Unfall

Ford Mondeo

Hallo Jungs boah eben ist mir ein riesen Mist passiert..

Fahre an einer T-Kreuzung los.. Auf einmal knallts nur fürchterlich und ich hab einen älteren HErren in der Scheibe liegen.. hab kein Licht oder jegliches gesehen.

JEtzt bekomme ich erstma ne Anzeige wegen Körperverletzung und sitze auf den Kosten..

Ist das so einfach ? Gibt keine Zeugen ob Licht an war oder nicht.. der hatte so Stecklampen.. als die aufm Boden lag war sie an aber ist ja wohl kein Beweis..

ICh hänge mal ein paar Fotos an sind nicht alle abe schonmal ein Teil..

Was meint ihr wassowas kostet ? Loohnt das überhaupt zu reparieren ?

65 Antworten

Hi,

du scheinst dir wirklich viele Sorgen um dein Auto zu machen. Warum fährst du nicht einfach zu Ford und fragst was die Reparatur kostet. Ich würde aber schon auf ein paar Tausend Euro tippen. Rechne einfach damit, dass du deine Vollkasko in Anspruch nehmen mußt. Die Kosten daraus sind überschaubar.

Aber noch eher würde ich zu einem Anwalt gehen und mich um mich selbst kümmern. Wenn du nämlich eine dicke Strafe wegen Körperverlezung bekommst, wird das richtig teuer und diese Kosten zahlt dir keine Vollkasko. Laß dich vom Anwalt beraten, was du in einer solchen Situation am besten machst.

Unfall mit Personenschaden

Hallo und guten Morgen,

da kann ich mich dem Nepomuk nur anschliessen!
Kümmere Dich zuallererst einmal um den alten Herren, erkundige Dich im Krankenhaus, besuche ihn oder lass Ihm irgendwie ein Zeichen Deines Mitgefühls zukommen.
Das ist kein Schuldanerkenntnis !!

Ebenso wichtig ist UNBEDINGT einen Anwalt einzuschalten. In Großstädten gibt es welche, die nur auf Verkehrssachen mit Personenschaden spezialisiert sind.

Ich bin kein Anwalt aber 44 Jahre Führerschein und eigene Erfahrungen zeigen, dass das wirklich sehr wichtig ist.

Und zuallerletzt Dein Auto:
Im Laufe Deines Lebens wirst Du wahrscheinlich 4 bis 5 Autos "verbrauchen".
Der Wert des Fahrzeuges ist gemessen an Gesundheit und Wohlergehen eines Verletzten wirklich völlig nebensächlich, wie sehr Du auch dafür hast arbeiten oder sparen müssen !!
Also gräme Dich nicht, irgendwann hättest Du den Wagen sowieso verkauft oder verschrottet.
Aber eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung steht im Zentralregister und dann bewerbe Dich mal um einen neuen Job oder eine sonstige wichtige Position.

Also, ich wünsche dem Verletzten, dass er schnell und ohne Komplikationen wieder gesund wird; Dir, dass Du glimpflich aus der "Schuldfrage" herauskommst und Dein Auto nach der Reparatur wieder so aussieht wie neu!

Gruß

joah Schaden habe ich gester nnoch gemeldet, bringe den Wagen gleich zu Ford.. Anwalt wollte ich am Montag direkt hin..

das kann doch nicht sein das der irgendwie über die Strasse feuert und ich jetzt noch ne Anzeige bekomme wegen nichts..

Hattet ihr auch schonmal sowas ? Warum bin ich jetzt der dumme ? Ich hab doch nicht extra Vollgas gegeben und den KErl schnell umzufahren.. Finde das von der Polizei echt ein wenig bescheiden das die mich so hinstellen

Wie sollen denn die Leser hier die Situation richtig einschätzen können wenn es Dir nicht einmal selbst klar zu sein scheint was passiert ist? Deinem Ausgangsposting ist zum Unfalllhergang rein gar nichts zu entnehmen. Bist Du abgebogen? Wo war denn der Radfahrer?

Dein aufwendiges Fotoposting in diesem Forum macht wenig Sinn, zumindest fehlt mir persönlich ein wenig das Verständnis für Dein klagen. Den Rat den Verletzten mal zu besuchen und Dir einen Anwalt zu nehmen hast Du schon bekommen. Was möchtest Du noch - Mitleid?

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Zitat:

Original geschrieben von Andresmanta


Seitwann das denn?

Für Unfallschäden die man selbst verusacht zahlt die TK keinen Cent.
Da hilft nur die VK.

Sorry meinte ja die Vollkasko ,,,

(Teilk. nur für Wildschäden, Naturgewalt und Diebstal - schon klar)

Grüße
Ronny

Das ist hier nunmal so, dass der schwächere Verkehrsteilnehmer erstmal als Opfer hingestellt wird. Gerade von Radfahrern bin ich geheilt - bei der Fahrweise (nicht nur der jungen Radler) wundere ich mich, dass nicht noch viel mehr passiert. Die Krone wird dem Ganzen dann aufgesetzt, wenn sich die Radler vor einer roten Ampel noch umdrehen, ob die Polizei hinter ihnen ist und dann über die größten Kreuzungen radeln. Aber ich schweife ab, das ist hier nicht das Thema.

Der Weg zum Anwalt ist unumgänglich. Zu viele Sachen müssen noch geklärt werden, das bekommt ein besonnener Anwalt besser auf Die Reihe als Du in Deinem verständlicherweise aufgewühlten Zustand.

Folgende Fragen stellen sich:
- War es so dunkel, dass das Licht hätte eingeschaltet sein müssen? Waren die Batterien der Lampe vielleicht schwach und die Lampe am Fahrrad falsch eingestellt? War sie überhaupt an?
- Auf den Fotos ist das Auto nass - hat es zum Zeitpunkt des Unfalls auch geregnet?
- Was war es für eine Kreuzung? Hattest Du Vorfahrt? Musstest Du die Vorfahrt achten?
- Gab es einen Radweg, den der Herr hätte benutzen können?
- Wie war er gekleidet? Dunkel oder hell?

Sei es wie es wolle, gerade im Kreuzungsbereich muss jeder Verkehrsteilnehmer aufmerksam sein. Auch wenn man im Recht ist, muss man mit Fehlern anderer rechnen. Auch wenn man Vorfahrt hat, kann man nicht einfach drauflospreschen, sondern muss die Situation einschätzen und dann entscheiden, ob man los-/weiterfahren kann oder nicht.

Mach Dir keine allzu großen Sorgen wegen der rechtlichen Folgen. Auch bei einer Verurteilung ist man nicht automatisch vorbestraft. Wer sagt Dir überhaupt, dass der Radler oder die Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet? Wenn es sich wirklich auf ein paar Schürfwunden und Prellungen (es wäre dem Radler zu wünschen) beschränkt, hast Du keine großen Folgen zu erwarten. Dazu müsste Dir erstmal Fahrlässigkeit nachgewiesen werden und selbst eine kurze Unaufmerksamkeit ist noch lange nicht fahrlässig. Abhängig vom Gesundheitszustand wird dem Radler vielleicht ein kleines Schmerzensgeld zugesprochen, ob es zu einem Gerichtstermin und einer Verurteilung kommt, steht noch lange nicht fest - eine mögliche Mitschuld des Radlers steht ja auch immernoch im Raum. Lass' Dich da mit irgendwelchen Horrorvisionen einer Vorbestrafung nicht verrückt machen!

Geh' am Wochenende den Radler mit ein paar Blümchen (oder einem Rätselheft (SCNR)) besuchen, erkundige Dich wie es ihm geht und lass es dann gut sein. Am Montag wird Dir Dein Anwalt dann die nächsten Schritte erläutern und alles nimmt seinen Gang.

Kopf hoch!

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von Stefan_FR


Wer sagt Dir überhaupt, dass der Radler oder die Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet?

Bei aufgenommenen VU mit Körperverletzung wird wg. der Strafverfolgungspflicht von Amts wegen ermittelt. Da bedarf es keiner Anzeige.

Dem was Du sonst gesagt hast würde ich mich anschließen.

Zitat:

Original geschrieben von Ladislaus


Bei aufgenommenen VU mit Körperverletzung wird wg. der Strafverfolgungspflicht von Amts wegen ermittelt. Da bedarf es keiner Anzeige.(...)

Eine Strafverfolgung ist aber noch lange kein Verfahren, was zu einer Verurteilung führen muss. Ist es so, wie es der Threadersteller schreibt, er nicht fahrlässig gehandelt hat und es bei Schürfungen und Prellungen bleibt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die Unfallgegner einigen und das Verfahren eingestellt wird.

Ich denke es ist falsch, dem Threadersteller in dieser Situation nur die schlimmsten Folgen aufzuzählen. Auch wenn der Radler vielleicht mehr körperliche Schmerzen hat, geht es dem Threadersteller wahrscheinlich ebenfalls nicht besonders gut.

Stefan

Ich weiss selber nicht was passiert ist?

Stand an einer T-Kreuzung und bin links abgebogen.. hab niemanden gesehen sonst wäre ich ja nicht los gefahren.. auf einmal hats geknallt und ich han den HErren auf meiner Scheibe liegen gesehen..

Der Kerl ist nicht aufzudinfen war eben im KRankenhaus die haben den nicht dort.. Polizei und Feuerwehr sagen mir er wurde ins KRankenhaus eingeliefert... Mit dem Namen kann ich im Internet auch nichts finden..

Gleich nochmal zur Polizei.. Auto ist schon in der Werkstatt und Montag gehts ab zum Anwalt..

Ich weiss nicht ob der Radfahrer Licht an gehabt hat oder nicht ich hab ihn ja nichtmla gesehen, kann also nicht sagen wo er her kam..

Direkte Zeugn für den Unfall gab es nicht

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Der Kerl ist nicht aufzudinfen war eben im KRankenhaus die haben den nicht dort.. Polizei und Feuerwehr sagen mir er wurde ins KRankenhaus eingeliefert...

Na dann ist die Bahandlung sicher ambulant geblieben.

Zitat:

Ich weiss selber nicht was passiert ist?
Ich weiss nicht ob der Radfahrer Licht an gehabt hat oder nicht ich hab ihn ja nichtmla gesehen, kann also nicht sagen wo er her kam..

Und in der Zeit wo Ihr auf Polizei & Rettung gewartet habt hast Du ihn auch nicht mal gefragt wo er hinwollte? Vielleicht um ihn anzubieten jemanden zu benachrichtigen?

Alles sehr merkwürdig. Ich kann mir zwar gut vorstellen das man im Dunkeln mal jemanden übersieht aber spätestens nach dem Unfall muss ich mir doch ein Bild machen können was nun passiert ist.

Ich hatte noch nie sonen Unfall war unter Schock am Anfang.. Er meinte wollte wohl auf den Radweg wechseln...

Aber da ich ihn nirgends gesehen habe was soll ich mir da für eine Meinung zu machen..

So der Name auf der Schadensmweldung war unleserlich.. bin eben zu ihm hin gelaufen.. jetzt den richtigen Namen, nochma im Krankenhaus angerufen, stationär ist er nicht da.. Bin ich schonmal froh... Hab bei ihm zu Hause geklingelt, hat niemand auf gemacht.. Im Telefonbuch und Auskunft ist er nicht verzeichtnet.. Werde heute abend nochmal klingeln, ansonsten lege ich ihn einen Brief in den Briefkasten

Das ging alles so schnell der lag auf einmal aufm Auto.. ich fahre doch nicht einfach los wenn ich einen Fahrradfahrer sehe.. ich glaube ihr wollt mich hier veräppeln oder ?

Ich hatte das auch schon, dass mir ein Radfahrer hinten gegen das Auto gefahren ist!

Laut seiner Aussage hat er Licht an gehabt, aber da er auch Batterie betriebene Lampen und keine Dynamo hatte konne er später nicht Beweisen, dass sein Licht auch funktionierte!

Die Funktion der Lampe wurde dato nicht überprüft.

Im Nachhinein konnte das nicht geprüft werden, da er lt. meines Anwaltes die Lampe instand setzen hätte können. (Batterie wechseln)

Klage auf Schadensersatz wegen Körperverletzung abgewiesen.

Cool fand ich das er seine Jeans (120€) ersetzt haben wollte, weil er angeblich mit dem Knie über den Boden geschramt ist und dann die Hose aufgerissen wurde. Im ärztlichen Bericht stand nichts von Schürfwunden an den Knien!

Der Richter war zusätzlich der Ansicht, dass da der Kombi so lang ist und er ca. nen halben Meter vor Fahrzeugende aufgekommen ist, er Zeit gehabt hätte zu reagieren und rechtzeitig zu bremsen. Lt. StVO haben alle Verkehrsteilnehmer jederzeit Aufmerksam zu sein und auch mit Fehlern anderer zu rechnen. Gilt also auch für den Radfahrer.

MfG

soo.. also Auto ist abgegeben und wird wahrscheinlich Dienstag vom Gutachter betrachtet..

War eben bei dem Herren, er war nicht sauer oder so... hat ein paar Prellungen und ein paar kleine Schürfwunden.. das sschlimmste was er hat der kleine Finger der linken Hand ist wohl kompliziert gebrochen, da Rätseln die Ärtze noch wie gut sie den Instand setzen können .. Er wird Mittwoch operiert..

Er ist Sportler und ic hdenke das hat ihm viel gebracht sonst wäre sicherlichSchlimmeres passiert.. Jetzt bin ich schon mal froh das es dem HErren ganz gut geht..

Sollte ich auf jeden Fall zum Anwalt ? Was soll ich dem sagen ?

GEH AUF JEDEN FALL ZUM ANWALT. Egal was der Radfahrer macht, manchmal sind die von der Staatsanwaltschaft völlig bekloppt und meinen eine Riesenermittlung anfangen zu müssen.

Da sitzt dann so ein Hilfsstaatsanwalt in spe (ich weiss jetzt nicht wie die heissen) und macht ein Fass auf - hab ich selbst erlebt und dann hast Du erstmal Spass, auch wenn dann im Verfahren der Richter dann (wie bei mir) zum Staatsanwalt sagt, was wollen Sie eigentlich mein sehr vereehrter Herr... - FREISPRUCH :-).

Es sollte auch ein Strafverteidiger sein, kein so ein Wischiwaschianwalt der nur Zivilrecht macht. Sicher ist sicher. Hast du eine Verkehrrechtschutz? Falls nicht, solltest Du spätestens nach diesem Erlebnis eine abschließen. Kostet beim ADAC ca. 100,00 € p.a. Im Straßenverkehr bist Du schneller im Strafrechtbereich als Du denkst und dann wirds richtig teuer. Gleiches gilt, falls Du im Straßenverkehr unverschuldet einen Unfall hast und arbeitsunfähig wirst. Der Haftpflichtversicherer des Unfallgegner wird mit Sicherheit keine müde Mark rausrücken und die Prozeßkosten die dann auf Dich zukommen würden, damit Du an Dein Recht kommst, kannst Du sicher nicht bezahlen.

Vielleicht noch eine kleine Episode am Rande. Ein Freund von mir hat mal einen Radfahrer tot gefahren. Konnte er nix für, der Idiot war angetrunken und ist aus einem Park heraus mit Vollspeed nachts bei rot quer über eine 4 spurige Straße geschossen, da war nix mehr mit bremsen. Kumpelchen ist für 2 Monate der Führerschein eingezogen worden und er hätte fast seinen Job verloren, nur weil die unfähigen Typen von Staatsanwaltschaft alles blockiert haben. Der hat noch nicht mal eine Entschädigung für Verdienstausfall und unbezahlten Urlaub bekommen (hatte wohl auch Pech mit dem Richter "grüner Radfahrer"😉 - so läuft das hier in Juristendeutschland.

Also nimm Dir auf jeden Fall einen Anwalt!

Normal sollte der Anwalt die Wahrheit hören und wird das dann so auslegen, das es möglichst günstig für dich ausgeht... (Du bezahlst ihn ja dafür!)

Wenn der Mann keinen Anspruch auf Schadensersatz erhebt und du nicht Fahrlässig gahandelt hast, wird nicht viel auf dich zukommen. Nur seine Versicherung wird dich nerven. Daher sollte festgehalten werden das du nicht fahrlässig gehandelt hast.

Bei mir war das halt durch das Urteil abgeklärt, da der Radfahrer genug Zeit gehabt hat zu bremsen muss ich für seine Kosten nicht aufkommen.

(Aber wenn du zur Kasse gebeten werden solltest, hast du ja ne Haftpflicht!)

MfG

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