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Unfall mit S-Pedelec

Ich fahre seit einem halben Jahr ein S-Pedelec, dieses ist versicherungspflichtig und somit ein Kleinkraftrad.
Ich befuhr am Montag einen unbefestigten Fahrradweg. Die Straße, auf der ich eigentlich mit dem S-Pedelec fahren muss, hat ein historisches Kopfsteinpflaster und ist aufgrund des Zustandes für Zweiräder im Prinzip nicht befahrbar. Selbst mit PKW wird das Befahren zu Qual. Der Fahrradweg befindet sich direkt neben der Straße. Dieser Fahrradweg ist Bestandteil eines touristischen Fahrradrundweg, mit dem die Stadt auch wirbt.

Jedenfalls hatte ich Montag einen Unfall in den frühen Morgenstunden. Vor mir hing ein dicker belaubter Ast in halshöhe quer über den Fahrradweg. Ich duckte mich und versucht dem Ast etwas auszuweichen, indem ich mich links hielt. Dies geland mir auch. Genau hinter dem Ast befand sich aber ein Fahrbahnbegrenzungspfahl, der leicht abgeknickt war leicht auf den Fahrradweg neigte. Ich versuchte dem Hindernis noch auszuweichen, touchierte den Pfahl aber mit dem linken Lenker, geriet in Schleudern und fiel mit Seite und dem Kopf auf den Fahrradweg und rollte dann in den Straßengraben. Das Resultat waren Abschürfungen im Gesicht (trotz Helm) und Prellungen auf der ganzen Rechte Seite. Im Krankenhaus wurde alles aufgenommen, da es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Am Fahrrad sind leichte Schäden, an der Kleidung auch.

Meine Frage wäre nun: Hat die Stadt bzw. unser Landkreis hier irgendeine Aufsichtpflicht verletzt? Müssten sie nicht dafür sorgen, dass die Fahrradwege in einem gefahrlosen Zustand sind. Könnte man von der Stadt evtl. Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen?
Wie ist eure Einschätzung.

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So wie sich das anhört, war da ein abgeknickter Ast und du versuchst dran vorbei zu fahren, anstatt abzusteigen und die Gefahrenstelle zu passieren. Und das obwohl du hättest auf der Straße fahren sollen.

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So wie sich das anhört, war da ein abgeknickter Ast und du versuchst dran vorbei zu fahren, anstatt abzusteigen und die Gefahrenstelle zu passieren. Und das obwohl du hättest auf der Straße fahren sollen.

Hat ein Sturmereignis den Ast / Baum geknickt? War der Ast / Baum gesund? Wenn ja, dann sei froh, dass es ein Wegeunfall ist und deine PkV/GKV nicht belastet. Schmerzensgeld wirst Du in dem Fall eher nicht sehen. Die Gemeinden halten für gewöhnlich 2 x im Jahr Baumschau auf allen Straßen und Wegen.

Moin!
Nein, die Stadt hat die Aufsichtspflicht nicht verletzt, sonder DU. (...) und außerdem hättest du da nicht fahren dürfen.
G

Ich bin früher mal auf dem Weg zur Schule, müsste ca. 25 Jahre her sein, zu scharf auf eine Schlackeweg abgebogen, da sich vor mir jemand befand, um den ich rumfahren wollte (am Vortag war er noch nicht da) und mir rutschten die Räder weg. Ich schürte mir das Knie in der Schlacke großflächig auf. Ich bin umgedreht und langsam nach Hause und habe dort auf Mutti gewartet und dann sind wir zum Arzt.
Nie im Leben wäre ich damals auf die Idee gekommen jemanden die Schuld daran zu geben, da der Weg nicht für meinen Fahrfehler ausgelegt war.
Ich bekomme immer mehr das Gefühl, dass die Leute erwarten, dass alles mit Watte ausgelegt wird und immer die anderen Schuld sind, wenn man Aua macht. Soll jetzt einer von der Stadt 5m vor dir herfahren, um sicherzustellen, dass du nirgends anecken könntest? Wer bezahlt den? Was ist, wenn dem was passiert?
Wenn man so fährt, dass man sein Gefährt nicht unter Kontrolle hat und (zum Glück nur) sich selbst verletzt, dann ist man selbst schuld und sollte nicht die Schuld bei anderen suchen.

An sich besteht hier eine Verkehrssicherungspflicht. Da stimme ich Dir zu. Was aber gegen Dich spricht, ist die unzulässige Benutzung des Radweges. Hier dürfte der Faktor Geschwindigkeit ins Spiel kommen. Als Gegenpartei würde ich mit einer zu hohen Geschwindigkeit argumentieren.

peso

Und selbst wenn diese Pflicht besteht, hat der TE den Ast bestimmt früh gesehen und hätte Geschwindigkeit wegnehmen können. Man kann denke ich nicht verlangen, dass jeder Ast täglich kontrolliert wird. Auf meinem Weg zur Arbeit hängen auch Äste von Grundstücken auf den Gehweg. Personen bis 1,7m kommen drunter lang, ich gehe etwas zur Seite.
Ansonsten müssten wir anfangen vor jeder Kurve ein Schild mit einer Geschwindigkeitsvorgabe aufzustellen, mit der diese Kurve mit jedem Fahrzeug genommen werden kann.
Ist dir dieser Ast die Tage zuvor noch nicht aufgefallen und jetzt war er vielleicht etwas nass und hing tiefer, was du nicht bedacht hast, da du immer drunter lang gekommen bist, als die Blätter trocken waren, sofern diese bereits vorhanden waren und du warst erschrocken, dass es auf einmal nicht mehr passt?

Ganz einfach.... - du darfst da gar nicht sein!
Als nächstes bist du verpflichtet zur Not auch abzusteigen um eine Gefahrenstelle zu passieren!

Vergiss es!
Fahr mit deinem Fahrzeug wo du darfst!
(und selbst dort musst du mit Gefahren rechnen!)

Du musst mit deinem Pedelec also auf der Strasse fahren und fährst auf dem Radweg.

Du hast also mit einem Kraftfahrzeug einen Radweg befahren.

Das ist doch das gleiche, als wärst du mit dem Auto auf dem Radweg gefahren.

Was wolltest du nochmal? Geld? Sei lieber froh, dass du nix zahlen musst!

Wie kommst du denn auf die Idee, dass du mit einem Pedelec so schnell fahren darfst, dass du bei einem Hindernis nicht rechtzeitig bremsen kannst?

Eher ist hier zu prüfen, ob durch das touchieren des Begrenzungspfahls nicht eine Beschädigung entstand --> Stichwort Fahrerflucht!

Nichts desto trotz wünsche ich eine gute und zügige Genesung!

Wir reden von den Straßen-Leitpfosten oder einem 0815-Pfosten ohne diese weiß-schwarze Markierung?

Wenn der Ast in ca 170 cm Höhe hing, wie konntest du dann ein Hindernis in etwa 90 cm Höhe übersehen?

Jeder hat nur so schnell zu fahren, das er sein Fahrzeug, welches auch immer, stets unter Kontrolle hat.
Also würde ich bei dir sagen, nicht angepasste Geschwindigkeit.

Dem TE ist wohl somit ein Licht aufgegangen.

Fazit :
- Fahrfehler
- dumm gelaufen
- mal kurz Aua gemacht
- abhaken und weiter machen

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