Unfall August
So nun habe auch ich ärger mit einem Unfall vom August 09
Meine Frage gleich zu Anfang?
Die Versicherung der Gegenseite (A Klasse Fahrer) hat 75% Haftung anerkannt,
meines e.A aber müsste Sie 100% anerkennen.
Na ja so ist das mit den Versicherungen eben....
Lohnt sich ein Verfahren? Ich habe Verkehrsrechtschutz!
Wie stehen meine Gewinnchancen?
So nun erst mal zum Unfallhergang.......
Im August 09 fuhr ich (nachfolgend Bmw Fahrer genannt)
in einer 2 Spurigen Einbahnstrasse links und Rechts der Einahnstrasse
befinden sich Parkstreifen auf der linken Seite befinden Sich zudem noch
Einfahrten in Tiefgaragen und Anwohner Haushöffe..
Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt 50Kmh
Ich fuhr mit ca. 50Kmh auf dem linken Fahrstereifen der Einbahnstrasse,
etwa 100 Meter vor mir befand sich auf dem rechten Fahrstreifen eine A-klasse fahrerin.
Ich bemerkte das Die A-klasse Fahrerin langsamer wurde, als ich noch ca. 10 Meter auf dem linken Fahrstreifen an Ihr vorbei Fahren wollte, hatte Sie den Blinker nach links gesetzt und fuhr auch gleich nach links als ich sah das Sie
nach links fuhr stieg ich sofort auf die Bremse und hatte gehupt, aber anscheinend hat Sie nicht gesehen bezw. gehört das ich von hinten komme.
Einen Zusammenstoß konnte nicht mehr verhindert werden.
Die A-Klasse fuhr mir Vorne rechts in den kotflügel und schob mich gegen einen links Parkenden Merzedes ML wir kammen beide vor einer Einfahrt zum
stehen.
Laut Aussage der A-Klasse Fahrerin wollte diese jemanden besuchen die auch bei der Einfahrt stand und Die A-Klasse Fahrerin wollte nicht nur die Spur wechseln sondern Sie wollte von dem rechten Fahrstreifen über den linken Fahrstreifen in die Einfahrt fahren, anscheinend hatte Sie mich nicht gesehen....
Zittat laut Pol. Akte der A-klasse
Ich fuhr auf dem Rechten Fahrstreifen richtung norden. Da ich meine Bekannte besuchen wollte, die im Anwesen ........ wohnt, setzte ich den Blinker links, um auf den linken Fahrstreifen zu wechseln. Den Blinker habe ich schon etwa 100 meter vor dem Anwessen Strasse...... gesetzt. Das müsste dan etwa bei hausnummer ..... gewesen sein.
Ich konnte den Fahrstreifen nicht wechseln, da links neben mir Fahrzeuge vorbeifuhren. Dann sah ich im Rückspiegel eine Lücke zwischen den von hinten auf der linken Spur kommenden Fahrzeuge und wechselte vom rechten auf den linken fahrstreifen. Ich bin etwa 25 Kmh schnell gefahren.
Ich habe den Fahrstreifen bereits zur Hälfte gewechselt, als es plötzlich zum Zusammenstoß mit dem links hinter mir fahrenden Bmw Fahrer kam.
Meiner meinung nach hätte der Bmw Fahrer abbremsen können.
Ich wurde nicht verletzt.............
So nun mein Zitat
Am ...... gegen .....Uhr befuhr ich mit meinem Pkw Bmw.... die ....Strasse in nördl. Fahrtrichtung als plötzlich ein Pkw A-Klasse vor dem Anwesen .... meine Fahrbahn kreuzte so, dass unsere Fahrzeuge kollidierten und ich dadurch auf ein al linken strassenrand parkenden Merzedes ML hineingeschoben wurde.
Durch den Unfall wurde mein Pkw vorne rechts und links auf höhe der Fahrertüre und hinteren linken Türe beschädigt...
Ich selbst bin Unverletzt
Genauere Unfallangaben werde ich über meinen Anwalt tätigen.........
So nun das letzte Zitat eines Zeugens der alles vom Fenster aus beobachtet hat.
Am ..... gegen .... Uhr befand ich mich am Fenster meines Anwesens ....Strasse im ....Stock. Von dort hatte ich uneingeschränkten Blick auf die .... Strasse.
Ich konnte Beobachten, wie eine A-Klasse auf dem rechten Fahrstreifen fuhr und den Blinker links gesetzt hatte. Die A-Klasse befand sich auf höhe ....Strasse Etwa 40 Meter hinter dieser A- Klasse fur ein Bmw auf der linken Fahrspur.
Beide Fahrzeuge furen zu dieser Zeit alleine und nicht in Kolonne.
Auf höhe der ....Strasse wechselte die Fahrerin der A-Klasse auf den linken Fahrstreifen. Sie fuhr etwa 20 Kmh schnell.
Der Bmw Fahrer befand sich unmittelbar hinter der A-Klasse. Ein bremsen des BMW-Fahrers konnte zu diesem Zeitpunkt einen Zusammenstoß nicht mehr Verhindern. Jedoch hätte der Bmw- Fahrer schon Früher reagieren können, da die Fahrerin der A-Klasse bereits seit etwa 80 Meter den Blinker gesetzt hatte.
Ich denke aber auch das die Fahrerin der A-Klasse nicht auf den rückwärtigen Verkehr geachtet hat.........
So nun was sagen die Experten hierzu... Ich würde gerne gegen die Vesicherung klagen.
Ich konnte in dieser Situation nichts machen, die wäre selbst nem Polizeiauto oder jemanden anders reinfahren... ich konnte dies absolut nicht verhindern...
Die A-Klasse Fahrerin bekamm noch ein Bussgeld in höhe von 35 €
Sie wechselten den Fahrstreifen und Verursachten dabei einen Unfall.
Versicheung schreibt
Der Zeuge Herr........ sagt eindeutig aus, das unsere Kundin bereits ca. 80 Meter vorher den Blinker gesetzt hatte. Somit ist der Unfall für Ihren Mandanten nicht unanwedbar gewesen.
Wir wenden demzufolge eine Mithaftung von 25% aus Betriebsgefahr des Fahrzeuges Ihres Mandanten ein.
So nun bin ich auf eure Meinungen gespannt.....
Grüße Markus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Porsche 911er
...da kann man nur hoffen, dass man Leuten wie Dir im Straßenverkehr nicht begegnet. Tut mir leid, aber vor meinem inneren Augen kann ich mir genau vorstellen wie sich das zugetragen hat. Aber irgendwann erwischt es dich dann auch und dann ist die ganze geschichte aber gaaaaaaaaanz anders, natürlich!!!Armselig
Wenn du das Sagst!
Na ja vieleicht dawischet es dich ja auch mal du bremst und lässt denjenigen rein, im selben moment rasst dir hinten jemand drauf...
kann bei nem Porsche richtig teuer werden..... oje
Na ja die gegenseite schreibt dir eine Teilschuld zu, weil "warum haben Sie gebremst?" der linksabbieger hatte doch keine Vorfahrt,
der hätte warten müssen bis er links abbiegen kann. deswegen dann eine teilschuld?
Na ja dann möcht ich dich mal erleben......
82 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mrnobody7
In dieser Situation hätte ich die Absicht der Mecedesfahrerin, auf die linke Fahrspur zu wechseln, ganz erheblich in Zweifel gezogen.
fakt ist, das die rechtssprechung so gestaltet ist, das man fahrzeuge die durch unsichere fahrweise bzw. auch durch solche blinkmanöver auffallen nur mit äußerster vorsicht (am besten garnicht) überholt......
überholt man trotzdem ein fahrzeug, das durch blinken seine abbiegeabsicht (abbiegen verpflichtet zum blinken, blinken aber nicht zum abbiegen!) anzeigt und das fahrzeug dann doch plötzlich abbiegt während man überholt, gibts nunmal von rechtswegen her zu 99% eine teilschuld von bis zu 25%....wieviel genau klärt dann aber der richter! und da hilft nunmal auch kein anwalt wirklich weiter......
Hallo,
ich zitiere den TE:
"... etwa 100 Meter vor mir befand sich auf dem rechten Fahrstreifen eine A-klasse fahrerin. Ich bemerkte das Die A-klasse Fahrerin langsamer wurde, als ich noch ca. 10 Meter auf dem linken Fahrstreifen an Ihr vorbei Fahren wollte, hatte Sie den Blinker nach links gesetzt und fuhr auch gleich nach links ..."
Meine Meinung:
Die Aussage des Zeugen, wird dir das Genick brechen! Gäbe es diese nicht, hättest du evtl. eine kleine Chance, da die Dame sich nicht verkehrsgerecht verhalten hätte. Da du jedoch offenbar nicht bemerktest, dass sie scheinbar schon länger geblinkt hat, kannst du dich mit den 25% recht glücklich schätzen.
Zudem sahst du bereits aus 100m Entfernung, dass sie langsamer wurde. Hier reduziert man sein eigenenes Tempo und ist bremsbereit!!
Mein Fazit:
Ich würde dies nicht weiter in Frage stellen und akzeptieren (ich weiß, ärgerlich), oder aber, wenn du dir sicher bist, dass es wirklich anders war, versuchen, mit dem Zeugen in Kontakt zu treten, dass du einen Rechtsstreit bis zum Ende durchziehen und ihn dazu vereidigen lassen wirst ... in der Hoffnung, dass er seine Aussage zurückziehen bzw. nicht leisten wird. Sonst sehe ich keine reele Chance. Weißt du, ob der Zeuge in einer Beziehung zur Fahrerin steht?
Nette Grüsse,
JOHN
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
fakt ist, das die rechtssprechung so gestaltet ist, das man fahrzeuge die durch unsichere fahrweise bzw. auch durch solche blinkmanöver auffallen nur mit äußerster vorsicht (am besten garnicht) überholt......
Was die Rechtssprechung sagt interessiert mich herzlich wenig, weil es in meinem Post nicht um die rechtliche Klärung, sondern um den Vorwurf einer falschen Verhaltensweise von Markus091981 in dieser Situation ging.
Zitat:
Original geschrieben von Mrnobody7
Was die Rechtssprechung sagt interessiert mich herzlich wenig, weil es in meinem Post nicht um die rechtliche Klärung, sondern um den Vorwurf einer falschen Verhaltensweise von Markus091981 in dieser Situation ging.Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
fakt ist, das die rechtssprechung so gestaltet ist, das man fahrzeuge die durch unsichere fahrweise bzw. auch durch solche blinkmanöver auffallen nur mit äußerster vorsicht (am besten garnicht) überholt......
Während der Gelbphase deutlich erkennbar vom Gas gehen. Sonst entscheiden die Stewards auf Durchfahrtsstrafe. - Wenn er mit 50 an der blinkenden Dame vorbeifährt ist der Vorwurf berechtigt.
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Guten Morgen,
so hatte Gestern ein Gespräch mit meinem Anwalt,
er meint das bei Grober Farlässigkeit wie z.B. Abbiegen ohne auf den Rückwärtigen Verkehr zu achten eine Betriebsgefahr
nicht in Betracht kommt und wir fordern jetzt erst mal die Versicherung auf die restlichen 25% anzuerkennen....
Ansonsten Klage
Grüße ......
Zitat:
Original geschrieben von Markus091981
Ansonsten Klage
tjaja.....anwälte reden immer davon das ihre mandanten unschuldig sind und 100% ersetzt bekommen....würden die die wahrheit erzählen, könnten die sich einen anderen job suchen........
wie gesagt, google mal nach "linksabbiegerunfall" du bist nicht der erste der in so einen unfall verwickelt ist......und es würde mich doch sehr wundern, wenn du teilschuldfrei vor gericht aus dieser sache rausgehst!
Zitat:
Original geschrieben von Markus091981
Guten Morgen,so hatte Gestern ein Gespräch mit meinem Anwalt,
er meint das bei Grober Farlässigkeit wie z.B. Abbiegen ohne auf den Rückwärtigen Verkehr zu achten eine Betriebsgefahr
nicht in Betracht kommt und wir fordern jetzt erst mal die Versicherung auf die restlichen 25% anzuerkennen....Ansonsten Klage
Grüße ......
Bitte denk daran, dass der Anwalt bei einer aussergerichtlichen Einigung in aller Regel insgesamt mehr Honorar bekommt als bei einem Urteil ...
Zitat:
Original geschrieben von pellegoran
Bitte denk daran, dass der Anwalt bei einer aussergerichtlichen Einigung in aller Regel insgesamt mehr Honorar bekommt als bei einem Urteil ...
... übrigens auch bei einem gerichtlichen Vergleich ... was aber den Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung wenig stören dürfte ...
Gruß
Der Chaosmanager
Ich selber bin Geschäftsführer einer GmbH die Gutachten für KFZ erstellt, wenn ich das lese was du schreibst kann ich dir nur sagen: Klagen.
Kostenrisiko hast du wegen deiner Rechtschutzversicherung sowieso nicht. Nach meiner Persönlichen Meinung und Allgemeien Erfahrung wirst du deine Schadensersatzansprüche zu 100 % duchsetzen können.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung versucht nur Ihr Glück, sie wird aber damit nicht durchkommen. Die A Klasse Fahrerin ist diejenige gewesen, die den Fahrstreifen gewechselt hat, somit hat sie eine höhere Aufmerksamkeitspflicht, auch wenn du langsamer gefahren wärst, woher hättest du denn wissen können, wann Sie abbiegen wollte.
Gruß
murat
.... ääähm, kurz ... oder in diesem Fall etwas länger ... nachdem sie LINKS GEBLINKT hat 😕
Es gibt zudem noch einen Zeugen, soll er den auch noch verklagen?
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von johnny111
Es gibt zudem noch einen Zeugen, soll er den auch noch verklagen?Gruss
Diese Bemerkung ist einfach nur polemisch ... immerhin hat die Polizei TROTZ dieser Zeugenaussage der A-Klassen-Dame ein Bußgeld verpasst, und zwar nicht zu 75 % sondern zu 100 %.
Meine Erfahrung aus anderen Bereichen lehrt, dass man Zeugenaussagen generell nicht zu viel Bedeutung beimessen sollte. Viele Zeugen sind einfach Wichtigtuer, die alles andere als glaubwürdig sind.
Grüße
Der Chaosmanager
klar hat die gute ein bußgeld kassiert. sie war ja auch überwiegend schuld. nur weil sie geblinkt hat - egal wie lange vorher - hat sie keinen anspruch darauf die spur zu wechseln. sie muss warten bis sie reingelassen wird.
aaaber. nach den ganzen schilderungen hier, sieht es doch danach aus, dass sie tatsächlich rechtzeitig geblinkt hat. du hast womöglich den blinker übersehen und deine geschwindigkeit nicht angepasst. die schuld des unfallverursachers liegt hier ganz klar bei der a-klasse. du hättest aber in den augen der versicherung die kollision verhindern können. ist quasi eine erzwungene vorfahrt -> da bekommst auch teilschuld.
es gibt rechtsprechungen bei denen ein fahrzeug auf die autobahn auffuhr. der wagen führ so knapp vor einem linksfahrenden auf die autobahn, dass dieser dem auffahrenden in den hintern gefahren ist. der wagen der auf der autobahn fuhr bekam mehr schuld, als der auffahrende. begründung: auch wenn man bereits auf der autobahn unterwegs ist und sieht, dass rechts einer rauf will muss man seine geschwindigkeit so anpassen und bremsbereit sein, dass im fall der fälle ein kollision verhindert werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
immerhin hat die Polizei TROTZ
was völlig normal ist....es geht NICHT darum wessen verhalten ursächlich den unfall verursacht hat und damit zu einem bußgeld führt, weil der gesetzgeber ein interesse an der verfolgung dieses fehlverhaltens hat......hierbei gehts um ein zivilrechtliches verfahren wer wieviel schuld hat und dies sind zwei VERSCHIEDENE dinge! wer da als "01" im polizeibericht geführt ist, ist dabei total egal!
Hallo MagirusDeutzUlm,
Du hast mein Zitat in einen anderen - und zudem falschen - Kontext gestellt - in meinem Beitrag war es die Antwort auf einen polemischen Beitrag, der zum Inhalt hatte, ob der Zeuge auch verklagt werden sollte ...
Wenn Du meine vorherigen Beiträge gelesen hättest, wüsstest Du, dass ich sehr wohl den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht kenne.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
google mal nach "linksabbiegerunfall"
Sehr interessant, Dein Hinweis ... und er gibt dem Forum Aufschluss zu Deiner Seriösität.
Ich habe mal gegoogelt, aber seltsamerweise ist beim Stichwort "Linksabbiegerunfall" stets von einem links abbiegenden und entgegenkommenden geradeaus fahrenden Fahrzeug die Rede ... Was Dein Hinweis und derartige Unfälle mit dem beschriebenen Spurwechsel-Unfall des TE zu tun haben soll, entzieht sich dem geneigten Leser ...
Viele Grüße
Der Chaosmanager