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Unfall! Heck von LKW verziert...

Themenstarteram 4. Dezember 2006 um 10:22

Kappes, da hats mich nach nun 19 Jahren Fahren auch erwischt, auch wenn ichs nicht Schuld war.

Mein Wagen war vorschriftsmäßg in einer Parklücke geparkt. Ein rückwärts rangierender LKW dachte wohl , daß des Heck meines schönen Mondeos etwas umgestaltet werden könnte und hat es dann auch so gemacht.

Hat also die Heckklappe über die ganze Breite verziert:

-Heckklappe durch einen 3cm tiefen Megakratzer über die ganze Länge eingefräst, Nummeschildbeleuctung und Griff komplett abgerissen.

-Stoßfänger steht links gut 3cm ab (also verzogen)

-Linke Lampe abgerissen.

Das ist das, was ich auf die schnelle im Dauerregen sehen konnte. Polizei hat Unfall aufgenommen.

Nachher fahre ich zu fFH, Gegnerversicherung sagt, Schaden grob schätzen lassen, wenn über 2000 Euro, dann Gutachter.

Hab ich jetzt eigentlich nen Unfallwagen ?

Wenn ja, dann gibts doch Schadensersatz wegen Wertminderung, oder ???

Brauche auf jeden Fall Ersatzwagen, wenn Lampe nicht gefixt werden kann, dann sofort (ohne Lampe links fahr ich nicht...)

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12 Antworten

Hallo,

schade um den schönen Mondeo; ein Unfallschaden bedeutet ja immer viel Lauferei, die einem keiner bezahlt.

Ich glaube mal gehört zu haben, dass der Wagen nur als Unfallfahrzeug gilt, wenn durch den Aufprall der Fahrzeugrahmen verzogen wurde. Das ist immer ganz gut an unterschiedlichen Spaltmaßen zwischen den Türen u.ä. zu erkennen.

In deinem Fall reicht es warscheinlich die linke Lampe, Heckklappe und den Stoßfänger zu wechseln, da der Aufprall nicht so stark war.

Habe letztens einen Thread über einen Focus ST verfolgt, der von einem LKW während der Fahrt gerammt wurde .... der bekam glaube über den Schaden hinaus 700 Euro wegen Wertminderung. Aber in deinem Fall glaube ich kaum, dass die Gegenversicherung da was springen lässt.

MFG

Natürlich ist das Fahrzeug danach ein Unfallwagen.

In dem Moment, ab dem ein Blechteil (auch geschraubter Kotflügel) ausgebeult oder getauscht sowie bei umfangreicheren Lackierarbeiten, ist der Vorschaden bei einem Weiterverkauf anzugeben.

Schadenersatz wegen Wertminderung?

Ne, kann ich mir net vorstellen. Der Wagen wird repariert und in den Zustand versetzt, welchen er vor dem Unfall hatte - halt mit neuen/anderen Teilen.

Dann kannst evtl. noch Kosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen, welche dir ohne den Unfall nicht entstanden wären (Mietwagen .....), aber weiteren Schadenersatz gibts keinen.

Wozu auch? Der entstandene Schaden wird ja repariert und somit ersetzt.

Das schlimmste daran is immer der Ärger und das Gerenne mit den Versicherungen, Gutachtern, Werkstätten und nicht zuletzt der Papierkram.

Gruß

Bitte doch einfach einen Mod den Thread ins Versicherungsforum zu verschieben.Da wird dir bestimmt besser geholfen.

Kenne nur vom Hörensagen einen merkantilen Minderwert, da dir ein potentieller Käufer für einen Unfallwagen immer weniger bieten wird als für ein gleiches unfallfreies Fahrzeug.

Aber wie schon gesagt, die Versicherungsprofis wissen da mehr.

Mir ist vor Jahren mal einer auf meinen A4 gefahren. Der Schaden belief sich auf 6.000 DM. Ich habe damals noch 500 DM Wertminderungsentschädigung erhalten. Da war der Wagen 5 Jahre alt und hatte etwa 90.000 km auf der Uhr.

@ Acronicta

stell doch mal ein Bild des Schadens ein.

Wenns nur das Heck sein sollte.. und alles in erstausrüster Qualität repariert werden kann denk ich nicht an eine Wertminderung!!!

Grüße

Ronny

am 4. Dezember 2006 um 18:15

Rechtsanwalt

 

Hi Du solltest dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen der sagt Dir was dir zusteht ect. (man glaubt gar nicht wie viel das ist) die Kosten dafür übernimmt wenn du nicht Schuld hast der Ufallgegner!!

Hi,

also das ist auf jeden Fall ein Fahrzeug mit Unfallschaden. Das müsste dann bei einem evtl. Verkauf auch so angegeben werden und senkt deswegen den Wiederverkaufswert.

Ausgleich der Wertminderung ist auf jeden Fall drin: der Wagen ist erst 2 1/2 Jahre alt, da muss es was geben. Ich würde auf jeden Fall Rechtsberatung einholen.

Ich hatte vor zwei Jahren einen ordentlichen innerstädtischen Unfall, bei dem mein Gegner mir ins Heck meines damals 10 1/2 Jahre alten Mk I gedonnert ist. Reparaturkosten waren damals grenzwertig an wirtschaftl. Totalschaden, wurden aber noch durchgeführt. Damals hatte ich spaßeshalber gefragt wg. Wertminderung, sacht der Meister grinsend: "Der Wagen ist jetzt nach Reparatur mehr wert als vorher, wofür also Ausgleich Minderung...".

Bei einem Mk III EZ 4/2004 sieht das wie gesagt sicher anders aus!

Guten Abend Zusammen,

aus leidvoller (mehrfacher) Erfahrung kann ich folgendes berichten

Ist dein Auto unter 6 Jahre bekommst du auf jeden Fall eine Wertminderung, die Wertminderung wird vom Gutachter festgelegt. Hierbei werden evtl. Vorschäden (Kratzer, Beulen etc.) natürlich noch abgezogen (weniger Wertminderung).

Du bekommst alle Reperaturen/Lackierarbeiten/Ersatzteile gezahlt, die zur Wiederherstellung benötigt werden. Du bekommst Telefon-/Portokosten ersetzt (meistens eine Pauschale ca. 20 € wenn ich nicht irre) und du bekommst einen kostenlosen Leihwagen bzw. einen Nutzungsausfall wenn du keinen Mietwagen möchtest.

Wenn du dir einen Anwalt nimmst, muss den die Versicherung auch noch bezahlen (aber nur wenn der Unfallgegner auch Schuld hatte)

So ich hoffe zur Aufklärung beigetragen zu haben

Gruß

Andreas

Themenstarteram 5. Dezember 2006 um 9:21

Danke für die Tips.

Gutachter war dran, bekomme wohl Mittwoch Bescheid über die Schadenshöhe, heute schon mal ne neue Lampe, damit kann ich dann mit dem Wagen fahren, bis die Reparatur ansteht.

Mit dem Wertausgleich wegen Unfallwagen gibts, genau wie hier, verschiedene Aussagen. Wenn nur Anbauteile betroffen sind, die komplett getauscht werden (also wie bei mir, Heckklappe, Stoßfänger, Lampe), gilt der Wagen nicht als Unfallwagen, der Unfal muß aber beim Wiederverkauf angegeben werden. Mit dem Gutachten und der Rechnung kann ich aber eine 100% Wiederherstellung in de Originalzustand nachweisen.

Ob ich wirklich cash für den Wertverlust bekomme, mal sehen, was die Versicherung sagt (und der Gutachter), notfalls mache ich mich dann beim Anwalt schlau.

Anhang: Foto

(bisher sichtbare Schäden: Lampe, Stoßfänger, Heckschürze)

auuuuuuuuuuuuuh, das tat weh !!

 

Hallo.

Ganz schöner Dreck der Deinem Auto da passiert ist.

War das Panzerglas verbaut ? :D

 

Ich wünsche Dir schnellst mögliche und problemlose Reparatur.

Richard

Ich schließ mich Richard an.

Toi Toi das alles glatt läuft.

Ich glaube allerdings nicht das eine Wertminderung von statten geht. Kommt drauf an ob das Fahrgestell verzogen ist.

Einen Ähnlichen Schaden hatte ich auch mal an meinem Vorgängerauto. Habe auch neue Lampen und Heckklappe bekommen. -> war keine Wertminderung und auch kein Unfallwagen.

Grüße

Ronny

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