Unfall gehabt :(
Hallo Motor-Talk Gemeinde!
Bin ganz schön geknickt, da mir gestern jemand in mein Coupe hinten reingefahren ist.
Ich komme Mittag von Arbeit, freu ma aufs Wochenende, Sonne war ja auch etwas da, und direkt vor unserer Grundszückseinfahrt träumt der Bengel (Sorry ) hinter mir und knallt mir voll hinten drauf. War auf gerade Strecke innerorts und ich auch rechtzeitig geblinkt und gebremst, wollt grad abbiegen und dann gabs den Hieb von hinten.Mich hats gleich aufn Bürgersteig geschubst, hab noch Glück gehabt daß ich nicht noch gegen Lichtmast und Vorgarten-Zaun geknallt bin.
Naja, gab n ganz schönen Rums, aber mir und dem anderen nichts passiert. Nur Auto hats ganz schön erwischt. Aufprall war mit 20-30 Km/h, aber Kofferraum geht nicht auf und ist ne ganz schöne Knautsch-Ecke drin.Stoßstange hats natürlich zerlegt und Rückleuchten auch. Fahrerseit Kotflügel hat kleine Falte,is wohl gestaucht.naja,sieht schlimm aus.Kann leider kein Foto reinstellen, da keine Digi-Cam zur Hand.
Der Astra des Unfallverursacher war vorn auch platt, Kühler lief und war auch net mehr fahrbereit.
Naja, könnte heulen, da fährste tausende Kilometer, letzte Woche noch im Winterurlaub und dann direkt vor der Haustür erwischt es einen.
Naja morgen Versicherung und werd mal den Schaden begutachten lassen, damit ich weiss was nun wird.
Nun mal meine Frage, versicherungstechnisch :
Wenn mir nun ein Gutachter einen Schaden von XXXX Euro bescheinigt, ich den Wagen richten lasse und am Ende kommt Werkstattmässig ein geringerer Betrag raus. Welche Betrag ist dann gültig ? Ich meine, könnt ja n Taler bei mir hängen bleiben, aber das ist nur erstmal Spekulation.
Was muss ich noch beachten, betreffs Ersatzwagen bzw, Entschädigung wenn ich keinen Ersatzwgen nehme? Kann man auch Schmerzen ansetzen, da mir der Hals gestaucht wurde? War im Krankenhaus abends, da mir der Hals weh tat.Schleudertraum vom Aufprall und hab Halskrause bekommen und werd morgen wieder zum Arzt, ob ich noch 1 - 2 Tage krank bin oder nicht.
Vielleicht kann mir ja mal jemand paar Tips geben, vielleicht von Leidensgenossen oder von Versicherungs-Versierte ( Gibts ja einige hier im Forum).
Nun ja, genug erstmal,
würd ma über eine Antwort freuen.
Besten Dank im Voraus!
MfG Erik.
41 Antworten
Hallo,
BMW-Knuffi Du hast mein Mitgefühl und es geht hoffentlich alles ohne großem Theater ab.
Aber es ist völlig unbestritten,dass der Geschädigte bei Schäden oberhalb einer Bagatellgrenze (bei Dir 2000€) einen Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens hinzuziehen darf,damit dieser die Schadenshöhe ermittelt.Es bedarf auch keiner vorherigen Rückfrage beim Schädiger oder dessen Versicherung. Timo hat recht gib die Sache einem Anwalt der das für Dich regelt.
Mfg. Fritz
Auf jedenfall würde ich dazu raten einen eigenen Sachverständigen zu ordern.
Ich hatte mal vor ewigen Zeiten einen Fall, bei dem hat der von mir ausgewählte Sachverständige 2000 DM geschätzt und der von der Versicherung 800 DM. Es ist doch auch klar, die Sachverständigen von der Versicherung wollen immer wieder Aufträge von den Versicherungen bekommen und das werden sie ganz sicher nicht, wenn sie zu hohe Kosten verursachen.
Es geht ja nicht nur um den Schaden und den Gutachter...
Sondern (Knuffi hat es alles erwähnt!) auch um die merkantile Wertminderung, Ersatzfahrzeug, bzw. Geltendmachung des Nutzungsausfall bei Selbstreparatur, Mehrwertsteuer, bis hin zum Schmerzensgeld, und so weiter! 🙄
Viel Spaß, das alles selbst korrekt zu regulieren. Haar stäubend, was mir die Versicherung im letzten Fall alles erzählen wollte. Hätte ich nicht den Rat von Thorsten gehabt, wäre ich um ca. 350.- zu kurz gekommen.
Und auf 40.- blieb ich letztlich trotzdem sitzen, weil mir dann die Zeit zu schade war. Dabei sei noch gesagt, dass die gegnerische Versicherung gleichzeitig auch meine war. 🙁
Daher gibt es für mich nächstes Mal keine Überlegung mehr. Anwalt.
Gruß, Timo
Wer eine Rechtsschutz hat, der brauch keinen Gedanken daran verschwenden es selber zu machen. Dann heißt es nur noch: AB zum Anwalt.
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Zitat:
Original geschrieben von abef17
Wer eine Rechtsschutz hat, der brauch keinen Gedanken daran verschwenden es selber zu machen. Dann heißt es nur noch: AB zum Anwalt.
Nochmal: als Geschädigter bei Fremdverschulden (also kein Vollkaskoschaden)
a) werden immer die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung getragen
b) hat man freie Wahl des Gutachters (bevor die gegnerische Versicherung Ihren 'Mann' schickt) und die Kosten werden im Rahmen der Abtretungserklärung direkt von der gegnerischen Versicherung getragen.
Ferner wird jeder Anwalt folgende Posten geltend machen:
a) Reparaturkosten
- bei Reparatur tatsächliche Brutto-Kosten oder bei fiktiver Abrechnung nur Netto-Kosten
- merkantile Wertminderung oder bei Totalschaden (erst wenn vom Gutachter geschätzte Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswertes überschreiten [sog. Integritätsklausel]) => Wiederbeschaffungswert minus Restwert
b) Schmerzensgeld, dass sich an geltenden Urteilen orientiert und zwischen beiden Parteien ausgehandelt wird
c) Anwaltskosten
d) Gutachterkosten
e) Unkostenpauschale (Telefon/Porto) von 25€
f) Nutzungsausfall oder nach Wunsch Leihwagen
g) weitere Kosten wie Zulassung/Abmeldung/Stillegung und Nummernschilder
Thema Totalschaden: der freie Markt erzielt meist höhere Preise als das Angebot der gegnerischen Versicherung (auch wenn dies über dem gutachterlich geschätzten Restwert liegen sollte).
Hoffe nix vergessen zu haben,
ALEX
Ich kann auch nur raten zum Anwalt zu gehen.
Ich spreche da aus eigener Erfahrung; zum Glück habe ich einen in der Familie.
Bei meinem Unfall im Januar ist die Schuldfrage allerdings noch nicht geklärt. Ein Ermittlubngsverfahren läuft noch. Da die Akte noch zur Staatsanwaltschaft (Personenschäden) und zur Bußgeldbehörde muss, kann sich die Akteneinsicht und somit eine Klärung bzw. Einigung der Versicherungen noch einige Wochen hinziehen. Bußgeldbescheide verjähren nach 3 Monaten - also bis Mitte April müssen die Beamten in die Pötte kommen. Vorher keine Auszahlung...
Abrechnung auf Totalschadenbasis: soweit ich gehört habe, kann die geg. Versicherung den eventuell erzielen Mehrerlös vom Auszahlungsbetrag (Wiederbeschaffungswert-Restwert) abziehen, so dass man sich die Mühe umsonst gemacht hat. Betonung liegt auf "kann".
Zitat:
Original geschrieben von neuroticfish
Abrechnung auf Totalschadenbasis: soweit ich gehört habe, kann die geg. Versicherung den eventuell erzielen Mehrerlös vom Auszahlungsbetrag (Wiederbeschaffungswert-Restwert) abziehen, so dass man sich die Mühe umsonst gemacht hat. Betonung liegt auf "kann".
Theoretisch. Aber wie will die Versicherung denn überhaupt an diese Daten kommen?
Es besteht ja keine Auskunftspflich deinerseits darüber, was Du mit dem Schrottwagen anstellst. Er könnte ja auch ein Jahr in Deiner Garage rumgammeln oder Du hast ihn einem Freund geschenkt ...
Fakt ist, dass er auf Grund der Schadensminderungspflicht (theoretisch) verkauft sein muß
bevorDir die gegnerische Versicherung ihr Restwertangebot macht.
ALEX
Zitat:
Original geschrieben von Alex-998
Fakt ist, dass er auf Grund der Schadensminderungspflicht (theoretisch) verkauft sein muß bevor Dir die gegnerische Versicherung ihr Restwertangebot macht.
ALEX
Das ist klar (So habe ich es auch gemacht).
Laut Aussage meines RA gehen wir in meinem Fall so vor, dass - wenn die Frage der Veräußerung des verunfallten Fahrzeugs auftaucht - erst einmal keine Auskunft gegeben wird. Die geg. Vers. kann aber eine Auskunftklage erheben.
Zitat:
Original geschrieben von abef17
Ich hatte mal vor ewigen Zeiten einen Fall, bei dem hat der von mir ausgewählte Sachverständige 2000 DM geschätzt und der von der Versicherung 800 DM. Es ist doch auch klar, die Sachverständigen von der Versicherung wollen immer wieder Aufträge von den Versicherungen bekommen und das werden sie ganz sicher nicht, wenn sie zu hohe Kosten verursachen.
das war dann allerdings kein "gutachter" sondern ein sachverständiger der versicherung
RIESENGROSSER UNTERSCHIED
ein gutachter ist ein lizenzierter vertreter der "pflichten/rechte im sinne des KFZ-gesetzes", wenn der versucht mittels freunderlwirtschaft zur versicherung gutes zu tun, und den geschädigten noch mehr schädigt,
und du kannst ihm diese "grössere abweichung als die von ihm beschätzten entschädigungszahlung" nachweisen (einfach per reparaturkosten von der werkstatt), dann war er mal in seinem job tätig!
von weiteren zivilrechtlichen möglichen schritten des geschädigten mal abgesehen!!
ALSO vorsicht, SACHVERSTÄNDIGE (versicherung) ist nicht gleich GUTACHTER (unabhängig)!!!
Super - da waren echt fundierte Infos und Erfahrungen dabei!
... und wer jetzt noch voll den Überblick hat, der braucht keinen Anwalt - die anderen schon, oder es ist ihnen nicht so wichtig... 😉
Viele Grüße, Timo
Als mir letzten Juni mein Arbeitskollege in die Nieren geballert ist, hab ich den ganzen Tag das demolioerte Auto direkt vor der Nase gehabt - weil ich jedesmal, wenn ich meine Züge beobachtete draussen stehen muss... 🙁 Ich war in der Arbeit und konnte nicht weg.
Die Versicherung des Unfallgegners hat mich den ganzen Tag angerufen und versucht, dies oder jenes ein wenig "zu verbiegen".
Wenn allerdings von vorn herrein fest steht, wer Schuld hat, dann brauchst dir definitiv kaum Gedanken machen. Fahre (wenn es noch verkehrstechnisch sicher ist!!) zu deinem Händler und lass es dort erstmal stehen.
Vorher solltest noch einige Sachen abklären:
- in welcher Höhe übernimmt die Versicherung den Ersatzwagen (dieser seht dir DEFINITIV zu!!)
- kommt ein Sacherverständiger von denen? (wahrscheinlich schon, war auch bei mir der Fall - da musst du durch, ist denen ihr gutes Recht)
Dann kläre die Sache mit dem Ersatzwagen und laße dich nicht auch einen "Werkstattersatzwagen" ein - das ist meines Erachtens die größte Frechheit, was den Autohändlern bisher eingefallen ist. Und ich kenne keinen, der da nicht ordentlich draufhaut 😉
Die Versicherung wird dir in der Regel auch dabei behilflich sein - bestehe aber auf einen gleichwertigen Ersatzwagen der Marke BMW 😉 Dadurch kam ich in den Genuß eines Z4, obwohl der normalerweise wesentlich teurer als ein 3er wäre - die hatten nur keinen anderen - schade 😁
Mach dann mit diesem Männle einen Termin aus, und nur mit dem. Zeitgleich zitierst den Werkstattmeister mit zur Besichtigung. Der sagt dann schon, ob das Gutachten in Ordnung ist.
Mein Werkstattmeister stand damals auch dabei - aber der Gutachter war absolut in Ordnung. Vielleicht hatte ich das Glück, daß ein freier Gutachter und nicht einer, der im direkten Kontakt zu der Versicherung (also ein Sachverständiger) steht das Auto gecheckt hat. Der Gutachter war sehr fair und hat auch mit sich reden lassen 😉
Um Nerven zu sparen ein kleiner Tip von mir:
Laß das Auto beim Händler reparieren und hebe das vom Gutachter erstellte Protokoll gut auf für den Wiederverkauf des Autos - vielleicht bekommst sogar die Fotos, die der Gutachter gemacht hat. Meiner hat mir die per Mail zugeschickt...
Leider hat halt immer der Geschädigte die Rennerei
Beileid - Gruß, Jürgen
😁 ein gutachter lässt nicht mit sich reden, sondern ist froh wenn ihm ein spezialist auf vielleicht nicht berücksichtigte dinge hinweist 😉
daher fallen gutachten im normalfall auch immer etwas besser für den geschädigten aus, als dann die tatsächliche reparatur
achja, das hab ich noch vergessen... ein
GUTACHTER ist nicht nur lizensiert sondern auch beeidigt!!!
das was der sagt, MUSS die versicherung akzeptieren - und da kann die versicherung noch so strampeln 😉
Zitat:
Original geschrieben von j.helfer
Fahre (wenn es noch verkehrstechnisch sicher ist!!) zu deinem Händler und lass es dort erstmal stehen.
Hallo,
auch ein nicht fahrbereites Auto muss irgendwo hingeschleppt werden...
Hierbei ist unbedingt mit dem Händler abzuklären, ob und wenn ja, in welcher Höhe Standgebühren anfallen, da diese nur für eine im Gutachten festgelegte Zeit erstattet werden (wenn man Schuldfrei ist).
Über den Zeitraum bin ich mir nicht mehr sicher - hängt aber glaube ich davon ab, auf welcher Basis nach Klärung der Schuldfrage abgerechnet wird: Totalschadenbasis (= Zeitraum für Wiederbeschaffung) oder Reparaturbasis (= Zeitraum für Fahrzeuginstandsetzung). Die Zeiträume werten vom Gutachter ermittelt und im Schadensgutachten niedergeschrieben.
Ach ja, als Gutachter wenn möglich einen "öffentlich bestellten Gutacher" beauftragen.
Hallo, DarkDream
Die Bezeichnung Sachverständiger ist nicht gesetzlich geschützt.Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung bei einer Handwerkskammer oder einer IHK schafft nicht den Status des Sachverständigen,sondern bestädigt sie letzlich nur,das allerdings auf hohem Niveau.Das gleich gild für die Zertifizierungen der seriösen Zertifizierungsstellen, insbesondere des Institutes für Sachverständigenwesen in Köln.
Schadenrechtlich wird auch nicht akzeptiert,das ein Werkstattmeister Gutachten für Schäden erstellt,die im eigenen Betrieb repariert werden.
Gruß Fritz
Zitat:
Original geschrieben von Fritz_ffm
Sachverständiger ist nicht gesetzlich geschützt.
wo liest du eine jene aussage von mir?
Zitat:
Original geschrieben von Fritz_ffm
Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung bei einer Handwerkskammer oder einer IHK schafft nicht den Status des Sachverständigen,sondern bestädigt sie letzlich nur,das allerdings auf hohem Niveau.Das gleich gild für die Zertifizierungen der seriösen Zertifizierungsstellen, insbesondere des Institutes für Sachverständigenwesen in Köln.
wo liest du das aus meinem text / meiner beschreibung heraus?
Zitat:
Original geschrieben von Fritz_ffm
Schadenrechtlich wird auch nicht akzeptiert,das ein Werkstattmeister Gutachten für Schäden erstellt,die im eigenen Betrieb repariert werden.Gruß Fritz
wo und wann sagte ich dass ein werkstattmeister/leiter einem sachverständigen oder gar gutachter gleich kommt?
kann man nur eines sagen, wer lesen kann (dies auch versteht) ist klar im vorteil 😛