Unfall August

BMW 5er E60

So nun habe auch ich ärger mit einem Unfall vom August 09

Meine Frage gleich zu Anfang?

Die Versicherung der Gegenseite (A Klasse Fahrer) hat 75% Haftung anerkannt,
meines e.A aber müsste Sie 100% anerkennen.

Na ja so ist das mit den Versicherungen eben....

Lohnt sich ein Verfahren? Ich habe Verkehrsrechtschutz!

Wie stehen meine Gewinnchancen?

So nun erst mal zum Unfallhergang.......

Im August 09 fuhr ich (nachfolgend Bmw Fahrer genannt)
in einer 2 Spurigen Einbahnstrasse links und Rechts der Einahnstrasse
befinden sich Parkstreifen auf der linken Seite befinden Sich zudem noch
Einfahrten in Tiefgaragen und Anwohner Haushöffe..
Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt 50Kmh

Ich fuhr mit ca. 50Kmh auf dem linken Fahrstereifen der Einbahnstrasse,
etwa 100 Meter vor mir befand sich auf dem rechten Fahrstreifen eine A-klasse fahrerin.

Ich bemerkte das Die A-klasse Fahrerin langsamer wurde, als ich noch ca. 10 Meter auf dem linken Fahrstreifen an Ihr vorbei Fahren wollte, hatte Sie den Blinker nach links gesetzt und fuhr auch gleich nach links als ich sah das Sie
nach links fuhr stieg ich sofort auf die Bremse und hatte gehupt, aber anscheinend hat Sie nicht gesehen bezw. gehört das ich von hinten komme.

Einen Zusammenstoß konnte nicht mehr verhindert werden.

Die A-Klasse fuhr mir Vorne rechts in den kotflügel und schob mich gegen einen links Parkenden Merzedes ML wir kammen beide vor einer Einfahrt zum
stehen.

Laut Aussage der A-Klasse Fahrerin wollte diese jemanden besuchen die auch bei der Einfahrt stand und Die A-Klasse Fahrerin wollte nicht nur die Spur wechseln sondern Sie wollte von dem rechten Fahrstreifen über den linken Fahrstreifen in die Einfahrt fahren, anscheinend hatte Sie mich nicht gesehen....

Zittat laut Pol. Akte der A-klasse

Ich fuhr auf dem Rechten Fahrstreifen richtung norden. Da ich meine Bekannte besuchen wollte, die im Anwesen ........ wohnt, setzte ich den Blinker links, um auf den linken Fahrstreifen zu wechseln. Den Blinker habe ich schon etwa 100 meter vor dem Anwessen Strasse...... gesetzt. Das müsste dan etwa bei hausnummer ..... gewesen sein.

Ich konnte den Fahrstreifen nicht wechseln, da links neben mir Fahrzeuge vorbeifuhren. Dann sah ich im Rückspiegel eine Lücke zwischen den von hinten auf der linken Spur kommenden Fahrzeuge und wechselte vom rechten auf den linken fahrstreifen. Ich bin etwa 25 Kmh schnell gefahren.

Ich habe den Fahrstreifen bereits zur Hälfte gewechselt, als es plötzlich zum Zusammenstoß mit dem links hinter mir fahrenden Bmw Fahrer kam.

Meiner meinung nach hätte der Bmw Fahrer abbremsen können.

Ich wurde nicht verletzt.............

So nun mein Zitat

Am ...... gegen .....Uhr befuhr ich mit meinem Pkw Bmw.... die ....Strasse in nördl. Fahrtrichtung als plötzlich ein Pkw A-Klasse vor dem Anwesen .... meine Fahrbahn kreuzte so, dass unsere Fahrzeuge kollidierten und ich dadurch auf ein al linken strassenrand parkenden Merzedes ML hineingeschoben wurde.

Durch den Unfall wurde mein Pkw vorne rechts und links auf höhe der Fahrertüre und hinteren linken Türe beschädigt...

Ich selbst bin Unverletzt

Genauere Unfallangaben werde ich über meinen Anwalt tätigen.........

So nun das letzte Zitat eines Zeugens der alles vom Fenster aus beobachtet hat.

Am ..... gegen .... Uhr befand ich mich am Fenster meines Anwesens ....Strasse im ....Stock. Von dort hatte ich uneingeschränkten Blick auf die .... Strasse.

Ich konnte Beobachten, wie eine A-Klasse auf dem rechten Fahrstreifen fuhr und den Blinker links gesetzt hatte. Die A-Klasse befand sich auf höhe ....Strasse Etwa 40 Meter hinter dieser A- Klasse fur ein Bmw auf der linken Fahrspur.

Beide Fahrzeuge furen zu dieser Zeit alleine und nicht in Kolonne.

Auf höhe der ....Strasse wechselte die Fahrerin der A-Klasse auf den linken Fahrstreifen. Sie fuhr etwa 20 Kmh schnell.

Der Bmw Fahrer befand sich unmittelbar hinter der A-Klasse. Ein bremsen des BMW-Fahrers konnte zu diesem Zeitpunkt einen Zusammenstoß nicht mehr Verhindern. Jedoch hätte der Bmw- Fahrer schon Früher reagieren können, da die Fahrerin der A-Klasse bereits seit etwa 80 Meter den Blinker gesetzt hatte.

Ich denke aber auch das die Fahrerin der A-Klasse nicht auf den rückwärtigen Verkehr geachtet hat.........

So nun was sagen die Experten hierzu... Ich würde gerne gegen die Vesicherung klagen.

Ich konnte in dieser Situation nichts machen, die wäre selbst nem Polizeiauto oder jemanden anders reinfahren... ich konnte dies absolut nicht verhindern...

Die A-Klasse Fahrerin bekamm noch ein Bussgeld in höhe von 35 €
Sie wechselten den Fahrstreifen und Verursachten dabei einen Unfall.

Versicheung schreibt

Der Zeuge Herr........ sagt eindeutig aus, das unsere Kundin bereits ca. 80 Meter vorher den Blinker gesetzt hatte. Somit ist der Unfall für Ihren Mandanten nicht unanwedbar gewesen.
Wir wenden demzufolge eine Mithaftung von 25% aus Betriebsgefahr des Fahrzeuges Ihres Mandanten ein.

So nun bin ich auf eure Meinungen gespannt.....

Grüße Markus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Porsche 911er


...da kann man nur hoffen, dass man Leuten wie Dir im Straßenverkehr nicht begegnet. Tut mir leid, aber vor meinem inneren Augen kann ich mir genau vorstellen wie sich das zugetragen hat. Aber irgendwann erwischt es dich dann auch und dann ist die ganze geschichte aber gaaaaaaaaanz anders, natürlich!!!

Armselig

Wenn du das Sagst!

Na ja vieleicht dawischet es dich ja auch mal du bremst und lässt denjenigen rein, im selben moment rasst dir hinten jemand drauf...
kann bei nem Porsche richtig teuer werden..... oje

Na ja die gegenseite schreibt dir eine Teilschuld zu, weil "warum haben Sie gebremst?" der linksabbieger hatte doch keine Vorfahrt,
der hätte warten müssen bis er links abbiegen kann. deswegen dann eine teilschuld?

Na ja dann möcht ich dich mal erleben......

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Zitat:

Original geschrieben von Peter-a6



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Ja du täuschst Dich!

Überholen ist ein Vorbeifahren von hinten nach vorne an einem Verkehrsteilnehmer, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält (BGHSt 25 293 und andere).

Unabhängig davon ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften und auch unabhängig davon, aus wievielen Fahrstreifen/Fahrspuren die Fahrbahn besteht.

Wie Du schon richtig schreibst:        "Überholen ist ein Vorbeifahren"  

Ich wollte eigentlich nur den Unterschied von Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften und den mehr spurigen Straßen geschlossener Ortschaften hinweisen.
Auf der Autobahn ist es ein Überholvorgang deswegen auch das Rechtsfahrgebot und in der Stadt wird vom Vorbeifahren gesprochen da ja auch rechts vorbeigefahren werden kann. 
 

Das ist leider auch nicht richtig. Auch in der Stadt spricht man vom Überholen und auch hier ist das Rechtsüberholen verboten. Kostet, wenn man erwischt wird, sogar Geld.

Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig ( A - 1) 30,00
rechts.
§ 5 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 16 BKat

Das gilt natürlich nicht bei sehr dichtem Stadtverkehr, bei dem man immer wieder rechts an jemandem vorbei fährt. Das ist dann anolog bei zähfließendem Verker auf der Autobahn zu sehen. Ist zugegebenermaßen sehr schwer zu beurteilen und oft Auslegungssache im Einzelfall.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Das ist leider auch nicht richtig. Auch in der Stadt spricht man vom Überholen und auch hier ist das Rechtsüberholen verboten. Kostet, wenn man erwischt wird, sogar Geld.

bei mehreren fahrstreifen in eine richtung, hat man innerorts die freie wahl der fahrstreifen, und darf völlig legtim rechts schneller als links fahren! unabhängig davon ob die linke spur dicht ist oder nicht......

Zitat:

Ist zugegebenermaßen sehr schwer zu beurteilen und oft Auslegungssache im Einzelfall.

nö!

steht so in der stvo!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


bei mehreren fahrstreifen in eine richtung, hat man innerorts die freie wahl der fahrstreifen, und darf völlig legtim rechts schneller als links fahren! unabhängig davon ob die linke spur dicht ist oder nicht......

Touché.🙁  Ich hatte den § 7 (3) StVO nicht beachtet. Und von Kfz über 3,5 Tonnen war ja nicht die Rede.

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


bei mehreren fahrstreifen in eine richtung, hat man innerorts die freie wahl der fahrstreifen, und darf völlig legtim rechts schneller als links fahren! unabhängig davon ob die linke spur dicht ist oder nicht......
Touché.🙁  Ich hatte den § 7 (3) StVO nicht beachtet. Und von Kfz über 3,5 Tonnen war ja nicht die Rede.

Jetzt reden wir aber einander vorbei. Das hat nichts mit 3,5 Tonnen zu tun, man kann innerhalb geschlossener Ortschaften links und

rechts

Vorbeifahren da bin ich mir aber ganz sicher. Sonst hätten einige und ich heute keinen Führerschein mehr. Ich bin täglich in München unterwegs auf mehrspurigen Straßen das ist alltäglich und überall zusehen. 😉

Ähnliche Themen

Hier ist der zur Debatte stehende § 7 (3) StVO im vollen Wortlaut:

Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Viele Grüße
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager


Hier ist der zur Debatte stehende § 7 (3) StVO im vollen Wortlaut:

Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Viele Grüße
Der Chaosmanager

Das heißt im Umkehrschluss, LKWs dürfen in einer geschlossenen Ortschaft bei 2 oder 3 Spuren in einer Richtung nicht rechts an mir (PKW) vorbei?

Zitat:

Original geschrieben von JKL05



Das heißt im Umkehrschluss, LKWs dürfen in einer geschlossenen Ortschaft bei 2 oder 3 Spuren in einer Richtung nicht rechts an mir (PKW) vorbei?

Nein, der zitierte Absatz bedeutet, dass ein KFZ über 3,5 t von mehreren Fahrspuren auch innerorts grundsätzlich die rechte Spur benutzen muss. Bilden sich Kolonnen auf den linken Fahrspuren, darf auch ein LKW rechts schneller vorbeifahren, s. § 7 (2) StVO.

Hier der Link für den kompletten § 7:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php

Allerdings sind wir mittlerweile ganz schön OFF TOPIC.

Viele Grüße
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Zitat:

Original geschrieben von JKL05



Das heißt im Umkehrschluss, LKWs dürfen in einer geschlossenen Ortschaft bei 2 oder 3 Spuren in einer Richtung nicht rechts an mir (PKW) vorbei?
Nein, der zitierte Absatz bedeutet, dass ein KFZ über 3,5 t von mehreren Fahrspuren auch innerorts grundsätzlich die rechte Spur benutzen muss. Bilden sich Kolonnen auf den linken Fahrspuren, darf auch ein LKW rechts schneller vorbeifahren, s. § 7 (2) StVO.

Hier der Link für den kompletten § 7:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php

Allerdings sind wir mittlerweile ganz schön OFF TOPIC.

Viele Grüße
Der Chaosmanager

Genauso verstehe ich es auch. Verboten ist es nur wenn z.B. bei wenig Verkehr ein Fahrzeug links fährt und ein Lkw dann rechts überholt. Wie gesagt, wenig Verkehr also keine Kolonne, so dass der § 7 (2) StVO nicht greift. Wann dann der Verkehr dicht genug ist um von Kolonne zu sprechen, ist dann wahrscheinlich wieder Auslegungssache.

Und, Du hast recht, hat mit dem eigentlichen Thema nichts mehr zu tun.

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