Unfall
Hallo Jungs boah eben ist mir ein riesen Mist passiert..
Fahre an einer T-Kreuzung los.. Auf einmal knallts nur fürchterlich und ich hab einen älteren HErren in der Scheibe liegen.. hab kein Licht oder jegliches gesehen.
JEtzt bekomme ich erstma ne Anzeige wegen Körperverletzung und sitze auf den Kosten..
Ist das so einfach ? Gibt keine Zeugen ob Licht an war oder nicht.. der hatte so Stecklampen.. als die aufm Boden lag war sie an aber ist ja wohl kein Beweis..
ICh hänge mal ein paar Fotos an sind nicht alle abe schonmal ein Teil..
Was meint ihr wassowas kostet ? Loohnt das überhaupt zu reparieren ?
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von j0ker
(...)
strafrechtlich gesehen also fahrlässige kv.
(...)
Wie kannst Du diese Behauptung aufstellen, wenn Du den genauen Sachverhalt nicht kennst?
Wie der Threadersteller geschrieben hat, wollte der Radler auf den Radweg wechseln. Also ist er trotz vorhandenem Radweg auf der Straße gefahren. 1:0 für den Threadersteller. Stellt sich raus, dass der Radler kein Licht an hatte, steht es plötzlich 2:0 für den Threadersteller. War er noch dunkel gekleidet, sind wir mindestens bei 2,5:0, immernoch für den Threadersteller.
Liest sich plötzlich ganz anders, wenn man es aus dieser Richtung betrachtet. Oder?
Du machst den Jungen damit nur unnötig nervös. Tipps und Hinweise wurden genug gegeben, jetzt lasst mal die Anwälte und Versicherungen die restliche Arbeit machen, diese verfügen im Gegensatz zu uns nicht nur über Halbwissen, sondern sind sich im Klaren, was sie tun.
Stefan
hallo stefan_fr,
wenn man jemanden verletzt, weil man ihn nicht kommen sieht und ihm daher die vorfahrt nimmt (aus der nachrangigen seitenstraße dem vorfahrtberechtigten in die spur fahren ist m.E. nichts anderes) ist es fahrlässige kv. vorsatz hatte er natürlich keinen.
das gesetz sagt:
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht [...]
fahrlässige kv. dürfte auch das sein, was die polizei aufgenommen hat. alles weitere wird sich dann in den "ermittlungen" klären.
hatte auch mal eine ähnliche situation: abgebogen, um die biegung der straße kommt ein rollerfaher angeknallt, meiner meinung nach unbeleuchtet (ausserdem ohne schuhe und schutzkleidung, immerhin mit helm). er muss bremsen, legt die maschine auf die seite und rutscht gegen mich. hat sich zum glück nur leicht verletzt.
anzeige von amts wegen durch die polizei wegen fahrlässiger kv. klaro, hätte mich halt noch langsamer vortasten müssen etc.
habe in der stellungnahme zu der ich ja gelegenheit habe als beschuldigter den hergang geschildert, mein bedauern darüber ausgedrückt etc und darauf hingewiesen bis dato unbelastet zu sein.
mangels öffentlichen interesses wurde nach von der staatsanwaltschaft binnen kurzer zeit folgenlos eingestellt, kam auch kein bußgeld nach, obwohl ich damit schon fest gerechnet hatte. der rollerfahrer wurde von meiner haftpflicht befriedigt, bekam ein neues bike und bezahlten urlaub.
keine panik, das ist eine allerwelts-geschichte die garantiert vor keinem (straf-)richter dieses landes landen wird.. glaub das mal 😉
kopf hoch, lieber threadersteller 😉
So, der Anwalt den wir sonst immer haben kann uns nicht vertreten.. da mein Unfallgegner nur 2 Strasse nweiter wohnt und auch den Anwalt aufgeuscht hat, er kam mir zuvor..
Habe morgen den Termin bei einem anderen. Heute kam der Brief von der Polizei, also die schriftliche Äußßerung als Beschuldigter..
Weiss gar nicht genau was ich da alles ankreuzen soll.. klar äußern möchte ich ich...
Straftat gebe ich zu/gebe ich nicht zu ? Kann ich das auch einfach offen lassen ?
Auto ist schon inner Werkstatt.. Dach und Motorhaube wird wahrscheinlich nur ausgebeult, weiss nicht ob der Gutachter schon dort war.. wird aber wahrscheinlich so um die 3000€liegen..
Warum fragst Du morgen nicht Deinen Anwalt? Der sollte wissen, wie darauf zu reagieren ist.
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Zitat:
Original geschrieben von StylesPaniro05
Weiss gar nicht genau was ich da alles ankreuzen soll.. klar äußern möchte ich ich...
Straftat gebe ich zu/gebe ich nicht zu ? Kann ich das auch einfach offen lassen ?
Ich würde das Ding uaf jeden Fall vom Anwalt ausfüllen lassen... wozu hast du den sonst beauftragt??? Also nich selber ausfüllen!!! Einfach beim Anwalt reingeben und gut is!
Hatte auch vor wenn ich zu ihm gehe den Wisch mit zu nehmen, trotzdem würde ich eure Ratschläge gerne hören... sind ja sicher einige dabei die schonmal sone ähnliche Sache gehabt haben oder evtl im Familienkreis
Genau das ist ja eben mein Rat an Familienangehörige, Mitarbeiter und Freunde. Gerade in zweifelhaften Fällen das Ding nicht auszufüllen. Ausnahmen sind sicherlich wenn man eindeutig schuldig oder auch unschuldig ist... dann kann man sowohl an der Unfallstelle als auch auf dem Anhörungsbogen Aussagen treffen. Unsere Leute haben die klare Anweisung sich bis auf die nötigsten Angaben in keiner Weise zu einem etwaigen Unfallgeschehen zu äußern. Ich bin juristisch nicht vorgebildet, habe jedoch (leider) regelmässig mit Schadenfällen zu tun. Bei uns geht eigentlich alles außer Parkremplern über den Tisch des Anwalts meines Vertrauens. Alles andere hat in der Vergangenheit selbst bei augenscheinlich noch so eindeutigem Unfallhergang zu oft zu Zappel bei der Schadensregulierung geführt.
Zitat:
Original geschrieben von StylesPaniro05
Hatte auch vor wenn ich zu ihm gehe den Wisch mit zu nehmen ...
Und genau diese Antwort spiegelt das Traurige/Lächerliche in diesem Thread wieder!
Viel Glück im weiteren Leben!
Traurig finde ich, das jede übliche Situation gegen einen verwendet werden kann und dann dazu führt, das man weniger oder deutlich später sein Geld bekommt!
Beispiel für eine Schilderung: "Obwohl ich immer versuche aufmerksam zu fahren, habe ich zu spät erkannt, dass mein Vordermann brems"
Ergebnis: "Sie waren unaufmerksam, und sich deshalb ihren Vordermann aufgefahren!"
Die Versicherung weigert sich deinen eigenen Schaden trotz Vollkasko zu zahlen und vordert die Summe die sie zwecks Haftpflich zahlen musste, von dir zurück!
Du musst also jetzt die Versicherung verklagen, und beweisen, dass du nicht "unnötig" unaufmerksam warst! Erst dann wird die Versicherung, fallst du damit vor Gericht durch kommst, deinen und den gegnerischen Schaden voll übernehmen. (Abzüglich Selbstbehalt)
Auch wenn du nur kurz in den Rückspiegel geschaut hast, statt nach vorne, legt deine Versicherung das für sich passen aus!
Meist wird das aber in 1. Instands geklärt und die Versicherung zahlt dann... Aber versuchen kann man das ja!
Es gibt genug Leute die sich mit der Versicherung darauf einigen ihren Schaden selbst zu tragen, die Versicherung übernimmt nur den Haftpflichtteil! Kenne selber so einen Spezi! (Man was habe ich gelacht! Hochgestuft, Auto schrott und keine Kohle bekommen, trotz Vollkasko und Verkehrsrechtschutz!)
MfG
Hm also ka, am Telefon haben die nichts negatives gesagt (war mir aber auch klar) gestern war der Sachverständige in der Werkstatt Schaden liegt bei 4200 €..
Und jetzt macht die Werkstatt es.. Sonst hätte der Gutachter doch nicht sein ok gegeben oder ?
GEstern war ich beim Anwalt und ihm die Sache geschildert.. Er meinte das er schon öfters sowas hatte/bzw sich damit auskennt..
Die Anzeige heisst nicht zwingend das was besonderes für mich kommen muss..
Er füllt auch den Zettel der Polizei aus, das er mich verteidigt..
Mal sehen wie lange das dauert bis die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen sind und wir Akteneinsicht bekommen..
Auto wird gemacht, hab gestern schon meine neue Motorhaube gesehen..
Und dem Mann gehts auch soweit ich weiss besser.. Ist ja auch schonmal was..
Hallo, ich wollte nur mal fragen ob die RS versicherung des "Halters " die Kosten übernimmt ?
Bei manchen Verkehrsrechtschutzversicherungen übernimmt sie alle Fälle, für alle Fahrzeuge die auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind, sowie auch die Kosten für einen Fall wenn er ein fremdes Fahrzeug führt und damit etwas passiert. (ADAC Verkehrs RS )
Gruß Bike
Ich blicke da nicht so durch.. mein Großvater (Halter des KFZ und Versicherungsnehmer der RS) hat wohl mit der RS telefoniert und sie wollten es übernehmen aber ist wohl doch nichts zu machen... man weiss aber im Endeffekt auch irgendwie nie wirklich was er sagt... einmal sagt er es so den anderen Tag so.. im Endeffekt übernimmt sie ja eh nur die Anwaltskoosten und die sind glaube ich im Moment das kleinste Übel
Hab die Kiste endlich mal wieder..
Ich hab ne Selbstbeteiligung in Höhe von 300 €bei Vollkasko.. Ist das normal das die Werkstatt das direkt haben will?
Die meinten heute sie hätten gerne 300 €die hatte ich natürlich nicht dabei woher sollte ich das auch wissen..
Dachte das käme gesondert an mich privat von der Versicherung..
War bei meiner eingeschlagenen Frontscheibe auch so, dass die Werkstatt die 150€ SB direkt wollte. (Habe allerdings mit Karte zahlen können! Wollten die Bargeld?)
MfG