Unfall gehabt!
Hallo Forum,
habe diesen Montag einen unverschuldeten Unfall mit meinem G5 Bj. 03/2004 gehabt *sauer*. In die Werkstatt geschleppt - Gutachter war da. Das Gutachten soll ich noch zugeschickt bekommen. Mein freundlicher meinte (hat das Gutachten schon gesehen) 10200,-€ Reparaturkosten, rund 13000,- Wiederbeschaffungswert und 6200,-€ Restwert mit dem Schaden. Also noch reparaturfähig - Mist.
Was macht mann in so nem Fall? Ich habe keine Lust die Hütte für 10k€ reparieren zu lassen, um dann einen Unfallwagen zu fahren.
Stimmt es das die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten nur ohne Mehrwertsteuer zahlt wenn man das Auto nicht reparieren läßt und bloß die Kohle haben will?
Wie realistisch sind denn die 6000,-€ Restwert, bzw. wie kriegt man jetzt am günstigsten das Unfallfahrzeug los, falls man nicht reparieren will? Gibts da im Netz irgentwelche Seiten auf denen vorrangig mit Unfallwagen gehandelt wird? Kann mir da irgentjemand nen Tipp geben oder war eventuell schon mal in der Situation?
Vielen Dank schon mal
bybatman
20 Antworten
Also für mich ist nur der endgültige Rabatt interessant. Und der liegt inklusive Überführungskosten bei den üblichen knapp 11 Prozent.
Nicht 12,4. Das erzählt Dir wohl der Händler?
Gut es ist eine Kleinigkeit, aber zum objektiven Vergleich sollte man immer die Gesamtkosten betrachten!
Zitat:
Original geschrieben von gerald_b
Allerdings mußt Du im Falle einer Gewährleistung nur UM DIE ECKE zu Deinem Freundlichen und nicht durch die halbe Republik reisen.
Verstehe das nicht recht? Ich habe meinen Wagen in Trier gekauft und lebe 950 km weit weg! Wenn ich ein Problem habe, gehe ich hier in Wien zum 🙂 und der repariert das ohne sich irgendwie dumm zu stellen, ist ja klar er kriegt das Geld ja von VW zurück...
Mfg,
Zitat:
Original geschrieben von bybatman
(...)
die mwst würde ich lt. versicherung auch bekommen, wenn ich einen gebrauchten nehmen würde.
So wie ich es dir geschrieben habe und wie es mir ergangen ist...
Zum Auto: nimm' dir den, den du willst; lass' dir keinen anderen einreden. Wenn du schon einen Anwalt hinzugezogen hast, kannst du deinen Unfall an den Höchstbietenden verkaufen (nichts vom Gutachten preißgeben, die schauen selber an und bieten).
Wenn ein Anwalt den ersten Brief geschrieben hat und du davon eine Durchschrift bekommst, kann es bis zur Überweisung dauern; das wird sich bei dir aber mit der Lieferzeit eines Neuwagens sowieso decken. Denk' auch mal an die 0,9% Finanzierung, du könntest quasi als Anzahlung den Verkaufserlös vom Unfall plus Nettosumme Schaden leisten; die MwSt. wird dir ja erst überwiesen, nachdem du den neuen Fzg.-schein vorlegst.
Hallo!!
Noch mal zum Thema "den Unfall Wagen verkaufen"!
Dein Gutachter müsste normalerweise so eine Art Auktionshaus im Internet kennen (habe leider vergessen wie das heisst). Auf diese Seite haben nur Sachverständige oder Händler Zugriff.
Dort bieten Unfallwagenverwerter auf das Auto. Das Angebot von denen ist jedoch nicht bindend. Du kannst dich dann halt entscheiden, ob du von denen das Auto abholen lässt, wenn diese dir ein besseres Angebot geben.
Habe dort meinen Golf IV TDI für 6400€ verkauft. Hatte einen Hecktotalschaden von ca. 13000€ . Der Wagen hatte erst 20000km runter.
Gruß
AkOn
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Das Problem bei mir war damals:
Wo bleibt der defekte Unfallwagen solange der Verkauf nicht abgewickelt ist? Meinen haben die vor Jahren einfach bei sich auf den öffentlich zugänglichen Hof gestellt - in der Folge fehlten dann nach einigen Tagen die Blinkergläser, Scheibenwischer, Radzierblenden ... alles Pillepalle, aber geärgert hat es mich schon!
Du solltest bedenken das es bei der Erstattung der Mwst maximal um den Anteil der Reparaturkosten geht.
Weiter ist es so, das die Versicherung das für Sie günstigste wählt wenn du nicht reparieren läßt.
Bedeutet: Ist es für die Versicherung günstiger die Rep-Kosten netto auszuzahlen bekommst du diese, sonst rechnen die den Widerbeschaffungswert netto abzüglich Restwert.
In deinem Fall Rep-Kosten netto = 8793€
Wiederbeschaffung netto - Restwert = 5000€
Und die Mwst nur wenn sie anfällt und maximal bis zur Höhe der Mwst im Wiederbeschaffungswert, so das Du am Ende nicht besser da stehst als vorher.