Umweltzone Berlin. Komm ich mit ner gelben Plakette überall hin?

BMW 3er E36

Hallo zusammen,

hier sind ja doch einige Berliner unterwegs, deshalb stell ich die Frage einfach mal hier.

Ich muss morgen nach Berlin und unglücklicherweise hat mein Fahrzeug (nicht mein BMW) nur ne gelbe Plakette. Komm ich mit der überall in Berlin hin?

Viele Grüße
Thomas

52 Antworten

Desweiteren gibt es ein aktuelles Urteil, das besagt, daß ein Auto ohne Plakette (oder mit zu schlechter Einstufung), welches im ruhenden Verkehr kontrolliert keine Bestrafung nach sich zieht, da es ja auch per Hänger in die Umweltzone gelangt sein könnte.

hast du nähere infos zu diesem urteil?
das würde mich schon allein aus beruflicher sicht sehr interessieren.

Hier steht aber was ganz anderes. http://www.umwelt-plakette.de/gesetz_und_urteile.php Haben wohl das Gesetz geändert

gruß He-Man

Zitat:

Original geschrieben von thoelz


Desweiteren gibt es ein aktuelles Urteil, das besagt, daß ein Auto ohne Plakette (oder mit zu schlechter Einstufung), welches im ruhenden Verkehr kontrolliert keine Bestrafung nach sich zieht, da es ja auch per Hänger in die Umweltzone gelangt sein könnte.

omg, per Hänger in die Umweltzone!

Selten sooo ein dämliches Urteil gehört, wenn das denn stimmen sollte!!! 😁

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In Berlin stehen fast überall sone Elektro/LED Taffeln rum wo drauf steht" Ab 2010 Nur noch mit Grüner Plakete inerhalb der Umweltzonne".
Habe aber schon mal ein Poli. gefragt, der meinte nur das die mit Gelber oder Roter Plakete noch bis mitte des Jahres geduldet werden.(keine Straffe)

Gruss

P.S. hab noch ne Grüne Plakete da, musst nur das alte Kenzeichen weg wischen oder mit Tipex drüber.😉

Ob der Wagen in die Umweltzone gefahren, geschoben oder per Anhänger dorthin transportiert wurde, ist eigentlich absolut unerheblich, da ein Bußgeld bzw. ein Punkt in Flensburg nur dem Fahrer auferlegt werden kann, der den Wagen innerhalb der Umweltzone fährt bzw. ihn dort abstellt, nicht jedoch dem Halter, insofern er nicht als Fahrer feststeht. Bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs ist es aber praktisch immer unmöglich, den Fahrer zu identifizieren, wenn nicht jemand zugibt, gefahren zu sein. Aus diesem Grunde läuft das Gesetz zu 99,9% ins Lehre, da anderweitige Kontrollen praktisch nicht stattfinden.
Gab vor einiger Zeit mal einen Beitrag im TV über einen Berliner, der eine ganze Flotte von Enten (Citroen 2CV) besitzt, die regelmäßig ohne Plakette innerhalb der berliner Umweltzone unterwegs sind bzw. dort parken. Er bekommt auch regelmäßig dafür Knöllchen, gibt aber jedesmal an, nicht gefahren zu sein und nennt mehrere Leute, die Zugriff auf den Wagen haben. Diese streiten dann ebenfalls ab, gefahren zu sein, da er aber seiner Verpflichtung nachgekommen ist, mögliche Fahrer zu nennen, droht ihm auch kein Fahrtenbuch.

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger


. Er bekommt auch regelmäßig dafür Knöllchen, gibt aber jedesmal an, nicht gefahren zu sein und nennt mehrere Leute, die Zugriff auf den Wagen haben. Diese streiten dann ebenfalls ab, gefahren zu sein, da er aber seiner Verpflichtung nachgekommen ist, mögliche Fahrer zu nennen, droht ihm auch kein Fahrtenbuch.

bei der Feinstaubplakette ist doch aber explizit die HALTERHAFTUNG festgelegt worden.

Wie kann er sich dann der strafe entziehen?

@ MartinSHL :

Das wäre mir absolut neu, wo genau steht denn das?

Generell gesehen hast du recht, dass der fahrer eines PKWs für die fehlende Plakette verantwortlich gemacht wird.
da dieser jedoch bei parkenden Fahrzeugen nicht zu ermitteln ist, greift in diesem falle die halterhaftung.
Hierzu gibt es ein Urteil vom AG Berlin.

ergänzung:
und nun hab ich einen artikel gefunden, in dem es heisst, dass bei Punkten keine halterhaftung möglich ist.
hmmm...da soll mal einer schlau draus werden.

und noch ein nachtrag:
so langsam steige ich durch.
Feinstaubplakette: Fahrerhaftung
dies gilt theoretisch auch im ruhenden verkehr. jedoch hat die Stadt berlin hier einen eigenen tatbestand des falschparkens erschaffen, welcher durch die halterhaftung abzudecken ist. hier jedoch nur die kosten des verfahrens, nicht die übernahme der punkte.
Dies gilt (stand 2008) erstmal nur für Berlin.
nachstehend die urteilsbegründung:

Zitat:

"Die Voraussetzungen der Kostentragungspflicht des Halters gemäß § 25a StVG waren gegeben, nachdem der Betroffene die Angaben des Fahrzeugführers "nach §§ 52,55 StPO " verweigert hat. Denn § 25a StVG gilt bezüglich aller Verkehrsordnungswidrigkeiten, die durch Halten oder Parken erfüllt werden, nicht etwa nur für Zuwiderhandlungen gegen §§ 12, 13, 18 VIII StVO ( Vgl. König in Hentschel, 39. Aufl., Rdz. 5 zu § 25a StVG ). Dieser Beschluss ist unanfechtbar."

nach diesem urteil gab es eine bundesweite entscheidung, ob man hier jedoch auch dem berliner beispiel folgte, kann ich im moment nicht finden.

Daß die Erschaffung eines Tatbestandes durch die Stadt Berlin überhaupt Bestand hat, wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln. Überdies hinaus vermute ich jetzt mal, daß "Angaben des Fahrzeugführers "nach §§ 52,55 StPO " verweigert hat" bedeutet, daß der Halter keine Auskunft über den Fahrer gegeben hat, was der Halter im von mir zitierten Beispiel ja getan hat, allerdings so geschickt, daß trotzdem niemand belangt werden konnte. Überdies hinaus kann hier die Halterhaftung m.M. nach ohnehin nur in dem Rahmen greifen, in dem sie auch beim "normalen" Falschparken greift also sprich nicht beim Verwarn- oder Bußgeld sondern allenfalls bei den Bearbeitungsgebühren bzw. Verfahrenskosten.

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger


sondern allenfalls bei den Bearbeitungsgebühren bzw. Verfahrenskosten.

dies entzieht sich leider meiner kenntnis.

Im 7er Forum ist einer mit seinem E65 740d zum Tüv gefahren und hat ein Gutachten erstellen lassen welches besagt, dass sein Fahrzeug ( auch wenn der Eigentümer das wollte ) nicht umgerüstet werden kann, da es keinen Umrüstsatz gibt. Das Gutachten hat ihn knappe 30,- Euro gekostet und nun hat er von der Stadt eine Ausnahmegenehmigung für die Stadt Hannover erhalten mit einer Gültigkeit für das Jahr 2010.

Ausnahmegenehmigungen gibt es in Berlin auch. Die kosten aber je nach Fahrzeug und Zeitraum auch bis zu mehreren huntert Euro.

ähm...sollte ein E65 nicht bereits ab werk einen rußpartikelfilter und somit eine grüne plakette haben (mindestens aber eine gelbe).
wozu der aufwand dann?

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