unfall - mich hats erwischt
hier die pics
http://home.arcor.de/schnitzelpferd/unfall/
mit was darf icgh rechnen
74 Antworten
eben
die karre is mir irgendwie peinlich 😁
aber ich pass mit meinen 2m wenigstens gut rein (jaja auch mit dach zu 😁)
Zitat:
Original geschrieben von tranquility
wieso is das bei ner auszahlung dann anders
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
Weil du dann die Schadenshöhe ohne Mwst. bekommst und erstmal keinen Anspruch auf nen Leihwagen b.z.w deren Kostenerstattung für denselbigen hast...😉
www.123recht.net/...-Auffahrunfall-Geld-Auszahlen-Was-tun__f82665.html
Also auch wenn das da bei 123recht stehen sollte (ich hab nicht nachgeguckt) wiederspreche ich mal, ich habs ja grad durch. Für private Fahrzeuge läuft es wie folgt:
- Ein Gutachter - bei dem Du bestimmen kannst, obs der von der Versicherung sein kann/soll'oder einer Deiner Wahl - schaut sich "Deinen" Schaden an und schätzt Ihn. Wichtig: lass das bei der Werkstatt machen, die es evtl. reparieren soll, gut, wenn Du die kennst 🙂 Und: Achte darauf, das einige Tage Nutzungsausfall/Wiederbeschaffung im Gutachten stehen!
- Liegt der Preis einer Reparatur nah am Zeitwert, setzt die Versicherung Dein Auto automatisch in eine sog. Restwertbörse. Dort bieten dann Händler dafür. Die Differenz zum Höchstgebot würde Dir die Versicherung zahlen, den Rest bekommst Du vom meistbietenden Händler. Die Händler sind drei Wochen an Ihr Gebot gebunden. Du kannst Deinen Schaden auch privat verkaufen und auf mehr hoffen, die Differnz zwischen Zeitwert und Händler-Höchstgebot bekommst Du trotzdem von der Versicherung. Eine Mehrwertsteuer (die einbehalten werden könnte) gibt's hier nicht, Du könntest sie nicht wieder holen, bist ja schließlich privat und nicht geschäftlich.
- Du hängst an Deinem Auto, dann kannst Du es auch komplett wieder herstellen lassen. Es wird Dir die Reparatur bezahlt und auch der Nutzungsausfall, je nach dem wie lange die Werkstatt braucht bzw. das Gutachten sagt.
Mein Rat, selbst so aus der Ferne: Lass ihn reparieren! Immerhin ist es ein 323ti. Ich schätze den Aufwand zwischen 3100 und 3500. Die Versicherung wird Dir vielleicht auch ein Angebot über die Restwertbörse machen - wenn es in der Summe (Händler plus Versicherung) nicht knapp an dem ist, was Du für Deinen bezahlt hast, schlag es aus. Die Wiederbeschaffung würde Dich gerade bei einem 323ti Nerven kosten und Du würdest Tränen ob der vielen missbrauchten E36 weinen... Von der Zeit wollen wir gar nicht reden.
Fahr zu Werkstatt Deines Vertrauens und red mit dem Meister, der schätzt die Kosten auch mal schnell vorher für Dich am Rechner. Nutzungsausfall: Bei meinem 316i hat man mir 8 Tage ins Gutachten geschrieben: 300,-. Außerdem hast Du auch Anrecht auf sonstige Aufwendungen: 50,- Telefon- und Portokosten waren das bei mir nochmal.
Stephan
Eigendlich habe ich ja fast drauf gewartet bis jemand kommt und erstmal das Gegenteil behauptet, wäre ja sonst nicht das E36er Forum...
Lass dich von einem Fachanwalt beraten, der wird dir genau sagen können, was "Fase" ist.Und lass "um Gottes Willen" den Schaden nicht durch einen Gutachter der Gegnerischen Versicherung schätzen, sowas geht dann meist zugunsten der zu zahlenden Versicherung aus...😉
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
Weil du dann die Schadenshöhe ohne Mwst. bekommst und erstmal keinen Anspruch auf nen Leihwagen b.z.w deren Kostenerstattung für denselbigen hast...😉Guckst du hier, da steht vieles drin:
www.123recht.net/...-Auffahrunfall-Geld-Auszahlen-Was-tun__f82665.html
Kann ich nur bestätigen.
War bei meinem Dad vor kurzem auch so genau wie damals bei mir.
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Zitat:
Original geschrieben von Libero-Fan
Also auch wenn das da bei 123recht stehen sollte (ich hab nicht nachgeguckt) wiederspreche ich mal, ich habs ja grad durch.
Aber egal...
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
Lass dich von einem Anwalt beraten, der wird dir genau sagen können, was "Fase" ist.
Ho Brauner. Ruuuuhig. Kein Grund unhöfliche Töne anzuschlagen, auch wenn das gerade Common Sense im E36-Bereich ist.
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
Und lass "um Gottes Willen" den Schaden nicht durch einen Gutachter der Gegnerischen Versicherung schätzen, sowas geht dann meist zugunsten der zu zahlenden Versicherung aus...😉
Das hängt davon ab. Wenn der Meister der Werkstatt (in der das Fahrzeug evtl. repariert werden soll) sagt, er kann mit dem und dem gut, aber mit jenem besser.... dann überlasse ich ihm die Wahl. Und zu billig wird die Werkstatt die Versicherung nicht davon kommen lassen, die wollen auch Geld verdienen.
Außerdem - auch wenn das hier nicht der Fall ist! - sollte die Schuldfrage nicht eindeutig sein und man später tatsächlich doch eine Teilschuld bekommen, muss man den freien Gutachter selber bezahlen, den der Versicherung aber nicht. Das hat sowohl die Allianz als auch meine Werkstatt gesagt.
Stephan
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
www.123recht.net/...-Auffahrunfall-Geld-Auszahlen-Was-tun__f82665.html
Im Thread steht nichts von einem Rechtsstreit, somit sehe ich keine Notwendigkeit zum Anwalt zu gehen. Erstmal warten, was Werkstatt/Gutachter sagen und sehen, ob die gegnerische Versicherung die volle Schuld ihres Versicherten anerkennt. Von der Werkstattt wird Tranquillity auch vorher schon die Reparaturkosten kennen. Außerdem wird er wissen, wies der Meister persönlich sieht. Jetzt ist erstmal nur noch interessant, was für ein Zeitwert im Gutachten steht (von welchem Gutachter auch immer). Dann kann er entscheiden. Bei sonem groben Vorfahrtsverstoß wird die gegnerische Versicherung wohl auch keinen Ärger machen.
@Tranquillity: haste eigentlich die Rennleitung bestellt gehabt?
Stephan
rennleitung war da
auch wenn sie zu mir meinten das wäre eigentlich kein fall für die polizei(hab ich schon häufiger gehört)..is mir aber schnuppe
naja also bisher hat die karre noch keiner gesehen
werde morgen kontakt mit einem gutachter aufnehmen.
würds sinn machen sich vom auto zu trennen ?
überlege ja eh auf was günstigeres mal umzusteigen
aber für den zeitwert gibts einfach nix vernünftiges
Natürlich wird die Gegenrische Versicherung kaum versuchen den Unfallhergang zu leugen (sprich Ärger zu machen) aber sie wird auch nicht mehr anbieten, als sie überhaupt MUSS (sprich was der Geschädigte erstmal verlangt) und das ist meist nur die Rep. des Schadens selber.Eine gute Beratung, in dem Falle über einen Fachanwalt, wäre hier absolut Wünschenswert und gerade dann, wenn der Geschädigte (in dem Fall tranquility) kaum Ahnung von der Materie hat...
Hier darfst du nochmal nachlesen wie es sich verhält und jetzt behaupte nicht wieder das Gegenteil...
Zitat:
Original geschrieben von tranquility
rennleitung war da
auch wenn sie zu mir meinten das wäre eigentlich kein fall für die polizei(hab ich schon häufiger gehört)..is mir aber schnuppe
Ist auch gut so, mit Polizei ists offiziell, es gibt ne Tagebuchnummer, anhand der sich die Versicherung überzeugen kann und zwei Zeugenaussagen - Schuldfrage klären Polizisten hier eh nicht, dazu sind die auch nicht da. Die nehmen nur auf, was offensichtlich ist und was alle meinen erlebt zu haben.
Zitat:
naja also bisher hat die karre noch keiner gesehen
werde morgen kontakt mit einem gutachter aufnehmen.würds sinn machen sich vom auto zu trennen ?
überlege ja eh auf was günstigeres mal umzusteigen
aber für den zeitwert gibts einfach nix vernünftiges
Wie gesagt, mein Tip bleibt die potentiell reparierende Werkstatt, die dabei ist wenn ein Gutachter begutachten kommt.
Und was neues gebrauchtes finden kann auch lange dauern und sich aufreibend sein, je nach eigenem Anspruch. Aber das würde ich nach dem Gutachten Entscheiden.
Stephan
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
Natürlich wird die Gegenrische Versicherung kaum versuchen den Unfallhergang zu leugen (sprich Ärger zu machen) aber sie wird auch nicht mehr anbieten, als sie überhaupt MUSS (sprich was der Geschädigte erstmal verlangt) und das ist meist nur die Rep. des Schadens selber.Eine gute Beratung, in dem Falle über einen Fachanwalt, wäre hier absolut Wünschenswert und gerade dann, wenn der Geschädigte (in dem Fall tranquility) kaum Ahnung von der Materie hat...Hier darfst du nochmal nachlesen wie es sich verhält und jetzt behaupte nicht wieder das Gegenteil...
Dem Link (und damit Dir) gebe ich uneingeschränkt recht. Ich sehe nur nicht, wo da etwas von einer notwendigen Rechtsberatung durch einen Anwalt steht. Mir scheint da auch nichts zu stehen, was mir wiederspricht. Es gibt noch gar keinen Streit. Polizei war da, Versicherung hat bescheid bekommen und nun muss Tranquillity sich nen Gutachter suchen. Mein Tip dazu war, in eine Werkstatt zu gehen, der er vertraut und der er die Reparatur auch zutraut. Die kennen "gute" Gutachter und werden sich nicht selber ins Knie schießen, indem sie einen miesen Gutachter bestellen der sich nicht ausreichend betreuen lässt. Ein winkender Auftrag ist ne gute Motivation für Werkstätten. Der gute Gutachter wird dann schon
alleszu sehen bekommen, was die Werkstatt reparieren muss.
Hoffe jetzt deutlicher gewesen zu sein.
Stephan
Also erstmal, ich bin ganz ruhig und unhöflich im Ton sicherlich weniger. Allerdings finde ich es wiederum etwas irritierend von DIR meine geposteten Links/Hinweise „so einfach in Frage zu stellen“ nur weil es nicht zu dem passt, was du evt. an Erfahrungen gemacht hast…
Nur weil es bei dir vielleicht anders gelaufen ist, sind alle anderen, im I-Net verfügbaren Hinweise diesbezüglich so nicht gültig/richtig, oder wie jetzt….???
Fakt ist doch ganz einfach, dass wir keine genauen Informationen (wie z.B Schadenshöhe, Restwert, Wiederbeschaffungswert u.s.w.) kennen und man somit auch keine genaue Aussage darüber treffen können, wie die genaue Vorgehensweise der Versicherung und des Sachverständigen nun sein wird. Diese ist wohl von Schaden zu Schaden unterschiedlich und sollte/muss immer unter dem Aspekt des Unfalles selber betrachtet und dann festgelegt werden. Ein z.B Wirtschaftlicher Totalschaden ist wohl etwas anderes, als eine abgerissene Stoßstange u.s.w und sowas wird dann immer über die Schadenshöhe definiert…
Zumal der Threadsteller sich ja noch nicht mal darüber einig ist, was er denn nun machen möchte. Sicherlich sind die Tips hier alle gut gemeinte Ratschläge, aber es nützt einem wohl weniger etwas, wenn der eine sagt „So" und der andere dann wiedrum "So"...
Letztlich wissen wir doch alle nicht, was „Fase“ ist und nur ein Gang zum Rechtsberater/Anwalt wird hierüber Aufschluss geben, wofür sind denn die Advokaten sonst da…???
Des Weiteren, warum muss man immer nur bei Streitigkeiten zu einem Anwalt gehen...???
Anwälte sind dazu da, um einen zu beraten und gerade dann, wenn man von einem Thema wenig bis keine Ahnung hat, ist es durchaus Hilfreich...
Sollte er sich entschließen den Schaden Rep. zu lassen (was ja noch gar nicht raus ist) so kann er dann natürlich zu einer Werkstatt seines Vertrauens gehen.Aber warum eine Werkstatt aufsuchen, diese mit einer evt. Rep. "locken" nur um dadurch einen Gutachter zu finden und man ist sich noch gar nicht sicher, ob man den Schaden überhaupt Rep. lassen möchte oder sich gleich ganz von dem Auto trennt...
Dieses kann auch ganz legitim über einen Fachanwalt geschehen, auch dieser hat Kontakte zu diversen Sachverständigen und man kann in aller Ruhe erstmal alles das erörtern, was einem Rechtlich gesehen zusteht und sich dann entscheiden, was man machen möchte...
"Viele Wege führen nach Rom" das sollte dir doch wohl auch bekannt sein...
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
Also erstmal, ich bin ganz ruhig und unhöflich im Ton sicherlich weniger. Allerdings finde ich es wiederum etwas irritierend von DIR meine geposteten Links/Hinweise „in Frage zu stellen“ nur weil es nicht zu dem passt, was du evt. an Erfahrungen gemacht hast…
Sorry ,wenns so klang, das tu ich nicht und hab ich auch nicht so gemeint. Aber in Deinen Links steht nie, dass man zu allererst mal zu nem Anwalt rennen soll.
Nochmal langsam, was ich rate: Er weiß nicht, ob er reparieren will oder nicht (obwohl Tranquillity weiß, dass er selbst für den Zeitwert nicht bekommt, was er begehrt).
Also: Ab in eine ihm bekannte Werkstatt, die er es reparieren lassen würde. Dort mit dem Meister reden, ausführlich. Ihm sagen, es ist ein Versicherungsfall, der übernommen werden könnte. Wie sieht er's, was kostets wohl bei ihm? Mal am Rechner Material und Zeit durchklicken lassen. Mit der Aussicht wird er ihm kaum einen Kostenvoranschlag berechnen (*hint* Kaffeekasse, wenn der ganze Fall ausgestanden ist *hint*). Ist es nahc gesundem Menschenverstand nicht völlig außer Diskussion das Auto zu reparieren, die Kosten bleiben also im Rahmen und der Schaden ist gut zu beheben, dann mit ihm den Gutachter klären, er wird selber anbieten einen zu bestellen. Das wird kein mieser sein, er will an dem Auftrag ja was verdienen.
Da die Schuld ziemlich klar ist, ist kaum Ärger zu erwarten, Ende der Woche wird Tranquillity wissen, was im Gutachten steht. Am längsten wird wohl die Nachricht der Kostenübernahme durch die Versicherung dauern. Bis dahin sollte Tranquillity wissen, was er will.
Möglichkeit 1: Er gibt eine Abtretungserklärung in der Werkstatt ab und sie repariert.
Möglichkeit 2: Er nimmt die Zeitwertdifferenz von der Versicherung. Ob er die Kiste dann weiterfährt wie sie ist oder verkloppt ist an ihm. (Kaffeekasse Werkstatt nicht vergessen!)
Ich hätt's gleich so schreiben sollen, obwohl ich ja eigentlich nur anmerken wollte, das es keine Mehrwertsteuer gibt, welche die Versicherung einbehalten könnte. Dies ist ein Privatfall.
Stephan
PS: Was soll ein Anwalt außerhalb von Rechtsfragen besser wissen, als eine Werkstatt, die täglich Karosseriereparaturen durchführt und genau solche Fälle wie Tranquillitys behandelt? Die wissen genau wie das geht und was zu erwarten ist. Ich versteh nicht, was es bringen soll noch 'nen Anwalt da reinzuziehen.
Zitat:
Original geschrieben von OrigIS
Denke mal, Du bekommst vorne links/hinten links Reifen und Felgen neu.
Die rechte Seite ist nicht betroffen, also gibt´s dafür auch nix.
Der Unfallgegner hat ihn doch umgedreht und daraufhin isser mit der rechten Seite gegen ne Bordsteinkante geknallt.Weshalb auch die Felge der rechten Seite im Eimer ist. 😉
Greetz
Cap