Unfall mit S-Pedelec
Ich fahre seit einem halben Jahr ein S-Pedelec, dieses ist versicherungspflichtig und somit ein Kleinkraftrad.
Ich befuhr am Montag einen unbefestigten Fahrradweg. Die Straße, auf der ich eigentlich mit dem S-Pedelec fahren muss, hat ein historisches Kopfsteinpflaster und ist aufgrund des Zustandes für Zweiräder im Prinzip nicht befahrbar. Selbst mit PKW wird das Befahren zu Qual. Der Fahrradweg befindet sich direkt neben der Straße. Dieser Fahrradweg ist Bestandteil eines touristischen Fahrradrundweg, mit dem die Stadt auch wirbt.
Jedenfalls hatte ich Montag einen Unfall in den frühen Morgenstunden. Vor mir hing ein dicker belaubter Ast in halshöhe quer über den Fahrradweg. Ich duckte mich und versucht dem Ast etwas auszuweichen, indem ich mich links hielt. Dies geland mir auch. Genau hinter dem Ast befand sich aber ein Fahrbahnbegrenzungspfahl, der leicht abgeknickt war leicht auf den Fahrradweg neigte. Ich versuchte dem Hindernis noch auszuweichen, touchierte den Pfahl aber mit dem linken Lenker, geriet in Schleudern und fiel mit Seite und dem Kopf auf den Fahrradweg und rollte dann in den Straßengraben. Das Resultat waren Abschürfungen im Gesicht (trotz Helm) und Prellungen auf der ganzen Rechte Seite. Im Krankenhaus wurde alles aufgenommen, da es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Am Fahrrad sind leichte Schäden, an der Kleidung auch.
Meine Frage wäre nun: Hat die Stadt bzw. unser Landkreis hier irgendeine Aufsichtpflicht verletzt? Müssten sie nicht dafür sorgen, dass die Fahrradwege in einem gefahrlosen Zustand sind. Könnte man von der Stadt evtl. Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen?
Wie ist eure Einschätzung.
Beste Antwort im Thema
So wie sich das anhört, war da ein abgeknickter Ast und du versuchst dran vorbei zu fahren, anstatt abzusteigen und die Gefahrenstelle zu passieren. Und das obwohl du hättest auf der Straße fahren sollen.
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45 Antworten
Vielen, vielen dank für die hilfreichen Informationen. Ein Licht ist mir bei den meisten Antworten sicherlich aufgegangen.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 3. Mai 2019 um 21:21:32 Uhr:
An sich besteht hier eine Verkehrssicherungspflicht. Da stimme ich Dir zu. Was aber gegen Dich spricht, ist die unzulässige Benutzung des Radweges. Hier dürfte der Faktor Geschwindigkeit ins Spiel kommen. Als Gegenpartei würde ich mit einer zu hohen Geschwindigkeit argumentieren.peso
Wie ich schon sagte, die Straße ist eine denkmalgeschützte Straße, die mit Feldsteinen gepflastert ist. Also unbehandelte Steine vom Acker. Ein Befahren mit dem Fahrrad ist dort definitiv nicht möglich. Soweit mir bekannt, ist dann ein Ausweichen auf den Fahrradweg erlaubt. Aufgrung des unbefestigten Zustandes des Fahrradweges ist die max. Geschwindigkeit eh unter 15 km/h. Teilweise ist dort nur Schritttempo möglich.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 4. Mai 2019 um 14:30:38 Uhr:
Vielen, vielen dank für die hilfreichen Informationen. Ein Licht ist mir bei den meisten Antworten sicherlich aufgegangen....Wie ich schon sagte, die Straße ist eine denkmalgeschützte Straße, die mit Feldsteinen gepflastert ist. Also unbehandelte Steine vom Acker. Ein Befahren mit dem Fahrrad ist dort definitiv nicht möglich. Soweit mir bekannt, ist dann ein Ausweichen auf den Fahrradweg erlaubt. Aufgrung des unbefestigten Zustandes des Fahrradweges ist die max. Geschwindigkeit eh unter 15 km/h. Teilweise ist dort nur Schritttempo möglich.
äh.. ja! nur hast du leider kein Fahrrad!
Du hast ein S-Pedelec!
Also eine "Art" Kleinkraftrad! und das darf DEVINITIV Nicht auf Bürgersteigen fahren!
oder darf ein Motorrad oder ein LKW auch rauf - weil ja der Belag SO schlecht ist!
PS wenn es so wäre wie du sagst bleibt dir eigentlich nur eines: absteigen und Schieben!
Gibt halt solche Straßen, da bangt man schon um sein Fahrzeug.
Entweder man nimmt es in Kauf, macht langsam (oder schneller, siehe P.S.) oder fährt einen Umweg.
Kraftfahrzeug ist Kraftfahrzeug, egal wovon es abstammt.
P.S.:
Bin Beruflich manchmal im Wald oder im unwegsamen Gelände unterwegs. Dabei gibts schlechte Federfrequenzen bei nem gewissen Tempo, die einen fast aus dem Sitz schleudern. Dann gibts 2 Möglichkeiten: schnell drüberbügeln, oder schritt fahren und unter der Frequenz bleiben.
Am Beispiel Fahrrad heisst das: wie fahre ich eine Treppe hoch oder runter? Entweder sehr schnell oder sehr langsam. Das gleiche gilt eben für solche Pflasterstrassen.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 3. Mai 2019 um 19:04:47 Uhr:
Helm
Was für ein Helm? Auf einem S-Pelelec musst Du nach Vorschrift einen Helm nach ECE-22 oder einen mit vergleichbarer Schutzwirkung tragen. Normalen Fahrradhelmen wird diese Schutzwirkung nicht zuerkannt, sie werden bei Kontrollen aber wohl geduldet. Allerdings könnte es sein, dass Dir im Falle einer genaueren Untersuchung des Unfalls ein Strick daraus gedreht wird.
Im Grunde gehört dem TE der Hintern versohlt.
Fahren mit dem Pedelec wo es nicht gestattet ist,
Gefahr sehen und trotzdem hirnausgeschaltet weiterfahren,
zu wenig graue Hirnrinde, um physische Gelenkigkeit anzusteuern und Hindernis auszuweichen,
und dann noch jemand anderen verklagen wollen!
Wo in aller Welt ist die Selbstverantwortung hin gekommen?
Wo in aller Welt ist Selbstkritik?
Wäre das eins meiner Kinder, dann fragte ich nur: Hast du was gelernt? Du Heini!
Geh hin, schäme dich für deine Unfähigkeit und Dummheit!
Du liebst deine Kinder nicht sonderlich, oder?
Zitat:
@Bamako schrieb am 9. Mai 2019 um 20:41:55 Uhr:
Du liebst deine Kinder nicht sonderlich, oder?
Ganz unrecht hat er nicht.
Wenn heute ein Kind sich das Knie aufschlägt, wird ja eine Brühe daraus gemacht, dass kapiert keiner.
Wenn mein kleiner Cousin hinfällt und heult, frage ich immer ob er da unten was gefunden hat und sage, heul leise.
Zitat:
@Bamako schrieb am 9. Mai 2019 um 20:41:55 Uhr:
Du liebst deine Kinder nicht sonderlich, oder?
Gerade weil ich meine Kinder liebe, gerade deshalb versuche ich ihnen Selbstverantwortung, Selbstkritik und die Fähigkeit zu geben, Gefahren zu sehen, die Schritte dazu einzuleiten, sie zu vermeiden und wenn sie so dumm sind der Gefahr, die sie selbst eingeleitet haben, nicht zu vemeiden und Schaden davon zu tragen - dann auch verdammt nochmal die Verantwortung dafür zu übernehmen und dafür gerade zu stehen!
Wenn ich so was höre, dass man erst gegen alle Vernunft sich in Gefahr begibt, darin versagt aber dann andere dafür verantwortlich machen möchte, dann geht mir die Hutschnur hoch.
Dabei sage ich gar nicht, dass ich nicht auch sowas machen würde (im Gegenteil, ich begebe mich oft selber in Gefahr, verstoße gegen Vorschriften) - ABER mir würde nicht im Traum einfallen dafür andere zu verklagen!
Ja, macht mal Scheixx, aber steht dafür selbst gerade!
Gerade hier ist doch ein Beispiel warum immer mehr Gesetze über den letzten Mist rauskommen.
Weil die Leute vor sich selbst geschützt werden möchten! Wie krank ist das denn?
Und das finde ich zum "die Nahrung sich nochmal durch den Kopf gehen lassen".
Ich fordere, dass die Leute endlich wieder die Verantwortung für selbst verschuldeten Mist übernehmen.
Nicht ständig andere für ihren selbstproduzierten Käse verklagen wollen.
Durch solches Denken wie der TE zeigt wird immer mehr eingeschränkt, wird immer noch mehr geregelt, werden Kontrollen für alle immer schlimmer.
Ja sind wir denn Vieh, das den "Hüter" braucht?
Ich will weiterhin auch selber mal in die Scheixxe langen und nicht alles geregelt haben!
Noch was für den TE, mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen:
Und jetzt stellen wir uns vor wo das mit diesen E-Rollern hinführt, die sind ja kaum vernünftig auf einer normalen Fahrbahn zu fahren mit ihren kleinen Rädern den schlechten Lenkkopfwinkel und ....... den typischen Benutzern !!
Zitat:
@Gururom schrieb am 14. Mai 2019 um 10:54:38 Uhr:
Und jetzt stellen wir uns vor wo das mit diesen E-Rollern hinführt, die sind ja kaum vernünftig auf einer normalen Fahrbahn zu fahren mit ihren kleinen Rädern den schlechten Lenkkopfwinkel und ....... den typischen Benutzern !!
Ein E-Roller wird von den meisten Nutzern aber als "Roller" angesehen. Nur in der öko Variante (müsste man mal hinterfragen ... ist in der Gesamtbetrachtung nicht so viel ökologischer als ein 2takter).
Die Pedelecs werden aber von nahezu allen Nutzern und dem Rest der Verkehrsteilnehmer als Fahrrad wahrgenommen oder angesehen. Blöderweise sind die Dinger scheiß schnell, haben miese Bremsen und die Fahrer keinen Führerschein und damit keine Erfahrung im Umgang mit motorisierten 2Rädern.
Scheiß schnell ... selten so gelacht. Die Motorunterstützung schaltet bei 25 km/h ab. Und in der Ebene fahr ich mit dem Fahrrad recht entspannt 30-35. Kannst ja mal auf einem Fahrrad mit gängigen Scheibenbremsen am Hebel ziehen, da wirst du dich wundern. Übrigens fahre ich neben Fahrrad auch Auto und bei schönem Wetter eines meiner Motorräder.
Bis 25 darfst du damit legal ohne Kennzeichen fahren. Du kannst auch welche mit 45km/h kaufen. Mein Kollege hat bei seinem die Software (Abrollumfang der Räder) geändert, so dass es rechnerisch bis 70km/h unterstützt.
Und Tempo 35 mit dem "fußbetriebenen" Fahrrad ist schon knackig. Klar, grundsätzlich machbar, halte ich auch über längere Zeit am Rennradl durch ... der Großteil der Radfahrer schafft aber grad so mit raushängender Zunge und runterhängender Wampe 20km/h. Für die ist ein (S)Pedelec natürlich super ... gefährlich.
Bleiben wir doch alle mal realistisch und machen uns nix vor; die Theorie ist die eine Seite, die Praxis die andere.
Kopftsteinpflaster ist nun einmal für 2-Räder, egal welcher Bauart, sch**** zu fahren; hier ist es sogar so, daß einem motorisierte 2-Räder auf der eigenen asphaltierten Fahrspur entgegenkommen, weil ihre eigene Fahrspur noch eine reine ursprüngliche Rüttelpiste ist. Pkw.-Fahrer verhalten sich hier übrigens tlw. auch so; für mich alles kein Aufreger.
Der Aufreger beginnt dann dort, wenn man im Falle des Falles die Schuld bei dem sucht, der sich reglkonform verhält.
Und, ganz ehrlich, jemandem, der so fährt, daß er einen in seinen Fahrweg ragenden und noch mit einem Baum verbundenen Ast sehend mitnimmt und daraufhin hindernisumfahrend zu Fall kommt, auch im Wissen, daß sich der Baum u. U. weigern könnte, daß sein Ast mitgenommen wird, darf gerne einige Schränke spendiert bekommen, in dem er künftig all sein Geschirr unterbekommt.