unfall - mich hats erwischt
hier die pics
http://home.arcor.de/schnitzelpferd/unfall/
mit was darf icgh rechnen
74 Antworten
hab aber noch nen problem mit dem mietwagen
der jetztige läuft übern schutzbrief meiner versicherung
hab bei der gegnerischen vers. niemanden erreicht
wollte vermeiden dass ich nen wagen nehme und am ende noch dafüür zahlen muss weil er zu teuer ist...
außerdem hätte ich sonst in vorkasse treten müssen
würde dann gerne so bald wie möglich ein fahrzeug auf kosten der gegnerischen versicherung mieten
aber wie stell ich das nun an ?
und steht mir ein fahrzeug erstmal zu bis ich das mit dem gutachten geklärt habe ?
oder nur für die reparaturzeit ? muss mir ja bis das gutachten da is auch zustehen
aaaah uff so ein wirr warr 😁
Achsoooo,okay.Dann hab ichs falsch verstanden.Sorry!
Ach,und laß dich ned verrückt machen. 😉
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von Libero-Fan
Was soll ein Anwalt außerhalb von Rechtsfragen besser wissen, als eine Werkstatt, die täglich Karosseriereparaturen durchführt und genau solche Fälle wie Tranquillitys behandelt? Die wissen genau wie das geht und was zu erwarten ist. Ich versteh nicht, was es bringen soll noch 'nen Anwalt da reinzuziehen.
Es geht einfach nur darum, seine Rechte zu kennen und gegenüber der Versicherung seine evt. Ansprüche geltend zu machen.Wenn ich diese eben nicht kenne, dann kann ich sie ja auch nicht im vollen Umfang geltend machen.Und in diesem Falle ist ein Fachanwalt mit den nötigen Backroundkenntnissen wohl die besser Wahl, als eine Autoreparaturwerkstatt wo es nur darum geht, den Schaden zu reparieren...😉
Ich muss ja nicht ubedingt zu einer Werkstatt gehen, um den Schaden durch einen Sachverständigen schätzen zu lassen, obwohl ich mir noch gar nicht sicher bin, was ich denn überhaupt möchte...
Erstmal kläre ich ab, was steht mir rein Rechtlich gesehen zu, sprich welche Ansprüche (außer die der Schadensregulierung) kann ich gegenüber der Versicherung noch geltend machen.Sind mir diese bekannt, dann kann ich die weitere Vorgehensweise planen und mich dann entscheiden, ob ich das Auto Rep. lassen möchte oder eben nicht...
Und nur aus diesem Grunde, ist ein Anwalt/Fachberatung zu empfehlenswert.Da die wenigsten Leute über ein ausreichendes Fachwissen verfügen, welche Ansprüche man nach einem unverschuldeten Unfall gegenüber der Versicherung geltend machen kann...
Zitat:
Original geschrieben von tranquility
hab aber noch nen problem mit dem mietwagen
der jetztige läuft übern schutzbrief meiner versicherunghab bei der gegnerischen vers. niemanden erreicht
wollte vermeiden dass ich nen wagen nehme und am ende noch dafüür zahlen muss weil er zu teuer ist...
außerdem hätte ich sonst in vorkasse treten müssenwürde dann gerne so bald wie möglich ein fahrzeug auf kosten der gegnerischen versicherung mieten
aber wie stell ich das nun an ?
und steht mir ein fahrzeug erstmal zu bis ich das mit dem gutachten geklärt habe ?
oder nur für die reparaturzeit ? muss mir ja bis das gutachten da is auch zustehenaaaah uff so ein wirr warr 😁
Naja, ist so eine Sache....🙁
Ich hatte mir damals auch auf eigene Faust einen Leihwagen genommen (der Unfall war am WE gewesen) da auch ich hatte niemanden bei der Versicherung erreicht habe.Am Mo. konnte ich dann, wegen dem Schaden mit der Versicherung Tel. und man wollte die 2Tg. wo ich den Leihwagen hatte, nicht mit in die "Anspruchsliste" übernehmen, da ich mir den Wagen auf eigene Faust besorgt habe und dazu keine Berechtigung hätte...🙄
Mein Anwalt hat es dann aber für mich geregelt, da dir ganz klar am Tag des Unfalls ein Ersatzwagen zusteht.Zwar nur ein Fahrzeug/Vermieter welcher von der Versicherung bestimmt wird, aber da diese nicht erreichbar war, galt eine Sonderregelung...🙂
PS: Auch da hat mich mein Anwalt zu beraten, sonst hätte ich wie nen "Ochse vorm Berg gestanden" und von nichts ne Ahnung gehabt und die 2Tg Leihwagen wohl aus eigener Tasche bezahlt/bezahlen dürfen...🙄...🙁
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Zitat:
Original geschrieben von tranquility
hab aber noch nen problem mit dem mietwagen
der jetztige läuft übern schutzbrief meiner versicherunghab bei der gegnerischen vers. niemanden erreicht
wollte vermeiden dass ich nen wagen nehme und am ende noch dafüür zahlen muss weil er zu teuer ist...
außerdem hätte ich sonst in vorkasse treten müssenund steht mir ein fahrzeug erstmal zu bis ich das mit dem gutachten geklärt habe ?
oder nur für die reparaturzeit ? muss mir ja bis das gutachten da is auch zustehen
Niemanden erreicht? Haben die keine Hotline?
Leihwagen: Ich wurde gefragt ob ich einen Wagen bräuchte und im gleichen Atemzug eingeschränkt, dass der dann auch nur während der Reparatur gestellt würde bzw. sich das an der Nutzungsausfallzeit laut Gutachten orientiert. Problematisch ist das hier, weil Du noch nicht weißt, wie Du weiter willst. Achtung: Versicherungen schreiben den Vermieter gern vor, von dem man den Leihwagen bekommt! Anrufen schafft Sicherheit.
El**is ist sehr erzürnt über dein Verhalten, er wird dir den Beetle entwenden😁😛
Evt. noch ein interessanter Link zum Thema "Unfall" und deren mom. Sachlage für den Geschädigten...
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
Evt. noch ein interessanter Link zum Thema "Unfall" und deren mom. Sachlage für den Geschädigten...
www.ace-online.de/.../14_20751_DEU_xHTML.htm
Dort ist der Fall aber wieder anders gelagert: der Geschädigte will sich die
Reparaturkosten laut Gutachtenauszahlen lassen ohne den Wagen zu reparieren. Dass das die Versicherung nicht bezahlen will, kann ich verstehen. Aber jetzt weiß ich auch, was Du damit meintest, die Versicherung behielte die Mehrwertsteuer ein. In dem Fall logisch, Du bist als privater garnicht fähig, diese Steuer abzuführen...
Dieser Link gilt als Allg. und passt sicherlich auch zum Schwerpunktthema "Unfall" und deren evt. Abrechnung mit der Versicherung.Warum müssen die Hinweise denn immer exakt auf das Thema zugeschnitten sein...???
Der Thraadsteller weiß doch noch gar nicht, was er tun möchte, evt. verkauft er das Auto ja auch, nimmt sich das Geld von der Versicherung und "verändert" sich Fahrzeugtechnisch.Zumindestends ist die Überlegung dafür durchaus da gewesen, jedenfalls laut dieser Aussage...
Zitat:
würds sinn machen sich vom auto zu trennen ?
überlege ja eh auf was günstigeres mal umzusteigen
Im Falle der Mwst. (auch Umsatzsteuer) ist es nicht nur logisch das du diese als Privatperson nicht abführen kannst, sondern ja auch deshalb, weil keine Dienstleistung (wie z.B eine Reparatur) erbracht worden ist. Eine Umsatzsteuer (Mwst.) wird ja nur dann erhoben, wenn ein Austausch von Leistungen oder eine Lieferung erfolgt, aber nicht wenn es sich hierbei nur um die Auszahlung eines reinen Nettobetrags aus einem Versicherungschaden handelt. Da ja hierbei keine „Dienstleistungen“ im herkömmlichen Sinne erbracht wird...
Ich denke jetzt sollte soweit alles klar sein und evt. hält uns tranquilit, dann "auf dem Laufenden"...🙂
hab das gutachten nocht nicht hier
da an halter geschickt
rep kosten mit mwst 3998
wiederbeschaffungswert 6475
restwert inkl mwst 3650
Hi,
hmm, also wenn Auszahlung dann sind es etwa €3238,- von der Versicherung (Rep. Kosten - Mwst.)
Restwert €3650,- (was ja nicht unbedingt den evt. Verkaufswert wiederspiegelt, wenn du ihn Verkaufen solltest)
Jetzt würde ich mir dann eben überlegen, ob Rep. lassen oder eben Verkaufen und was anderes holen...🙂
Interessant wäre es natürlich jetzt mal zu wissen, was alles in dem Gutachten drin steht, sprich was jetzt alles genau kaputt ist.Bei einer Summe von fast €4000,- ist es dann wohl schon etwas heftiger, sprich Achse u.s.w....🙁
hab das gutachten hoffentlich morgen persönlich
also ich bin heut mal golf4 gefahren das wäre das fahrzeug was als günstigeres auto in frage käme und
ich muss sagen...oh mein gott 😁 das hatte ich besser in erinnerung...
also werd ich wohl bei meinem bleiben und reparieren...
Ok, ich würde mir die Versicherungsumme dann auszahlen lassen und ne gute und günstige freie Werkstatt aufsuchen, wo ich den Schaden dann richten lassen...🙂
Je nachdem was jetzt laut Gutachten kaputt ist, hast du dann evt. was für die "Tasche" über, da hierbei ja eine sog. fiktive Abrechnung mit der Versicherung erfolgt...😉
www.unfall-recht.de/pageID_2535204.html
Zitat:
Original geschrieben von tranquility
ne
absolut keinen erreicht....lächerlich
nimm Dir einen Anwalt
Brauchst NULL bezahlen, der bekommt Sein Geld von der gegn. Vers.
ja, iss so........ Rechtsregelung sonswie.......
Dann geht es auch mehr mit rechten Dingen zu.
Hatte ich auch alles mal 😉