ForumE60 & E61
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. E60 & E61
  7. Unfall August

Unfall August

Themenstarteram 17. Oktober 2009 um 10:34

So nun habe auch ich ärger mit einem Unfall vom August 09

Meine Frage gleich zu Anfang?

Die Versicherung der Gegenseite (A Klasse Fahrer) hat 75% Haftung anerkannt,

meines e.A aber müsste Sie 100% anerkennen.

Na ja so ist das mit den Versicherungen eben....

Lohnt sich ein Verfahren? Ich habe Verkehrsrechtschutz!

Wie stehen meine Gewinnchancen?

So nun erst mal zum Unfallhergang.......

Im August 09 fuhr ich (nachfolgend Bmw Fahrer genannt)

in einer 2 Spurigen Einbahnstrasse links und Rechts der Einahnstrasse

befinden sich Parkstreifen auf der linken Seite befinden Sich zudem noch

Einfahrten in Tiefgaragen und Anwohner Haushöffe..

Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt 50Kmh

Ich fuhr mit ca. 50Kmh auf dem linken Fahrstereifen der Einbahnstrasse,

etwa 100 Meter vor mir befand sich auf dem rechten Fahrstreifen eine A-klasse fahrerin.

Ich bemerkte das Die A-klasse Fahrerin langsamer wurde, als ich noch ca. 10 Meter auf dem linken Fahrstreifen an Ihr vorbei Fahren wollte, hatte Sie den Blinker nach links gesetzt und fuhr auch gleich nach links als ich sah das Sie

nach links fuhr stieg ich sofort auf die Bremse und hatte gehupt, aber anscheinend hat Sie nicht gesehen bezw. gehört das ich von hinten komme.

Einen Zusammenstoß konnte nicht mehr verhindert werden.

Die A-Klasse fuhr mir Vorne rechts in den kotflügel und schob mich gegen einen links Parkenden Merzedes ML wir kammen beide vor einer Einfahrt zum

stehen.

Laut Aussage der A-Klasse Fahrerin wollte diese jemanden besuchen die auch bei der Einfahrt stand und Die A-Klasse Fahrerin wollte nicht nur die Spur wechseln sondern Sie wollte von dem rechten Fahrstreifen über den linken Fahrstreifen in die Einfahrt fahren, anscheinend hatte Sie mich nicht gesehen....

 

Zittat laut Pol. Akte der A-klasse

Ich fuhr auf dem Rechten Fahrstreifen richtung norden. Da ich meine Bekannte besuchen wollte, die im Anwesen ........ wohnt, setzte ich den Blinker links, um auf den linken Fahrstreifen zu wechseln. Den Blinker habe ich schon etwa 100 meter vor dem Anwessen Strasse...... gesetzt. Das müsste dan etwa bei hausnummer ..... gewesen sein.

Ich konnte den Fahrstreifen nicht wechseln, da links neben mir Fahrzeuge vorbeifuhren. Dann sah ich im Rückspiegel eine Lücke zwischen den von hinten auf der linken Spur kommenden Fahrzeuge und wechselte vom rechten auf den linken fahrstreifen. Ich bin etwa 25 Kmh schnell gefahren.

Ich habe den Fahrstreifen bereits zur Hälfte gewechselt, als es plötzlich zum Zusammenstoß mit dem links hinter mir fahrenden Bmw Fahrer kam.

Meiner meinung nach hätte der Bmw Fahrer abbremsen können.

Ich wurde nicht verletzt.............

 

So nun mein Zitat

Am ...... gegen .....Uhr befuhr ich mit meinem Pkw Bmw.... die ....Strasse in nördl. Fahrtrichtung als plötzlich ein Pkw A-Klasse vor dem Anwesen .... meine Fahrbahn kreuzte so, dass unsere Fahrzeuge kollidierten und ich dadurch auf ein al linken strassenrand parkenden Merzedes ML hineingeschoben wurde.

Durch den Unfall wurde mein Pkw vorne rechts und links auf höhe der Fahrertüre und hinteren linken Türe beschädigt...

Ich selbst bin Unverletzt

Genauere Unfallangaben werde ich über meinen Anwalt tätigen.........

So nun das letzte Zitat eines Zeugens der alles vom Fenster aus beobachtet hat.

 

Am ..... gegen .... Uhr befand ich mich am Fenster meines Anwesens ....Strasse im ....Stock. Von dort hatte ich uneingeschränkten Blick auf die .... Strasse.

Ich konnte Beobachten, wie eine A-Klasse auf dem rechten Fahrstreifen fuhr und den Blinker links gesetzt hatte. Die A-Klasse befand sich auf höhe ....Strasse Etwa 40 Meter hinter dieser A- Klasse fur ein Bmw auf der linken Fahrspur.

Beide Fahrzeuge furen zu dieser Zeit alleine und nicht in Kolonne.

Auf höhe der ....Strasse wechselte die Fahrerin der A-Klasse auf den linken Fahrstreifen. Sie fuhr etwa 20 Kmh schnell.

Der Bmw Fahrer befand sich unmittelbar hinter der A-Klasse. Ein bremsen des BMW-Fahrers konnte zu diesem Zeitpunkt einen Zusammenstoß nicht mehr Verhindern. Jedoch hätte der Bmw- Fahrer schon Früher reagieren können, da die Fahrerin der A-Klasse bereits seit etwa 80 Meter den Blinker gesetzt hatte.

Ich denke aber auch das die Fahrerin der A-Klasse nicht auf den rückwärtigen Verkehr geachtet hat.........

So nun was sagen die Experten hierzu... Ich würde gerne gegen die Vesicherung klagen.

Ich konnte in dieser Situation nichts machen, die wäre selbst nem Polizeiauto oder jemanden anders reinfahren... ich konnte dies absolut nicht verhindern...

 

Die A-Klasse Fahrerin bekamm noch ein Bussgeld in höhe von 35 €

Sie wechselten den Fahrstreifen und Verursachten dabei einen Unfall.

Versicheung schreibt

Der Zeuge Herr........ sagt eindeutig aus, das unsere Kundin bereits ca. 80 Meter vorher den Blinker gesetzt hatte. Somit ist der Unfall für Ihren Mandanten nicht unanwedbar gewesen.

Wir wenden demzufolge eine Mithaftung von 25% aus Betriebsgefahr des Fahrzeuges Ihres Mandanten ein.

 

So nun bin ich auf eure Meinungen gespannt.....

Grüße Markus

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 18. Oktober 2009 um 10:22

Zitat:

Original geschrieben von Porsche 911er

...da kann man nur hoffen, dass man Leuten wie Dir im Straßenverkehr nicht begegnet. Tut mir leid, aber vor meinem inneren Augen kann ich mir genau vorstellen wie sich das zugetragen hat. Aber irgendwann erwischt es dich dann auch und dann ist die ganze geschichte aber gaaaaaaaaanz anders, natürlich!!!

Armselig

Wenn du das Sagst!

Na ja vieleicht dawischet es dich ja auch mal du bremst und lässt denjenigen rein, im selben moment rasst dir hinten jemand drauf...

kann bei nem Porsche richtig teuer werden..... oje

Na ja die gegenseite schreibt dir eine Teilschuld zu, weil "warum haben Sie gebremst?" der linksabbieger hatte doch keine Vorfahrt,

der hätte warten müssen bis er links abbiegen kann. deswegen dann eine teilschuld?

Na ja dann möcht ich dich mal erleben......

82 weitere Antworten
Ähnliche Themen
82 Antworten
Themenstarteram 17. Oktober 2009 um 10:43

Achso ich vergass,

ich habe ca. 30 Fotos gemacht.

An der A-Klasse ist der schaden vorne links Kotflügel Achse vorne links gebrochen.

Daran erkennt man das sie mir reingefahren ist und nicht wie sie sagt sie war schon zur hälfte auf dem linken Fahrstreifen

dann wäre ja mein Schaden an der Vorderseite und Ihrer weiter hinten....

mein Schaden ist vorne rechts Kotflügel....

Wenne Rechtsschutz hast, kannste doch klagen. Vorher mit dieser RS Versicherung sprechen und gut. Ob sich sowas lohnt hängt immer von den Aussichten und von der Schadenshöhe ab. Wenn die Fahrerin mit 35 Euro verwarnt wurde, ist das doch schon deutlich. Und der Zeuge: Hat der n Radargerät in der Wohnung - was ist wenn du mit den erlaubten 50 km/h gefahren wärst? Was sind dann ca. 80m? Nix! Viel Erfolg

am 17. Oktober 2009 um 10:50

Für mich gar keine Frage: Laut Polizei trägt die A-Klasse-Fahrerin die Schuld und Du fühlst Dich ebenfalls unschuldig. Selbst, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte, würde ich Rechtsmittel gegen die gegnerische Versicherung einlegen.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Markus091981

Achso ich vergass,

 

ich habe ca. 30 Fotos gemacht.

 

An der A-Klasse ist der schaden vorne links Kotflügel Achse vorne links gebrochen.

 

Daran erkennt man das sie mir reingefahren ist und nicht wie sie sagt sie war schon zur hälfte auf dem linken Fahrstreifen

dann wäre ja mein Schaden an der Vorderseite und Ihrer weiter hinten....

 

mein Schaden ist vorne rechts Kotflügel....

Ja, genau, das kommt noch dazu. Achsbruch??? Für mich als Laie ist das eindeutig. Für meinen Anwalt wäre es das auch. Oft versuchen die Versicherer ne Teilschuld zuzuweisen. Wenn dann n Brief von einem Anwalt wird auch die Versicherung abwägen, ob sich das Prozessrisiko lohnt. Um wieviel Schaden reden wir denn bei 25 % Eigenschuld?

Themenstarteram 17. Oktober 2009 um 11:02

3000 € Netto, da ich vorsteuerabzugsberächtigt bin.

Und den Restwert haben Sie auch 800 € Netto höher als mein Gutachten angesetzt

Themenstarteram 17. Oktober 2009 um 11:04

Anwaltsgebühren wurden zu 100% anerkannt.

Leihfahrzeug und Gutachten zu 75% sowie der schaden.

typischer linksabbieger-unfall.....(google mal danach!)

ohne anwalt kommst du hier zu nichts...und selbst mit anwalt und dem umstand das die tussi die doppelte rückschaupflicht (ja sowas gibts, nannte man in der fahrschule u.a. "schulterblick") missachtet hat, können dir durchaus üblicherweise bis zu 25% teilschuld zugesprochen werden...wenn du eine rechtschutzversicherung hast, kannst du es drauf anlegen und klagen, aber wie das ausgeht hängt vom richter ab....

am 17. Oktober 2009 um 12:41

Zitat:

Original geschrieben von Markus091981

3000 € Netto, da ich vorsteuerabzugsberächtigt bin.

Gesamtschaden also 12.000 €, wenn 3.000 € = 25 % - da hat's ja wirklich ordentlich gekracht ...

Wie schon gesagt, ich würde auf keinen Fall klein beigeben ...

Gruß

Der Chaosmanager

am 17. Oktober 2009 um 12:42

Selbst wenn Du zu 100% sicher bist, wirst Du in einem Verfahren vor Gericht typischerweise zwischen 25 und 30% allgemeine Gefährdungshaftung im Strassenverkehr tragen müssen - so meine Erfahrung aus recht vielen Verfahren.

Vor Gericht wird nicht Gerechtigkeit gesprochen, sondern nach einem allgemeinen Regelwerk die Einhaltung der Regeln zu Recht gegossen. Im - deutschen ! - Gerichtssaal geht es nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um die Anwendung eben dieser Regeln, weil ein Richter eben nicht auf die Realität schaut, sondern nach 08/15 abschätzen muss.

Als Kraftfahrer trägt man dabei im Rahmen der allgemeinen Gefährdungshaftung nach deutscher Rechtssprechung in dem Moment in dem man im Auto sitzt klassisch 30% Mitschuld an jedem Unfall alleine dadurch, dass man am Strassenverkehr überhaupt teilnimmt. Manche Versicherungen sind da kulanter als andere und es gibt ein ganz paar speziell üble Versicherungen als Gegner - allen voran eine mit einem blauen A, der Name ist mir doch gerade nicht geläufig - bei denen sich ein Prozess nie lohnt ...

75% Anerkennung einer Versicherung ist faktisch ein 100% Schuldanerkenntnis, aber das fehlende 25% Geld wirst Du vor Gericht zu 99% nicht bekommen.

am 17. Oktober 2009 um 12:47

Zitat:

Original geschrieben von pellegoran

Selbst wenn Du zu 100% sicher bist, wirst Du in einem Verfahren vor Gericht typischerweise zwischen 25 und 30% allgemeine Gefährdungshaftung im Strassenverkehr tragen müssen - so meine Erfahrung aus recht vielen Verfahren.
Vor Gericht wird nicht Gerechtigkeit gesprochen, sondern nach einem allgemeinen Regelwerk die Einhaltung der Regeln zu Recht gegossen. Im - deutschen ! - Gerichtssaal geht es nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um die Anwendung eben dieser Regeln, weil ein Richter eben nicht auf die Realität schaut, sondern nach 08/15 abschätzen muss.
Als Kraftfahrer trägt man dabei im Rahmen der allgemeinen Gefährdungshaftung nach deutscher Rechtssprechung in dem Moment in dem man im Auto sitzt klassisch 30% Mitschuld an jedem Unfall alleine dadurch, dass man am Strassenverkehr überhaupt teilnimmt. Manche Versicherungen sind da kulanter als andere und es gibt ein ganz paar speziell üble Versicherungen als Gegner - allen voran eine mit einem blauen A, der Name ist mir doch gerade nicht geläufig - bei denen sich ein Prozess nie lohnt ...
75% Anerkennung einer Versicherung ist faktisch ein 100% Schuldanerkenntnis, aber das fehlende 25% Geld wirst Du vor Gericht zu 99% nicht bekommen.

Wer kämpft, der kann verlieren -

wer nicht kämpft, der hat bereits verloren.

Herzliche Grüße

Der Chaosmanager

am 17. Oktober 2009 um 12:54

Zitat:

Original geschrieben von pellegoran

 

75% Anerkennung einer Versicherung ist faktisch ein 100% Schuldanerkenntnis, aber das fehlende 25% Geld wirst Du vor Gericht zu 99% nicht bekommen.

Es geht übrigens nicht darum, die "25 % Geld" zu bekommen, sondern es geht darum, den SF-Rabatt zu retten. Denn Du wirst von Deiner Versicherung in der SF-Klasse hochgestuft, egal, ob diese 10 % oder 25 % des Schadens zahlen muss.

Gruß

Der Chaosmanager

Hallo Markus,

Bei so einen Unfall hätte ich sofort einen Anwalt eingeschaltet da die Versicherungen gern die Unfallopfer mit Almosen abspeisen möchte. Das geht Los mit einer Billig Werkstatt über nicht Erhalt von Schmerzens Geld und die hinhalte Taktig der Zahlung der Schadenssumme. Da Du eine Rechtsschutzversicherung hast gib es gar keinen Grund nicht einen zunehmen. Wenn Du gar keine Schuld hast dann zahlt auch die Versicherung die Anwaltskosten von der Verursacherin.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von pellegoran

 

......

Als Kraftfahrer trägt man dabei im Rahmen der allgemeinen Gefährdungshaftung nach deutscher Rechtssprechung in dem Moment in dem man im Auto sitzt klassisch 30% Mitschuld an jedem Unfall alleine dadurch, dass man am Strassenverkehr überhaupt teilnimmt. Manche Versicherungen sind da kulanter als andere und es gibt ein ganz paar speziell üble Versicherungen als Gegner - allen voran eine mit einem blauen A, der Name ist mir doch gerade nicht geläufig - bei denen sich ein Prozess nie lohnt ...

 

75% Anerkennung einer Versicherung ist faktisch ein 100% Schuldanerkenntnis, aber das fehlende 25% Geld wirst Du vor Gericht zu 99% nicht bekommen.

Hört sich jetzt irgendwie schon nach Quatsch an. Ich kenne noch keinen einzigen Fall in meinem Leben - auch nicht im Freundes- und / oder Bekanntenkreis, bei dem so eine Regel zur Anwendung kam. Das würde ja bedeuten, dass jeder Geschädigte immer auf 30% des Schadens sitzen bliebe, unter Hinweis auf diese "allgemeinen Gefährdungshaftung", egal was er oder sie getan hat. Ich kenn zwar die Auslegung dieser Gefährdungshaftung- aber eher in Verbindung mit schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrer oder Fußgänger ;)

Der Pferdefuß an der Geschichte dürfte die Aussage des Zeugen werden, Blinker gesetzt und 80 m (auch wenn's nur 40 waren) dahinter reicht den meisten Richtern, die erwarten dann erhöhte Vorsicht - also mindestens runter vom Gas.

Deine Antwort
Ähnliche Themen