Nö, darum ging es nicht. Ich schrieb ja in meinem ersten Posting "Veräußerungsanzeigen haben btw weder eine Form, noch benötigen sie die gesonderte Unterschrift des Käufers."
Also keine gesonderte Unterschrift auf einem gesonderten Veräusserungsformular. Es reicht die Unterschrift auf dem Kaufvertrag, wenn darauf die Übergabe der Fahrzeugpapiere vermerkt ist. Ich habe nie was anderes behauptet und daran ist nichts gegenläufig. Das "(beide)" war auf beide Ausfertigungen des Kaufvertrages bezogen. Was aber eigentlich genauso logisch ist, wie dass beide Kaufverträge von beiden Parteien unterschrieben sein müssen. Sonst wäre er ja auch ungültig.
Was für eine Haarspalterei!