Unfall August

BMW 5er E60

So nun habe auch ich ärger mit einem Unfall vom August 09

Meine Frage gleich zu Anfang?

Die Versicherung der Gegenseite (A Klasse Fahrer) hat 75% Haftung anerkannt,
meines e.A aber müsste Sie 100% anerkennen.

Na ja so ist das mit den Versicherungen eben....

Lohnt sich ein Verfahren? Ich habe Verkehrsrechtschutz!

Wie stehen meine Gewinnchancen?

So nun erst mal zum Unfallhergang.......

Im August 09 fuhr ich (nachfolgend Bmw Fahrer genannt)
in einer 2 Spurigen Einbahnstrasse links und Rechts der Einahnstrasse
befinden sich Parkstreifen auf der linken Seite befinden Sich zudem noch
Einfahrten in Tiefgaragen und Anwohner Haushöffe..
Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt 50Kmh

Ich fuhr mit ca. 50Kmh auf dem linken Fahrstereifen der Einbahnstrasse,
etwa 100 Meter vor mir befand sich auf dem rechten Fahrstreifen eine A-klasse fahrerin.

Ich bemerkte das Die A-klasse Fahrerin langsamer wurde, als ich noch ca. 10 Meter auf dem linken Fahrstreifen an Ihr vorbei Fahren wollte, hatte Sie den Blinker nach links gesetzt und fuhr auch gleich nach links als ich sah das Sie
nach links fuhr stieg ich sofort auf die Bremse und hatte gehupt, aber anscheinend hat Sie nicht gesehen bezw. gehört das ich von hinten komme.

Einen Zusammenstoß konnte nicht mehr verhindert werden.

Die A-Klasse fuhr mir Vorne rechts in den kotflügel und schob mich gegen einen links Parkenden Merzedes ML wir kammen beide vor einer Einfahrt zum
stehen.

Laut Aussage der A-Klasse Fahrerin wollte diese jemanden besuchen die auch bei der Einfahrt stand und Die A-Klasse Fahrerin wollte nicht nur die Spur wechseln sondern Sie wollte von dem rechten Fahrstreifen über den linken Fahrstreifen in die Einfahrt fahren, anscheinend hatte Sie mich nicht gesehen....

Zittat laut Pol. Akte der A-klasse

Ich fuhr auf dem Rechten Fahrstreifen richtung norden. Da ich meine Bekannte besuchen wollte, die im Anwesen ........ wohnt, setzte ich den Blinker links, um auf den linken Fahrstreifen zu wechseln. Den Blinker habe ich schon etwa 100 meter vor dem Anwessen Strasse...... gesetzt. Das müsste dan etwa bei hausnummer ..... gewesen sein.

Ich konnte den Fahrstreifen nicht wechseln, da links neben mir Fahrzeuge vorbeifuhren. Dann sah ich im Rückspiegel eine Lücke zwischen den von hinten auf der linken Spur kommenden Fahrzeuge und wechselte vom rechten auf den linken fahrstreifen. Ich bin etwa 25 Kmh schnell gefahren.

Ich habe den Fahrstreifen bereits zur Hälfte gewechselt, als es plötzlich zum Zusammenstoß mit dem links hinter mir fahrenden Bmw Fahrer kam.

Meiner meinung nach hätte der Bmw Fahrer abbremsen können.

Ich wurde nicht verletzt.............

So nun mein Zitat

Am ...... gegen .....Uhr befuhr ich mit meinem Pkw Bmw.... die ....Strasse in nördl. Fahrtrichtung als plötzlich ein Pkw A-Klasse vor dem Anwesen .... meine Fahrbahn kreuzte so, dass unsere Fahrzeuge kollidierten und ich dadurch auf ein al linken strassenrand parkenden Merzedes ML hineingeschoben wurde.

Durch den Unfall wurde mein Pkw vorne rechts und links auf höhe der Fahrertüre und hinteren linken Türe beschädigt...

Ich selbst bin Unverletzt

Genauere Unfallangaben werde ich über meinen Anwalt tätigen.........

So nun das letzte Zitat eines Zeugens der alles vom Fenster aus beobachtet hat.

Am ..... gegen .... Uhr befand ich mich am Fenster meines Anwesens ....Strasse im ....Stock. Von dort hatte ich uneingeschränkten Blick auf die .... Strasse.

Ich konnte Beobachten, wie eine A-Klasse auf dem rechten Fahrstreifen fuhr und den Blinker links gesetzt hatte. Die A-Klasse befand sich auf höhe ....Strasse Etwa 40 Meter hinter dieser A- Klasse fur ein Bmw auf der linken Fahrspur.

Beide Fahrzeuge furen zu dieser Zeit alleine und nicht in Kolonne.

Auf höhe der ....Strasse wechselte die Fahrerin der A-Klasse auf den linken Fahrstreifen. Sie fuhr etwa 20 Kmh schnell.

Der Bmw Fahrer befand sich unmittelbar hinter der A-Klasse. Ein bremsen des BMW-Fahrers konnte zu diesem Zeitpunkt einen Zusammenstoß nicht mehr Verhindern. Jedoch hätte der Bmw- Fahrer schon Früher reagieren können, da die Fahrerin der A-Klasse bereits seit etwa 80 Meter den Blinker gesetzt hatte.

Ich denke aber auch das die Fahrerin der A-Klasse nicht auf den rückwärtigen Verkehr geachtet hat.........

So nun was sagen die Experten hierzu... Ich würde gerne gegen die Vesicherung klagen.

Ich konnte in dieser Situation nichts machen, die wäre selbst nem Polizeiauto oder jemanden anders reinfahren... ich konnte dies absolut nicht verhindern...

Die A-Klasse Fahrerin bekamm noch ein Bussgeld in höhe von 35 €
Sie wechselten den Fahrstreifen und Verursachten dabei einen Unfall.

Versicheung schreibt

Der Zeuge Herr........ sagt eindeutig aus, das unsere Kundin bereits ca. 80 Meter vorher den Blinker gesetzt hatte. Somit ist der Unfall für Ihren Mandanten nicht unanwedbar gewesen.
Wir wenden demzufolge eine Mithaftung von 25% aus Betriebsgefahr des Fahrzeuges Ihres Mandanten ein.

So nun bin ich auf eure Meinungen gespannt.....

Grüße Markus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Porsche 911er


...da kann man nur hoffen, dass man Leuten wie Dir im Straßenverkehr nicht begegnet. Tut mir leid, aber vor meinem inneren Augen kann ich mir genau vorstellen wie sich das zugetragen hat. Aber irgendwann erwischt es dich dann auch und dann ist die ganze geschichte aber gaaaaaaaaanz anders, natürlich!!!

Armselig

Wenn du das Sagst!

Na ja vieleicht dawischet es dich ja auch mal du bremst und lässt denjenigen rein, im selben moment rasst dir hinten jemand drauf...
kann bei nem Porsche richtig teuer werden..... oje

Na ja die gegenseite schreibt dir eine Teilschuld zu, weil "warum haben Sie gebremst?" der linksabbieger hatte doch keine Vorfahrt,
der hätte warten müssen bis er links abbiegen kann. deswegen dann eine teilschuld?

Na ja dann möcht ich dich mal erleben......

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Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager


Sehr interessant, Dein Hinweis ... und er gibt dem Forum Aufschluss zu Deiner Seriösität.

wenn du mal für wenige sekundenbruchteile dein gehirn benutzt hättest, wärest du auch auf die entsprechenden urteils-seiten gekommen......google kann man nämlich mit zusätzlichen eingaben wie z.b. "überholen" füttern...aber dass das "mitdenken" bei mt in letzter zeit immer weniger wird, ist ja nix neues mehr....

Chaos und Magirus, wollt ihr euch nicht mal wieder vertragen?

Vielleicht hat Magirus einfach nur versehntlich den falschen Begriff genannt. Ich finde es schade, wenn du auf Grund einer solchen Aussage angibts zu wissen, wessen Geistes Kind er ist...Zumal er noch nicht mal die Möglichkeit hatte, sich zu dem "Fehler" zu äußern....

Edit: Wie ich sehe, hat sich Magirus mittlerweile geäußert.

@Magirus: Wie wärs denn, wenn du mal entsprechende Urteile verlinkst? Immerhin hast du ja die Aussage getroffen...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



wenn du mal für wenige sekundenbruchteile dein gehirn benutzt hättest

Ich denke, ich habe Dir keinen Anlass gegeben, derart beleidigend zu werden. Falls unbewusst doch, bitte ich dies zu entschuldigen.

Lass uns bitte auf vernünftigem Niveau miteinander kommunizieren.

Was mich etwas emotional berührt, ist eben die Tatsache, dass die Versicherungen heutzutage sehr schnell eine Teilschuld des Unfallopfers konstruieren, und dies nur, um Kosten einzusparen und Gewinne zu maximieren. Nicht, dass dies etwas unanständiges wäre - ich bekenne mich zum Kapitalismus - aber es wird oft nur darauf spekuliert, dass das Unfallopfer dies einfach hinnimmt. Indiz: Schreibt erstmal der Rechtsanwalt, lenkt die Versicherung plötzlich ein.

Nichts für ungut.

Danke und herzliche Grüße
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von JKL05


Chaos und Magirus, wollt ihr euch nicht mal wieder vertragen?

Vielleicht hat Magirus einfach nur versehntlich den falschen Begriff genannt. Ich finde es schade, wenn du auf Grund einer solchen Aussage angibts zu wissen, wessen Geistes Kind er ist...Zumal er noch nicht mal die Möglichkeit hatte, sich zu dem "Fehler" zu äußern....

Sorry, soll nicht wieder vorkommen 🙁

Grüße vom
Chaosmanager

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von JKL05


@Magirus: Wie wärs denn, wenn du mal entsprechende Urteile verlinkst? Immerhin hast du ja die Aussage getroffen...

urteile gibts in hülle und fülle.....damit man sich einen eindruck über das ganze drumrum machen kann (was nicht unerheblich ist) habe ich ja den ratschlag zu google gegeben!

hier und hier aber mal zwei links zu dem thema.....und der anwalt der frau (bzw. der der versicherung), wird darauf pochen, das der te bei unklarer verkehrslage überholt hat.....wie das aber ausgeht klärt der richter...üblich sind aber bis zu 25% teilschuld.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von JKL05


@Magirus: Wie wärs denn, wenn du mal entsprechende Urteile verlinkst? Immerhin hast du ja die Aussage getroffen...
urteile gibts in hülle und fülle.....damit man sich einen eindruck über das ganze drumrum machen kann (was nicht unerheblich ist) habe ich ja den ratschlag zu google gegeben!

hier und hier aber mal zwei links zu dem thema.....und der anwalt der frau (bzw. der der versicherung), wird darauf pochen, das der te bei unklarer verkehrslage überholt hat.....wie das aber ausgeht klärt der richter...üblich sind aber bis zu 25% teilschuld.....

Hallo, in der Stadt mit zwei Spuren in eine Richtung ist aber kein Überholen sondern ein Vorbeifahren oder täusche ich mich da ?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



hier und hier aber mal zwei links zu dem thema

Sehr interessante Links, vor allem der zweite. Unter der Rubrik Anscheinsbeweis sind z. B. sechs Beispiele angeführt, die die Schuld des Linksabbiegers begründen (ohne Teilschuld des Überholenden).

Zudem sehe ich den Fall des TE trotzdem noch etwas differenzierter und insofern abweichend vom "typischen Linksabbiegerunfall". Denn m. E. hatte der TE bestenfalls mit einem Spurwechsel zu rechnen, nicht jedoch mit dem Linksabbiegen von der rechten Spur aus.

Viele GRüße
Der Chaosmanager

Der TE soll einfach mal erzählen, wie es ausgegangen ist.
Bei solchen Fällen kann man anhand von einzelnen Urteilen den Ausgang nie so wirklich vorhersagen.
Es spricht aber viel dafür, dass eine Quote bleibt wegen der erkennbar unklaren Verkehrslage.

Nur nebenbei merke ich an, dass es in vielen Ländern üblich ist, links zu blinken und auf die rechte Spur zu fahren, um den nachfolgenden Verkehr vorbeizulassen und dann links abzubiegen. Teilweise wird der Linksabbiegerverkehr auch explizit so geführt.
So fern ist die Linksabbiegerei in der Situation also nicht... Auch ein Wenden hätte passieren können, wofür man ev. wegen des Wendekreises von der rechten Seite hätte anfangen müssen.

Am besten ist es, in solchen Situationen einfach zu hupen und erst zu überholen, wenn der Fahrer mit einem sicheren Blickkontakt hergestellt hat.
Finden zwar nicht alle toll, ist aber sicherer.

Zitat:

Original geschrieben von gato311


Auch ein Wenden hätte passieren können, wofür man ev. wegen des Wendekreises von der rechten Seite hätte anfangen müssen.

Ja, genau, das wär's gewesen - Wenden in der Einbahnstraße ... wie sieht's dann mit der Teilschuld aus?

Gruß
Der Chaosmanager

Wenn unstreitig ist, dass die Frau lange vorher geblinkt hat, kann da durchaus was hängenbleiben, wenn auch wohl kaum mehr als 30 %.
Mit dem kompletten Zurücktreten der eigenen Betriebsgefahr hinter dem Verschulden des Gegners wirds immer schwierig, wenn es vorher Anzeichen gab, dass irgendwas überraschendes passieren könnte (hier die Blinkerei).
Letztlich ist es aber ne Sache des Einzelfalls und somit Entscheidung des Richters.

Abwarten und Tee trinken...

Zitat:

Original geschrieben von gato311


Wenn unstreitig ist, dass die Frau lange vorher geblinkt hat, kann da durchaus was hängenbleiben, wenn auch wohl kaum mehr als 30 %.

Meine vorherige Einlassung war ironisch gemeint, weil Du das Wenden in der

Einbahnstraße

(!)

eingebracht hast ...

Gruß
Der Chaosmanager

Ob nu Abbiegen oder Wenden, das hat in jedem Fall hier nicht den Unterschied gemacht.
Auch links abbiegen von der rechten Spur ist wie erwähnt nicht so fern.

Warten wir es einfach ab...

Zitat:

Original geschrieben von gato311


Ob nu Abbiegen oder Wenden, das hat in jedem Fall hier nicht den Unterschied gemacht.

Das sehe ich allerdings anders, denn in einer Einbahnstraße zu wenden (um anschließend in falscher Fahrtrichtung zu fahren), ist ein völlig anderer Gesichtspunkt, da das entsprechende Verbot wohl unstrittig ist ... Aber darum geht es ja auch nicht. Vielleicht hattest Du ja nur einfach überlesen, dass der Unfall des TE in einer zweispurigen Einbahnstraße passiert ist ...

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Hallo, in der Stadt mit zwei Spuren in eine Richtung ist aber kein Überholen sondern ein Vorbeifahren oder täusche ich mich da ?
 

Ja du täuschst Dich!

Überholen ist ein Vorbeifahren von hinten nach vorne an einem Verkehrsteilnehmer, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält (BGHSt 25 293 und andere).

Unabhängig davon ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften und auch unabhängig davon, aus wievielen Fahrstreifen/Fahrspuren die Fahrbahn besteht.

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Hallo, in der Stadt mit zwei Spuren in eine Richtung ist aber kein Überholen sondern ein Vorbeifahren oder täusche ich mich da ?

Ja du täuschst Dich!

Überholen ist ein Vorbeifahren von hinten nach vorne an einem Verkehrsteilnehmer, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält (BGHSt 25 293 und andere).

Unabhängig davon ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften und auch unabhängig davon, aus wievielen Fahrstreifen/Fahrspuren die Fahrbahn besteht.

Wie Du schon richtig schreibst:        "Überholen ist ein Vorbeifahren"  

Ich wollte eigentlich nur den Unterschied von Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften und den mehr spurigen Straßen geschlossener Ortschaften hinweisen.
Auf der Autobahn ist es ein Überholvorgang deswegen auch das Rechtsfahrgebot und in der Stadt wird vom Vorbeifahren gesprochen da ja auch rechts vorbeigefahren werden kann. 
 

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