist gestorben und meine Mutter kann sich sowas nicht leisten.. Wieso fragt ihr das mit Ausbildung?
MAche mir eh nicht son Kopf, Hauptsache em Radler gehts jetzt bessser ..
Hätte deine Mutter eine Rechtschutzversicherung, wärest du als Azubi der im Haushalt lebt mitversichert.
Da sich Geldstrafen ( wenn es dazu kommt) nach Tagessätzen richten, ist es auch ein Unterschied ob du Azubi oder Manager bist.
Was war das für eine T-Kreuzung? Stopschild für dich? Rechts vor Links? Abknickende Vorfahrt?
syles..... erstmal kopfhoch und herzliches beileidt.. sowas is immer ärgerlich............
ich drück dir die daumen, das alles rechtlich glatt geht für dich.........
also T-Kreuzung war so:
gerade Strasse, er kam auf der Vorfahtrsstrasse von links.. ich kam aus einer Seitenstrasse..
joah klar stimmt Tagessätze müssen sich ja irgendwie nach dem Verdienst regeln.. zum Glück gehts dem ja ganz gut und mit Versicherung ist ja bis jetzt auch schon alles geregelt.. werde euch auf dem laufenden halten
jetzt schon über tagessätze nachzudenken ist doch verfrüht: dazu müsste es erstmal zu einer anklage und somit einem verfahren kommen.
die ermittlungen dürften aber mangels öffentlichen interesses eingestellt werden.
trotzdem richten sich tagessätze nach dem was du zu verfügung hast, vgl. § 40 StGB - das ist also richtig.
ansonsten dürftest du aber schon fahrlässig gehandelt haben, wenn du aus der seitenstraße kommend einem radler die vorfahrt nimmst weil du ihn übersehen hast. fahrlässig handelt wer die im verkehr erforderliche sorgfalt ausser acht lässt...
strafrechtlich gesehen also fahrlässige kv.
zivilrechtlich bist du natürlich für den verursachten schaden verantwortlich (§823 BGB), aber deswegen ist ja eine haftpflichtversicherung pflicht, damit das opfer immer einen solventen schuldner statt eines habenichts hat.
ruhig blut..
Das ist ja dann immer noch so eine Sache wenn es dunkel war in wie weit der Unfallort beleuchtet war (straßenlaternen). Wenn zB. eine Straßenlampe direkt auf dich gerichtet ist und am besten noch von der seite her von welcher auch der Radler kam ist es anzunehmen das dieser schwer zu erkennen war. Dann ist da immer noch die Sache mit seinem Licht, ob dies funktioniert hat oder nicht. Aber ohne Zeugen ist das schwierig. Du weist nicht genau ob es an vor dem Unfall an war da du ihn nicht gesehen hast. Wenn er jetzt beteuert es war an und du nur gegenhalten kannst du bist dir nicht sicher wirds eng.
Aus beruflicher Erfahrung kann ich aber sagen das der Radler Glück im Unklück hatte, derartige Unfälle enden für Radfahrer oft mit Bein/Knie sowie Thorax, Kopf und HWS Verletzungen. Hat er sich aber im großen und ganzen "nur" eine Fraktur an einem Finger zugezogen wird er wohl auch nur ambulant behandelt wurden sein und konnte direkt im Anschluß auch wieder nach Hause.
Ich war schon an einer Unfallstelle wo 3 Radfahrer unglücklich Stürzten, es war kein Kraftfahrzeug oä. beteiligt und dennoch ist einer der Radler im KH seinen Verletzungen erlegen.
Auf Radfahrer muß man immer besonders gut achten, im nachhinein ist vieles nur zweifelhaft aufklärbar und selbst wenn dessen schuld eindeutig erwiesen ist so hat dieser nicht zwangsläufig eine versicherung die den Schaden am PKW abdeckt (Private Haftpflicht zb.) und wenn dieser dann auch noch knapp bei kasse ist sieht es für den Fahrzeughalter ziemlich düster aus.
er muss Mittwoch am kleinen Finger operiert werden.. aber im allgemeinen gehts im gut.. hat sich auch gefreut dasi ch gestern bei ihm zu hause war.
Das mit dem groß fahrlässig ist aber schon irgendwie bescheiden.. Also ich meine wenn er Licht an gehabt hätte. hätte ich ihn ja kommen sehen.. er hatte einen einen dunklen Sportanzug an.. und soo gut beleuchtet ist die Strasse auch nicht..
Blöd das ich hin gestellt werde das ich ihm die Vorfhart genommen habe.. er hat mir gestern gesagt das er gesehen hat das ich losgefahren bin, dann hätte er doch reagieren können und sieht doch das ich ihn nicht sehe, sonst würde ich ja wohl kaum los fahren
Er ist nunmal sehr weit vorne in deinen Wagen "eingeschlagen".
Da er sicherlich nicht mit Absicht ein deinen Wagen wollte, kannst du davon ausgehen, das die Reaktion viel zu spät erfolgte.
Wenn du mit 50km/h auf eine Ampel zu fährst, und du 10m vor der Haltelinie siehst, dass die Ampel rot ist, bist du bevor dein Fuss bei der Bremse ist, schon über die Linie drüber!
Reaktionszeit steigt mit dem Alter auch.
MfG
Joah stimmt auch irgendwie.. finds nur blöd das ich jetzt der dumme bin und womöglich noch ne Anzeige bekomme.. NAja kann man nichts machen.. hoffen dem HErren gehts bald wieder gut und ich bekomme nicht so derbe rechtliche Schritte auferlegt
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Er ist nunmal sehr weit vorne in deinen Wagen "eingeschlagen".
Da er sicherlich nicht mit Absicht ein deinen Wagen wollte, kannst du davon ausgehen, das die Reaktion viel zu spät erfolgte.
Wenn du mit 50km/h auf eine Ampel zu fährst, und du 10m vor der Haltelinie siehst, dass die Ampel rot ist, bist du bevor dein Fuss bei der Bremse ist, schon über die Linie drüber!
Reaktionszeit steigt mit dem Alter auch.
MfG
Da gibt esw mehrere Faktoren. Die Frage ist ja wie schnell war er unterwegs...
Je schneller desto kürzer ist Zeit die er übrig hatte zu ragieren. Im ersten moment wenn man sie´ht das kruz vor einem jemand losfährt steht man in einer art schockzustand, hohe mengen Adrenalin werden in den Blutkreislauf ausgeschüttet. Es erfolgt eine Reflexartige Reaktion, das Bremsen. Mit zunehmenden Alter sinkt auch die Raktionsschnelligkeit, wie Johnes bereits sagte. Bei einem Mann des Alters wie in deinem fall kannst du von der Aufnahme der Information bis zu beginn der Reaktion etwa 0,5 bis 1 Sekunde rechnen, bis er diese Reaktion motorisch umgesetzt hat und die Finger auf der Bremse hat und daran zieht ist auch nochmal 1 Sekunde weg. Gehen wir also mal von (hochgegriffenen) 2 Sekunden aus so bleibt nur fraglich wie weit er noch von die entfernt war und mit welcher geschwindigkeit er unterwegs war. Bei etwa 30 km/h machen 2 Sekunden aber schon einige meter aus.
Darüber kann man jetzt sehr viele Theorien und Behauptungen anstellen, bringen wird es aber nichts.
Gehe morgen auf jeden Fall zum anwalt und lasse dich beraten, sofern der Geschädigt nicht noch von sich aus eine Anzeige aufgibt gibt es durchaus noch gute chancen mit einem blauen auge davon zu kommen. Er wird sicher wenn es zu einer Verhalder kommt aussagen müßen, gibt er dort an er habe gesehen das du losfährst und zu diesem Zeitpunkt noch genug spanne gehapt einen zusammenstoß zu verhindern wirst du vermutlich noch großes Glück haben.
Dann wird das Verfahren gegen dich evtl. gänzlich eingestellt bzw. du bekommst nur eine sehr geringe Strafe. Hast bis dato noch nichts in Flensburg notiert so wird der Richter sicher auch ein Auge zudrücken wenn der Geschädigte oben beschriebenes zu protokoll gibt.
Habe bis jetzt weder im Flensburger Register noch in meiner Strafakte etwas stehen..
So wie ich den Mann einschätze wird nichts kommen wenn sich an seinem Zustand nichts verschlechtert aber man weis ja nie.. Er ist ruhig geblieben und war auch noch nett zu mir.. Das wäre ich glaube ich nicht wenn mich einer einfacxh so umsäbelt..
NAja ichwerde dem Anwalt mal die Sache schildern und der wird sicherlich mehr dazu sagen können