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Unfall Polo Neuwagen

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 11. Dezember 2011 um 18:26

Hallo,

vor 6 Wochen habe ich meinen neuen Polo abgeholt. Letzte Woche musste ich leider einem lustigen Verkehrsteilnehmer ausweichen der auf einer zweispurigen Straße wenden wollte und bin über den Bordstein ausgewichen und letztlich in eine Hauswand geknallt. Der Moment des Aufpralls war wirklich nicht schön und ich wusste sofort dass der Schaden etwas höher ist. Nun abgeschleppt zum Freundlichen und Gutachten erstellt liegt der Schaden bei 11.000€. Die Längsträger sind beide verzogen und im Gutachten steht dass sie gerichtet werden müssen.

Jetzt habe ich mit der Werkstatt telefoniert und sie sagten mir die Längsträger können nicht gerichtet werden und sie wollen bei einem ein neues Stück anschweißen. Ich mache mir nun große Sorgen um den technischen Zustand des Fahrzeugs. Der Meister meint der Zustand wäre wie vor dem Schaden aber die Schweißarbeiten bereiten mir doch Kopfzerbrechen. Im Gutachten wird eine Wertminderung von 1.750€ ausgewiesen.

Es handelt sich um ein GTI, Listenpreis 25.000€.

Was meint ihr dazu? Ich freue mich auf eure Meinungen!

Noch eine Frage: Habe momentan einen Leihwagen und die Werkstatt braucht wohl noch mindestens eine Woche...kann ich den Wagen wieder abgeben und ab dann den Nutzungsausfall kassieren? Brauche den Wagen nämlich nicht mehr unbedingt.

Und danke fürs Lesen :-)

Beste Antwort im Thema

Ich frag mal alle die hier Empfehlungen von sich geben:

Wer von euch hatte zB. plötzlich "Gegenverkehr" mit Unfall?

Niemand?

Gut und freut mich echt!

Ich hatte dies Glück nicht.

Bitte:Laßt es ruhen,das Thema.

Weil ich denke das theoretische Aussagen nicht der Bringer sind!

Schönen Abend

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Selbst würde ich das Ding nicht schaukeln wollen. Du kennst ja weder Deine Ansprüche noch die Konsequenzen einer derartigen Instandsetzung. Nimm Dir einen "Berater", der sich auf dem Gebiet auskennt. Mein Weg würde mich zunächst zum ADAC führen. Bei einem Schaden, an einem Neufahrzeug von knapp 50% (den Listenpreis wirst Du ja nicht bezahlt haben) ist eine Reparatur vielleicht ja gar nicht mehr zumutbar.

am 11. Dezember 2011 um 19:13

Beide Längsträger sind verzogen?... o.O Also praktisch das gesamte Fahrzeug.. o.O das ist ja mal extrem stark verzogen! Die Schadensumme von 11000€ erscheint mir da gar schon etwas wenig... Aber wenn der Gutachter das sagt, dann muss da was dran sein... Wie alt ist denn das Fahrzeug?... Also ich bin mir nicht sicher, aber ich dächte eigentlich, dass man an solchen Stellen nicht schweißen darf, da man damit eine Sollbruchstelle herstellt und somit die Sicherheitskarosserie nicht mehr ihre Wirkung erzielt. Also ich empfehle dir da einfach mal einen Gutachter zum Gespräch zu bitten und genau dies zu hinterfragen. Auch wäre es sicher ratsam einige andere Werkstätten zu fragen, die sollten es wissen, ich leider im Moment nicht... ^^

Achja und zu dem Leihwagen. Solange er dich nichts kostet (außer Sprit), würde ich den behalten. Es dürfte für dich wesentlich schwerer sein wieder an einen Leihwagen im Zweifelsfall zu kommen als ihn jetzt abzugeben!

Aber auch hier ist sicher ne zweite Meinung noch besser... ;)

Ich würde den nicht behalten...

Bei einem Alter von 6 Wochen müßte doch ein Neuwagen möglich sein

Ich wollte nicht mit einem Auto was dermaßen verzogen ist weiter fahren, mir erscheint auch die Wertminderung etwas sehr niedrig.

Ich konnte mich damals entscheiden ob ich eine Reparatur annehme, oder ob ich das Wrack verkaufen möchte und die differenz zum Wiederbeschaffungswert ausgezahlt bekommen will. Gibt es bei dir keine möglichkeit dazu?

Am besten nen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

11000 Euro Schadenssumme für nen fast neuen GTI bei diesen Schäden? Das ist doch bestimmt Totalschaden! Wer hat den Gutachter gestellt, evtl die Versicherung des Unfallgegners? Da wäre es logisch, dass der den Schaden niedriger beziffert.

Du hast das Recht deinen Gutachter selbst du wählen, der für dich arbeitet und nicht für die gegnerische Versicherung. Wenn Rechts- und Sachlage eindeutig sind, und der Unfallgegner die Schuld trägt, muß die gegnerische Versicherung auch deine Gutachterkosten und deine Anwaltskosten übernehmen.

Der Anwalt wird dir das genauer erklären. Ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt (50-100 Euro?), und ohne Anwalt würde ich derartige Sachen nicht regeln.

Schau mal in deinen Versicherungsunterlagen nach, evtl. bekommst du in dem Fall auch direkt einen Neuwagen...

Aber dir hilft da ein Forum weniger weiter als ein Anwalt mit der entsprechenden Spezialisierung ;-)

ich behaupte mal, dass ein anwalt auch nicht weiterhilft, denn recht haben und recht bekommen ist auch mit anwalt nicht das gleiche.

mein tipp in solchen situationen :

den schrottkarren sofort an die werkstatt oder auf ebay verkaufen.

neuen bestellen und die lage der versicherung melden, aus die maus.

zur überbrückung tut es notfalls ein auto für 400 euro mit rest-tüv.

ich vermute mal, dass man als leasingnehmer und finanzierer weniger schnell "bei der sache" ist und diese entscheidungen zögerlicher trifft.

wertminderung 1750.-- euro ?

na ist doch toll. dann soll ihn der vw händler doch bei sich auf den hof stellen. wer die wahl hat, versucht immer den unfallfreien zu kaufen.

"hält er, oder fällt er"-experte det müller (grip) lässt grüßen.

Ich vermute, daß hier bisher nur die Werkstatt und Gutachter gesprochen haben. Die Versicherungen sind nun vermutlich die nächsten, die das Wort haben.

Ich kenn mich bei sowas aber null aus... wie ists mit der "Neuwagenklausel", die viele im Vertrag haben (bei größeren Schäden gibts nen Neuwagen, keine Reparatur)?

Da hatten wir doch kürzlich erst einen Thread:

Zahlt die eigene Versicherung (mit Neuwagenklausel) denn eigentlich, wenn der andere Schuld ist?

Denke, wenn Du den Polo nicht ewig fahren willst, würde ich den selbst verkaufen. Unbedingt Gutachter durch Dich beauftragten, bevor die gegnerische Versicherung einen schickt. Dessen Interesse ist es nämlich nicht, den Restwert möglichst hoch anzusetzen! Ich kann Die aus eigener Erfahrung nur empfehlen zum Anwalt zu gehen. Falls Du keine Schuld hast, zahlt diesen die gegnerische Versicherung. Ansonsten antelig. Ggf, hast Du eine Verkehrsrechtschutz ? Bei Bedarf kkann ich Dir eine Adresse geben. Gruß, neuroticfish

ich gehe mal von anwaltskosten von 1000,-- aus

eine 40% mitschuld ist bei einem vergleich gleich beisammen

dann sind wir bei 400 euro, die man dem anwalt abdrückt.

mir wär`s zu teuer.

Kosten hängen von Streitwert ab. Bei meinem Unfall, den ich vor ein paar Jahren hatte, wurde der Schadensanteil von 50:50 zu meinen Gunsten auf 25:75 verglichen (nach Klageeinreichung wurde Vergleichsanbebot gemacht). Bei 30teur Schaden in meinem Fall (5er BMW) lohnt sich das Gegenrechnen mit den Anwaltskosten. Beivorhandener RSV entfallen die Anwaltskosten. Seit dem beschreibenen Unfall habe ich eine. Die 25% resultieren aus der "Betriebsgefahr" - eigentlich "Schuld" war der Unfallgegner. Der hatte das aber gaaaanz anders gesehen und mich erstmal vor Ort angeranzt. Gruß, neuroticfish

Themenstarteram 12. Dezember 2011 um 10:44

Danke für die Antworten!

Also ich bin 0% Schuld an dem Unfall. Gutachter habe ich selbst bestellt und auch soeben mit ihm darüber gesprochen. Er meinte sie gehen grundsätzlich nach VW-Vorgaben vor und der Längsträger kann ein 2 Stellen, nämlich an der Spritzwand oder noch weiter hinten am Unterboden neu eingeschweißt werden. Er sagt mir ich hätte dadurch keinerlei Nachteile in Bezug auf zukünftige Unfälle oder Korrosionsschutz o.ä..

Einen Anwalt habe ich auch eingeschaltet, er hat mir gesagt der Wagen müsste repariert werden, ein Neuwagen komme nicht in Frage. Ich denke das muss jetzt alles so laufen, klar hab ich ein ungutes Gefühl dabei aber wenn Gutachter und Anwalt mir auch nichts anderes sagen, was soll ich machen? Der Wagen wird ja auch schon seit 1 Woche repariert und dauert wohl noch bis Ende nächster Woche. Werde den Leihwagen jetzt abgeben, sind immerhin noch 400€ Nutzungsausfall bis nächster Woche..

Danke nochmal für eure Meinungen!

Themenstarteram 12. Dezember 2011 um 20:40

Habe heute auch nochmal mit der Rechts- und Technik-Abteilung vom ADAC telefoniert. Laut Techniker ist das Fahrzeug nach einer derartigen Reparatur bei ordnungsgemäß durchgeführten Arbeiten wieder so wie vor dem Unfall.

Da es ein Haftpflicht-Schaden ist (da die gegnerische Haftpflicht zahlt) besteht ein Anspruch auf einen Neuwagen für mich nur wenn das Fahrzeug nicht älter als 4 Wochen und einen Kilometerstand von nicht mehr als 1000 aufweist. Kasko-Versicherung ermöglichen teilweise einen Neuwagenanspruch bis zu 12 Monate. Die vom Gutachter festgelegte Wertminderung ist laut ihr erfahrungsgemäß sehr hoch angesetzt.

Damit gehe ich davon aus, dass alles seinen gerechten Weg geht. Klar habe ich danach einen Unfallwagen mit geschweißtem Längsträger, aber sollte ich den Wagen verkaufen, so kann ich die Wertminderung verrechnen, und das sollte dann passen. Das ist wohl das kleinere Übel. Daneben gebe ich den Wagen Donnerstag ab, so dass ich, bis ich Meinen wieder habe, um die 350€ Nutzungsausfall erhalte.

Vielen Dank nochmal..!

Zitat:

Original geschrieben von flashsmaster

Achja und zu dem Leihwagen. Solange er dich nichts kostet (außer Sprit), würde ich den behalten. Es dürfte für dich wesentlich schwerer sein wieder an einen Leihwagen im Zweifelsfall zu kommen als ihn jetzt abzugeben!

Aber auch hier ist sicher ne zweite Meinung noch besser... ;)

Den Leihwagen unbedingt so früh wie möglich abgeben. Es gibt immerhin die Schadensminimierungspflicht. Es ist schon jemand auf den Kosten sitzen geblieben, weil nachgewiesen wurde, dass er die 5 km am Tag billiger im Taxi hätte zurücklegen können.

Ohne genaue Daten zu Restwert, Wiederbeschaffungswert etc. kann wohl auch niemand einen guten Tip geben. Was genau steht in dem Gutachten?

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